Swiss Life Private Rentenversicherung
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Teilweise wird auch nur die Altersversorgung über Private Rentenversicherung abgesichert (vgl. auch den Beitrag Formen der Lebensversicherung). Beitrag Steuerliche Behandlung von Rentenversicherungen, AVB für die Fondsgebundene «Rentenversicherung, AVB für eine Fondsgebundene «Rentenversicherung» mit Auszahlung des Deckungskapitals bei Tod als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) AVB für eine Private Rentenversicherung Altersvorsorgeverträge Zertifizierungsgesetzes.
Die Leistung besteht in der Zahlung der Hinterbliebenen- Zusatzrente ab dem Monat nach dem Tod der versicherten Person der Hauptversicherung bis zum Tod der mitversicherten Person. Die Witwenrenten Zusatzversicherung kann zwar für sich im Rahmen der geschäftsplanmäßigen Bestimmungen eines Versicherers ganz oder teilweise gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden, allerdings nicht ohne die Private Rentenversicherung, mit der sie eine Einheit bildet, fortgesetzt werden. Sie ist entsprechend den jeweiligen Bestimmungen des Versicherers überschussberechtigt.
Trotz des erheblichen Beitragsvolumens in Höhe von 4.170 EUR p. a. für die Private Rentenversicherung kann E genau so viel Vorsorgeaufwendungen Steuer mindernd geltend machen wie ohne diese neue Swiss Life Private Rentenversicherung. Dafür war die Günstigerprüfung gemäß § 10 Abs. 4a EStG in der Form vor dem 15.12.2006 verantwortlich. Im Jahressteuergesetz 2007, dem der Bundesrat am 15.12.2006 zustimmte, ist diese Günstigerprüfung - und zwar rückwirkend ab dem 1.1.2006 - nämlich so geändert worden.
Beim Tode des Ehemannes wird die Private Rentenversicherung in voller oder herabgesetzter Höhe (zumeist 60 Prozent) an die Witwe weitergezahlt. Im Todesfall einer der versicherten Personen sinkt die Rentenhöhe um einen zuvor vereinbarten Prozentsatz. Wer zuerst verstirbt, ist dabei unerheblich. Bei Tod der zweiten versicherten Person erlischt der Vertrag vollständig. Nur rund ein Drittel aller Versicherer haben einen solchen Tarif in ihrem Tarifprogramm.
Swiss Life Private Rentenversicherung
Die Swiss Life Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Private Rentenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Private Rentenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Swiss Life spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Swiss Life Private Rentenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Einige Versicherer bieten inzwischen auch die sog. Fondsvariante an, d. h. die Investition des Überzinses in die Private Rentenversicherung. Diese Alternative gewinnt immer
mehr an Zuspruch, da Fondsanlagemöglichkeiten eine wachsende Akzeptanz erleben. Der aus den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Überschuss, eben dieser
Überzins, der die Zinsgarantie von derzeit 3,25 Prozent übersteigt, wird mittels der Überschussbeteiligungsform verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage
angelegt.
Verstirbt sie während der 15-jährigen MRG, so kommen 42.059 EUR zur Auszahlung. Bei der 15-jährigen MRG reduziert sich die Rente um mehr als 4 Prozent. Die
Private Rentenversicherung müsste bis zum angenommenen Tod des Versicherten im 80. Lebensjahr bei vereinbarter fünfjähriger MRG 58.533 EUR, bei zehnjähriger MRG 57.674 EUR,
bei 15-jähriger MRG 56.078 EUR, bei 17-jähriger MRG 55.220 EUR leisten. Wird der Versicherte 90 Jahre alt, so sind Gesamtrentenleistungen von rund 87.799 EUR
bei vereinbarter fünf jähriger MRG zu erbringen.
Zumeist wird die Rentenzahlung durch die Private Rentenversicherung für mindestens fünf Jahre garantiert, d. h., beim Tod des Rentenbeziehers wird die Rente in voller Höhe für maximal insgesamt
fünf Jahre weitergezahlt. Überlebt der Versicherte die vereinbarte Rentengarantiezeit, so endet die Rentenzahlung erst mit dem Tode, ohne dass eine weitere
Todesfallleistung fällig wird. Auch längere Rentengarantien bis hin zu 20 Jahren sind möglich. Je länger die gewählte Rentengarantiezeit ist, desto niedriger
ist die Monatsrente, die aus dem Einmalbeitrag gezahlt wird.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Die Höhe dieser Zinserträge wird pauschal über den sog. Ertragsanteil ermittelt (§ 22 EStG). Je höher das Lebensalter zu Beginn der Rente, desto niedriger
ist der zugrunde zu legende Ertragsanteil. Er bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer hinweg konstant. Die Ertragsanteilsbesteuerung auf Leibrenten findet
auch auf die der Leibrente üblicherweise vorgeschaltete Rentengarantie Anwendung. Geht die Rentengarantiezeit jedoch über die mittlere Lebenserwartung
hinaus, so wird die Rente in voller Höhe als Zeitrente angesehen.
Die aufgeschobene Rente wird erst ab einem späteren, fest vereinbarten Zeitpunkt gezahlt. Innerhalb der Aufschubfrist (Ansparzeit) wird der erforderliche
Kapitalwert bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart. Typischerweise werden die Beiträge zu aufgeschobenen Swiss Life Private Rentenversicherung als laufende Beiträge in
monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Beitragsraten oder jährlich erbracht. Auch die Einzahlung eines Einmalbeitrags und sogar die Kombination
von Einmalbeitrag und regelmäßiger monatlicher Beiträge ist möglich.
Es besteht ein Wahlrecht, auf Antrag anstelle der lebenslangen monatlichen Rente eine einmalige Kapitalleistung zu erhalten. Mit Auszahlung der
Kapitalabfindung erlischt der Versicherungsvertrag. Der Antrag kann während der Aufschubzeit, bei den meisten Versicherern allerdings bis spätestens drei
Monate vor Rentenbeginn, gestellt werden. Die Private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht behalten alle Steuervorteile, auch wenn die Vertragsdauer
nicht zwölf Jahre beträgt.
Private Rentenversicherung
Diese Policengattung bietet die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag in Euro, in Schweizer Franken oder US-Dollar zu führen und zwischen diesen Währungen
zu wechseln. Gleichzeitig wird eine aufgeschobene Private Rentenversicherung vereinbart, aus der ab dem vereinbarten Rentenbeginn eine lebenslange monatliche
Rentenzahlung erfolgt. Die Ablaufleistung der Vermögensbildungsversicherung fließt nach zwölf Jahren in ein Beitragsdepot, das jährlich verzinst wird. Aus
dem Beitragsdepot werden jährlich die erforderlichen Beiträge entnommen.
Eine Swiss Life Private Rentenversicherung ist auf andere Anbieter übertragbar. Der Anbieterwechsel verursacht jedoch Zusatzkosten und mindert die Rendite. Bei Arbeitern und
Angestellten wird der Höchstbetrag durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil auf der Basis des § 3 Nr. 62 EStG gekürzt. Fiktiv gekürzt wird bei Beamten,
Richtern, Berufssoldaten, versicherungsfreien oder auf Antrag des Arbeitgebers befreiten Arbeitnehmern. Bei einem Allein-GGF wird der Höchstabzugsbetrag
nicht gekürzt! Er finanziert seine bAV quasi mit eigenen Beiträgen.
Teilweise wird auch nur die Altersversorgung über Private Rentenversicherung abgesichert (vgl. auch den Beitrag Formen der Lebensversicherung). Beitrag
Steuerliche Behandlung von Rentenversicherungen, AVB für die Fondsgebundene «Rentenversicherung, AVB für eine Fondsgebundene «Rentenversicherung» mit
Auszahlung des Deckungskapitals bei Tod als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) AVB für eine
Private Rentenversicherung Altersvorsorgeverträge Zertifizierungsgesetzes.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Insbesondere bei Arbeitnehmern mit einem Bruttolohn bis 26.000 EUR oder 52.000 EUR bei Verheirateten, aber auch bei Beamten oder Selbstständigen kann die
Abzugsregelung für die Private Rentenversicherung nach dem zuvor geltenden, alten Recht günstiger sein. Dabei ist aber zu beachten, dass sich Art und Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen
in dem bis 2004 und in dem nach 2005 geltenden Recht unterscheiden. So konnten beispielsweise bisher erheblich höhere Krankenversicherungsbeiträge abgesetzt
werden als dies ab 2005 der Fall ist.
Würde der Rentner im Beispiel die 20.000 EUR in eine private «Rentenversicherung» mit Ertragsanteilsbesteuerung investieren, so könnte eine Rendite von ca.
4,2 Prozent nach Steuern erzielt werden. Investiert der Rentner für die Basis-«Rentenversicherung» weniger als 5.948 EUR, so ist diese aufgrund des
Verpuffungseffektes weniger rentabel als die Swiss Life Private Rentenversicherung mit Ertragsanteilsbesteuerung. Durch den hohen Einmalbeitrag von 20.000 EUR wird
jener Effekt aber bei Weitem überkompensiert.
Das führte dazu, dass die Beiträge zur Private Rentenversicherung nur zum Teil abzugsfähig waren und in ungünstigsten Fällen bis zu 2.669 EUR überhaupt nicht gefördert
wurden. Die theoretische Steuerentlastung der Beiträge von 62 Prozent kann sich auf 18 Prozent reduzieren, wenn der Jahresbeitrag für die Basis-Rente 20.000
EUR überschreitet. Investitionen von bis zu 4.448 EUR Jahresbeitrag konnten sich dadurch nicht steuermindernd auswirken, während andererseits die aus diesen
Beitragsteilen finanzierten Rentenleistungen vorbesteuert werden.
Swiss Life Private Rentenversicherung
Die Rendite durch die Private Rentenversicherung kann bei einer solchen optimierten Konstellation durchaus vier Prozent bei 30 Prozent Steuersatz im Ruhestand und einer unterstellten
Lebenserwartung von 80 Jahren erreichen. Bei höheren Beitragszahlungen von mehr als 20.000 EUR pro Jahr können Renditen von bis zu 4,7 Prozent nach Steuern
erzielt werden. Frauen werden im Durchschnitt deutlich älter als Männer und müssen deshalb einen höheren Beitrag für die gleiche Garantierente zahlen.
Unisex-Tarife sind derzeit noch nicht vorgesehen.
Seltsam, aber wahr. Gerade Senioren profitieren von der neuen staatlich geförderten Basis«rentenversicherung» besonders. Zwar ist die Basisrente eigentlich
für diejenigen gedacht, die für den Ruhestand vorsorgen wollen. Die Regelungen des Einkommensteuergesetzes führen aber dazu, dass für Ruheständler die
Basisrente eine besonders interessante Alternative zu einer normalen, nicht geförderten «Rentenversicherung» ist. Der Personenkreis der Rentner und
Pensionäre gilt in der Finanzbranche seit Jahren attraktive Zielgruppe.
Vor Sommer 2007 ist aber nicht damit zu rechnen, dass Banken und Sparkassen sowie Fondsgesellschaften bereits Angebote offerieren können. Sehr zu begrüßen
ist die Ausweitung des Anbieterkreises auf Banken, Sparkassen und Investmentunternehmen. Dadurch werden analog zur Riester-Rente weitere Produktalternativen
sowie eine Anbietervielfalt erzeugt, die dem Kunden nur recht sein können. Die neue Basis-Rente unterscheidet sich von den bisherigen klassischen
Privatrentenprodukten insbesondere bezüglich der verwendeten Rechnungsgrundlagen.
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
Die Private Rentenversicherung ist - neben der Riester-Versorgung und der betrieblichen Altersversorgung - die dritte Möglichkeit staatlich geförderter
Vorsorge. Anders als ihre beiden Konkurrenz-Anlagen steht sie jedem offen. Also auch Selbstständigen und Senioren, für die eine staatlich geförderte
Altersversorgung bisher nicht existierte. Für diesen Personenkreis dürfte die Basis«rentenversicherung» daher besonders interessant sein. Grundsätzlich ist
dem Gesetzgeber mit der Einführung ein weiterer Schritt gelungen.
Entsprechendes gilt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 115 SGB VI für Entgeltanteile, die durch Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Direktzusage und
Unterstützungskasse verwendet werden. Der Private Rentenversicherung Freibetrag kann dabei monatlich anteilig (pro rata) oder im Kalenderjahr einmalig (en bloc) berücksichtigt werden.
Ein Arbeitnehmer erzielt in den alten Bundesländern im Jahr 2007 ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von mindestens 5.460 EUR. Die Beitragsbemessungsgrundlage
für die Private Rentenversicherung beträgt 5.250 EUR monatlich.
Diese Gruppe sucht in der Regel sehr sicherheitsorientierte Kapitalanlagen und ist an einer lebenslangen Verrentung ihres Kapitals interessiert. Deshalb
spielen die Nachteile der Private Rentenversicherung wie zum Beispiel die Nicht-Vererbbarkeit bzw. die Nicht-Kapitalisierung für die Senioren auch keine so
große Rolle mehr. Diese Nachteile spielen jedoch in der Regel bei den Senioren keine so große Rolle mehr, da insbesondere die Punkte Nicht-Vererbbarkeit und
Nicht-Kapitalisierbarkeit durch die Einmalzahlung entschärft werden.