VdVA Private Rentenversicherung
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Bei der Besteuerung von Private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig.
Diese Versorgungslücken sind u. a. durch Maßnahmen in den Rentenreformplänen sowie jüngsten Regelungen zur Sicherung der Liquidität der Private Rentenversicherung mit den Eingriffen in das Leistungsniveau weiter gestiegen. Die durchschnittliche monatliche Betriebsrente liegt derzeit bei ca. 200 EUR. Es kann nur gehofft werden, dass durch die Novellierungen des BetrAVG eine verstärkte Verbreitung der Private Rentenversicherung erreicht werden kann. Aus Effizienzgründen wäre dies zu begrüßen.
Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Private Rentenversicherung ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die VdVA Private Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Private Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern.
Hinzu kommt, dass die Prognoseberechnungen über die zu erwartenden Renditen in vielen Fällen keine Marktergebnisse darstellen, sondern auch gezielte Subventionen sein können. Die Beispielrechnungen stehen zum Teil auf unsolidem Fundament, sodass nicht zu viel Gewicht auf diese Prognosedarstellung gelegt werden sollte. Man muss sich vor Augen halten, dass bei der Kapitalabfindung weniger Geld als prognostiziert ausgezahlt werden kann oder, dass bei der Verrentung die Höhe der Bezüge aus der Private Rentenversicherung in naher Zukunft gekürzt werden könnten.
VdVA Private Rentenversicherung
Die VdVA Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Private Rentenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Private Rentenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die VdVA spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die VdVA Private Rentenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der VdVA Private Rentenversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Ein Beispiel soll die Bedeutung der Mindestrentengarantie (MRG) durch eine Private Rentenversicherung verdeutlichen. Wird ein Einmalbeitrag von 51.129 EUR eingezahlt, so ergibt sich für einen
60-Jährigen z. B. folgende garantierte monatliche Rentenleistung (ohne Berücksichtigung der Überschussanteile) in Abhängigkeit von der Rentengarantiezeit, 5
Jahre MRG = 244 EUR, 10 Jahre MRG = 240 EUR, 15 Jahre MRG = 234 EUR, 17 Jahre MRG = 230 EUR. Verstirbt die versicherte Person während der MRG von fünf
Jahren, so wird ein Betrag von insgesamt garantiert 14.633 EUR ausgezahlt.
Für den Neukunden bedeutet der niedrigere Garantiezins, dass der garantierte Betrag von 4 Prozent auf 3,25 Prozent sinkt. An den Überschüssen oberhalb des
Garantiezinses muss sich nichts ändern. Der VN kann weiterhin daran partizipieren. Für eine gleich hohe Garantierentenleistung durch die Private Rentenversicherung muss vom Neukunden allerdings
jetzt eine höhere Prämie gezahlt werden. Die Höhe der konkreten Gesamtrente inkl. Überschussanteile oder der Gesamtkapitalleistung bei Inanspruchnahme des
Kapitalwahlrechts, sind von den Kapitalerträgen insgesamt abhängig.
Die Rentengarantiezeit für die Private Rentenversicherung darf nicht die amtliche Lebenswahrscheinlichkeit, also wie alt jemand nach der amtlichen Sterbetafel werden wird, übersteigen. Dies
hätte sonst zur Folge, dass die volle Rente und nicht nur der Ertragsanteil zu versteuern ist. Dies bedeutet, dass bei Männern mit 60 Jahren 17 Jahre MRG
maximal möglich sind, bei 65-jährigen Männern 15 Jahre MRG. Bei einer 60-jährigen Frau sind es 20 Jahre, bei der 65-jährigen Frau 17 Jahre. Für die 65-jährige
zu versichernde Person, männlich, Einmalbeitrag 51.129 EUR ergeben.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Zu Beginn der Private Rentenversicherung wird der erforderliche Kapitalbarwert durch Einmalbeitrag eingezahlt. Daran schließt sich sofort die Rentenleistung an.
Die Höhe des zu zahlenden Einmalbeitrages ist vom Alter der zu versichernden Person ebenso abhängig wie vom angestrebten Versorgungsrentenniveau und der MRG.
Die Zahlung beginnt im Allgemeinen am Ersten des auf die Einzahlung des Einmalbeitrags folgenden Monats. Als Zahlungsweise wird überwiegend die monatliche
vereinbart, bei kleinen Rentenbeträgen halbjährliche oder jährliche Zahlungen denkbar.
Dies bedeutet, dass sie in voller Höhe zu versteuern wäre. Der Rentenbesteuerung wird teilweise dadurch begegnet, dass nach der Tarifgestaltung bei Tod
anstelle der Auszahlung der garantierten Rente eine steuerfreie Beitragsrückerstattung vorgenommen wird. Auch Kapitalabfindungen bereits laufender Renten
sind steuerfrei. Allerdings kann ein steuerschädlicher Gestaltungsmissbrauch vorliegen, wenn Renten innerhalb einer der statistischen Lebenserwartung
entsprechenden Garantiezeit durch eine VdVA Private Rentenversicherung abgefunden werden.
Bei der Besteuerung von Private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den
Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der
Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen
enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig.
Private Rentenversicherung
Es ist zu unterscheiden zwischen einer arbeitgeberfinanzierten Private Rentenversicherung und der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung (Barlohnumwandlung).
Letztere legt fest, dass in Abänderung des Anstellungs- und Gehaltsvertrages die Gesamtbezüge des Arbeitnehmers aus dem Versicherungsbeitrag und aus den
übrigen bar zu zahlenden Bezügen bestehen, und weiterhin, dass der versicherte Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht erhält und bei vorzeitigem
Ausscheiden die Versicherung auf diesen VN übertragen wird.
Die Regelungen zum Mindesttodesfallschutz gelten für VdVA Private Rentenversicherung grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn im Todesfall die eingezahlten
Beiträge inkl. Gewinnanteile zurückerstattet werden oder eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Wird allerdings ein zusätzlicher Todesfallschutz vereinbart,
so sind die Vorschriften für den Mindesttodesfallschutz zu beachten. Seit 01.01.1999 gilt die Anpassungsverpflichtung als erfüllt, wenn Anpassungen nicht
geringer sind als der Anstieg des Lebenshaltungskostenindexes.
Somit muß sich die Private Rentenversicherung nicht den strengen deutschen Anlagevorschriften unterwerfen, sondern können bis zu 70 Prozent der Anlage in Aktien
vornehmen. Daraus kann eine bessere Wertentwicklung resultieren, vergleicht man diese mit der eines deutschen Deckungsstocks. Diese bislang selten angebotene
Tarifformkombination bietet die Möglichkeit, über den Zeitraum von zwölf Jahren die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in Höhe von 40 EUR in
eine Private Rentenversicherung zu investieren.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Da auch bei Senioren ein Verpuffungseffekt auftritt, und zwar in Höhe von 5.948 EUR Jahresbeitrag, erzielt er bei seinem Steuersatz eine Steuerersparnis von
2.529 EUR. Damit muss er nur 17.471 EUR Eigenbeitrag für eine Investitionssumme von 20.000 EUR leisten. Sein Steuersatz liegt bei 30 Prozent. Gleichzeitig
muss er jedoch nur 54 Prozent der Rentenleistung aus der Private Rentenversicherung versteuern. Somit erhält man bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung
von 24 Jahren eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.
Spätestens ab 2040 werden alle Renten auch aus der Basis-Rente (ebenso wie Renten aus der VdVA Private Rentenversicherung , den berufsständischen
Versorgungswerken und der landwirtschaftlichen Alterskasse) voll versteuert. Diese Vollversteuerung bezieht sich auch auf die Berufsunfähigkeitsrenten aus
diesen Systemen. Im Basis-Rentenvertrag kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Jedoch dürfen maximal 49 Prozent der Beiträge auf
die Zusatzversicherung verwendet werden.
Ein Selbstständiger steht sich in aller Regel besser, wenn er keine oder nur geringe Beiträge in die Private Rentenversicherung zahlt. Er kann im
Jahr bis zu 20.000 EUR an Beiträgen für eine Basis-Rente investieren. Von diesen Beiträgen sind die in Tab. 1 aufgeführten Prozentsätze im jeweiligen Jahr
als Sonderausgaben abzugsfähig. So wird ein hoher Anteil der Beiträge durch die Steuerersparnis mitfinanziert. Im Zeitraum von 2005 bis 2019 wird zusätzlich
noch eine Günstigerprüfung nach den für 2004 geltenden Regelungen durchgeführt.
VdVA Private Rentenversicherung
Die Regelungen für Zuzahlungen und Zuzahlungshöhen sind sehr uneinheitlich. So bieten manche Anbieter bereits freiwillige Zuzahlungsmöglichkeiten ab
mindestens 500 EUR an, andere wollen mindestens 1.500 EUR oder 2.500 EUR als einmaligen Zuzahlungsbeitrag erhalten. Für den Kunden sind Zuzahlungsmöglichkeiten
immer dann interessant, wenn über den normalen Jahresbeitrag hinaus durch zusätzliche Einkünfte steuerlich geförderte Aufstockungen der Basis-Rentenansprüche
gewünscht werden.
Da grundsätzlich die Rentenleistungen für Frauen im Alter deutlich niedriger sind als bei Männern, sollten Frauen auch diese geförderte Möglichkeit zum
Aufbau einer Altersversorgung ergreifen, und das gilt sowohl für Frauen in angestellter als auch selbstständiger Tätigkeit, für Beamtinnen oder Seniorinnen.
Das Jahressteuergesetz 2007 hat auch eine Neuerung von Basis-Renten gebracht. Künftig sollen auch Banken, Sparkassen und Investmentfondsgesellschaften
neben den bisherigen Anbietern, den Versicherern, Private Rentenversicherung anbieten dürfen.
Er zahlt Beiträge in die (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung (oder alternativ in die private Krankenversicherung) und in private Haftpflicht- und
Unfallversicherungen in Höhe von 6.114 EUR p. a. Im Jahr 2007 investiert er 20.000 EUR Einmalbetrag in eine sofort beginnende Private Rentenversicherung.
Durch die neue Günstigerprüfung gemäß Jahressteuergesetz 2007 werden sich Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 17.869 EUR ergeben, wie die nachfolgende
Berechnung zeigt.
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
Neben den Arbeitgeberbeiträgen sieht das BetrAVG die Möglichkeit vor, dass der Arbeitnehmer auch Eigenbeiträge zurFinanzierung der betrieblichen
Versorgungszusage erbringen kann. Diese erfolgen aus dem versteuerten Einkommen des Arbeitnehmers, können aber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 10a
und Abschnitt XI EStG förderfähig sein. Diese Möglichkeit steht jedoch unmittelbar nur nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern offen, da
Voraussetzung in der Private Rentenversicherung ist.
Steuerrechtlich ist die Entgeltumwandlung auch über 4 % hinaus anzuerkennen. Erst wenn durch die Entgeltumwandlung unangemessen hohe Versorgungsbezüge
erworben werden, kann es zur Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen kommen. Kommt es im Alter zur Auszahlung von Versorgungsleistungen aus einer
Private Rentenversicherung, sind die Zahlungen an den Gesellschafter bei der Kapitalgesellschaft als Betriebsausgaben abziehbar (= Lohnzahlungen). Der
Lohnsteuerabzug ist nach den persönlichen Merkmalen. vorzunehmen.
Auch sie leben länger als jede Generation zuvor, was für die Jüngeren schon heute zu zusätzlichen Kosten führt. Deshalb wird auch die Inanspruchnahme der
Regelaltersrente durch Hinausschieben auf das 67. Lebensjahr und erhebliche Abschläge bei Inanspruchnahme vor diesem Termin beabsichtigt. Die Versorgungslücke,
also die Differenz zwischen Nettoverdienst und gesetzlicher Nettorente beträgt derzeit mehr als 35 Prozent. Bis 2020 wird sich diese durchschnittliche
Versorgungslücke auf mindestens ca. 43 Prozent vergrößern.