VGH Private Rentenversicherung
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Diese Gruppe sucht in der Regel sehr sicherheitsorientierte Kapitalanlagen und ist an einer lebenslangen Verrentung ihres Kapitals interessiert. Deshalb spielen die Nachteile der Private Rentenversicherung wie zum Beispiel die Nicht-Vererbbarkeit bzw. die Nicht Kapitalisierung für die Senioren auch keine so große Rolle mehr. Diese Nachteile spielen jedoch in der Regel bei den Senioren keine so große Rolle mehr, da insbesondere die Punkte Nicht-Vererbbarkeit und Nicht-Kapitalisierbarkeit durch die Einmalzahlung entschärft werden.
Die Regelungen zum Mindesttodesfallschutz gelten für Private Rentenversicherung grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn im Todesfall die eingezahlten Beiträge inkl. Gewinnanteile zurückerstattet werden oder eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Wird allerdings ein zusätzlicher Todesfallschutz vereinbart, so sind die Vorschriften für den Mindesttodesfallschutz zu beachten. Seit 01.01.1999 gilt die Anpassungsverpflichtung als erfüllt, wenn Anpassungen nicht geringer sind als der Anstieg des Lebenshaltungskostenindexes.
Sowohl die GRV-Rente als auch die VGH Private Rentenversicherung werden mit dem Ertragsanteil von 27 Prozent besteuert. Berechnung der Steuerschuld, Rente aus der Private Rentenversicherung 12 × 1.278 EUR jährlich = 15.336 EUR, davon 27 Prozent = 4.140 EUR, «Rentenversicherung»srente jährlich 12 × 511 EUR = 6.132 EUR, davon 27 Prozent = 1.655 EUR, steuerpflichtiges Einkommen: 5.798 EUR abzgl. Werbungskostenpauschale 102 EUR, abzgl. Sonderausgabenpauschale 72 EUR = zu versteuerndes Einkommen 5.624 EUR.
Verstirbt sie während der 15-jährigen MRG, so kommen 42.059 EUR zur Auszahlung. Bei der 15-jährigen MRG reduziert sich die Rente um mehr als 4 Prozent. Die Private Rentenversicherung müsste bis zum angenommenen Tod des Versicherten im 80. Lebensjahr bei vereinbarter fünfjähriger MRG 58.533 EUR, bei zehnjähriger MRG 57.674 EUR, bei 15-jähriger MRG 56.078 EUR, bei 17-jähriger MRG 55.220 EUR leisten. Wird der Versicherte 90 Jahre alt, so sind Gesamtrentenleistungen von rund 87.799 EUR bei vereinbarter fünf jähriger MRG zu erbringen.
VGH Private Rentenversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Einige Versicherer bieten inzwischen auch die sog. Fondsvariante an, d. h. die Investition des Überzinses in die Private Rentenversicherung. Diese Alternative gewinnt immer
mehr an Zuspruch, da Fondsanlagemöglichkeiten eine wachsende Akzeptanz erleben. Der aus den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Überschuss, eben dieser
Überzins, der die Zinsgarantie von derzeit 3,25 Prozent übersteigt, wird mittels der Überschussbeteiligungsform verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage
angelegt.
Sie eignen sich insbesondere für Personen, die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den Todesfall über eine traditionelle
Private Rentenversicherung versichert werden können. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass von den Lebensversicherern zum Teil zu optimistische Sterbetafeln
verwendet wurden. Diese Verwendung falscher Sterbetafeln hat in der Vergangenheit bei den Kunden zu erheblicher Verärgerung geführt. Deshalb ist darauf zu
achten, dass Tarife vereinbart werden, die auf den jeweils aktuellsten Sterbetafeln basieren.
Sowohl bei hohen Einzahlungen als auch bei hohen Sparraten sollte das Risiko auf mehrere Versicherer verteilt werden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen und
insbesondere die Voraussetzungen für steuerliche Förderungen müssen unbedingt beachtet und eingehalten werden. Die Private Rentenversicherung wird durch
lebenslängliche Rentenzahlung einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht, bei der im Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht
die Gefahr besteht, dass das Kapital vorzeitig aufgezehrt wird.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Die Höhe dieser Zinserträge wird pauschal über den sog. Ertragsanteil ermittelt (§ 22 EStG). Je höher das Lebensalter zu Beginn der Rente, desto niedriger
ist der zugrunde zu legende Ertragsanteil. Er bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer hinweg konstant. Die Ertragsanteilsbesteuerung auf Leibrenten findet
auch auf die der Leibrente üblicherweise vorgeschaltete Rentengarantie Anwendung. Geht die Rentengarantiezeit jedoch über die mittlere Lebenserwartung
hinaus, so wird die Rente in voller Höhe als Zeitrente angesehen.
Der Versicherungsnehmer für die VGH Private Rentenversicherung kann während der Vertragsdauer in der Abruf- und der
Verlängerungsphase auch Teilrenten beantragen. Für die Teilrenten muss eine vom Versicherer vorgegebene Mindestrentenhöhe erreicht werden. Außerdem muss der
verbleibende Vertragsteil den tariflichen Mindestbedingungen genügen. Nach Ablauf von fünf Jahren kann bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers die
Stundung der Beiträge für maximal ein Jahr beantragt werden.
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen
Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der
gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr
als um 100 Prozent erhöht werden.
Private Rentenversicherung
Es ist zu unterscheiden zwischen einer arbeitgeberfinanzierten Private Rentenversicherung und der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung (Barlohnumwandlung).
Letztere legt fest, dass in Abänderung des Anstellungs- und Gehaltsvertrages die Gesamtbezüge des Arbeitnehmers aus dem Versicherungsbeitrag und aus den
übrigen bar zu zahlenden Bezügen bestehen, und weiterhin, dass der versicherte Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht erhält und bei vorzeitigem
Ausscheiden die Versicherung auf diesen VN übertragen wird.
Es gibt weitere Voraussetzungen, die bei einem Einschluss von Zusatzversicherungen für den Todesfall, Invalidität oder Berufsunfähigkeit relevant sind. Der
Beitragsanteil für die ergänzende Absicherung beträgt insgesamt weniger als 50 Prozent des Gesamtbeitrags. Die Leistungen erfolgen in monatlichen Leibrenten
(keine Einmalzahlung). Leistungen durch die VGH Private Rentenversicherung an Hinterbliebene sind nur an den Ehegatten (nicht Lebenspartner) oder die Kinder zulässig, solange ein Anspruch auf
Kindergeld oder einen Freibetrag besteht.
Bei fast allen Anbietern für eine Private Rentenversicherung hat der VN das Recht, seine Versicherung bei Ablauf oder im Todesfall in eine sofort beginnende Private Rentenversicherung
umzutauschen. In der Regel erfolgt der Umtausch nach einem speziellen Tarif, der günstiger als der normale Rententarif ist, da niedrigere Kostensätze
enthalten sind. Die Leistung besteht in einer sofort beginnenden lebenslänglichen Rentenzahlung mit Rentengarantiezeit. Die Rente wird monatlich im Voraus
gezahlt.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Im Unterschied zu den Selbstständigen besitzen Arbeitnehmer die Möglichkeit, neben der Basis-Rente auch eine bAV oder eine Riester-Förderung in Anspruch
nehmen zu können. Bei Arbeitnehmern muss außerdem der Vergleich zwischen der Basis-Rente, einer privaten Rente mit Ertragsanteilsbesteuerung, der bAV und
der Riester-Förderung durchgeführt werden, um so die aktuell günstigste Förderung zu ermitteln. Grundsätzlich gilt, Privat Krankenversicherte werden primär
die bAV oder die Private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht.
Ehepartner können sich an den Höchstbeträgen in dieser Tabelle orientieren, wenn kein Ehepartner mehr als 63.000 EUR bzw. 54.000 EUR in den alten oder neuen
Bundesländern an Einkommen erzielt. Dabei ist es unerheblich, ob ein Ehepartner oder beide zusammen den Höchstbetrag ausschöpfen. Die Verträge sind außerdem
Hartz IV-sicher (beim Arbeitslosengeld II Schonvermögen) und bei Bedürftigkeit sicher vor dem Zugriff des Sozialamtes. Attraktiv ist die VGH Private Rentenversicherung vor
allem für Arbeitnehmer mit einem überdurchschnittlichen Einkommen.
Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basis-Rentenvertrag und die andere Hälfte in
eine Private Rentenversicherung einzahlen. Für Senioren ergibt sich bei einem Einmalbeitrag in Höhe von 20.000 EUR p. a. ein beachtlicher Steuervorteil.
Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort
beginnende Basis Private Rentenversicherung vereinbart.
VGH Private Rentenversicherung
Man unterscheidet prinzipiell folgende Angebotsformen bei der Basis-Rente. Die klassische, lebenslange Private Rentenversicherung für Risikobewusste mit
Hinterbliebenenschutz und üblicherweise zehn Jahren Rentengarantie oder Hinterbliebenen-Zusatzversicherung, die klassische, lebenslange Leib rentenversicherung
ohne Zusatzabsicherung, die Private Rentenversicherung für Risikobereite, die das Anlagerisiko voll tragen wollen, die Private Rentenversicherung mit Kapitalerhalt
und unterschiedlichen Garantievarianten,
Viele Anbieter bieten von Basis Rentenversicherungen sehen gar keine Hinterbliebenenvorsorge vor oder bieten sie nur auf Nachfrage an. Oftmals wird der
zusätzliche Abschluss einer Risikolebensversicherung empfohlen, bei Bedarf unter Einschluss einer Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung. Wer aber eine
Hinterbliebenenabsicherung in den Vertrag integrieren möchte, sollte sich geeignete Anbieter dafür suchen, die entweder eine Hinterbliebenenrenten
Zusatzversicherung anbieten.
Ein Problem stellt derzeit noch der Anbieterwechsel während der Vertragslaufzeit dar, denn bislang lassen nur wenige Anbieter bei ihren Tarifen eine solche
Möglichkeit grundsätzlich zu. Außerdem sind zusätzliche Kosten und Gebühren zu berücksichtigen, die die Rendite schmälern. Eine Alternative zum Anbieterwechsel
ist die sog. Beitragsfreistellung. Wenn ein Ausstieg aus der Basis-Rente beabsichtigt wird und keine Beiträge mehr gezahlt werden sollen, dann bleibt das
bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Guthaben kann nicht vorzeitig ausbezahlt werden.
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
Beteiligt sich ein nicht beherrschender Gesellschafter Geschäftsführer durch Entgeltumwandlung an der Finanzierung einer Pensionszusage, ist die
Entgeltumwandlung nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Private Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Ein Verzicht, der darüber
hinausgeht, unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Ab 2009 sollte dies auch für die ersten 4 % der Entgeltumwandlung gelten. Allerdings hat der
Gesetzgeber mit Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge.
Der jungen und mittleren Generation bis zum 45. Lebensjahr muss damit klar sein, dass ihr Beitrag in die Private Rentenversicherung allein nicht
ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Sie muss sich deshalb mit einer zusätzlichen Eigenvorsorge für das Alter absichern.
Eigenverantwortlich und doch mit staatlicher Unterstützung ist dies über die zweite und dritte Säule möglich. Die heutigen Rentnerinnen und Rentner werden
akzeptieren müssen, dass ihre jetzige Rente künftig langsamer ansteigt.
Bei der Entscheidung für oder gegen eine Private Rentenversicherung muss auch dieser Sachverhalt mit berücksichtigt werden. Dies kann man am besten durch
eine Renditeberechnung darstellen, die sowohl die steuerlichen Effekte in der Anspar- als auch der Leistungsphase mit einbezieht. Es gibt Rürup-Produkte mit
Hinterbliebenenschutz am Markt, aber dies ist nicht selbstverständlich. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Private Rentenversicherung, die das
Deckungskapital dem Kollektiv zukommen lassen.