Syncro24 Private Rentenversicherung
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basis-Rentenvertrag und die andere Hälfte in eine Private Rentenversicherung einzahlen. Für Senioren ergibt sich bei einem Einmalbeitrag in Höhe von 20.000 EUR p. a. ein beachtlicher Steuervorteil. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis Private Rentenversicherung vereinbart.
Diese Versorgungslücken sind u. a. durch Maßnahmen in den Rentenreformplänen sowie jüngsten Regelungen zur Sicherung der Liquidität der Private Rentenversicherung mit den Eingriffen in das Leistungsniveau weiter gestiegen. Die durchschnittliche monatliche Betriebsrente liegt derzeit bei ca. 200 EUR. Es kann nur gehofft werden, dass durch die Novellierungen des BetrAVG eine verstärkte Verbreitung der Private Rentenversicherung erreicht werden kann. Aus Effizienzgründen wäre dies zu begrüßen.
Bei Arbeitern und Angestellten wird der Höchstbetrag durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt. Bei einem Allein GGF wird der Höchstabzugsbetrag nicht gekürzt. Denn durch die Bildung einer Pensionsrückstellung sinken seine gesellschaftsrechtlichen Ansprüche auf den GmbH-Gewinn, und er finanziert seine bAV sozusagen aus eigenen Beiträgen. Die Leistungen aus der Syncro24 Private Rentenversicherung (Schicht 1) und damit auch der Basisrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Die volle Besteuerung der Leistungen erfolgt erst ab 2040 gelegt.
Die abgekürzte Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange der Versicherte lebt. Die abgekürzte Rente kann alternativ auch zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden. Sie ist spätestens drei Monate vor Rentenbeginn zu beantragen. Dafür können bestimmte Voraussetzungen gefordert sein, wie Rentengarantiezeit fünf Jahre oder Todesfallleistung mind. 60 Prozent der Beitragssumme oder 100 Prozent des Fondsguthabens. Die Dauer der abgekürzten Rentenzahlung durch die Private Rentenversicherung muss um mind. zwei Jahre eine vereinbarte Garantiezeit überschreiten.
Syncro24 Private Rentenversicherung
Die Syncro24 Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Private Rentenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Private Rentenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Syncro24 spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Syncro24 Private Rentenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Syncro24 Private Rentenversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Einige Versicherer bieten inzwischen auch die sog. Fondsvariante an, d. h. die Investition des Überzinses in die Private Rentenversicherung. Diese Alternative gewinnt immer
mehr an Zuspruch, da Fondsanlagemöglichkeiten eine wachsende Akzeptanz erleben. Der aus den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Überschuss, eben dieser
Überzins, der die Zinsgarantie von derzeit 3,25 Prozent übersteigt, wird mittels der Überschussbeteiligungsform verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage
angelegt.
Die abgekürzte Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange der Versicherte lebt. Die abgekürzte Rente kann alternativ auch zu einem
späteren Zeitpunkt gewählt werden. Sie ist spätestens drei Monate vor Rentenbeginn zu beantragen. Dafür können bestimmte Voraussetzungen gefordert sein, wie
Rentengarantiezeit fünf Jahre oder Todesfallleistung mind. 60 Prozent der Beitragssumme oder 100 Prozent des Fondsguthabens. Die Dauer der abgekürzten
Rentenzahlung durch die Private Rentenversicherung muss um mind. zwei Jahre eine vereinbarte Garantiezeit überschreiten.
Eine aktienorientierte Private Rentenversicherung nutzen ähnlich den fondsorientierten die Möglichkeit, Überschüsse chancenorientiert anzulegen. Bei der Bonusrente
wird der Jahr für Jahr entstehende Überschuss in eine aufgeschobene Private Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag investiert. Dadurch erhöht sich die
Todesfallleistung, wenn die versicherte Person schon vor Rentenbeginn verstirbt. Diese Überschussart ruft eine höhere Todesfallleistung hervor, einen
eigentlich für die Private Rentenversicherung unerwünschten Nebeneffekt.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Für die Private Rentenversicherung Höhe beider Renten kommt es auch darauf an, ob die Frau genauso alt ist wie der Mann, oder aber jünger oder älter ist, denn bei Ehegattenrenten haben
beide Ehegatten Ansprüche auf Renten. Ist die Ehefrau oder Lebensgefährtin wesentlich jünger als der Mann, so kann es zu ganz erheblichen Versorgungslücken
kommen, da die übliche MRG von zehn oder 15 Jahren der viel jüngeren Frau nicht weiterhelfen dürfte. Geeignet ist dieser Tarif für Paare ohne zu versorgende
Kinder.
Eine Gestaltungsform ist die MRG (vgl. Ziffer 1.6) neben der Erstattungsmöglichkeit der getätigten Einzahlung abzüglich der bereits gezahlten Renten. Auch
die Vereinbarung einer Witwer- oder Witwenrente wird angeboten. Ihre Höhe wird in einem Prozentsatz der Hauptrente, typischerweise in Anlehnung an die
Syncro24 Private Rentenversicherung mit 60 Prozent, aber auch 50 Prozent oder bis zu 100 Prozent, fixiert. Die Wahl der Risikorente (ohne MRG) führt zu deutlich
höheren Rentenleistungen des Versicherers, da die Restleistung an ihn fällt.
Bei der Besteuerung von Private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den
Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der
Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen
enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig.
Private Rentenversicherung
Anders als bei Riester-Verträgen gibt es für die Private Rentenversicherung keine Zertifizierungsstelle, die die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen prüft. Diese Aufgabe fällt der
Finanzverwaltung zu. Diese prüft, ob der steuerliche Abzug der Beiträge gerechtfertigt ist. Sie verlangt vom Steuerpflichtigen entsprechende Versicherungs-
oder Vertragsunterlagen. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer Checkliste die zwingenden Voraussetzungen und die zusätzlichen Voraussetzungen bei
Einschluss einer ergänzenden Absicherung des Todes aufgelistet.
Die Regelungen zum Mindesttodesfallschutz gelten für Syncro24 Private Rentenversicherung grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn im Todesfall die eingezahlten
Beiträge inkl. Gewinnanteile zurückerstattet werden oder eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Wird allerdings ein zusätzlicher Todesfallschutz vereinbart,
so sind die Vorschriften für den Mindesttodesfallschutz zu beachten. Seit 01.01.1999 gilt die Anpassungsverpflichtung als erfüllt, wenn Anpassungen nicht
geringer sind als der Anstieg des Lebenshaltungskostenindexes.
Teilweise wird auch nur die Altersversorgung über Private Rentenversicherung abgesichert (vgl. auch den Beitrag Formen der Lebensversicherung). Beitrag
Steuerliche Behandlung von Rentenversicherungen, AVB für die Fondsgebundene «Rentenversicherung, AVB für eine Fondsgebundene «Rentenversicherung» mit
Auszahlung des Deckungskapitals bei Tod als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) AVB für eine
Private Rentenversicherung Altersvorsorgeverträge Zertifizierungsgesetzes.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Da auch bei Senioren ein Verpuffungseffekt auftritt, und zwar in Höhe von 5.948 EUR Jahresbeitrag, erzielt er bei seinem Steuersatz eine Steuerersparnis von
2.529 EUR. Damit muss er nur 17.471 EUR Eigenbeitrag für eine Investitionssumme von 20.000 EUR leisten. Sein Steuersatz liegt bei 30 Prozent. Gleichzeitig
muss er jedoch nur 54 Prozent der Rentenleistung aus der Private Rentenversicherung versteuern. Somit erhält man bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung
von 24 Jahren eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.
Nach dem alten Recht konnten ledige Selbstständige bis zu 5.069 EUR für sämtliche Versicherungsaufwendungen steuerlich geltend machen, also für Beiträge zur
Kranken-, Pflege-, Risiko-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Seit 2005 galt, dass nur noch 2.400 EUR geltend gemacht werden
konnten, wenn der gesamte Krankenversicherungsbeitrag selbst gezahlt wurde. Die alte Regelung galt zwar nach einer Günstigerprüfung zunächst weiter. Findet
diese jedoch Anwendung für die Syncro24 Private Rentenversicherung angerechnet.
Da für Senioren die gesetzlichen Vorgaben Nichtvererbbarkeit, Nichtkapitalisierbarkeit, Nichtveräußerbarkeit, Nichtübertragbarkeit und Nichtbeleihbarkeit
eine geringere Rolle spielen, ist die Einmalbeitragszahlung in eine Private Rentenversicherung durch folgende Vorteile gekennzeichn. Nutzung des steuerlichen
Vorteils, Interessante Nachsteuerrendite über Jahre hinweg, Konservative Anlagepolitik, Lebenslange Rentenleistung. Die ursprünglich gar nicht beabsichtigte
Zielgruppe der Senioren kann eine interessante Rendite erzielen.
Syncro24 Private Rentenversicherung
Die Rendite durch die Private Rentenversicherung kann bei einer solchen optimierten Konstellation durchaus vier Prozent bei 30 Prozent Steuersatz im Ruhestand und einer unterstellten
Lebenserwartung von 80 Jahren erreichen. Bei höheren Beitragszahlungen von mehr als 20.000 EUR pro Jahr können Renditen von bis zu 4,7 Prozent nach Steuern
erzielt werden. Frauen werden im Durchschnitt deutlich älter als Männer und müssen deshalb einen höheren Beitrag für die gleiche Garantierente zahlen.
Unisex-Tarife sind derzeit noch nicht vorgesehen.
Bei den Basis-Renten ist der Marktanteil der fondsgebundenen Produkte erheblich gestiegen. Es existieren erhebliche Leistungsunterschiede von über 70 Prozent
im Einzelvergleichsfall. Bei einem Angebotsvergleich müssen unbedingt identische Leistungsinhalte zugrunde gelegt werden, damit auch eine direkte
Vergleichbarkeit gewährleistet werden kann. Von Angeboten ohne und mit Hinterbliebenenschutz, ohne oder mit Berufsunfähigkeitsrente,
mit hohen oder geringen Garantierentenhöhen, differenziert vorzunehmen.
Bei ersterer wird eine lebenslang an die oder den Hinterbliebenen zu zahlende Rente geleistet, bei zweiter nur für die bei Vertragsabschluss vereinbarte
Leistungsdauer von fünf, zehn oder 14 Jahren ab Rentenbeginn. Das kann dazu führen, dass bei Rentenbeginn mit 65 und im Todesfall mit 75 bei einer
14-jährigen Mindestrentengarantiedauer die Hinterbliebenen nur noch für vier Jahre eine Rente erhalten, danach nichts mehr. Es ist der enge Hinterbliebenenbegriff
anzuwenden, d. h. es sind nur Ehegatten und Kinder begünstigt
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
Bei einem Steuersatz von z. B. 40 Prozent würde für Hugo Balger also eine Steuerersparnis aus der Private Rentenversicherung in Höhe von 40 Prozent × 12.800
EUR = 5.120 EUR resultieren, d. h. er hätte einen Nettobeitrag von 20.000 - 5.120 EUR = 14.880 EUR zu leisten. Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde noch
eine Sonderregel in den § 10 Abs. 4a eingeführt. Die führt dazu, dass die Beiträge zur Private Rentenversicherung ebenfalls ab dem ersten Euro steuerlich
wirksam sind, auch wenn die sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Da dieser Betrag jedoch regelmäßig erreicht wird, wollen wir hier diese Konstellation nicht näher vertiefen. Die Beiträge zur Basis«rentenversicherung» sind
nun also Sonderausgaben. Unabhängig davon müssen die Leistungen aus der Private Rentenversicherung versteuert werden (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a
Doppelbuchst. aa EStG). Es gilt das so genannte Kohortenprinzip. Das heißt, dass die Höhe des besteuerten Anteils vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Bei
Rentenbeginn im Jahr 2030 müssen 90 Prozent und ab 2040 sogar 100 Prozent versteuert werden.
Es ist denkbar, dass bei einer Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung der Steuerfreibetrag nach
§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Private Rentenversicherung lediglich pro rata mit 210 EUR monatlich
berücksichtigt wird, der Arbeitnehmer tatsächlich aber einen höheren Betrag seines Arbeitsentgelts umwandelt. Scheidet er in diesem Fall im Laufe eines
Kalenderjahres unvorhergesehen aus der Beschäftigung.