Private Rentenversicherung für Selbstständige
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Die steuerliche Wirksamkeit des Beitrages der Private Rentenversicherung ab dem ersten Euro wäre auch gegeben, wenn nur sehr geringe sonstige Vorsorgeaufwendungen vorhanden sind, wie es bei manchen Rentnern auch der Fall sein kann. Es stellt sich nun die Frage, woher die Senioren das hohe Kapitalvolumen haben sollten. Dies ist jedoch sehr leicht zu beantworten. Zum einen ist gerade bei den Senioren Kapital für die Altersversorgung vorhanden. Zum anderen haben viele Kapital Lebensversicherungen ihren Auszahlungszeitpunkt im Ruhestand.
Seltsam, aber wahr. Gerade Senioren profitieren von der neuen staatlich geförderten Basisrentenversicherung besonders. Zwar ist die Basisrente eigentlich für diejenigen gedacht, die für den Ruhestand vorsorgen wollen. Die Regelungen des Einkommensteuergesetzes führen aber dazu, dass für Ruheständler die Basisrente eine besonders interessante Alternative zu einer normalen, nicht geförderten Private Rentenversicherung ist. Der Personenkreis der Rentner und Pensionäre gilt in der Finanzbranche seit Jahren attraktive Zielgruppe.
Die Höhe dieser Zinserträge wird pauschal über den sog. Ertragsanteil ermittelt (§ 22 EStG). Je höher das Lebensalter zu Beginn der Rente, desto niedriger ist der zugrunde zu legende Ertragsanteil. Er bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer hinweg konstant. Die Ertragsanteilsbesteuerung auf Leibrenten findet auch auf die der Leibrente üblicherweise vorgeschaltete Rentengarantie Anwendung. Geht die Rentengarantiezeit jedoch über die mittlere Lebenserwartung hinaus, so wird die Rente in voller Höhe als Zeitrente der Private Rentenversicherung für Selbstständige angesehen.
Wenn die Garantierente die durchschnittliche Lebenserwartung der versicherten durch die Private Rentenversicherung Person übersteigt, entfällt die vorteilhafte Besteuerung des Ertragsanteils der Rente. Geeigneter ist dann bei derartigem Bedarf eine Hinterbliebenenrente. Soll eine Mindestrentengarantie in den Vertrag integriert werden, so sollte man sich neben den üblichen Garantiedauern von fünf oder zehn Jahren auch die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer berechnen und anbieten lassen. Dann kann eine sinnvolle Entscheidung zwischen Rentenhöhe und Garantiedauer getroffen werden.
Private Rentenversicherung für Selbstständige
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Selbstständige sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Private Rentenversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Private Rentenversicherung für Selbstständige mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Einige Versicherer bieten inzwischen auch die sog. Fondsvariante an, d. h. die Investition des Überzinses in die Private Rentenversicherung. Diese Alternative gewinnt immer
mehr an Zuspruch, da Fondsanlagemöglichkeiten eine wachsende Akzeptanz erleben. Der aus den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Überschuss, eben dieser
Überzins, der die Zinsgarantie von derzeit 3,25 Prozent übersteigt, wird mittels der Überschussbeteiligungsform verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage
angelegt.
Die abgekürzte Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange der Versicherte lebt. Die abgekürzte Rente kann alternativ auch zu einem
späteren Zeitpunkt gewählt werden. Sie ist spätestens drei Monate vor Rentenbeginn zu beantragen. Dafür können bestimmte Voraussetzungen gefordert sein, wie
Rentengarantiezeit fünf Jahre oder Todesfallleistung mind. 60 Prozent der Beitragssumme oder 100 Prozent des Fondsguthabens. Die Dauer der abgekürzten
Rentenzahlung durch die Private Rentenversicherung muss um mind. zwei Jahre eine vereinbarte Garantiezeit überschreiten.
Hinzu kommt, dass die Prognoseberechnungen über die zu erwartenden Renditen in vielen Fällen keine Marktergebnisse darstellen, sondern auch gezielte
Subventionen sein können. Die Beispielrechnungen stehen zum Teil auf unsolidem Fundament, sodass nicht zu viel Gewicht auf diese Prognosedarstellung gelegt
werden sollte. Man muss sich vor Augen halten, dass bei der Kapitalabfindung weniger Geld als prognostiziert ausgezahlt werden kann oder, dass bei der
Verrentung die Höhe der Bezüge in naher Zukunft gekürzt werden könnten.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Je länger die Mindestlaufzeit, desto geringer die Rente aber umso höher die Sicherheit für die möglichen Erben. Ist die Hinterbliebenenversorgung sekundär
und ist das primäre Ziel die Optimierung der Monatsrentenhöhe, so empfiehlt sich die Vereinbarung der fünfjährigen MRG oder der vollständige Verzicht
hierauf. Bei Risikoaversion sollte eine längere MRG vereinbart werden. Allerdings muss dann die unter Umständen geringere Monatsrente in Kauf genommen werden.
Vorsicht bei Dynamisierung ab dem 50. Lebensjahr.
Es empfiehlt sich hier die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer vorzusehen. Denn diese ergibt in der Regel die höchste Kapitalabfindung. Wollen Sie
hingegen die Private Rentenversicherung für Selbstständige in Anspruch nehmen, so vereinbaren Sie eine monatliche Rentenzahlung und
eine relativ kurze Rentengarantiezeit von fünf oder zehn Jahren, wenn die familiäre Situation dies zulässt und der Vergleich mit einer längeren
Mindestrentengarantiezeit zu einem nicht wesentlich schlechteren Ergebnis führt.
Bei der Besteuerung von Private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den
Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der
Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen
enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig.
Private Rentenversicherung
Aktienindexgebundene Private Rentenversicherung zeichnen sich durch ihre direkte Wertabhängigkeit von Indices aus, beispielsweise vom DAX, STOXX, SMI, EBI usw. Als
Rentenversicherung angeboten, erfolgt eine indexierte Kapitalanlage, die Teilnahme an Kursverlusten ausschließt und eine Gewinnbeteiligung in Höhe des
Beteiligungssatzes vorsieht, der wiederum von der Produktgestaltung und dem Verkaufszeitraum abhängt. Private Rentenversicherung mit hohem Aktienanteil im
Deckungsstock (britisches Prinzip).
Generell wird behauptet, dass eine Private Rentenversicherung für Selbstständige eine geringfügig höhere Rendite erwirtschaftet als eine Kapitallebensversicherung. Noch
höhere Renditen können möglich sein, wenn die Anlagefreiheit des britischen Lebensversicherungsmarktes genutzt wird. Lebensversicherer wie Hannover Standard
Life Ltd., Edinburgh, Standard Life, Equitable Life, Sun Life, Clerical Medical etc. bieten in ihren deutschen Niederlassungen britische Produkte an, die
der britischen Aufsicht unterstellt sind.
Somit muß sich die Private Rentenversicherung nicht den strengen deutschen Anlagevorschriften unterwerfen, sondern können bis zu 70 Prozent der Anlage in Aktien
vornehmen. Daraus kann eine bessere Wertentwicklung resultieren, vergleicht man diese mit der eines deutschen Deckungsstocks. Diese bislang selten angebotene
Tarifformkombination bietet die Möglichkeit, über den Zeitraum von zwölf Jahren die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in Höhe von 40 EUR in
eine Private Rentenversicherung zu investieren.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Insbesondere bei Arbeitnehmern mit einem Bruttolohn bis 26.000 EUR oder 52.000 EUR bei Verheirateten, aber auch bei Beamten oder Selbstständigen kann die
Abzugsregelung für die Private Rentenversicherung nach dem zuvor geltenden, alten Recht günstiger sein. Dabei ist aber zu beachten, dass sich Art und Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen
in dem bis 2004 und in dem nach 2005 geltenden Recht unterscheiden. So konnten beispielsweise bisher erheblich höhere Krankenversicherungsbeiträge abgesetzt
werden als dies ab 2005 der Fall ist.
Es schließt sich eine Altersrentenleistung über monatlich 800 EUR bis zum 85. Lebensjahr an. Die Berufsunfähigkeitsrenten werden in diesem Beispiel zu 64
Prozent versteuert. Bei einem angenommenen konstanten Steuersatz von 25 Prozent führt das zu einem Abschlag von 800 EUR (5.000 EUR × 0,64 × 0,25 = 800 EUR)
bei der Private Rentenversicherung für Selbstständige, so dass nicht mehr 20 × 12 × 5.000 EUR = 1.200.000 EUR, sondern 20 × 12 × 4.200 EUR = 1.008.000 EUR ausgezahlt würden.
Die Altersrenten werden mit 92 Prozent versteuert.
Je länger die Ansparphase und je höher der Steuersatz im Alter ist, desto größer ist der Vorteil für die Private Rentenversicherung. Je kürzer die
Ansparphase und je deutlicher der Steuersatz im Alter unter dem der Beitragsphase liegt, desto eher wird man sich für eine Private Rentenversicherung
entscheiden können. Arbeitnehmer können nicht die vollen 20.000 oder 40.000 EUR (Alleinstehende oder Ehepartner) für die Basis-Rente nutzen.
Private Rentenversicherung für Selbstständige
Die Rendite durch die Private Rentenversicherung kann bei einer solchen optimierten Konstellation durchaus vier Prozent bei 30 Prozent Steuersatz im Ruhestand und einer unterstellten
Lebenserwartung von 80 Jahren erreichen. Bei höheren Beitragszahlungen von mehr als 20.000 EUR pro Jahr können Renditen von bis zu 4,7 Prozent nach Steuern
erzielt werden. Frauen werden im Durchschnitt deutlich älter als Männer und müssen deshalb einen höheren Beitrag für die gleiche Garantierente zahlen.
Unisex-Tarife sind derzeit noch nicht vorgesehen.
Bei den konkret angebotenen Basis-Renten gibt es im Detail erhebliche Unterschiede. Das Analysehaus MORGEN & MORGEN GmbH hat einen Leistungsvergleich
derjenigen Versicherer vorgenommen, die beim Unternehmensrating die beiden höchsten Stufen mit vier oder fünf Sternen einnehmen. Zugrunde gelegt wurden ein
40-jähriger Mann und eine gleichaltrige Frau, die monatlich 200 EUR einzahlen und mit Alter 65 eine Rente erhalten wollen. Es wird kein Todesfallschutz
eingeschlossen und eine dynamische Rente geleistet.
Ein Problem stellt derzeit noch der Anbieterwechsel während der Vertragslaufzeit dar, denn bislang lassen nur wenige Anbieter bei ihren Tarifen eine solche
Möglichkeit grundsätzlich zu. Außerdem sind zusätzliche Kosten und Gebühren zu berücksichtigen, die die Rendite schmälern. Eine Alternative zum Anbieterwechsel
ist die sog. Beitragsfreistellung. Wenn ein Ausstieg aus der Basis-Rente beabsichtigt wird und keine Beiträge mehr gezahlt werden sollen, dann bleibt das
bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Guthaben kann nicht vorzeitig ausbezahlt werden.
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
In den letzten Jahren hat die Ergänzungsfunktion betrieblicher Versorgungsleistungen, aber auch die dritte Schicht der privaten Vorsorge durch
Kapitalanlageprodukte immer stärkere Bedeutung erlangt. Aus Sicht einer nach Steuern betrachteten Nettoversorgung ergibt sich ein Versorgungsniveau von
maximal 65 bis 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens bzw. auf Leistungen aus der Private Rentenversicherung, die zwischen 40 und 50 Prozent der vor
Rentenbeginn zuletzt bezogenen Bruttoeinkünfte liegen.
Diese Versorgungslücken sind u. a. durch Maßnahmen in den Rentenreformplänen sowie jüngsten Regelungen zur Sicherung der Liquidität der Private Rentenversicherung
mit den Eingriffen in das Leistungsniveau weiter gestiegen. Die durchschnittliche monatliche Betriebsrente liegt derzeit bei ca. 200
EUR. Es kann nur gehofft werden, dass durch die Novellierungen des BetrAVG eine verstärkte Verbreitung der Private Rentenversicherung erreicht werden kann. Aus Effizienzgründen
wäre dies zu begrüßen.
Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV ist das Durchschnittsentgelt der Private Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den
nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag. Das Durchschnittsentgelt betrug im Jahr 2005 29.202 EUR West und 24.691 EUR Ost. Damit wären folglich bei
Rentenbeginn in 2007 für nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer Jahresrenten bis zu 87.606 EUR bzw. 74.073 EUR abgedeckt gewesen.