Private Rentenversicherung für Familien
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basis-Rentenvertrag und die andere Hälfte in eine Private Rentenversicherung einzahlen. Für Senioren ergibt sich bei einem Einmalbeitrag in Höhe von 20.000 EUR p. a. ein beachtlicher Steuervorteil. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis Private Rentenversicherung vereinbart.
Da dieser Betrag jedoch regelmäßig erreicht wird, wollen wir hier diese Konstellation nicht näher vertiefen. Die Beiträge für die Private Rentenversicherung sind nun also Sonderausgaben. Unabhängig davon müssen die Leistungen aus der Private Rentenversicherung versteuert werden (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Es gilt das so genannte Kohortenprinzip. Das heißt, dass die Höhe des besteuerten Anteils vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Bei Rentenbeginn im Jahr 2030 müssen 90 Prozent und ab 2040 sogar 100 Prozent versteuert werden.
Die Rendite durch die Private Rentenversicherung für Familien kann bei einer solchen optimierten Konstellation durchaus vier Prozent bei 30 Prozent Steuersatz im Ruhestand und einer unterstellten Lebenserwartung von 80 Jahren erreichen. Bei höheren Beitragszahlungen von mehr als 20.000 EUR pro Jahr können Renditen von bis zu 4,7 Prozent nach Steuern erzielt werden. Frauen werden im Durchschnitt deutlich älter als Männer und müssen deshalb einen höheren Beitrag für die gleiche Garantierente zahlen. Unisextarife sind derzeit noch nicht vorgesehen.
Die Erhöhung des Versicherungsbeitrags von Jahr zu Jahr ist insbesondere für den Vermittler ein Geschäft. Für den Kunden ist es wichtiger, bei der Verwendung der Überschussanteilssysteme dynamische Komponenten in die Aufschub- und Rentenbezugszeit zu integrieren. Von einer Dynamisierung des Vertrages ist i. d. R. abzuraten. Diese Nachteile sollte man dem Effekt des Inflationsausgleichs durch eine Private Rentenversicherung gegenüber stellen.
Private Rentenversicherung für Familien
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Familien sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Private Rentenversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Private Rentenversicherung für Familien mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Private Rentenversicherung ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen
der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die Private Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform
noch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Private Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das
Hinterbliebenenrisiko absichern.
Verstirbt sie während der 15-jährigen MRG, so kommen 42.059 EUR zur Auszahlung. Bei der 15-jährigen MRG reduziert sich die Rente um mehr als 4 Prozent. Die
Private Rentenversicherung müsste bis zum angenommenen Tod des Versicherten im 80. Lebensjahr bei vereinbarter fünfjähriger MRG 58.533 EUR, bei zehnjähriger MRG 57.674 EUR,
bei 15-jähriger MRG 56.078 EUR, bei 17-jähriger MRG 55.220 EUR leisten. Wird der Versicherte 90 Jahre alt, so sind Gesamtrentenleistungen von rund 87.799 EUR
bei vereinbarter fünf jähriger MRG zu erbringen.
Hinzu kommt, dass die Prognoseberechnungen über die zu erwartenden Renditen in vielen Fällen keine Marktergebnisse darstellen, sondern auch gezielte
Subventionen sein können. Die Beispielrechnungen stehen zum Teil auf unsolidem Fundament, sodass nicht zu viel Gewicht auf diese Prognosedarstellung gelegt
werden sollte. Man muss sich vor Augen halten, dass bei der Kapitalabfindung weniger Geld als prognostiziert ausgezahlt werden kann oder, dass bei der
Verrentung die Höhe der Bezüge in naher Zukunft gekürzt werden könnten.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Die Höhe dieser Zinserträge wird pauschal über den sog. Ertragsanteil ermittelt (§ 22 EStG). Je höher das Lebensalter zu Beginn der Rente, desto niedriger
ist der zugrunde zu legende Ertragsanteil. Er bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer hinweg konstant. Die Ertragsanteilsbesteuerung auf Leibrenten findet
auch auf die der Leibrente üblicherweise vorgeschaltete Rentengarantie Anwendung. Geht die Rentengarantiezeit jedoch über die mittlere Lebenserwartung
hinaus, so wird die Rente in voller Höhe als Zeitrente angesehen.
Eine Gestaltungsform ist die MRG (vgl. Ziffer 1.6) neben der Erstattungsmöglichkeit der getätigten Einzahlung abzüglich der bereits gezahlten Renten. Auch
die Vereinbarung einer Witwer- oder Witwenrente wird angeboten. Ihre Höhe wird in einem Prozentsatz der Hauptrente, typischerweise in Anlehnung an die
Private Rentenversicherung für Familien mit 60 Prozent, aber auch 50 Prozent oder bis zu 100 Prozent, fixiert. Die Wahl der Risikorente (ohne MRG) führt zu deutlich
höheren Rentenleistungen des Versicherers, da die Restleistung an ihn fällt.
Es besteht ein Wahlrecht, auf Antrag anstelle der lebenslangen monatlichen Rente eine einmalige Kapitalleistung zu erhalten. Mit Auszahlung der
Kapitalabfindung erlischt der Versicherungsvertrag. Der Antrag kann während der Aufschubzeit, bei den meisten Versicherern allerdings bis spätestens drei
Monate vor Rentenbeginn, gestellt werden. Die Private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht behalten alle Steuervorteile, auch wenn die Vertragsdauer
nicht zwölf Jahre beträgt.
Private Rentenversicherung
Je nach Art und Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Erkrankung wird eine entsprechende Rentenerhöhung angeboten. Im Ergebnis soll die eXtra
Rente eine ca. 28 Prozent höhere garantierte Rente gegenüber dem konventionellen Tarif des Unternehmens ergeben. Ein 50 Jahre alter Mann, der 51.129 EUR in
eine normale, sofort beginnende Private Rentenversicherung einzahlt, erhält garantierte 218 EUR monatlich, inkl. momentaner Überschüsse 315 EUR. Sollte er an
schwerer Herzmuskelschwäche leiden, erhöht sich dieser Betrag auf 565 EUR.
Generell wird behauptet, dass eine Private Rentenversicherung für Familien eine geringfügig höhere Rendite erwirtschaftet als eine Kapitallebensversicherung. Noch
höhere Renditen können möglich sein, wenn die Anlagefreiheit des britischen Lebensversicherungsmarktes genutzt wird. Lebensversicherer wie Hannover Standard
Life Ltd., Edinburgh, Standard Life, Equitable Life, Sun Life, Clerical Medical etc. bieten in ihren deutschen Niederlassungen britische Produkte an, die
der britischen Aufsicht unterstellt sind.
Mindestens 15.000 EUR müssen dabei als Einmalbeitrag investiert werden. Ab dem 85. Lebensjahr wird - ob Pflegefall oder nicht - eine zusätzliche Altersrente
gezahlt. Der Zugriff auf das Fondsvermögen ist zulässig, schmälert allerdings die Versicherungsleistung. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen den vollen
Einmalbeitrag zurück. Im Todesfall vor dem 85. Lebensjahr wird zusätzlich der Fondszuwachs ausgezahlt. Die sog. Pflegerentenoption (Nachkaufgarantie) bietet
die Möglichkeit, eine Private Rentenversicherung vereinbaren zu können.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Wer beispielsweise 8.400 EUR in ein Versorgungswerk einzahlt, kann dann noch maximal 11.600 EUR in einen Basis-Rentenvertrag einzahlen und damit einen
Sonderausgabenabzug in Höhe von 7.424 EUR erzeugen (20.000 EUR minus 8.400 EUR = 11.600 EUR × 0,64 = 7.424 EUR). Ansonsten muss wie folgt gerechnet werden.
Werden keine Beiträge in Private Rentenversicherung oder Versorgungswerk gezahlt, so können 2007 von den eingezahlten maximal 20.000 EUR bis zu 64
Prozent, also maximal 12.800 EUR, als Sonderausgaben geltend gemacht.
GKV-Versicherte werden primär auf die Riester-Versorgung und die Private Rentenversicherung für Familien abzielen, während die bAV durch die Verbeitragung, also die
Abführung von Krankenversicherungsbeiträgen bei Betriebsrentenbezug und bei Kapitalleistung, sowie durch die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen ab
2009 im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 Prozent der BBMG, deutlich benachteiligt wird. Ein weiterer Einflussfaktor ist die Höhe des Steuersatzes im
Alter im Vergleich zur aktiven Phase, also zur Beitragsphase.
Bei einem angenommenen konstanten Steuersatz von 25 Prozent führt das zu einem Abschlag von 184 EUR (800 EUR × 0,92 × 0,25 = 184 EUR), so dass nicht mehr
25 × 12 × 800 EUR = 240.000 EUR, sondern 25 × 12 × 616 EUR = 184.800 EUR geleistet werden. Würden die Beiträge in Höhe von 30.000 EUR aus dem versteuerten
Einkommen in eine Private Rentenversicherung in der dritten Schicht der Altersvorsorge finanziert, so würde die Berufsunfähigkeitsrente mit 38 Prozent
versteuert, so dass 4.525 EUR als Monatsrente bei 25 Prozent konstantem Steuersatz resultieren.
Private Rentenversicherung für Familien
Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Wechsel zur nachgelagerten Besteuerung eingeleitet. Dies
bedeutet, dass die Beiträge zur Private Rentenversicherung steuerlich abgesetzt werden können - dafür aber in der Leistungsphase der Besteuerung unterliegen. Um keine
ungerechte Verteilung entstehen zu lassen, wurde zudem eine Übergangsregelung eingeführt, die einen fließenden Übergang in die vollständig nachgelagerte
Besteuerung gewährleistet.
Da grundsätzlich die Rentenleistungen für Frauen im Alter deutlich niedriger sind als bei Männern, sollten Frauen auch diese geförderte Möglichkeit zum
Aufbau einer Altersversorgung ergreifen, und das gilt sowohl für Frauen in angestellter als auch selbstständiger Tätigkeit, für Beamtinnen oder Seniorinnen.
Das Jahressteuergesetz 2007 hat auch eine Neuerung von Basis-Renten gebracht. Künftig sollen auch Banken, Sparkassen und Investmentfondsgesellschaften
neben den bisherigen Anbietern, den Versicherern, Private Rentenversicherung anbieten dürfen.
Ein Problem stellt derzeit noch der Anbieterwechsel während der Vertragslaufzeit dar, denn bislang lassen nur wenige Anbieter bei ihren Tarifen eine solche
Möglichkeit grundsätzlich zu. Außerdem sind zusätzliche Kosten und Gebühren zu berücksichtigen, die die Rendite schmälern. Eine Alternative zum Anbieterwechsel
ist die sog. Beitragsfreistellung. Wenn ein Ausstieg aus der Basis-Rente beabsichtigt wird und keine Beiträge mehr gezahlt werden sollen, dann bleibt das
bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Guthaben kann nicht vorzeitig ausbezahlt werden.
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
Nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen sind gem. § 2 Abs. 2 Nr. 5 ArEV im
Kalenderjahr bis zur Höhe von insgesamt 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der allgemeinen Rentenversicherung» nicht dem Arbeitsentgelt
zuzurechnen. Für darin enthaltene Beträge aus einer Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 BetrAVG besteht Beitragsfreiheit allerdings nur noch bis zum
31.12.2008.
Die bisherigen Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die grundsätzlich nur befristet
gewährt wird. Dies führt in vielen Fällen zu einer Verschlechterung der Versorgung aus der Private Rentenversicherung. Im Unterschied zum alten Recht
wird im neuen Recht für die Bewilligung einer Rente allein ausschlaggebend sein, in welchem Umfang der Versicherte in einem beliebigen Beruf erwerbstätig
sein kann.
Auch sie leben länger als jede Generation zuvor, was für die Jüngeren schon heute zu zusätzlichen Kosten führt. Deshalb wird auch die Inanspruchnahme der
Regelaltersrente durch Hinausschieben auf das 67. Lebensjahr und erhebliche Abschläge bei Inanspruchnahme vor diesem Termin beabsichtigt. Die Versorgungslücke,
also die Differenz zwischen Nettoverdienst und gesetzlicher Nettorente beträgt derzeit mehr als 35 Prozent. Bis 2020 wird sich diese durchschnittliche
Versorgungslücke auf mindestens ca. 43 Prozent vergrößern.