Private Rentenversicherung für Freiberufler
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Je länger die Ansparphase und je höher der Steuersatz im Alter ist, desto größer ist der Vorteil für die Private Rentenversicherung. Je kürzer die Ansparphase und je deutlicher der Steuersatz im Alter unter dem der Beitragsphase liegt, desto eher wird man sich für eine Private Rentenversicherung entscheiden können. Arbeitnehmer können nicht die vollen 20.000 oder 40.000 EUR (Alleinstehende oder Ehepartner) für die Basis-Rente nutzen.
Bei der Kapitalanlage sind klassische Anlageformen, die fondsgebundene Anlage mit gemanagten oder nicht gemanagten Tarifen, die Kombivariante mit Anlage in Fonds oder auch die Anlage bei britischen Versicherern mit höherem Aktienanteil von bis zu 70 Prozent zu berücksichtigen. Es kann so ganz individuell auf der Grundlage der eigenen Risikoaversion die Anlageform gewählt werden, die man für die Private Rentenversicherung vorsehen möchte - mit allen Chancen und Risiken, die diese bieten können.
Diese Policengattung bietet die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag in Euro, in Schweizer Franken oder US-Dollar zu führen und zwischen diesen Währungen zu wechseln. Gleichzeitig wird eine aufgeschobene Private Rentenversicherung für Freiberufler vereinbart, aus der ab dem vereinbarten Rentenbeginn eine lebenslange monatliche Rentenzahlung erfolgt. Die Ablaufleistung der Vermögensbildungsversicherung fließt nach zwölf Jahren in ein Beitragsdepot, das jährlich verzinst wird. Aus dem Beitragsdepot werden jährlich die erforderlichen Beiträge entnommen.
Hinzu kommt, dass die Prognoseberechnungen über die zu erwartenden Renditen in vielen Fällen keine Marktergebnisse darstellen, sondern auch gezielte Subventionen sein können. Die Beispielrechnungen stehen zum Teil auf unsolidem Fundament, sodass nicht zu viel Gewicht auf diese Prognosedarstellung gelegt werden sollte. Man muss sich vor Augen halten, dass bei der Kapitalabfindung weniger Geld als prognostiziert ausgezahlt werden kann oder, dass bei der Verrentung die Höhe der Bezüge aus der Private Rentenversicherung in naher Zukunft gekürzt werden könnten.
Private Rentenversicherung für Freiberufler
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Freiberufler sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Private Rentenversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Private Rentenversicherung für Freiberufler mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Es ist darauf zu achten, dass die hier ermittelten Relationen vom jeweiligen Versicherer und Tarif abhängen (also auch zu anderen Ergebnissen führen könnten)
und eine Einzelfallberechnung unentbehrlich machen. Die aufgeschobene Private Rentenversicherung, Mann, 30 Jahre jung, Rentenbeginn mit 65, optimierte
Mindestrentengarantie (MRG) von 14 Jahren, Monatsbeitrag 100 EUR, Garantierente 335,13 EUR, garantierte Kapitalabfindung 67.805,50 EUR, gesamte
Kapitalabfindung inkl.
Wenn die Garantierente die durchschnittliche Lebenserwartung der versicherten durch die Private Rentenversicherung Person übersteigt, entfällt die vorteilhafte Besteuerung des Ertragsanteils
der Rente. Geeigneter ist dann bei derartigem Bedarf eine Hinterbliebenenrente. Soll eine Mindestrentengarantie in den Vertrag integriert werden, so sollte
man sich neben den üblichen Garantiedauern von fünf oder zehn Jahren auch die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer berechnen und anbieten lassen. Dann
kann eine sinnvolle Entscheidung zwischen Rentenhöhe und Garantiedauer getroffen werden.
Zumeist wird die Rentenzahlung durch die Private Rentenversicherung für mindestens fünf Jahre garantiert, d. h., beim Tod des Rentenbeziehers wird die Rente in voller Höhe für maximal insgesamt
fünf Jahre weitergezahlt. Überlebt der Versicherte die vereinbarte Rentengarantiezeit, so endet die Rentenzahlung erst mit dem Tode, ohne dass eine weitere
Todesfallleistung fällig wird. Auch längere Rentengarantien bis hin zu 20 Jahren sind möglich. Je länger die gewählte Rentengarantiezeit ist, desto niedriger
ist die Monatsrente, die aus dem Einmalbeitrag gezahlt wird.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Für die Private Rentenversicherung Höhe beider Renten kommt es auch darauf an, ob die Frau genauso alt ist wie der Mann, oder aber jünger oder älter ist, denn bei Ehegattenrenten haben
beide Ehegatten Ansprüche auf Renten. Ist die Ehefrau oder Lebensgefährtin wesentlich jünger als der Mann, so kann es zu ganz erheblichen Versorgungslücken
kommen, da die übliche MRG von zehn oder 15 Jahren der viel jüngeren Frau nicht weiterhelfen dürfte. Geeignet ist dieser Tarif für Paare ohne zu versorgende
Kinder.
Wenn die garantierte Mindestlaufzeit der Rente vereinbart wurde und die Ehegatten kurz nach dem vereinbarten Rentenbeginn versterben, ergibt sich folgende
Situation. Der Ehemann stirbt drei Jahre nach vereinbartem Rentenbeginn. Die Witwe erhält noch sieben Jahre lang die Mannesrente in voller Höhe weiter. Erst
wenn die garantierte Mindestlaufzeit der Private Rentenversicherung für Freiberufler von zehn Jahren abgelaufen ist, wird die Rente der Frau auf die vereinbarte Witwenrente von 60 Prozent der Mannesrente
zurückgestuft.
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen
Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der
gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr
als um 100 Prozent erhöht werden.
Private Rentenversicherung
Aktienindexgebundene Private Rentenversicherung zeichnen sich durch ihre direkte Wertabhängigkeit von Indices aus, beispielsweise vom DAX, STOXX, SMI, EBI usw. Als
Rentenversicherung angeboten, erfolgt eine indexierte Kapitalanlage, die Teilnahme an Kursverlusten ausschließt und eine Gewinnbeteiligung in Höhe des
Beteiligungssatzes vorsieht, der wiederum von der Produktgestaltung und dem Verkaufszeitraum abhängt. Private Rentenversicherung mit hohem Aktienanteil im
Deckungsstock (britisches Prinzip).
Die Regelungen zum Mindesttodesfallschutz gelten für Private Rentenversicherung für Freiberufler grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn im Todesfall die eingezahlten
Beiträge inkl. Gewinnanteile zurückerstattet werden oder eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Wird allerdings ein zusätzlicher Todesfallschutz vereinbart,
so sind die Vorschriften für den Mindesttodesfallschutz zu beachten. Seit 01.01.1999 gilt die Anpassungsverpflichtung als erfüllt, wenn Anpassungen nicht
geringer sind als der Anstieg des Lebenshaltungskostenindexes.
Die Anpassungsverpflichtung entfällt bei Neuzusagen seit 1999, soweit sie eine Anpassungsgarantie um wenigstens 1 Prozent der laufenden Leistungen enthalten
oder bei bestehenden Private Rentenversicherung und Pensionskassenzusagen, wenn ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschussanteile
zur Erhöhung der laufenden Leistung verwendet werden, und dies bei Wahrung des Höchstzinssatzes gemäß VAG. Wird für die Phase ab Rentenbeginn eine
Gewinnbeteiligungsart vereinbart wird.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Insbesondere bei Arbeitnehmern mit einem Bruttolohn bis 26.000 EUR oder 52.000 EUR bei Verheirateten, aber auch bei Beamten oder Selbstständigen kann die
Abzugsregelung für die Private Rentenversicherung nach dem zuvor geltenden, alten Recht günstiger sein. Dabei ist aber zu beachten, dass sich Art und Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen
in dem bis 2004 und in dem nach 2005 geltenden Recht unterscheiden. So konnten beispielsweise bisher erheblich höhere Krankenversicherungsbeiträge abgesetzt
werden als dies ab 2005 der Fall ist.
Nach dem alten Recht konnten ledige Selbstständige bis zu 5.069 EUR für sämtliche Versicherungsaufwendungen steuerlich geltend machen, also für Beiträge zur
Kranken-, Pflege-, Risiko-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Seit 2005 galt, dass nur noch 2.400 EUR geltend gemacht werden
konnten, wenn der gesamte Krankenversicherungsbeitrag selbst gezahlt wurde. Die alte Regelung galt zwar nach einer Günstigerprüfung zunächst weiter. Findet
diese jedoch Anwendung für die Private Rentenversicherung für Freiberufler angerechnet.
Bei einem angenommenen konstanten Steuersatz von 25 Prozent führt das zu einem Abschlag von 184 EUR (800 EUR × 0,92 × 0,25 = 184 EUR), so dass nicht mehr
25 × 12 × 800 EUR = 240.000 EUR, sondern 25 × 12 × 616 EUR = 184.800 EUR geleistet werden. Würden die Beiträge in Höhe von 30.000 EUR aus dem versteuerten
Einkommen in eine Private Rentenversicherung in der dritten Schicht der Altersvorsorge finanziert, so würde die Berufsunfähigkeitsrente mit 38 Prozent
versteuert, so dass 4.525 EUR als Monatsrente bei 25 Prozent konstantem Steuersatz resultieren.
Private Rentenversicherung für Freiberufler
Sterbetafeln, Kostensätze und Überschusssysteme werden anders angesetzt. Der wesentliche Unterscheid im Vergleich zur klassischen Leibrente liegt im Verzicht
auf einen Rückkaufswert. Dies dürfte der maßgebliche Grund für eine kostengünstige Kalkulation sein. Aber auch die Basisrententarife unterscheiden sich
untereinander bei den Kosten ganz erheblich. Da alle von einem Rechnungszins seit 2007 von nur noch 2,25 Prozent ausgehen, müssen die Leistungsunterschiede
bei der Private Rentenversicherung, die knapp 20 Prozent betragen.
Da grundsätzlich die Rentenleistungen für Frauen im Alter deutlich niedriger sind als bei Männern, sollten Frauen auch diese geförderte Möglichkeit zum
Aufbau einer Altersversorgung ergreifen, und das gilt sowohl für Frauen in angestellter als auch selbstständiger Tätigkeit, für Beamtinnen oder Seniorinnen.
Das Jahressteuergesetz 2007 hat auch eine Neuerung von Basis-Renten gebracht. Künftig sollen auch Banken, Sparkassen und Investmentfondsgesellschaften
neben den bisherigen Anbietern, den Versicherern, Private Rentenversicherung anbieten dürfen.
Zwei Hauptgründe sind hierfür zu nennen. Zum einen wird Deutschland zunehmend älter. Die demografische Entwicklung in unserem Land bedingt eine drastische
Zunahme des Durchschnittsalters der Bundesbürger. Bereits heute liegt der Anteil der über 60-Jährigen bei über 20 Prozent. In 45 Jahren werden mehr als ein
Drittel der Bevölkerung älter als 60 Jahre sein. Zum anderen ist die Finanzkraft dieser Zielgruppe sowohl durch eigenen Vermögensaufbau als auch zunehmend
durch Erbschaften stark ausgeprägt.
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
Die Private Rentenversicherung ist - neben der Riester-Versorgung und der betrieblichen Altersversorgung - die dritte Möglichkeit staatlich geförderter
Vorsorge. Anders als ihre beiden Konkurrenz-Anlagen steht sie jedem offen. Also auch Selbstständigen und Senioren, für die eine staatlich geförderte
Altersversorgung bisher nicht existierte. Für diesen Personenkreis dürfte die Basis«rentenversicherung» daher besonders interessant sein. Grundsätzlich ist
dem Gesetzgeber mit der Einführung ein weiterer Schritt gelungen.
Diese Versorgungslücken sind u. a. durch Maßnahmen in den Rentenreformplänen sowie jüngsten Regelungen zur Sicherung der Liquidität der Private Rentenversicherung
mit den Eingriffen in das Leistungsniveau weiter gestiegen. Die durchschnittliche monatliche Betriebsrente liegt derzeit bei ca. 200
EUR. Es kann nur gehofft werden, dass durch die Novellierungen des BetrAVG eine verstärkte Verbreitung der Private Rentenversicherung erreicht werden kann. Aus Effizienzgründen
wäre dies zu begrüßen.
Im Vergleich zur privaten aus Nettogehältern finanzierten Vorsorge dürfte die Private Rentenversicherung attraktiver sein. Um den erreichten Lebensstandard auch nach dem
Ausscheiden aus dem Arbeitsleben einigermaßen sichern zu können, ist eine Gesamtversorgung von mindestens 80 Prozent des letzten Nettogehaltes erforderlich.
Das sind je nach Steuersatz ca. 60 Prozent des letzten Bruttogehaltes. Für die Aufteilung dieser Versorgung auf die drei Säulen gibt es weder feste Regeln
noch gesetzliche Vorschriften.