Private Rentenversicherung für Geringverdiener
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Vor Sommer 2007 ist aber nicht damit zu rechnen, dass Banken und Sparkassen sowie Fondsgesellschaften bereits Angebote offerieren können. Sehr zu begrüßen ist die Ausweitung des Anbieterkreises auf Banken, Sparkassen und Investmentunternehmen. Dadurch werden analog zur Riester Rente weitere Produktalternativen wie eine Private Rentenversicherung, sowie eine Anbietervielfalt erzeugt, die dem Kunden nur recht sein können. Die neue Basis-Rente unterscheidet sich von den bisherigen klassischen Privatrentenprodukten insbesondere bezüglich der verwendeten Rechnungsgrundlagen.
Würde der Rentner im Beispiel die 20.000 EUR in eine private «Rentenversicherung» mit Ertragsanteilsbesteuerung investieren, so könnte eine Rendite von ca. 4,2 Prozent nach Steuern erzielt werden. Investiert der Rentner für die Basis-«Rentenversicherung» weniger als 5.948 EUR, so ist diese aufgrund des Verpuffungseffektes weniger rentabel als die Private Rentenversicherung mit Ertragsanteilsbesteuerung. Durch den hohen Einmalbeitrag von 20.000 EUR wird jener Effekt aber bei Weitem überkompensiert.
Durch die Rentenaufschuboption kann der Rentenbeginn bis zu fünf Jahre hinausgezögert werden; die Rente erhöht sich dadurch. Vor allem für Selbstständige und junge VN der Private Rentenversicherung für Geringverdiener empfiehlt sich die Integration dieser Optionen, um damit für die Zukunft eine bessere Abstimmung auf den tatsächlichen Beginn des Rentnerdaseins zu ermöglichen. Sind versicherte Person und Versicherungsnehmer identisch, so kann ohne ein besonderes Ereignis alle fünf Jahre ein zusätzlicher Todesfallschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung abgesichert werden.
Die Rentengarantiezeit für die Private Rentenversicherung darf nicht die amtliche Lebenswahrscheinlichkeit, also wie alt jemand nach der amtlichen Sterbetafel werden wird, übersteigen. Dies hätte sonst zur Folge, dass die volle Rente und nicht nur der Ertragsanteil zu versteuern ist. Dies bedeutet, dass bei Männern mit 60 Jahren 17 Jahre MRG maximal möglich sind, bei 65-jährigen Männern 15 Jahre MRG. Bei einer 60-jährigen Frau sind es 20 Jahre, bei der 65-jährigen Frau 17 Jahre. Für die 65-jährige zu versichernde Person, männlich, Einmalbeitrag 51.129 EUR ergeben.
Private Rentenversicherung für Geringverdiener
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Geringverdiener sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Private Rentenversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Private Rentenversicherung für Geringverdiener mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Ein Beispiel soll die Bedeutung der Mindestrentengarantie (MRG) durch eine Private Rentenversicherung verdeutlichen. Wird ein Einmalbeitrag von 51.129 EUR eingezahlt, so ergibt sich für einen
60-Jährigen z. B. folgende garantierte monatliche Rentenleistung (ohne Berücksichtigung der Überschussanteile) in Abhängigkeit von der Rentengarantiezeit, 5
Jahre MRG = 244 EUR, 10 Jahre MRG = 240 EUR, 15 Jahre MRG = 234 EUR, 17 Jahre MRG = 230 EUR. Verstirbt die versicherte Person während der MRG von fünf
Jahren, so wird ein Betrag von insgesamt garantiert 14.633 EUR ausgezahlt.
Die abgekürzte Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange der Versicherte lebt. Die abgekürzte Rente kann alternativ auch zu einem
späteren Zeitpunkt gewählt werden. Sie ist spätestens drei Monate vor Rentenbeginn zu beantragen. Dafür können bestimmte Voraussetzungen gefordert sein, wie
Rentengarantiezeit fünf Jahre oder Todesfallleistung mind. 60 Prozent der Beitragssumme oder 100 Prozent des Fondsguthabens. Die Dauer der abgekürzten
Rentenzahlung durch die Private Rentenversicherung muss um mind. zwei Jahre eine vereinbarte Garantiezeit überschreiten.
Der VN kann die Rentenzahlung wahlweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder in monatlichen Raten vereinbaren. Zusätzlich zur monatlichen
Rentenzahlung können bei Rentenbeginn jährlich bis zu zwei weitere Rentenzahlungen als Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gewählt werden. Anstelle der sonst
üblichen monatlichen Rentenzahlungsweise bieten einige Private Rentenversicherung an, 13, 14 oder sogar 15 Zahlungen zu leisten, allerdings dann natürlich mit vergleichsweise
niedrigeren Einzelbeträgen als bei monatlicher Zahlungsweise für zwölf Monate.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Je länger die Mindestlaufzeit, desto geringer die Rente aber umso höher die Sicherheit für die möglichen Erben. Ist die Hinterbliebenenversorgung sekundär
und ist das primäre Ziel die Optimierung der Monatsrentenhöhe, so empfiehlt sich die Vereinbarung der fünfjährigen MRG oder der vollständige Verzicht
hierauf. Bei Risikoaversion sollte eine längere MRG vereinbart werden. Allerdings muss dann die unter Umständen geringere Monatsrente in Kauf genommen werden.
Vorsicht bei Dynamisierung ab dem 50. Lebensjahr.
Eine Gestaltungsform ist die MRG (vgl. Ziffer 1.6) neben der Erstattungsmöglichkeit der getätigten Einzahlung abzüglich der bereits gezahlten Renten. Auch
die Vereinbarung einer Witwer- oder Witwenrente wird angeboten. Ihre Höhe wird in einem Prozentsatz der Hauptrente, typischerweise in Anlehnung an die
Private Rentenversicherung für Geringverdiener mit 60 Prozent, aber auch 50 Prozent oder bis zu 100 Prozent, fixiert. Die Wahl der Risikorente (ohne MRG) führt zu deutlich
höheren Rentenleistungen des Versicherers, da die Restleistung an ihn fällt.
Beim Tode des Ehemannes wird die Private Rentenversicherung in voller oder herabgesetzter Höhe (zumeist 60 Prozent) an die Witwe weitergezahlt. Im Todesfall einer der
versicherten Personen sinkt die Rentenhöhe um einen zuvor vereinbarten Prozentsatz. Wer zuerst verstirbt, ist dabei unerheblich. Bei Tod der zweiten
versicherten Person erlischt der Vertrag vollständig. Nur rund ein Drittel aller Versicherer haben einen solchen Tarif in ihrem Tarifprogramm.
Private Rentenversicherung
Die Private Rentenversicherung sichert die Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser ihm unmittelbare Versorgungszusagen
gegeben hat, aus denen sich die Ansprüche ausschließlich gegen den Arbeitgeber richten. Solche betriebsfremden Versorgungsrisiken werden über eine
Rückdeckungsversicherung auf einen externen Versicherer abgewälzt und vorfinanziert. Bei der vollständigen oder kongruenten Rückdeckung entsprechen die
Versicherungsleistungen genau den zugesagten Versorgungsleistungen.
Die normale Private Rentenversicherung der Lebensversicherer konnte sich in der Vergangenheit nicht gegenüber den Versicherungsangeboten der Krankenversicherer
Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung - behaupten. Offenbar ist die gedankliche und emotionale Nähe des Pflegefalls eher beim Krankheitsbegriff zu
finden, als bei der Altersvorsorge über Private Rentenversicherung für Geringverdiener. Deshalb haben eine Reihe der wenigen Anbieter ihre Produkte vom Markt genommen. Neu ist der
Ansatz, eine fondsgebundene Pflege«rentenversicherung» anzubieten.
Auch zur aufgeschobenen Private Rentenversicherung kann eine zusätzliche Pflegeversicherung vereinbart werden, die bei Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe III
eine lebenslange monatliche Rente in voller Höhe vorsieht. Die Beiträge sind für den Zeitraum zu entrichten, in dem auch die Hauptversicherung besteht.
Versicherungsschutz besteht hiervon unabhängig lebenslang. Für den Anspruch auf Zahlung der Pflegerente müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Sie
orientieren sich an der Fähigkeit, Verrichtungen des täglichen Lebens selbst durchzuführen.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Ein Selbstständiger zahlt monatlich 500 EUR ein, 300 EUR für die Private Rentenversicherung, 200 EUR für die Absicherung gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko. Wird
er nach fünf Jahren berufsunfähig, so hat er bis zu diesem Zeitraum 5 × 12 × 500 EUR = 30.000 EUR an Beiträgen eingezahlt. Von diesen Beiträgen sind maximal
72 Prozent als Vorsorgeaufwendungen absetzbar, so dass die effektiven Aufwendungen bei einem Steuersatz von 40 Prozent auf durchschnittlich 364 EUR sinken.
Die Berufsunfähigkeitsrente beträgt über 20 Jahre 5.000 EUR monatlich.
Es schließt sich eine Altersrentenleistung über monatlich 800 EUR bis zum 85. Lebensjahr an. Die Berufsunfähigkeitsrenten werden in diesem Beispiel zu 64
Prozent versteuert. Bei einem angenommenen konstanten Steuersatz von 25 Prozent führt das zu einem Abschlag von 800 EUR (5.000 EUR × 0,64 × 0,25 = 800 EUR)
bei der Private Rentenversicherung für Geringverdiener, so dass nicht mehr 20 × 12 × 5.000 EUR = 1.200.000 EUR, sondern 20 × 12 × 4.200 EUR = 1.008.000 EUR ausgezahlt würden.
Die Altersrenten werden mit 92 Prozent versteuert.
Fiktiv gekürzt wird bei beherrschenden GGF einer GmbH oder Vorstandsmitgliedern einer AG mit betrieblichen Pensionsansprüchen sowie Beamten, Richtern,
Berufssoldaten und Abgeordneten. Bei diesen Personengruppen wird der Höchstbetrag von 20.000 EUR um einen fiktiven Arbeitgeber- oder Arbeitnehmeranteil zur
Private Rentenversicherung gekürzt. Dieser errechnet sich aus dem Bruttolohn und dem für das Jahr gültigen Beitragssatz zur gesetzlichen
Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Private Rentenversicherung für Geringverdiener
Es wird Todesfallschutz mit Rentengarantie 10 Jahre oder alternativ HRZ eingeschlossen. Angegeben werden die garantierte Rente, die mögliche Rente
einschließlich nicht garantierter Überschüsse im ersten Jahr. Sortiert sind die Angebote nach der möglichen Rente im ersten Jahr. Die angegebenen Leistungen
aus der Private Rentenversicherung Überschussbeteiligung können langfristig nicht garantiert werden. Sie gelten nur dann, wenn die zur Zeit erklärten Gewinnanteilsätze für die gesamte
Versicherungsdauer unverändert bleiben.
Seltsam, aber wahr. Gerade Senioren profitieren von der neuen staatlich geförderten Basis«rentenversicherung» besonders. Zwar ist die Basisrente eigentlich
für diejenigen gedacht, die für den Ruhestand vorsorgen wollen. Die Regelungen des Einkommensteuergesetzes führen aber dazu, dass für Ruheständler die
Basisrente eine besonders interessante Alternative zu einer normalen, nicht geförderten «Rentenversicherung» ist. Der Personenkreis der Rentner und
Pensionäre gilt in der Finanzbranche seit Jahren attraktive Zielgruppe.
Zwei Hauptgründe sind hierfür zu nennen. Zum einen wird Deutschland zunehmend älter. Die demografische Entwicklung in unserem Land bedingt eine drastische
Zunahme des Durchschnittsalters der Bundesbürger. Bereits heute liegt der Anteil der über 60-Jährigen bei über 20 Prozent. In 45 Jahren werden mehr als ein
Drittel der Bevölkerung älter als 60 Jahre sein. Zum anderen ist die Finanzkraft dieser Zielgruppe sowohl durch eigenen Vermögensaufbau als auch zunehmend
durch Erbschaften stark ausgeprägt.
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
Die Private Rentenversicherung war bislang die tragende Säule der Versorgung. Doch ihre Finanzierung im Umlageverfahren kann aufgrund der demografischen
Entwicklung das derzeitige Versorgungsniveau zukünftig nicht mehr aufrecht erhalten, es sei denn, die Beiträge würden auf ca. 30 Prozent des Bruttogehaltes
erhöht. Um dies zu vermeiden, war der Gesetzgeber gezwungen, im AVmG drastische Einschränkungen bei der gesetzlichen Rente zu beschließen. Demzufolge wird
das Rentenniveau deutlich gesenkt.
Die bisherigen Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die grundsätzlich nur befristet
gewährt wird. Dies führt in vielen Fällen zu einer Verschlechterung der Versorgung aus der Private Rentenversicherung. Im Unterschied zum alten Recht
wird im neuen Recht für die Bewilligung einer Rente allein ausschlaggebend sein, in welchem Umfang der Versicherte in einem beliebigen Beruf erwerbstätig
sein kann.
Das heißt, der Beitrag zur Private Rentenversicherung in Höhe von 4.170 EUR ist steuerlich genau mit 64 Prozent wirksam geworden (64 Prozent von 4.170
EUR = 2.669 EUR). Somit ist der Verpuffungseffekt nicht mehr vorhanden - er ist also durch die neue Günstigerprüfung eliminiert worden. Bei einem Steuersatz
von z. B. 40 Prozent hätte man also eine Steuerersparnis von 40 Prozent × 2.669 EUR = 1.068 EUR, d. h. der Selbstständige hätte einen Nettobeitrag von 4.305
EUR - 1.068 EUR = 3.238 EUR zu leisten.