KAB Private Rentenversicherung
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Der Schreck bei Prof. Dr. Bert Rürup und seinen Kommissionskollegen war groß, als man nach Einführung der Private Rentenversicherung im Jahr 2005 bemerkte, dass ausgerechnet bei der wichtigsten Zielgruppe - nämlich den Selbstständigen - die Basis«rentenversicherung» gänzlich unattraktiv ist. Der Grund hierfür war einfach: Der Gesetzgeber hat bei der Einführung der Basis«rentenversicherung» handwerkliche Fehler gemacht, die dazu führten, dass gerade die Selbstständigen bei der Private Rentenversicherung keine steuerlichen Vorteile hatten.
Nach dem alten Recht konnten ledige Selbstständige bis zu 5.069 EUR für sämtliche Versicherungsaufwendungen steuerlich geltend machen, also für Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Risiko-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Seit 2005 galt, dass nur noch 2.400 EUR geltend gemacht werden konnten, wenn der gesamte Krankenversicherungsbeitrag selbst gezahlt wurde. Die alte Regelung galt zwar nach einer Günstigerprüfung zunächst weiter. Findet diese jedoch Anwendung für die Private Rentenversicherung angerechnet.
Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Wechsel zur nachgelagerten Besteuerung eingeleitet. Dies bedeutet, dass die Beiträge zur Private Rentenversicherung steuerlich abgesetzt werden können, dafür aber in der Leistungsphase der Besteuerung unterliegen. Um keine ungerechte Verteilung entstehen zu lassen, wurde zudem eine Übergangsregelung für die KAB Private Rentenversicherung eingeführt, die einen fließenden Übergang in die vollständig nachgelagerte Besteuerung gewährleistet.
Wenn die Garantierente die durchschnittliche Lebenserwartung der versicherten durch die Private Rentenversicherung Person übersteigt, entfällt die vorteilhafte Besteuerung des Ertragsanteils der Rente. Geeigneter ist dann bei derartigem Bedarf eine Hinterbliebenenrente. Soll eine Mindestrentengarantie in den Vertrag integriert werden, so sollte man sich neben den üblichen Garantiedauern von fünf oder zehn Jahren auch die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer berechnen und anbieten lassen. Dann kann eine sinnvolle Entscheidung zwischen Rentenhöhe und Garantiedauer getroffen werden.
KAB Private Rentenversicherung
Die KAB Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Private Rentenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Private Rentenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die KAB spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die KAB Private Rentenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Einige Versicherer bieten inzwischen auch die sog. Fondsvariante an, d. h. die Investition des Überzinses in die Private Rentenversicherung. Diese Alternative gewinnt immer
mehr an Zuspruch, da Fondsanlagemöglichkeiten eine wachsende Akzeptanz erleben. Der aus den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Überschuss, eben dieser
Überzins, der die Zinsgarantie von derzeit 3,25 Prozent übersteigt, wird mittels der Überschussbeteiligungsform verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage
angelegt.
Wenn die Garantierente die durchschnittliche Lebenserwartung der versicherten durch die Private Rentenversicherung Person übersteigt, entfällt die vorteilhafte Besteuerung des Ertragsanteils
der Rente. Geeigneter ist dann bei derartigem Bedarf eine Hinterbliebenenrente. Soll eine Mindestrentengarantie in den Vertrag integriert werden, so sollte
man sich neben den üblichen Garantiedauern von fünf oder zehn Jahren auch die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer berechnen und anbieten lassen. Dann
kann eine sinnvolle Entscheidung zwischen Rentenhöhe und Garantiedauer getroffen werden.
Die Rentengarantiezeit für die Private Rentenversicherung darf nicht die amtliche Lebenswahrscheinlichkeit, also wie alt jemand nach der amtlichen Sterbetafel werden wird, übersteigen. Dies
hätte sonst zur Folge, dass die volle Rente und nicht nur der Ertragsanteil zu versteuern ist. Dies bedeutet, dass bei Männern mit 60 Jahren 17 Jahre MRG
maximal möglich sind, bei 65-jährigen Männern 15 Jahre MRG. Bei einer 60-jährigen Frau sind es 20 Jahre, bei der 65-jährigen Frau 17 Jahre. Für die 65-jährige
zu versichernde Person, männlich, Einmalbeitrag 51.129 EUR ergeben.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Falls zusätzlich eine Prämienrückgewähr vereinbart wurde, werden die Beiträge bei Ableben der versicherten Person vor Rentenbeginn zurückgezahlt. Die
Prämienrückgewähr umfasst dabei die Summe der gezahlten Beiträge, allerdings ohne Ratenzuschläge, Zinsen, Gebühren und ohne Beiträge für etwaige
Zusatzversicherungen wie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Einige Versicherer zahlen zusätzlich die bis zum Zeitpunkt des Todes bereits erzielte
Überschussbeteiligung aus.
Eine Gestaltungsform ist die MRG (vgl. Ziffer 1.6) neben der Erstattungsmöglichkeit der getätigten Einzahlung abzüglich der bereits gezahlten Renten. Auch
die Vereinbarung einer Witwer- oder Witwenrente wird angeboten. Ihre Höhe wird in einem Prozentsatz der Hauptrente, typischerweise in Anlehnung an die
KAB Private Rentenversicherung mit 60 Prozent, aber auch 50 Prozent oder bis zu 100 Prozent, fixiert. Die Wahl der Risikorente (ohne MRG) führt zu deutlich
höheren Rentenleistungen des Versicherers, da die Restleistung an ihn fällt.
Bei Übergangsrenten für Witwen und Witwer bemisst sich die Höhe des Ertragsanteils nach dem Alter der Witwe bzw. des Witwers bei Beginn der Übergangsrente.
Keine Besteuerung erfolgt für Renten aus der Pflegerenten Zusatzversicherung. Die Leibrente der Private Rentenversicherung ab dem 80. oder 85. Lebensjahr
der versicherten Person ist jedoch mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern. Ein verheirateter Rentner bekommt seit seinem 65. Lebensjahr neben seiner Rente
durch die Private Rentenversicherung in Höhe von 1.278 EUR.
Private Rentenversicherung
Je nach Art und Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Erkrankung wird eine entsprechende Rentenerhöhung angeboten. Im Ergebnis soll die eXtra
Rente eine ca. 28 Prozent höhere garantierte Rente gegenüber dem konventionellen Tarif des Unternehmens ergeben. Ein 50 Jahre alter Mann, der 51.129 EUR in
eine normale, sofort beginnende Private Rentenversicherung einzahlt, erhält garantierte 218 EUR monatlich, inkl. momentaner Überschüsse 315 EUR. Sollte er an
schwerer Herzmuskelschwäche leiden, erhöht sich dieser Betrag auf 565 EUR.
Es gibt weitere Voraussetzungen, die bei einem Einschluss von Zusatzversicherungen für den Todesfall, Invalidität oder Berufsunfähigkeit relevant sind. Der
Beitragsanteil für die ergänzende Absicherung beträgt insgesamt weniger als 50 Prozent des Gesamtbeitrags. Die Leistungen erfolgen in monatlichen Leibrenten
(keine Einmalzahlung). Leistungen durch die KAB Private Rentenversicherung an Hinterbliebene sind nur an den Ehegatten (nicht Lebenspartner) oder die Kinder zulässig, solange ein Anspruch auf
Kindergeld oder einen Freibetrag besteht.
Mindestens 15.000 EUR müssen dabei als Einmalbeitrag investiert werden. Ab dem 85. Lebensjahr wird - ob Pflegefall oder nicht - eine zusätzliche Altersrente
gezahlt. Der Zugriff auf das Fondsvermögen ist zulässig, schmälert allerdings die Versicherungsleistung. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen den vollen
Einmalbeitrag zurück. Im Todesfall vor dem 85. Lebensjahr wird zusätzlich der Fondszuwachs ausgezahlt. Die sog. Pflegerentenoption (Nachkaufgarantie) bietet
die Möglichkeit, eine Private Rentenversicherung vereinbaren zu können.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Ein Selbstständiger zahlt monatlich 500 EUR ein, 300 EUR für die Private Rentenversicherung, 200 EUR für die Absicherung gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko. Wird
er nach fünf Jahren berufsunfähig, so hat er bis zu diesem Zeitraum 5 × 12 × 500 EUR = 30.000 EUR an Beiträgen eingezahlt. Von diesen Beiträgen sind maximal
72 Prozent als Vorsorgeaufwendungen absetzbar, so dass die effektiven Aufwendungen bei einem Steuersatz von 40 Prozent auf durchschnittlich 364 EUR sinken.
Die Berufsunfähigkeitsrente beträgt über 20 Jahre 5.000 EUR monatlich.
Ehepartner können sich an den Höchstbeträgen in dieser Tabelle orientieren, wenn kein Ehepartner mehr als 63.000 EUR bzw. 54.000 EUR in den alten oder neuen
Bundesländern an Einkommen erzielt. Dabei ist es unerheblich, ob ein Ehepartner oder beide zusammen den Höchstbetrag ausschöpfen. Die Verträge sind außerdem
Hartz IV-sicher (beim Arbeitslosengeld II Schonvermögen) und bei Bedürftigkeit sicher vor dem Zugriff des Sozialamtes. Attraktiv ist die KAB Private Rentenversicherung vor
allem für Arbeitnehmer mit einem überdurchschnittlichen Einkommen.
Bei einem angenommenen konstanten Steuersatz von 25 Prozent führt das zu einem Abschlag von 184 EUR (800 EUR × 0,92 × 0,25 = 184 EUR), so dass nicht mehr
25 × 12 × 800 EUR = 240.000 EUR, sondern 25 × 12 × 616 EUR = 184.800 EUR geleistet werden. Würden die Beiträge in Höhe von 30.000 EUR aus dem versteuerten
Einkommen in eine Private Rentenversicherung in der dritten Schicht der Altersvorsorge finanziert, so würde die Berufsunfähigkeitsrente mit 38 Prozent
versteuert, so dass 4.525 EUR als Monatsrente bei 25 Prozent konstantem Steuersatz resultieren.
KAB Private Rentenversicherung
Man unterscheidet prinzipiell folgende Angebotsformen bei der Basis-Rente. Die klassische, lebenslange Private Rentenversicherung für Risikobewusste mit
Hinterbliebenenschutz und üblicherweise zehn Jahren Rentengarantie oder Hinterbliebenen-Zusatzversicherung, die klassische, lebenslange Leib rentenversicherung
ohne Zusatzabsicherung, die Private Rentenversicherung für Risikobereite, die das Anlagerisiko voll tragen wollen, die Private Rentenversicherung mit Kapitalerhalt
und unterschiedlichen Garantievarianten,
Da grundsätzlich die Rentenleistungen für Frauen im Alter deutlich niedriger sind als bei Männern, sollten Frauen auch diese geförderte Möglichkeit zum
Aufbau einer Altersversorgung ergreifen, und das gilt sowohl für Frauen in angestellter als auch selbstständiger Tätigkeit, für Beamtinnen oder Seniorinnen.
Das Jahressteuergesetz 2007 hat auch eine Neuerung von Basis-Renten gebracht. Künftig sollen auch Banken, Sparkassen und Investmentfondsgesellschaften
neben den bisherigen Anbietern, den Versicherern, Private Rentenversicherung anbieten dürfen.
Zwei Hauptgründe sind hierfür zu nennen. Zum einen wird Deutschland zunehmend älter. Die demografische Entwicklung in unserem Land bedingt eine drastische
Zunahme des Durchschnittsalters der Bundesbürger. Bereits heute liegt der Anteil der über 60-Jährigen bei über 20 Prozent. In 45 Jahren werden mehr als ein
Drittel der Bevölkerung älter als 60 Jahre sein. Zum anderen ist die Finanzkraft dieser Zielgruppe sowohl durch eigenen Vermögensaufbau als auch zunehmend
durch Erbschaften stark ausgeprägt.
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
Trotz des erheblichen Beitragsvolumens in Höhe von 4.170 EUR p. a. für die Private Rentenversicherung kann E genau so viel Vorsorgeaufwendungen Steuer
mindernd geltend machen wie ohne diese neue «Rentenversicherung»sform. Dafür war die Günstigerprüfung gemäß § 10 Abs. 4a EStG in der Form vor dem 15.12.2006
verantwortlich. Im Jahressteuergesetz 2007, dem der Bundesrat am 15.12.2006 zustimmte, ist diese Günstigerprüfung - und zwar rückwirkend ab dem 1.1.2006 -
nämlich so geändert worden.
Die bisherigen Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die grundsätzlich nur befristet
gewährt wird. Dies führt in vielen Fällen zu einer Verschlechterung der Versorgung aus der Private Rentenversicherung. Im Unterschied zum alten Recht
wird im neuen Recht für die Bewilligung einer Rente allein ausschlaggebend sein, in welchem Umfang der Versicherte in einem beliebigen Beruf erwerbstätig
sein kann.
Das heißt, der Beitrag zur Private Rentenversicherung in Höhe von 4.170 EUR ist steuerlich genau mit 64 Prozent wirksam geworden (64 Prozent von 4.170
EUR = 2.669 EUR). Somit ist der Verpuffungseffekt nicht mehr vorhanden - er ist also durch die neue Günstigerprüfung eliminiert worden. Bei einem Steuersatz
von z. B. 40 Prozent hätte man also eine Steuerersparnis von 40 Prozent × 2.669 EUR = 1.068 EUR, d. h. der Selbstständige hätte einen Nettobeitrag von 4.305
EUR - 1.068 EUR = 3.238 EUR zu leisten.