Continentale Private Rentenversicherung
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Der Mann verstirbt gleichfalls drei Jahre nach dem vereinbarten Rentenbeginn, die Frau allerdings bereits schon zwei Jahre später. Von der garantierten Mindestlaufzeit von zehn Jahren sind somit erst fünf Jahre abgelaufen. In den darauf folgenden fünf Jahren bis zum Ablauf der garantierten Mindestlaufzeit wird die vereinbarte Rente an die Erben, in der Regel werden die Kinder eingesetzt, weitergezahlt. Anstelle der Rente durch die Private Rentenversicherung können die Erben auch eine sofort fällige einmalige Kapitalabfindung statt der dann monatlichen Rentenzahlungen verlangen.
GKV Versicherte werden primär auf die Riester Versorgung und die Private Rentenversicherung abzielen, während die bAV durch die Verbeitragung, also die Abführung von Krankenversicherungsbeiträgen bei Betriebsrentenbezug und bei Kapitalleistung, sowie durch die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen ab 2009 im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 Prozent der BBMG, deutlich benachteiligt wird. Ein weiterer Einflussfaktor ist die Höhe des Steuersatzes im Alter im Vergleich zur aktiven Phase, also zur Beitragsphase.
Die Continentale Private Rentenversicherung ist, neben der Riester-Versorgung und der betrieblichen Altersversorgung, die dritte Möglichkeit staatlich geförderter Vorsorge. Anders als ihre beiden Konkurrenz-Anlagen steht sie jedem offen. Also auch Selbstständigen und Senioren, für die eine staatlich geförderte Altersversorgung bisher nicht existierte. Für diesen Personenkreis dürfte die Basis«rentenversicherung» daher besonders interessant sein. Grundsätzlich ist dem Gesetzgeber mit der Einführung ein weiterer Schritt gelungen.
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme für die Private Rentenversicherung, jedoch jeweils nicht mehr als um 100 Prozent erhöht werden.
Continentale Private Rentenversicherung
Die Continentale Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Private Rentenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Private Rentenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Continentale spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Continentale Private Rentenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Die Private Rentenversicherung ist vor allem für Spitzenverdiener interessant sein, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien
ausreichend abgesichert haben. Wenn diese Kunden ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an der Private Rentenversicherung
in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen. Dabei sollten zumindest fünf Kriterien ins Bewusstsein gerückt werden. Die in Aussicht gestellten
Renditen sollten hinterfragt werden.
Verstirbt sie während der 15-jährigen MRG, so kommen 42.059 EUR zur Auszahlung. Bei der 15-jährigen MRG reduziert sich die Rente um mehr als 4 Prozent. Die
Private Rentenversicherung müsste bis zum angenommenen Tod des Versicherten im 80. Lebensjahr bei vereinbarter fünfjähriger MRG 58.533 EUR, bei zehnjähriger MRG 57.674 EUR,
bei 15-jähriger MRG 56.078 EUR, bei 17-jähriger MRG 55.220 EUR leisten. Wird der Versicherte 90 Jahre alt, so sind Gesamtrentenleistungen von rund 87.799 EUR
bei vereinbarter fünf jähriger MRG zu erbringen.
Die Rentengarantiezeit für die Private Rentenversicherung darf nicht die amtliche Lebenswahrscheinlichkeit, also wie alt jemand nach der amtlichen Sterbetafel werden wird, übersteigen. Dies
hätte sonst zur Folge, dass die volle Rente und nicht nur der Ertragsanteil zu versteuern ist. Dies bedeutet, dass bei Männern mit 60 Jahren 17 Jahre MRG
maximal möglich sind, bei 65-jährigen Männern 15 Jahre MRG. Bei einer 60-jährigen Frau sind es 20 Jahre, bei der 65-jährigen Frau 17 Jahre. Für die 65-jährige
zu versichernde Person, männlich, Einmalbeitrag 51.129 EUR ergeben.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Die Höhe dieser Zinserträge wird pauschal über den sog. Ertragsanteil ermittelt (§ 22 EStG). Je höher das Lebensalter zu Beginn der Rente, desto niedriger
ist der zugrunde zu legende Ertragsanteil. Er bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer hinweg konstant. Die Ertragsanteilsbesteuerung auf Leibrenten findet
auch auf die der Leibrente üblicherweise vorgeschaltete Rentengarantie Anwendung. Geht die Rentengarantiezeit jedoch über die mittlere Lebenserwartung
hinaus, so wird die Rente in voller Höhe als Zeitrente angesehen.
Die Continentale Private Rentenversicherung eignet sich insbesondere zum gezielten Aufbau einer Rente für alle die Personen, die nicht als Hinterbliebene im Sinne des Gesetzes
anerkannt werden und eine Rentenversorgung sicherstellen wollen. Eine völlig neue Vertragsform ist die eXtra-Rente eines Lebensversicherers, der höhere Renten
leistet, wenn bei Antragstellung Besonderheiten des Kunden festgestellt werden, die unter Hinzuziehung der Statistik die Lebenserwartung verringern können.
Damit wird die lebenslange Zahlung einer garantierten Grundrente differenziert.
Üblich ist ein Rentenbeginnalter, das in etwa mit dem Beginn des Ruhestandes übereinstimmen, also zum Alter 60, 63 oder 65. Bei der Versorgung von
Selbstständigen ist auch ein späteres Rentenbeginnalter denkbar. Beginnt die Rentenleistung zu einem früheren Zeitpunkt, so ist die Rentenhöhe geringer.
Monatsrente bei 51.129 EUR Einmalbetrag für Frauen und Männer bei Rentenbeginn mit einer Mindestrentengarantiedauer (MRG) von zehn Jahren:
Private Rentenversicherung
Anders als bei Riester-Verträgen gibt es für die Private Rentenversicherung keine Zertifizierungsstelle, die die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen prüft. Diese Aufgabe fällt der
Finanzverwaltung zu. Diese prüft, ob der steuerliche Abzug der Beiträge gerechtfertigt ist. Sie verlangt vom Steuerpflichtigen entsprechende Versicherungs-
oder Vertragsunterlagen. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer Checkliste die zwingenden Voraussetzungen und die zusätzlichen Voraussetzungen bei
Einschluss einer ergänzenden Absicherung des Todes aufgelistet.
Es gibt weitere Voraussetzungen, die bei einem Einschluss von Zusatzversicherungen für den Todesfall, Invalidität oder Berufsunfähigkeit relevant sind. Der
Beitragsanteil für die ergänzende Absicherung beträgt insgesamt weniger als 50 Prozent des Gesamtbeitrags. Die Leistungen erfolgen in monatlichen Leibrenten
(keine Einmalzahlung). Leistungen durch die Continentale Private Rentenversicherung an Hinterbliebene sind nur an den Ehegatten (nicht Lebenspartner) oder die Kinder zulässig, solange ein Anspruch auf
Kindergeld oder einen Freibetrag besteht.
Die Anpassungsverpflichtung entfällt bei Neuzusagen seit 1999, soweit sie eine Anpassungsgarantie um wenigstens 1 Prozent der laufenden Leistungen enthalten
oder bei bestehenden Private Rentenversicherung und Pensionskassenzusagen, wenn ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschussanteile
zur Erhöhung der laufenden Leistung verwendet werden, und dies bei Wahrung des Höchstzinssatzes gemäß VAG. Wird für die Phase ab Rentenbeginn eine
Gewinnbeteiligungsart vereinbart wird.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Da auch bei Senioren ein Verpuffungseffekt auftritt, und zwar in Höhe von 5.948 EUR Jahresbeitrag, erzielt er bei seinem Steuersatz eine Steuerersparnis von
2.529 EUR. Damit muss er nur 17.471 EUR Eigenbeitrag für eine Investitionssumme von 20.000 EUR leisten. Sein Steuersatz liegt bei 30 Prozent. Gleichzeitig
muss er jedoch nur 54 Prozent der Rentenleistung aus der Private Rentenversicherung versteuern. Somit erhält man bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung
von 24 Jahren eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.
Und so geht es, wie in Tabelle 1 dargestellt, von Jahr zu Jahr weiter, bis 2025 20.000 EUR und damit 100 Prozent erreicht sind. Dort, wo sich die Basis
Rente als zweckmäßige, steuerlich erleichterte Continentale Private Rentenversicherung erweist, muss keine Vergleichsberechnung mehr zwischen dem alten Sonderausgabenabzug und der
neuen Abzugsregelung vorgenommen werden. Entsprechend des persönlichen Spitzensteuersatzes führt der Beitrag zur beabsichtigten Steuerersparnis.
So kann eine existenzsichernde Grundversorgung erreicht werden.
Fiktiv gekürzt wird bei beherrschenden GGF einer GmbH oder Vorstandsmitgliedern einer AG mit betrieblichen Pensionsansprüchen sowie Beamten, Richtern,
Berufssoldaten und Abgeordneten. Bei diesen Personengruppen wird der Höchstbetrag von 20.000 EUR um einen fiktiven Arbeitgeber- oder Arbeitnehmeranteil zur
Private Rentenversicherung gekürzt. Dieser errechnet sich aus dem Bruttolohn und dem für das Jahr gültigen Beitragssatz zur gesetzlichen
Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Continentale Private Rentenversicherung
Wer die Private Rentenversicherung steuerlich effektiv nutzen will, muss in die Vollen gehen! Das bedeutet ein vollständiges Ausschöpfen des steuerlich ansetzbaren
Betrages von 20.000 EUR pro Kopf und Jahr bei Selbstständigen und bei Senioren. Der individuell gestaltbare Vertragsabschluss erfolgt im privaten Bereich,
bietet variable Einzahlungsmöglichkeiten, ist Hartz-IV-fest und führt insbesondere nicht zur Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei
Leistungsbezug.
Bei den Basis-Renten ist der Marktanteil der fondsgebundenen Produkte erheblich gestiegen. Es existieren erhebliche Leistungsunterschiede von über 70 Prozent
im Einzelvergleichsfall. Bei einem Angebotsvergleich müssen unbedingt identische Leistungsinhalte zugrunde gelegt werden, damit auch eine direkte
Vergleichbarkeit gewährleistet werden kann. Von Angeboten ohne und mit Hinterbliebenenschutz, ohne oder mit Berufsunfähigkeitsrente,
mit hohen oder geringen Garantierentenhöhen, differenziert vorzunehmen.
Zwei Hauptgründe sind hierfür zu nennen. Zum einen wird Deutschland zunehmend älter. Die demografische Entwicklung in unserem Land bedingt eine drastische
Zunahme des Durchschnittsalters der Bundesbürger. Bereits heute liegt der Anteil der über 60-Jährigen bei über 20 Prozent. In 45 Jahren werden mehr als ein
Drittel der Bevölkerung älter als 60 Jahre sein. Zum anderen ist die Finanzkraft dieser Zielgruppe sowohl durch eigenen Vermögensaufbau als auch zunehmend
durch Erbschaften stark ausgeprägt.
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
Nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen sind gem. § 2 Abs. 2 Nr. 5 ArEV im
Kalenderjahr bis zur Höhe von insgesamt 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der allgemeinen Rentenversicherung» nicht dem Arbeitsentgelt
zuzurechnen. Für darin enthaltene Beträge aus einer Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 BetrAVG besteht Beitragsfreiheit allerdings nur noch bis zum
31.12.2008.
Die bisherigen Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die grundsätzlich nur befristet
gewährt wird. Dies führt in vielen Fällen zu einer Verschlechterung der Versorgung aus der Private Rentenversicherung. Im Unterschied zum alten Recht
wird im neuen Recht für die Bewilligung einer Rente allein ausschlaggebend sein, in welchem Umfang der Versicherte in einem beliebigen Beruf erwerbstätig
sein kann.
Es ist denkbar, dass bei einer Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung der Steuerfreibetrag nach
§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Private Rentenversicherung lediglich pro rata mit 210 EUR monatlich
berücksichtigt wird, der Arbeitnehmer tatsächlich aber einen höheren Betrag seines Arbeitsentgelts umwandelt. Scheidet er in diesem Fall im Laufe eines
Kalenderjahres unvorhergesehen aus der Beschäftigung.