KAB Rentenversicherung
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten sich durch eine zusätzliche $keygross gegen die sogenannte Altersarmut durch zu niedrige Renten aus der gesetzlichen
Rentenleistung abzusichern. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen und beliebtesten Formen einer $keygross,
Private $keygross
Fondsgebundene $keygross
Rürup Rente
Riester Rente
Verwendungsarten einer Rentenversicherung
Die klassische $keygross kann über die persönliche, lebenslängliche Altersversorgung hinaus auch folgenden Zwecken dienen,
Hinterbliebenenversorgung. Durch Vereinbarung einer Rentengarantie oder einer Hinterbliebenen Zusatzversicherung werden überlebende Partner oder andere Familienmitglieder versorgt.
Durch die Kapitaloption ist eine flexiblere Verwendung der Leistung je nach den langfristig kaum überschaubaren Lebensumständen möglich, zum Beispiel zur Tilgung einer Hypothek, Anschaffung eines Altersruhesitzes o.Ä.
Über Zusatzversicherungen kann die Rentenversicherung gleichzeitig auch zum Beispiel das Risiko Berufsunfähigkeit abdecken.
Allgemeine Informationen zum Thema Rentenversicherung
Mindestens 15.000 EUR müssen dabei als Einmalbeitrag investiert werden. Ab dem 85. Lebensjahr wird, ob Pflegefall oder nicht, eine zusätzliche Altersrente gezahlt. Der Zugriff auf das Fondsvermögen ist zulässig, schmälert allerdings die Versicherungsleistung. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen den vollen Einmalbeitrag zurück. Im Todesfall vor dem 85. Lebensjahr wird zusätzlich der Fondszuwachs ausgezahlt. Die sog. Pflegerentenoption (Nachkaufgarantie) bietet die Möglichkeit, eine Rentenversicherung vereinbaren zu können.
Hier kommt es primär auf den Anbieter, den Tarif und die Leistungsvoraussetzungen sowie Bedingungen an! Und: Nicht jeder unter Renditegesichtspunkten interessante Anbieter ist auch bei der Rentenversicherung optimal. Als Zielgruppen der Förderung sind vom Gesetzgeber insbesondere die Selbstständigen und Freiberufler genannt worden. Aber auch Senioren, Arbeitnehmer wie Arbeiter und Angestellte, Besserverdienende, beherrschende GGF einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG sowie Beamte profitieren.
Die Regelungen für Zuzahlungen und Zuzahlungshöhen sind sehr uneinheitlich. So bieten manche Anbieter bereits freiwillige Zuzahlungsmöglichkeiten ab mindestens 500 EUR an, andere wollen mindestens 1.500 EUR oder 2.500 EUR als einmaligen Zuzahlungsbeitrag erhalten. Für den Kunden sind Zuzahlungsmöglichkeiten immer dann interessant, wenn über den normalen Jahresbeitrag hinaus durch zusätzliche Einkünfte steuerlich geförderte Aufstockungen der Basis Rentenansprüche gewünscht für die KAB Rentenversicherung werden.
Verstirbt sie während der 15-jährigen MRG, so kommen 42.059 EUR zur Auszahlung. Bei der 15-jährigen MRG reduziert sich die Rente um mehr als 4 Prozent. Die Rentenversicherung müsste bis zum angenommenen Tod des Versicherten im 80. Lebensjahr bei vereinbarter fünfjähriger MRG 58.533 EUR, bei zehnjähriger MRG 57.674 EUR, bei 15-jähriger MRG 56.078 EUR, bei 17-jähriger MRG 55.220 EUR leisten. Wird der Versicherte 90 Jahre alt, so sind Gesamtrentenleistungen von rund 87.799 EUR bei vereinbarter fünf jähriger MRG zu erbringen.
KAB Rentenversicherung
Die KAB Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Rentenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Rentenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die KAB spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die KAB Rentenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der KAB Rentenversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist - neben der Riester-Versorgung und der betrieblichen Altersversorgung - die dritte Möglichkeit staatlich geförderter
Vorsorge. Anders als ihre beiden Konkurrenz-Anlagen steht sie jedem offen. Also auch Selbstständigen und Senioren, für die eine staatlich geförderte
Altersversorgung bisher nicht existierte. Für diesen Personenkreis dürfte die Basis«rentenversicherung» daher besonders interessant sein. Grundsätzlich ist
dem Gesetzgeber mit der Einführung ein weiterer Schritt gelungen.
Die Vorsorgeaufwendungen nach der Gesetzeslage vor 2005 betrugen 5.069 EUR (siehe Tabelle 2). Um nun die gesamten Vorsorgeaufwendungen für das Jahr 2007
nach den neuen Regelungen des Jahressteuergesetzes 2007 zu berechnen, werden die Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht (vor 2005) in Höhe von 5.069 EUR und
die abzugsfähigen Rentenversicherung addiert. Somit sind also die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 7.738 EUR aus Tabelle 5 genau um
2.669 EUR höher als die Vorsorgeaufwendungen.
Der Schreck bei Prof. Dr. Bert Rürup und seinen Kommissionskollegen/kolleginnen war groß, als man nach Einführung der Basis«rentenversicherung» im Jahr
2005 bemerkte, dass ausgerechnet bei der wichtigsten Zielgruppe - nämlich den Selbstständigen - die Basis«rentenversicherung» gänzlich unattraktiv ist. Der
Grund hierfür war einfach: Der Gesetzgeber hat bei der Einführung der Basis«rentenversicherung» handwerkliche Fehler gemacht, die dazu führten, dass gerade
die Selbstständigen bei der Rentenversicherung keine steuerlichen Vorteile hatten.
Allgemeines über die Rentenversicherung
Zumeist wird diese Vertragsform bei der Rentenversicherung berücksichtigt. Außerdem wird die Waisenrente in Verbindung mit der
Pensionsversicherung vereinbart. Dann wird die Waisenrente nach dem Tode des versicherten Vaters gewährt, wenn die Mutter noch lebt. Voraussetzung ist also
nicht, dass das Kind zur Vollwaise geworden ist. Die Rente wird meistens bis zum 18. oder 21. Lebensjahr gewährt. Auch zur aufgeschobenen Rentenversicherung
kann der zusätzliche Versicherungsschutz durch eine Unfallversicherung, die nach einem Unfall ab 50 Prozent Invaliditätsgrad eine lebenslange monatliche
Rente zahlt, vereinbart werden.
Rentengarantiedauer fünf Jahre. Wird auf die Garantiezeit verzichtet, so steigt die Rente von 315 EUR auf 630 EUR. Bei dem gleich alten Mann, jetzt
beispielsweise an Multipler Sklerose erkrankt, beträgt die garantierte Rente 339 EUR, die Gesamtrente 437 EUR. Bei attestierter Diabetes (Altersdiabetes)
liegt die garantierte KAB Rentenversicherung bei 318 EUR, die Gesamtrente bei 437 EUR. Eine Person mit einem Herzinfarkt (Raucher), einer Bypass-Operation und anschließendem
zweiten Herzinfarkt erhält eine garantierte Rente über 642 EUR.
Die Anpassungsverpflichtung entfällt bei Neuzusagen seit 1999, soweit sie eine Anpassungsgarantie um wenigstens 1 Prozent der laufenden Leistungen enthalten
oder bei bestehenden Rentenversicherung und Pensionskassenzusagen, wenn ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschussanteile
zur Erhöhung der laufenden Leistung verwendet werden, und dies bei Wahrung des Höchstzinssatzes gemäß VAG. Wird für die Phase ab Rentenbeginn eine
Gewinnbeteiligungsart vereinbart wird.
Rentenversicherung
Die gewünschte sofort beginnende Rente wird entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise regelmäßig nachschüssig gezahlt, solange die versicherte
Person lebt (lebenslängliche Rentenzahlung). Wird der Einmalbeitrag aus einer Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung mit Rentenoption finanziert,
wird die Rente i. d. R. im Voraus erbracht. Sofort beginnende «Rentenversicherung»en werden in unterschiedlicher Ausgestaltung angeboten, wobei die
Unterschiede in der Gestaltung der mitversicherten Todesfallleistung liegen.
Es empfiehlt sich hier die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer vorzusehen. Denn diese ergibt in der Regel die höchste Kapitalabfindung. Wollen Sie
hingegen die KAB Rentenversicherung in Anspruch nehmen, so vereinbaren Sie eine monatliche Rentenzahlung und
eine relativ kurze Rentengarantiezeit von fünf oder zehn Jahren, wenn die familiäre Situation dies zulässt und der Vergleich mit einer längeren
Mindestrentengarantiezeit zu einem nicht wesentlich schlechteren Ergebnis führt.
Bei der Besteuerung von Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den
Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der
Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen
enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig.
Infos zum Thema Rentenversicherung
Ein Beispiel soll die Bedeutung der Mindestrentengarantie (MRG) durch eine Rentenversicherung verdeutlichen. Wird ein Einmalbeitrag von 51.129 EUR eingezahlt, so ergibt sich für einen
60-Jährigen z. B. folgende garantierte monatliche Rentenleistung (ohne Berücksichtigung der Überschussanteile) in Abhängigkeit von der Rentengarantiezeit, 5
Jahre MRG = 244 EUR, 10 Jahre MRG = 240 EUR, 15 Jahre MRG = 234 EUR, 17 Jahre MRG = 230 EUR. Verstirbt die versicherte Person während der MRG von fünf
Jahren, so wird ein Betrag von insgesamt garantiert 14.633 EUR ausgezahlt.
Die abgekürzte Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange der Versicherte lebt. Die abgekürzte Rente kann alternativ auch zu einem
späteren Zeitpunkt gewählt werden. Sie ist spätestens drei Monate vor Rentenbeginn zu beantragen. Dafür können bestimmte Voraussetzungen gefordert sein, wie
Rentengarantiezeit fünf Jahre oder Todesfallleistung mind. 60 Prozent der Beitragssumme oder 100 Prozent des Fondsguthabens. Die Dauer der abgekürzten
Rentenzahlung durch die Rentenversicherung muss um mind. zwei Jahre eine vereinbarte Garantiezeit überschreiten.
Eine aktienorientierte Rentenversicherung nutzen ähnlich den fondsorientierten die Möglichkeit, Überschüsse chancenorientiert anzulegen. Bei der Bonusrente
wird der Jahr für Jahr entstehende Überschuss in eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag investiert. Dadurch erhöht sich die
Todesfallleistung, wenn die versicherte Person schon vor Rentenbeginn verstirbt. Diese Überschussart ruft eine höhere Todesfallleistung hervor, einen
eigentlich für die Rentenversicherung unerwünschten Nebeneffekt.
KAB Rentenversicherung
Ein Selbstständiger zahlt monatlich 500 EUR ein, 300 EUR für die Rentenversicherung, 200 EUR für die Absicherung gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko. Wird
er nach fünf Jahren berufsunfähig, so hat er bis zu diesem Zeitraum 5 × 12 × 500 EUR = 30.000 EUR an Beiträgen eingezahlt. Von diesen Beiträgen sind maximal
72 Prozent als Vorsorgeaufwendungen absetzbar, so dass die effektiven Aufwendungen bei einem Steuersatz von 40 Prozent auf durchschnittlich 364 EUR sinken.
Die Berufsunfähigkeitsrente beträgt über 20 Jahre 5.000 EUR monatlich.
Spätestens ab 2040 werden alle Renten auch aus der Basis-Rente (ebenso wie Renten aus der KAB Rentenversicherung , den berufsständischen
Versorgungswerken und der landwirtschaftlichen Alterskasse) voll versteuert. Diese Vollversteuerung bezieht sich auch auf die Berufsunfähigkeitsrenten aus
diesen Systemen. Im Basis-Rentenvertrag kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Jedoch dürfen maximal 49 Prozent der Beiträge auf
die Zusatzversicherung verwendet werden.
Da für Senioren die gesetzlichen Vorgaben Nichtvererbbarkeit, Nichtkapitalisierbarkeit, Nichtveräußerbarkeit, Nichtübertragbarkeit und Nichtbeleihbarkeit
eine geringere Rolle spielen, ist die Einmalbeitragszahlung in eine Rentenversicherung durch folgende Vorteile gekennzeichn. Nutzung des steuerlichen
Vorteils, Interessante Nachsteuerrendite über Jahre hinweg, Konservative Anlagepolitik, Lebenslange Rentenleistung. Die ursprünglich gar nicht beabsichtigte
Zielgruppe der Senioren kann eine interessante Rendite erzielen.
Allgemeine Informationen über die Rentenversicherung
Investiert Max Kunz 20.000 EUR Einmalbetrag in eine sofort beginnende Rentenversicherung, so kann er zusammen mit den sonstigen Vorsorgeaufwendungen
insgesamt 17.869 EUR als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Hinweis: Mit Verpuffungseffekt wären es nur 14.300 EUR gewesen, also 3.569 EUR
weniger. Somit ist die Rentenversicherung ab dem ersten Euro steuerlich wirksam, d. h. zu 64 Prozent abzugsfähig. Von seinem Beitrag in Höhe von
20.000 EUR hat er in 2007 eine Steuerersparnis von 3.840 EUR.
Genau dieser fließende Übergang kann nun von den Senioren durch die im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes neu eingeführte Basis«rentenversicherung» als
außerordentlicher Steuervorteil genutzt werden. Im Jahr 2007 ist es z. B. so, dass 64 Prozent von den Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden
können, aber nur 54 Prozent der Leistungen versteuert werden müssen. Im Jahr 2008 sind 66 Prozent absetzbar und 56 Prozent der Leistungen steuerpflichtig
usw. Die Differenz von mindestens 10 Prozentpunkten bleibt bis 2030 erhalten.
Das heißt, bei Zahlung eines Einmalbeitrages in eine Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung kann dieser steuerliche Renditeturbo noch
in den nächsten 25 Jahren genutzt werden. Zwischen 2020 und 2030 wird der Effekt sogar noch verstärkt und beträgt bis zu 15 Prozent. Somit sind gerade die
Senioren, die bereits im Ruhestand sind, die Gewinner der Rentenversicherung. Dies klingt paradox - ist es auch. Damit ist die Investition in eine
Basisrentenversicherung für Senioren ein interessantes Investment.