Rentenversicherung für Hausfrauen
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten sich durch eine zusätzliche $keygross gegen die sogenannte Altersarmut durch zu niedrige Renten aus der gesetzlichen
Rentenleistung abzusichern. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen und beliebtesten Formen einer $keygross,
Private $keygross
Fondsgebundene $keygross
Rürup Rente
Riester Rente
Verwendungsarten einer Rentenversicherung
Die klassische $keygross kann über die persönliche, lebenslängliche Altersversorgung hinaus auch folgenden Zwecken dienen,
Hinterbliebenenversorgung. Durch Vereinbarung einer Rentengarantie oder einer Hinterbliebenen Zusatzversicherung werden überlebende Partner oder andere Familienmitglieder versorgt.
Durch die Kapitaloption ist eine flexiblere Verwendung der Leistung je nach den langfristig kaum überschaubaren Lebensumständen möglich, zum Beispiel zur Tilgung einer Hypothek, Anschaffung eines Altersruhesitzes o.Ä.
Über Zusatzversicherungen kann die Rentenversicherung gleichzeitig auch zum Beispiel das Risiko Berufsunfähigkeit abdecken.
Allgemeine Informationen zum Thema Rentenversicherung
Interessant kann diese Möglichkeit für all diejenigen sein, die ansonsten keinen günstigen Versicherungsschutz vereinbaren können. Steuerlich kann sich die Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung (BUZ) zum Hauptvertrag lohnen, allerdings nicht zwangsläufig. Es kommt sehr entscheidend darauf an, ob und wann die versicherte Person berufsunfähig wird. Die landläufige Meinung, dass die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien ein unschlagbares Argument für den Abschluss kombinierter Rentenversicherung sei, ist mit erheblicher Vorsicht zu betrachten.
Viele Anbieter bieten die Rentenversicherung sehen gar keine Hinterbliebenenvorsorge vor oder bieten sie nur auf Nachfrage an. Oftmals wird der zusätzliche Abschluss einer Risikolebensversicherung empfohlen, bei Bedarf unter Einschluss einer Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung. Wer aber eine Hinterbliebenenabsicherung in den Vertrag integrieren möchte, sollte sich geeignete Anbieter dafür suchen, die entweder eine Hinterbliebenenrenten Zusatzversicherung anbieten.
Man unterscheidet prinzipiell folgende Angebotsformen bei der Basis Rente. Die klassische, lebenslange Rentenversicherung für Risikobewusste mit Hinterbliebenenschutz und üblicherweise zehn Jahren Rentengarantie oder Hinterbliebenen-Zusatzversicherung, die klassische, lebenslange Leibrentenversicherung ohne Zusatzabsicherung, die Rentenversicherung für Hausfrauen für Risikobereite, die das Anlagerisiko voll tragen wollen, die Rentenversicherung mit Kapitalerhalt und unterschiedlichen Garantievarianten,
Überschussanteile durch die Rentenversicherung ca. 171.807 EUR (nicht garantiert), Beitragsrückgewähr im Todesfall, Gewinnsystem verzinsliche Ansammlung, Beitragszahlungsdauer 35 Jahre, Gesamtrentenleistung bei den vier Überschussarten zu verschiedenen Zeitpunkten. Es zeigt sich, dass in diesem Beispiel die selten angebotene fallende Rente zumindest bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres die günstigste Überschussverwendungsart ist, exakt nachkalkuliert wird erst ab dem 83. Lebensjahr die dynamische Rente vorteilhafter.
Rentenversicherung für Hausfrauen
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Hausfrauen sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Rentenversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Rentenversicherung für Hausfrauen mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Rentenversicherung
In den letzten Jahren hat die Ergänzungsfunktion betrieblicher Versorgungsleistungen, aber auch die dritte Schicht der privaten Vorsorge durch
Kapitalanlageprodukte immer stärkere Bedeutung erlangt. Aus Sicht einer nach Steuern betrachteten Nettoversorgung ergibt sich ein Versorgungsniveau von
maximal 65 bis 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens bzw. auf Leistungen aus der Rentenversicherung, die zwischen 40 und 50 Prozent der vor
Rentenbeginn zuletzt bezogenen Bruttoeinkünfte liegen.
Denn bisher gab es für Selbstständige, also Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft wie z. B. einer OHG, KG, GdbR oder einer
Partnerschaftsgesellschaft, keine Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge. Für sie stand weder die bAV noch die Riester-Förderung zur Verfügung
und die Rentenversicherung war so gestrickt. Ist die Rentenversicherung ein Muss für Selbstständige? Ja, denn es ist für den Selbstständigen
der einzig staatlich geförderte Versorgungsweg.
Es ist denkbar, dass bei einer Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung der Steuerfreibetrag nach
§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung lediglich pro rata mit 210 EUR monatlich
berücksichtigt wird, der Arbeitnehmer tatsächlich aber einen höheren Betrag seines Arbeitsentgelts umwandelt. Scheidet er in diesem Fall im Laufe eines
Kalenderjahres unvorhergesehen aus der Beschäftigung.
Allgemeines über die Rentenversicherung
Die Rentenversicherung kann dabei in Höhe von bis zu 50 Prozent der garantierten Altersrente gewählt werden, wobei sich dadurch die Altersrente
verringert. Alternativ kann vereinbart werden, dass bei Beginn der Altersrente das Recht auf Abschluss einer zusätzlichen Rentenversicherung ohne
Gesundheitsprüfung besteht. Die Pflegeversicherung enthält drei Leistungsarten die Pflegerente, die Todesfallleistung, je nach Tarif in
unterschiedlicher Höhe ;
Die partielle Rückdeckung bietet sich an, wenn der Arbeitgeber den Aufwand für die Vorfinanzierung der Versorgungsleistungen einschränken will und daher das
Risiko eingeht, eigene Mittel zur Auffüllung und Erfüllung der gegebenen Versorgungsverpflichtungen aufbringen zu müssen. Sie wird dazu verwandt, entweder
nur einen Teil einer zugesagten Rentenversicherung für Hausfrauen Leistung zu versichern oder aber die Rückdeckung auf die Versorgungsberechtigten bis zu einem gewissen Höchstalter zu
beschränken.
Das Jahressteuergesetz 2007 brachte mit rückwirkender Wirkung zum 1.1.2006 folgende Veränderungen mit sich, Neue Anbieter wie Banken, Sparkassen,
Investmentfondsgesellschaften, Verbesserte Steuerförderung ab dem ersten Euro für Selbstständige und Freiberufler. Unter diesen Voraussetzungen wird der
Vertragsabschluss für eine Rentenversicherung durch den VN vorgenommen, der gleichzeitig versicherte Person und Beitragszahler ist, also in Personalunion handelt. Sieht der Basis
Rentenvertrag vor, dass der Steuerpflichtige eine Altersrente erhält.
Rentenversicherung
Für die Rentenversicherung Höhe beider Renten kommt es auch darauf an, ob die Frau genauso alt ist wie der Mann, oder aber jünger oder älter ist, denn bei Ehegattenrenten haben
beide Ehegatten Ansprüche auf Renten. Ist die Ehefrau oder Lebensgefährtin wesentlich jünger als der Mann, so kann es zu ganz erheblichen Versorgungslücken
kommen, da die übliche MRG von zehn oder 15 Jahren der viel jüngeren Frau nicht weiterhelfen dürfte. Geeignet ist dieser Tarif für Paare ohne zu versorgende
Kinder.
Es empfiehlt sich hier die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer vorzusehen. Denn diese ergibt in der Regel die höchste Kapitalabfindung. Wollen Sie
hingegen die Rentenversicherung für Hausfrauen in Anspruch nehmen, so vereinbaren Sie eine monatliche Rentenzahlung und
eine relativ kurze Rentengarantiezeit von fünf oder zehn Jahren, wenn die familiäre Situation dies zulässt und der Vergleich mit einer längeren
Mindestrentengarantiezeit zu einem nicht wesentlich schlechteren Ergebnis führt.
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen
Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der
gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr
als um 100 Prozent erhöht werden.
Infos zum Thema Rentenversicherung
Die garantierte Verzinsung des Deckungskapitals ist abhängig vom jeweiligen Tarif und Vertragsabschlusszeitpunkt. Von 1994 bis 2000 wurden 4 Prozent
Garantiezins zugrunde gelegt, ab Juli 2000 beträgt er gemäß BMF-Beschluss nur noch 3,25 Prozent. Grundlage für diese Senkung ist die Deckungsrückstellungsverordnung.
Diese schreibt dfür die Rentenversicherung vor, dass der Rechnungszinssatz 60 Prozent des zehnjährigen Durchschnittszinses der Staatsanleihen nicht übersteigen
darf, was bis 1997 einem Wert von 4,12 Prozent entsprach.
Die verzinsliche Ansammlung der entstandenen Überschüsse nutzt den Zinseszinseffekt am besten aus und führt durch die Gutschrift der Überschüsse auf dem
Überschusskonto und die fortlaufende Verzinsung i. d. R. zur höchsten Rentenleistung. Die Rentenversicherung sind während ihrer Zahlungsdauer an Überschüssen
des Lebensversicherers beteiligt. Hierbei sind verschiedene Überschussverteilungsarten während der Rentenphase zu unterscheiden. Bei der dynamischen
Rentenversicherung wird der Zinsgewinn zur Erhöhung der Rente verwendet.
Der VN kann die Rentenzahlung wahlweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder in monatlichen Raten vereinbaren. Zusätzlich zur monatlichen
Rentenzahlung können bei Rentenbeginn jährlich bis zu zwei weitere Rentenzahlungen als Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gewählt werden. Anstelle der sonst
üblichen monatlichen Rentenzahlungsweise bieten einige Rentenversicherung an, 13, 14 oder sogar 15 Zahlungen zu leisten, allerdings dann natürlich mit vergleichsweise
niedrigeren Einzelbeträgen als bei monatlicher Zahlungsweise für zwölf Monate.
Rentenversicherung für Hausfrauen
Interessanterweise würde sich im dargestellten Beispiel die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung fast nie lohnen.
Und: Je später die Berufsunfähigkeit eintritt, desto weniger Renten werden gezahlt. Aber: Ab dem 55. Lebensjahr liegt die geförderte Basis-Rente geringfügig
über der Rentenversicherung mit BUZ. Die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos sollte nicht unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen
werden. Wichtig ist es, sich überhaupt gegen das Risiko zu versichern.
GKV-Versicherte werden primär auf die Riester-Versorgung und die Rentenversicherung für Hausfrauen abzielen, während die bAV durch die Verbeitragung, also die
Abführung von Krankenversicherungsbeiträgen bei Betriebsrentenbezug und bei Kapitalleistung, sowie durch die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen ab
2009 im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 Prozent der BBMG, deutlich benachteiligt wird. Ein weiterer Einflussfaktor ist die Höhe des Steuersatzes im
Alter im Vergleich zur aktiven Phase, also zur Beitragsphase.
Je länger die Ansparphase und je höher der Steuersatz im Alter ist, desto größer ist der Vorteil für die Rentenversicherung. Je kürzer die
Ansparphase und je deutlicher der Steuersatz im Alter unter dem der Beitragsphase liegt, desto eher wird man sich für eine Rentenversicherung
entscheiden können. Arbeitnehmer können nicht die vollen 20.000 oder 40.000 EUR (Alleinstehende oder Ehepartner) für die Basis-Rente nutzen.
Allgemeine Informationen über die Rentenversicherung
Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Wechsel zur nachgelagerten Besteuerung eingeleitet. Dies
bedeutet, dass die Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich abgesetzt werden können - dafür aber in der Leistungsphase der Besteuerung unterliegen. Um keine
ungerechte Verteilung entstehen zu lassen, wurde zudem eine Übergangsregelung eingeführt, die einen fließenden Übergang in die vollständig nachgelagerte
Besteuerung gewährleistet.
Da grundsätzlich die Rentenleistungen für Frauen im Alter deutlich niedriger sind als bei Männern, sollten Frauen auch diese geförderte Möglichkeit zum
Aufbau einer Altersversorgung ergreifen, und das gilt sowohl für Frauen in angestellter als auch selbstständiger Tätigkeit, für Beamtinnen oder Seniorinnen.
Das Jahressteuergesetz 2007 hat auch eine Neuerung beim Anbieter von Basis-Renten gebracht. Künftig sollen auch Banken, Sparkassen und Investmentfondsgesellschaften
neben den bisherigen Anbietern, den Versicherern, Rentenversicherung anbieten dürfen.
Zwei Hauptgründe sind hierfür zu nennen. Zum einen wird Deutschland zunehmend älter. Die demografische Entwicklung in unserem Land bedingt eine drastische
Zunahme des Durchschnittsalters der Bundesbürger. Bereits heute liegt der Anteil der über 60-Jährigen bei über 20 Prozent. In 45 Jahren werden mehr als ein
Drittel der Bevölkerung älter als 60 Jahre sein. Zum anderen ist die Finanzkraft dieser Zielgruppe sowohl durch eigenen Vermögensaufbau als auch zunehmend
durch Erbschaften stark ausgeprägt.