KAB Private Rentenversicherung
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Auch sie leben länger als jede Generation zuvor, was für die Jüngeren schon heute zu zusätzlichen Kosten führt. Deshalb wird auch die Inanspruchnahme der Regelaltersrente durch Hinausschieben auf das 67. Lebensjahr und erhebliche Abschläge bei Inanspruchnahme vor diesem Termin beabsichtigt. Die Versorgungslücke, also die Differenz zwischen Nettoverdienst und gesetzlicher Nettorente beträgt derzeit mehr als 35 Prozent. Bis 2020 wird sich diese durchschnittliche Versorgungslücke der Private Rentenversicherung auf mindestens ca. 43 Prozent vergrößern.
Diese Versorgungslücken sind u. a. durch Maßnahmen in den Rentenreformplänen sowie jüngsten Regelungen zur Sicherung der Liquidität der Private Rentenversicherung mit den Eingriffen in das Leistungsniveau weiter gestiegen. Die durchschnittliche monatliche Betriebsrente liegt derzeit bei ca. 200 EUR. Es kann nur gehofft werden, dass durch die Novellierungen des BetrAVG eine verstärkte Verbreitung der Private Rentenversicherung erreicht werden kann. Aus Effizienzgründen wäre dies zu begrüßen.
Der ledige Rentner E aus Regensburg zahlt Beiträge in die (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung (oder alternativ in die private Krankenversicherung) sowie in die private Haftpflicht- und Unfallversicherung ein. Im Jahr 2007 beläuft sich die Jahresprämie auf 5.736 EUR. Als Vorsorgeaufwendungen sind 2007 abzugsfähig. Im Rahmen der Günstigerprüfung (§ 10 Abs. 4a EStG) wird nun vom Finanzamt geprüft, wie hoch der abzugsfähige Betrag nach der Rechtslage vor 2005 bei der KAB Private Rentenversicherung gewesen wäre.
Die Form der Überschussbeteiligung durch die Private Rentenversicherung führt zu einer jährlich steigenden Rente, die für die lebenslängliche Rentenzahlungsdauer garantiert ist, während der Rentensteigerungssatz selbst von Jahr zu Jahr neu festgesetzt wird. Bei der gleich bleibenden Zusatzrente wird ab Rentenbeginn in den ersten Jahren des Rentenbezuges eine deutlich höhere Gesamtrente im Vergleich zur dynamischen Zusatzrente gezahlt. Die erreichte Rente wird jedoch nicht der Höhe nach lebenslänglich garantiert.
KAB Private Rentenversicherung
Die KAB Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Private Rentenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Private Rentenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die KAB spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die KAB Private Rentenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der KAB Private Rentenversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Es wird somit das Langlebigkeitsrisiko versichert. Die Rentenhöhe ist u. a. von folgenden Faktoren abhängig, Grundrentenhöhe des Tarifs, Überschussrentenhöhe
des Tarifs, Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, Rentenbeginnalter, Geschlecht, Rentenart und Kapitalverwendung beim Ableben, Art der Finanzierung des
Rentenanspruchs, Rentenzahlweise, Tarifformen und Zusatzversicherungen, Kostensituation des Tarifs. Anstelle der lebenslangen Rente besteht bei einigen
Private Rentenversicherung Anbietern auch die Möglichkeit, eine abgekürzte Rente zu vereinbaren.
Die abgekürzte Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange der Versicherte lebt. Die abgekürzte Rente kann alternativ auch zu einem
späteren Zeitpunkt gewählt werden. Sie ist spätestens drei Monate vor Rentenbeginn zu beantragen. Dafür können bestimmte Voraussetzungen gefordert sein, wie
Rentengarantiezeit fünf Jahre oder Todesfallleistung mind. 60 Prozent der Beitragssumme oder 100 Prozent des Fondsguthabens. Die Dauer der abgekürzten
Rentenzahlung durch die Private Rentenversicherung muss um mind. zwei Jahre eine vereinbarte Garantiezeit überschreiten.
In Deutschland zugelassene und niedergelassene Private Rentenversicherung bieten auch britische Produkte an, die in ihrer Rentenhöhe ab Beginn vollständig garantiert
werden. Anders als bei den üblichen Rententarifen wird nicht zwischen einem garantierten und überschussabhängigen Anteil der Gesamtrente differenziert. Die
Höhe der Rentenzahlung ist vielmehr abhängig von der Höhe des Einzahlungsbetrages, dem gewählten Prozentsatz der Steigung der Rentenzahlungen, der Rendite,
die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erzielt werden kann.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Falls zusätzlich eine Prämienrückgewähr vereinbart wurde, werden die Beiträge bei Ableben der versicherten Person vor Rentenbeginn zurückgezahlt. Die
Prämienrückgewähr umfasst dabei die Summe der gezahlten Beiträge, allerdings ohne Ratenzuschläge, Zinsen, Gebühren und ohne Beiträge für etwaige
Zusatzversicherungen wie Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Einige Versicherer zahlen zusätzlich die bis zum Zeitpunkt des Todes bereits erzielte
Überschussbeteiligung aus.
Es empfiehlt sich hier die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer vorzusehen. Denn diese ergibt in der Regel die höchste Kapitalabfindung. Wollen Sie
hingegen die KAB Private Rentenversicherung in Anspruch nehmen, so vereinbaren Sie eine monatliche Rentenzahlung und
eine relativ kurze Rentengarantiezeit von fünf oder zehn Jahren, wenn die familiäre Situation dies zulässt und der Vergleich mit einer längeren
Mindestrentengarantiezeit zu einem nicht wesentlich schlechteren Ergebnis führt.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Private Rentenversicherung Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die «private» Rente abgerufen
wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der
Beitragsbelastung erreicht werden. Stirbt der Versicherte noch während der Aufschubzeit, so sind die Einzahlungen verfallen. In dieser reinen Form fällt im
Todesfall der versicherten Person das Deckungskapital dem Versicherer zu.
Private Rentenversicherung
Anders als bei Riester-Verträgen gibt es für die Private Rentenversicherung keine Zertifizierungsstelle, die die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen prüft. Diese Aufgabe fällt der
Finanzverwaltung zu. Diese prüft, ob der steuerliche Abzug der Beiträge gerechtfertigt ist. Sie verlangt vom Steuerpflichtigen entsprechende Versicherungs-
oder Vertragsunterlagen. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer Checkliste die zwingenden Voraussetzungen und die zusätzlichen Voraussetzungen bei
Einschluss einer ergänzenden Absicherung des Todes aufgelistet.
Diese Vertragsform kombiniert eine KAB Private Rentenversicherung mit einer Absicherung der Hinterbliebenen auf der Basis einer einmaligen Kapitalzahlung im vorzeitigen
Todesfall. Dem Versicherten wird eine Altersrente auf Lebenszeit garantiert. Im Todesfall vor Rentenbeginn sind die Hinterbliebenen durch das garantierte
Todesfallkapital abgesichert. Der Versicherungsschutz lässt sich auf die individuellen Lebensbedürfnisse zuschneiden, sodass eine höhere Altersrente oder
ein höherer Todesfallschutz bis hin zum Kapitalbedarf.
Bei fast allen Anbietern für eine Private Rentenversicherung hat der VN das Recht, seine Versicherung bei Ablauf oder im Todesfall in eine sofort beginnende Private Rentenversicherung
umzutauschen. In der Regel erfolgt der Umtausch nach einem speziellen Tarif, der günstiger als der normale Rententarif ist, da niedrigere Kostensätze
enthalten sind. Die Leistung besteht in einer sofort beginnenden lebenslänglichen Rentenzahlung mit Rentengarantiezeit. Die Rente wird monatlich im Voraus
gezahlt.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Interessanterweise würde sich im dargestellten Beispiel die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung fast nie lohnen.
Und: Je später die Berufsunfähigkeit eintritt, desto weniger Renten werden gezahlt. Aber: Ab dem 55. Lebensjahr liegt die geförderte Basis-Rente geringfügig
über der Private Rentenversicherung mit BUZ. Die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos sollte nicht unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen
werden. Wichtig ist es, sich überhaupt gegen das Risiko zu versichern.
Ehepartner können sich an den Höchstbeträgen in dieser Tabelle orientieren, wenn kein Ehepartner mehr als 63.000 EUR bzw. 54.000 EUR in den alten oder neuen
Bundesländern an Einkommen erzielt. Dabei ist es unerheblich, ob ein Ehepartner oder beide zusammen den Höchstbetrag ausschöpfen. Die Verträge sind außerdem
Hartz IV-sicher (beim Arbeitslosengeld II Schonvermögen) und bei Bedürftigkeit sicher vor dem Zugriff des Sozialamtes. Attraktiv ist die KAB Private Rentenversicherung vor
allem für Arbeitnehmer mit einem überdurchschnittlichen Einkommen.
Das führte dazu, dass die Beiträge zur Private Rentenversicherung nur zum Teil abzugsfähig waren und in ungünstigsten Fällen bis zu 2.669 EUR überhaupt nicht gefördert
wurden. Die theoretische Steuerentlastung der Beiträge von 62 Prozent kann sich auf 18 Prozent reduzieren, wenn der Jahresbeitrag für die Basis-Rente 20.000
EUR überschreitet. Investitionen von bis zu 4.448 EUR Jahresbeitrag konnten sich dadurch nicht steuermindernd auswirken, während andererseits die aus diesen
Beitragsteilen finanzierten Rentenleistungen vorbesteuert werden.
KAB Private Rentenversicherung
Der ledige Rentner E aus Regensburg zahlt Beiträge in die (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung (oder alternativ in die private Krankenversicherung)
sowie in die private Haftpflicht- und Unfallversicherung ein. Im Jahr 2007 beläuft sich die Jahresprämie auf 5.736 EUR. Als Vorsorgeaufwendungen sind 2007
abzugsfähig. Im Rahmen der Günstigerprüfung (§ 10 Abs. 4a EStG) wird nun vom Finanzamt geprüft, wie hoch der abzugsfähige Betrag nach der Rechtslage vor
2005 gewesen wäre.
Bei den konkret angebotenen Basis-Renten gibt es im Detail erhebliche Unterschiede. Das Analysehaus MORGEN & MORGEN GmbH hat einen Leistungsvergleich
derjenigen Versicherer vorgenommen, die beim Unternehmensrating die beiden höchsten Stufen mit vier oder fünf Sternen einnehmen. Zugrunde gelegt wurden ein
40-jähriger Mann und eine gleichaltrige Frau, die monatlich 200 EUR einzahlen und mit Alter 65 eine Rente erhalten wollen. Es wird kein Todesfallschutz
eingeschlossen und eine dynamische Rente geleistet.
Er zahlt Beiträge in die (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung (oder alternativ in die private Krankenversicherung) und in private Haftpflicht- und
Unfallversicherungen in Höhe von 6.114 EUR p. a. Im Jahr 2007 investiert er 20.000 EUR Einmalbetrag in eine sofort beginnende Private Rentenversicherung.
Durch die neue Günstigerprüfung gemäß Jahressteuergesetz 2007 werden sich Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 17.869 EUR ergeben, wie die nachfolgende
Berechnung zeigt.
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
Die Private Rentenversicherung ist - neben der Riester-Versorgung und der betrieblichen Altersversorgung - die dritte Möglichkeit staatlich geförderter
Vorsorge. Anders als ihre beiden Konkurrenz-Anlagen steht sie jedem offen. Also auch Selbstständigen und Senioren, für die eine staatlich geförderte
Altersversorgung bisher nicht existierte. Für diesen Personenkreis dürfte die Basis«rentenversicherung» daher besonders interessant sein. Grundsätzlich ist
dem Gesetzgeber mit der Einführung ein weiterer Schritt gelungen.
Der jungen und mittleren Generation bis zum 45. Lebensjahr muss damit klar sein, dass ihr Beitrag in die Private Rentenversicherung allein nicht
ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Sie muss sich deshalb mit einer zusätzlichen Eigenvorsorge für das Alter absichern.
Eigenverantwortlich und doch mit staatlicher Unterstützung ist dies über die zweite und dritte Säule möglich. Die heutigen Rentnerinnen und Rentner werden
akzeptieren müssen, dass ihre jetzige Rente künftig langsamer ansteigt.
Der Schreck bei Prof. Dr. Bert Rürup und seinen Kommissionskollegen/kolleginnen war groß, als man nach Einführung der Basis«rentenversicherung» im Jahr
2005 bemerkte, dass ausgerechnet bei der wichtigsten Zielgruppe - nämlich den Selbstständigen - die Basis«rentenversicherung» gänzlich unattraktiv ist. Der
Grund hierfür war einfach: Der Gesetzgeber hat bei der Einführung der Basis«rentenversicherung» handwerkliche Fehler gemacht, die dazu führten, dass gerade
die Selbstständigen bei der Private Rentenversicherung keine steuerlichen Vorteile hatten.