VGH Private Rentenversicherung
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Das Jahressteuergesetz 2007 brachte mit rückwirkender Wirkung zum 1.1.2006 folgende Veränderungen mit sich, Neue Anbieter wie Banken, Sparkassen, Investmentfondsgesellschaften, Verbesserte Steuerförderung ab dem ersten Euro für Selbstständige und Freiberufler. Unter diesen Voraussetzungen wird der Vertragsabschluss für eine Private Rentenversicherung durch den VN vorgenommen, der gleichzeitig versicherte Person und Beitragszahler ist, also in Personalunion handelt. Sieht der Basis Rentenvertrag vor, dass der Steuerpflichtige eine Altersrente erhält.
Tritt der Versorgungsfall ein, erfolgt die Zahlung durch die Pensionskasse. Da bereits die Beiträge zum Lohnzufluss beim Geschäftsführer geführt haben, entstehen im Zusammenhang mit den Versorgungsleistungen keine lohnsteuerlichen Pflichten mehr. Der Geschäftsführer erzielt vielmehr Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 5 EStG. Seit dem 1.1.2002 kann der pflichtversicherte Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einseitig verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Private Rentenversicherung.
Die VGH Private Rentenversicherung war bislang die tragende Säule der Versorgung. Doch ihre Finanzierung im Umlageverfahren kann aufgrund der demografischen Entwicklung das derzeitige Versorgungsniveau zukünftig nicht mehr aufrecht erhalten, es sei denn, die Beiträge würden auf ca. 30 Prozent des Bruttogehaltes erhöht. Um dies zu vermeiden, war der Gesetzgeber gezwungen, im AVmG drastische Einschränkungen bei der gesetzlichen Rente zu beschließen. Demzufolge wird das Rentenniveau deutlich gesenkt.
Sie eignen sich insbesondere für Personen, die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den Todesfall über eine traditionelle Private Rentenversicherung versichert werden können. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass von den Lebensversicherern zum Teil zu optimistische Sterbetafeln verwendet wurden. Diese Verwendung falscher Sterbetafeln hat in der Vergangenheit bei den Kunden zu erheblicher Verärgerung geführt. Deshalb ist darauf zu achten, dass Tarife vereinbart werden, die auf den jeweils aktuellsten Sterbetafeln basieren.
VGH Private Rentenversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Einige Versicherer bieten inzwischen auch die sog. Fondsvariante an, d. h. die Investition des Überzinses in die Private Rentenversicherung. Diese Alternative gewinnt immer
mehr an Zuspruch, da Fondsanlagemöglichkeiten eine wachsende Akzeptanz erleben. Der aus den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Überschuss, eben dieser
Überzins, der die Zinsgarantie von derzeit 3,25 Prozent übersteigt, wird mittels der Überschussbeteiligungsform verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage
angelegt.
Die abgekürzte Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange der Versicherte lebt. Die abgekürzte Rente kann alternativ auch zu einem
späteren Zeitpunkt gewählt werden. Sie ist spätestens drei Monate vor Rentenbeginn zu beantragen. Dafür können bestimmte Voraussetzungen gefordert sein, wie
Rentengarantiezeit fünf Jahre oder Todesfallleistung mind. 60 Prozent der Beitragssumme oder 100 Prozent des Fondsguthabens. Die Dauer der abgekürzten
Rentenzahlung durch die Private Rentenversicherung muss um mind. zwei Jahre eine vereinbarte Garantiezeit überschreiten.
Die Tarifrente, auch garantierte Grundrente genannt, setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich Kosten und der garantierten Verzinsung zusammen.
Wegen der anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen wurde die Absenkung des Garantiezinses beschlossen. Für Verträge, die vor dem 01.07.2000 abgeschlossen
wurden, gilt weiterhin der Zins von 4 Prozent. Die Private Rentenversicherung ist während der Ansparphase in der Aufschubzeit an den Überschüssen beteiligt.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Solange noch keine steuerlichen Auflagen die Vereinbarung des Kapitalwahlrechts ausdrücklich obsolet erscheinen lassen, sollte man sich die Option auf eine
Kapitalleistung offen halten. Es ist nicht vorherzusehen, ob man in 20 oder 30 Jahren zum Ablauftermin gerade besser eine Kapitalleistung oder eine laufende
Rentenleistung benötigt. Sofern Sie sich für die Private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht entscheiden und planen, das Kapitalwahlrecht auszuüben, sollten
Sie jährliche Rentenzahlung und lange Garantiezeiten vereinbaren.
Der Versicherungsnehmer für die VGH Private Rentenversicherung kann während der Vertragsdauer in der Abruf- und der
Verlängerungsphase auch Teilrenten beantragen. Für die Teilrenten muss eine vom Versicherer vorgegebene Mindestrentenhöhe erreicht werden. Außerdem muss der
verbleibende Vertragsteil den tariflichen Mindestbedingungen genügen. Nach Ablauf von fünf Jahren kann bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers die
Stundung der Beiträge für maximal ein Jahr beantragt werden.
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen
Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der
gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr
als um 100 Prozent erhöht werden.
Private Rentenversicherung
Diese Policengattung bietet die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag in Euro, in Schweizer Franken oder US-Dollar zu führen und zwischen diesen Währungen
zu wechseln. Gleichzeitig wird eine aufgeschobene Private Rentenversicherung vereinbart, aus der ab dem vereinbarten Rentenbeginn eine lebenslange monatliche
Rentenzahlung erfolgt. Die Ablaufleistung der Vermögensbildungsversicherung fließt nach zwölf Jahren in ein Beitragsdepot, das jährlich verzinst wird. Aus
dem Beitragsdepot werden jährlich die erforderlichen Beiträge entnommen.
Nach § 2 der AVB für die VGH Private Rentenversicherung liegt Pflegebedürftigkeit dann vor, wenn eine Person regelmäßig in erheblichem Umfang täglich der Hilfe
eines Dritten bedarf. Eine Direktversicherung ist nach dem Betriebsrentengesetz auch eine «Rentenversicherung» auf das Leben eines Arbeitnehmers, die durch
den Arbeitgeber abgeschlossen wird und bei der der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise
bezugsberechtigt sind.
Teilweise wird auch nur die Altersversorgung über Private Rentenversicherung abgesichert (vgl. auch den Beitrag Formen der Lebensversicherung). Beitrag
Steuerliche Behandlung von Rentenversicherungen, AVB für die Fondsgebundene «Rentenversicherung, AVB für eine Fondsgebundene «Rentenversicherung» mit
Auszahlung des Deckungskapitals bei Tod als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) AVB für eine
Private Rentenversicherung Altersvorsorgeverträge Zertifizierungsgesetzes.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Wer beispielsweise 8.400 EUR in ein Versorgungswerk einzahlt, kann dann noch maximal 11.600 EUR in einen Basis-Rentenvertrag einzahlen und damit einen
Sonderausgabenabzug in Höhe von 7.424 EUR erzeugen (20.000 EUR minus 8.400 EUR = 11.600 EUR × 0,64 = 7.424 EUR). Ansonsten muss wie folgt gerechnet werden.
Werden keine Beiträge in Private Rentenversicherung oder Versorgungswerk gezahlt, so können 2007 von den eingezahlten maximal 20.000 EUR bis zu 64
Prozent, also maximal 12.800 EUR, als Sonderausgaben geltend gemacht.
Ehepartner können sich an den Höchstbeträgen in dieser Tabelle orientieren, wenn kein Ehepartner mehr als 63.000 EUR bzw. 54.000 EUR in den alten oder neuen
Bundesländern an Einkommen erzielt. Dabei ist es unerheblich, ob ein Ehepartner oder beide zusammen den Höchstbetrag ausschöpfen. Die Verträge sind außerdem
Hartz IV-sicher (beim Arbeitslosengeld II Schonvermögen) und bei Bedürftigkeit sicher vor dem Zugriff des Sozialamtes. Attraktiv ist die VGH Private Rentenversicherung vor
allem für Arbeitnehmer mit einem überdurchschnittlichen Einkommen.
Da für Senioren die gesetzlichen Vorgaben Nichtvererbbarkeit, Nichtkapitalisierbarkeit, Nichtveräußerbarkeit, Nichtübertragbarkeit und Nichtbeleihbarkeit
eine geringere Rolle spielen, ist die Einmalbeitragszahlung in eine Private Rentenversicherung durch folgende Vorteile gekennzeichn. Nutzung des steuerlichen
Vorteils, Interessante Nachsteuerrendite über Jahre hinweg, Konservative Anlagepolitik, Lebenslange Rentenleistung. Die ursprünglich gar nicht beabsichtigte
Zielgruppe der Senioren kann eine interessante Rendite erzielen.
VGH Private Rentenversicherung
Die Regelungen für Zuzahlungen und Zuzahlungshöhen sind sehr uneinheitlich. So bieten manche Anbieter bereits freiwillige Zuzahlungsmöglichkeiten ab
mindestens 500 EUR an, andere wollen mindestens 1.500 EUR oder 2.500 EUR als einmaligen Zuzahlungsbeitrag erhalten. Für den Kunden sind Zuzahlungsmöglichkeiten
immer dann interessant, wenn über den normalen Jahresbeitrag hinaus durch zusätzliche Einkünfte steuerlich geförderte Aufstockungen der Basis-Rentenansprüche
gewünscht werden.
Bei den Basis-Renten ist der Marktanteil der fondsgebundenen Produkte erheblich gestiegen. Es existieren erhebliche Leistungsunterschiede von über 70 Prozent
im Einzelvergleichsfall. Bei einem Angebotsvergleich müssen unbedingt identische Leistungsinhalte zugrunde gelegt werden, damit auch eine direkte
Vergleichbarkeit gewährleistet werden kann. Von Angeboten ohne und mit Hinterbliebenenschutz, ohne oder mit Berufsunfähigkeitsrente,
mit hohen oder geringen Garantierentenhöhen, differenziert vorzunehmen.
Wenn die Auszahlung auf das Endalter 62 und nicht mehr auf Endalter 60 vereinbart wird. Betroffen sind dann sowohl die Private Rentenversicherung als auch die Riester-Rente.
Die Tarifangebote unterscheiden sich auch hinsichtlich der zu vereinbarenden Aufschubzeiten und Mindestaufschubzeiten. Während einige Anbieter mindestens
sieben Jahre als Aufschubzeit verlangen, sind andere erst ab zwölf oder 15 Jahren Aufschubdauer bereit, Angebote abzugeben. Bei der Allianz etwa können
Versicherte neben laufenden Prämien jederzeit Summen ab 1.000 EUR zuschießen.
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
Nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen sind gem. § 2 Abs. 2 Nr. 5 ArEV im
Kalenderjahr bis zur Höhe von insgesamt 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der allgemeinen Rentenversicherung» nicht dem Arbeitsentgelt
zuzurechnen. Für darin enthaltene Beträge aus einer Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 BetrAVG besteht Beitragsfreiheit allerdings nur noch bis zum
31.12.2008.
Steuerrechtlich ist die Entgeltumwandlung auch über 4 % hinaus anzuerkennen. Erst wenn durch die Entgeltumwandlung unangemessen hohe Versorgungsbezüge
erworben werden, kann es zur Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen kommen. Kommt es im Alter zur Auszahlung von Versorgungsleistungen aus einer
Private Rentenversicherung, sind die Zahlungen an den Gesellschafter bei der Kapitalgesellschaft als Betriebsausgaben abziehbar (= Lohnzahlungen). Der
Lohnsteuerabzug ist nach den persönlichen Merkmalen. vorzunehmen.
Im Vergleich zur privaten aus Nettogehältern finanzierten Vorsorge dürfte die Private Rentenversicherung attraktiver sein. Um den erreichten Lebensstandard auch nach dem
Ausscheiden aus dem Arbeitsleben einigermaßen sichern zu können, ist eine Gesamtversorgung von mindestens 80 Prozent des letzten Nettogehaltes erforderlich.
Das sind je nach Steuersatz ca. 60 Prozent des letzten Bruttogehaltes. Für die Aufteilung dieser Versorgung auf die drei Säulen gibt es weder feste Regeln
noch gesetzliche Vorschriften.