NV Private Rentenversicherung
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Interessierte sollten auf die Qualität der Private Rentenversicherung achten. Aufschluss darüber liefern Ratings und Produktvergleiche, Überschussanteilssätze und Unternehmenskennziffern. Auch die Überschussanteilssätze des Jahres 2007 und der letzten Jahre sollten mit in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Die Angaben hierzu erfolgen auf der Basis eigener Ermittlungen ohne Gewähr. Andere interessante Ratings werden mehr oder weniger regelmäßig von Franke & Bornberg, Morgen & Morgen und anderen Veröffentlichungen publiziert.
Leicht gezillmerte Tarife (mit Prozentsätzen zwischen 0,1 und 3,9 Prozent) sind mit ungezillmerte Tarife (mit 0 Prozent) unterschieden. Lediglich Null gezillmerte Tarife sind dabei völlig frei von Abschlusskosten. Im Zusammenhang mit dem Ende November 2006 beschlossenen Private Rentenversicherung Altersgrenzen Anpassungsgesetz ist eine Veränderung des § 52 EStG für das Jahr 2012 vereinbart worden. Eine steuerliche Förderung wird bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2012 bei Altersvorsorge Verträgen nach § 10 EStG nur noch dann möglich sein.
Beteiligt sich ein nicht beherrschender Gesellschafter Geschäftsführer durch Entgeltumwandlung an der Finanzierung einer Pensionszusage, ist die Entgeltumwandlung nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der NV Private Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Ein Verzicht, der darüber hinausgeht, unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Ab 2009 sollte dies auch für die ersten 4 % der Entgeltumwandlung gelten. Allerdings hat der Gesetzgeber mit Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge.
Die Form der Überschussbeteiligung durch die Private Rentenversicherung führt zu einer jährlich steigenden Rente, die für die lebenslängliche Rentenzahlungsdauer garantiert ist, während der Rentensteigerungssatz selbst von Jahr zu Jahr neu festgesetzt wird. Bei der gleich bleibenden Zusatzrente wird ab Rentenbeginn in den ersten Jahren des Rentenbezuges eine deutlich höhere Gesamtrente im Vergleich zur dynamischen Zusatzrente gezahlt. Die erreichte Rente wird jedoch nicht der Höhe nach lebenslänglich garantiert.
NV Private Rentenversicherung
Die NV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Private Rentenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Private Rentenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die NV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die NV Private Rentenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der NV Private Rentenversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Ein Beispiel soll die Bedeutung der Mindestrentengarantie (MRG) durch eine Private Rentenversicherung verdeutlichen. Wird ein Einmalbeitrag von 51.129 EUR eingezahlt, so ergibt sich für einen
60-Jährigen z. B. folgende garantierte monatliche Rentenleistung (ohne Berücksichtigung der Überschussanteile) in Abhängigkeit von der Rentengarantiezeit, 5
Jahre MRG = 244 EUR, 10 Jahre MRG = 240 EUR, 15 Jahre MRG = 234 EUR, 17 Jahre MRG = 230 EUR. Verstirbt die versicherte Person während der MRG von fünf
Jahren, so wird ein Betrag von insgesamt garantiert 14.633 EUR ausgezahlt.
Verstirbt sie während der 15-jährigen MRG, so kommen 42.059 EUR zur Auszahlung. Bei der 15-jährigen MRG reduziert sich die Rente um mehr als 4 Prozent. Die
Private Rentenversicherung müsste bis zum angenommenen Tod des Versicherten im 80. Lebensjahr bei vereinbarter fünfjähriger MRG 58.533 EUR, bei zehnjähriger MRG 57.674 EUR,
bei 15-jähriger MRG 56.078 EUR, bei 17-jähriger MRG 55.220 EUR leisten. Wird der Versicherte 90 Jahre alt, so sind Gesamtrentenleistungen von rund 87.799 EUR
bei vereinbarter fünf jähriger MRG zu erbringen.
Da hierbei nur Erwartungen und Wahrscheinlichkeiten zu Rate gezogen werden können, ist die Entscheidung für ein Überschusssystem und gegen die anderen
Überschusssysteme nicht zuletzt von der Einschätzung der eigenen Lebenserwartung durch die Private Rentenversicherung abhängig. Anhaltspunkte sind dabei oftmals die statistisch durchschnittliche
Lebenserwartung für Männer und Frauen, Familienhistorie, Erbkrankheiten u. a. Versucht man unter Rentabilitätserwägungen eine Entscheidung zu treffen, so
können folgende Daten unter Umständen weiterhelfen.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Sowohl die GRV-Rente als auch die Private Rentenversicherung werden mit dem Ertragsanteil von 27 Prozent besteuert. Berechnung der Steuerschuld, Rente aus der
Private Rentenversicherung 12 × 1.278 EUR jährlich = 15.336 EUR, davon 27 Prozent = 4.140 EUR, «Rentenversicherung»srente jährlich 12 × 511
EUR = 6.132 EUR, davon 27 Prozent = 1.655 EUR, steuerpflichtiges Einkommen: 5.798 EUR abzgl. Werbungskostenpauschale 102 EUR, abzgl. Sonderausgabenpauschale
72 EUR = zu versteuerndes Einkommen 5.624 EUR.
Wenn die garantierte Mindestlaufzeit der Rente vereinbart wurde und die Ehegatten kurz nach dem vereinbarten Rentenbeginn versterben, ergibt sich folgende
Situation. Der Ehemann stirbt drei Jahre nach vereinbartem Rentenbeginn. Die Witwe erhält noch sieben Jahre lang die Mannesrente in voller Höhe weiter. Erst
wenn die garantierte Mindestlaufzeit der NV Private Rentenversicherung von zehn Jahren abgelaufen ist, wird die Rente der Frau auf die vereinbarte Witwenrente von 60 Prozent der Mannesrente
zurückgestuft.
Der Mann verstirbt gleichfalls drei Jahre nach dem vereinbarten Rentenbeginn, die Frau allerdings bereits schon zwei Jahre später. Von der garantierten
Mindestlaufzeit von zehn Jahren sind somit erst fünf Jahre abgelaufen. In den darauf folgenden fünf Jahren bis zum Ablauf der garantierten Mindestlaufzeit
wird die vereinbarte Rente an die Erben, in der Regel werden die Kinder eingesetzt, weitergezahlt. Anstelle der Rente können die Erben auch eine sofort
fällige einmalige Kapitalabfindung statt der dann monatlichen Rentenzahlungen verlangen.
Private Rentenversicherung
Eine lebenslange Rente bis zum Tod des Letztversterbenden wird als Private Rentenversicherung betrachtet, so dass die Hinterbliebenenrente für den überlebenden
Ehepartner beim Beitragsaufwand nicht unter die 50 Prozent-Grenze für Zusatzdeckungen fällt. Dies schafft Freiraum für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung.
Der Beitragsaufwand für die Berufsunfähigkeitsversicherung muss auf weniger als die Hälfte des Gesamtversicherungsbetrages begrenzt sein, damit
Steuerunschädlichkeit vorliegt.
Die partielle Rückdeckung bietet sich an, wenn der Arbeitgeber den Aufwand für die Vorfinanzierung der Versorgungsleistungen einschränken will und daher das
Risiko eingeht, eigene Mittel zur Auffüllung und Erfüllung der gegebenen Versorgungsverpflichtungen aufbringen zu müssen. Sie wird dazu verwandt, entweder
nur einen Teil einer zugesagten NV Private Rentenversicherung Leistung zu versichern oder aber die Rückdeckung auf die Versorgungsberechtigten bis zu einem gewissen Höchstalter zu
beschränken.
Als Private Rentenversicherung können alle Vertragsformen vorgesehen werden, die der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung dienen. Auch der Abschluss
von Gruppen Renten Direktversicherungen ist grundsätzlich möglich. Wird bei Abschluss einer Private Rentenversicherung eine Rentenzahlung und das Todesfallwagnis
ausgeschlossen und von vornherein die Kapitalzahlung vereinbart, so handelt es sich nicht um eine Direktversicherung. Diese Vertragsform dient der
betrieblichen Altersversorgung in Verbindung zu einem Arbeitsverhältnis.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Da auch bei Senioren ein Verpuffungseffekt auftritt, und zwar in Höhe von 5.948 EUR Jahresbeitrag, erzielt er bei seinem Steuersatz eine Steuerersparnis von
2.529 EUR. Damit muss er nur 17.471 EUR Eigenbeitrag für eine Investitionssumme von 20.000 EUR leisten. Sein Steuersatz liegt bei 30 Prozent. Gleichzeitig
muss er jedoch nur 54 Prozent der Rentenleistung aus der Private Rentenversicherung versteuern. Somit erhält man bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung
von 24 Jahren eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.
Nach dem alten Recht konnten ledige Selbstständige bis zu 5.069 EUR für sämtliche Versicherungsaufwendungen steuerlich geltend machen, also für Beiträge zur
Kranken-, Pflege-, Risiko-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Seit 2005 galt, dass nur noch 2.400 EUR geltend gemacht werden
konnten, wenn der gesamte Krankenversicherungsbeitrag selbst gezahlt wurde. Die alte Regelung galt zwar nach einer Günstigerprüfung zunächst weiter. Findet
diese jedoch Anwendung für die NV Private Rentenversicherung angerechnet.
Da für Senioren die gesetzlichen Vorgaben Nichtvererbbarkeit, Nichtkapitalisierbarkeit, Nichtveräußerbarkeit, Nichtübertragbarkeit und Nichtbeleihbarkeit
eine geringere Rolle spielen, ist die Einmalbeitragszahlung in eine Private Rentenversicherung durch folgende Vorteile gekennzeichn. Nutzung des steuerlichen
Vorteils, Interessante Nachsteuerrendite über Jahre hinweg, Konservative Anlagepolitik, Lebenslange Rentenleistung. Die ursprünglich gar nicht beabsichtigte
Zielgruppe der Senioren kann eine interessante Rendite erzielen.
NV Private Rentenversicherung
Der ledige Rentner E aus Regensburg zahlt Beiträge in die (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung (oder alternativ in die private Krankenversicherung)
sowie in die private Haftpflicht- und Unfallversicherung ein. Im Jahr 2007 beläuft sich die Jahresprämie auf 5.736 EUR. Als Vorsorgeaufwendungen sind 2007
abzugsfähig. Im Rahmen der Günstigerprüfung (§ 10 Abs. 4a EStG) wird nun vom Finanzamt geprüft, wie hoch der abzugsfähige Betrag nach der Rechtslage vor
2005 gewesen wäre.
Da grundsätzlich die Rentenleistungen für Frauen im Alter deutlich niedriger sind als bei Männern, sollten Frauen auch diese geförderte Möglichkeit zum
Aufbau einer Altersversorgung ergreifen, und das gilt sowohl für Frauen in angestellter als auch selbstständiger Tätigkeit, für Beamtinnen oder Seniorinnen.
Das Jahressteuergesetz 2007 hat auch eine Neuerung von Basis-Renten gebracht. Künftig sollen auch Banken, Sparkassen und Investmentfondsgesellschaften
neben den bisherigen Anbietern, den Versicherern, Private Rentenversicherung anbieten dürfen.
Er zahlt Beiträge in die (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung (oder alternativ in die private Krankenversicherung) und in private Haftpflicht- und
Unfallversicherungen in Höhe von 6.114 EUR p. a. Im Jahr 2007 investiert er 20.000 EUR Einmalbetrag in eine sofort beginnende Private Rentenversicherung.
Durch die neue Günstigerprüfung gemäß Jahressteuergesetz 2007 werden sich Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 17.869 EUR ergeben, wie die nachfolgende
Berechnung zeigt.
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
Nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen sind gem. § 2 Abs. 2 Nr. 5 ArEV im
Kalenderjahr bis zur Höhe von insgesamt 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der allgemeinen Rentenversicherung» nicht dem Arbeitsentgelt
zuzurechnen. Für darin enthaltene Beträge aus einer Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 BetrAVG besteht Beitragsfreiheit allerdings nur noch bis zum
31.12.2008.
Denn bisher gab es für Selbstständige, also Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft wie z. B. einer OHG, KG, GdbR oder einer
Partnerschaftsgesellschaft, keine Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge. Für sie stand weder die bAV noch die Riester-Förderung zur Verfügung
und die Private Rentenversicherung war so gestrickt. Ist die Private Rentenversicherung ein Muss für Selbstständige? Ja, denn es ist für den Selbstständigen
der einzig staatlich geförderte Versorgungsweg.
Im Vergleich zur privaten aus Nettogehältern finanzierten Vorsorge dürfte die Private Rentenversicherung attraktiver sein. Um den erreichten Lebensstandard auch nach dem
Ausscheiden aus dem Arbeitsleben einigermaßen sichern zu können, ist eine Gesamtversorgung von mindestens 80 Prozent des letzten Nettogehaltes erforderlich.
Das sind je nach Steuersatz ca. 60 Prozent des letzten Bruttogehaltes. Für die Aufteilung dieser Versorgung auf die drei Säulen gibt es weder feste Regeln
noch gesetzliche Vorschriften.