Provinzial Rentenversicherung
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten sich durch eine zusätzliche $keygross gegen die sogenannte Altersarmut durch zu niedrige Renten aus der gesetzlichen
Rentenleistung abzusichern. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen und beliebtesten Formen einer $keygross,
Private $keygross
Fondsgebundene $keygross
Rürup Rente
Riester Rente
Verwendungsarten einer Rentenversicherung
Die klassische $keygross kann über die persönliche, lebenslängliche Altersversorgung hinaus auch folgenden Zwecken dienen,
Hinterbliebenenversorgung. Durch Vereinbarung einer Rentengarantie oder einer Hinterbliebenen Zusatzversicherung werden überlebende Partner oder andere Familienmitglieder versorgt.
Durch die Kapitaloption ist eine flexiblere Verwendung der Leistung je nach den langfristig kaum überschaubaren Lebensumständen möglich, zum Beispiel zur Tilgung einer Hypothek, Anschaffung eines Altersruhesitzes o.Ä.
Über Zusatzversicherungen kann die Rentenversicherung gleichzeitig auch zum Beispiel das Risiko Berufsunfähigkeit abdecken.
Allgemeine Informationen zum Thema Rentenversicherung
Kleinstbetragsrenten durch die Rentenversicherung von monatlich weniger als 24,15 EUR dürfen jetzt doch abgefunden werden (identisch mit Riester-Rente). Schwankungen der Überschussrenten stören nicht, sinkende Überschuss-Leibrenten sind hingegen schädlich. Die Vereinbarung von Garantiezeitrenten ist unschädlich. Ein Sterbegeld darf nicht vereinbart werden. Waisenrenten können auch dann gezahlt werden, wenn zwar die zeitlichen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllt sind, dieser aber wegen eigener Einkünfte des Kindes von über 7.680 EUR entfallen würden.
Die Rentenversicherung als ein Baustein des neuen Gesetzes wird trotz der bürokratischen Produktgestaltung für viele Kundengruppen einen interessanten Anteil an ihrer Rentenversicherung ausmachen. Insbesondere für einen Personenkreis stellt sich die Basis«rentenversicherung» als lukrative Anlage dar: den Senioren, die sich Einmalbeiträge in Höhe von 20.000 EUR p. a. (bei Verheirateten 40.000 EUR) leisten können und dadurch beachtliche Steuervorteile erzielen.
Man unterscheidet prinzipiell folgende Angebotsformen bei der Basis Rente. Die klassische, lebenslange Rentenversicherung für Risikobewusste mit Hinterbliebenenschutz und üblicherweise zehn Jahren Rentengarantie oder Hinterbliebenen-Zusatzversicherung, die klassische, lebenslange Leibrentenversicherung ohne Zusatzabsicherung, die Provinzial Rentenversicherung für Risikobereite, die das Anlagerisiko voll tragen wollen, die Rentenversicherung mit Kapitalerhalt und unterschiedlichen Garantievarianten,
Bei Übergangsrenten für Witwen und Witwer bemisst sich die Höhe des Ertragsanteils nach dem Alter der Witwe bzw. des Witwers bei Beginn der Übergangsrente. Keine Besteuerung erfolgt für Renten aus der Pflegerenten Zusatzversicherung. Die Leibrente der Rentenversicherung ab dem 80. oder 85. Lebensjahr der versicherten Person ist jedoch mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern. Ein verheirateter Rentner bekommt seit seinem 65. Lebensjahr neben seiner Rente durch die Rentenversicherung in Höhe von 1.278 EUR.
Provinzial Rentenversicherung
Die Provinzial Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Rentenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Rentenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Provinzial spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Provinzial Rentenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Provinzial Rentenversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Rentenversicherung
Das Rentenniveau eines Durchschnittsverdieners würde dann noch ca. 45 Prozent betragen. Private Eigenvorsorge ist daher dringend angezeigt, um die Absenkung
des Rentenniveaus zu kompensieren. Schul- und Studienzeiten erhöhen künftig für Neurentner ab 2009 die Rente nicht mehr. Für den Fall der Invalidität ist
auf die sozialrechtlichen Begriffsdefinitionen abzustellen. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000 wurde
das System der Rentenversicherung reformiert.
Da dieser Betrag jedoch regelmäßig erreicht wird, wollen wir hier diese Konstellation nicht näher vertiefen. Die Beiträge zur Basis«rentenversicherung» sind
nun also Sonderausgaben. Unabhängig davon müssen die Leistungen aus der Rentenversicherung versteuert werden (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a
Doppelbuchst. aa EStG). Es gilt das so genannte Kohortenprinzip. Das heißt, dass die Höhe des besteuerten Anteils vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Bei
Rentenbeginn im Jahr 2030 müssen 90 Prozent und ab 2040 sogar 100 Prozent versteuert werden.
Diese Gruppe sucht in der Regel sehr sicherheitsorientierte Kapitalanlagen und ist an einer lebenslangen Verrentung ihres Kapitals interessiert. Deshalb
spielen die Nachteile der Rentenversicherung wie zum Beispiel die Nicht-Vererbbarkeit bzw. die Nicht-Kapitalisierung für die Senioren auch keine so
große Rolle mehr. Diese Nachteile spielen jedoch in der Regel bei den Senioren keine so große Rolle mehr, da insbesondere die Punkte Nicht-Vererbbarkeit und
Nicht-Kapitalisierbarkeit durch die Einmalzahlung entschärft werden.
Allgemeines über die Rentenversicherung
Zumeist wird diese Vertragsform bei der Rentenversicherung berücksichtigt. Außerdem wird die Waisenrente in Verbindung mit der
Pensionsversicherung vereinbart. Dann wird die Waisenrente nach dem Tode des versicherten Vaters gewährt, wenn die Mutter noch lebt. Voraussetzung ist also
nicht, dass das Kind zur Vollwaise geworden ist. Die Rente wird meistens bis zum 18. oder 21. Lebensjahr gewährt. Auch zur aufgeschobenen Rentenversicherung
kann der zusätzliche Versicherungsschutz durch eine Unfallversicherung, die nach einem Unfall ab 50 Prozent Invaliditätsgrad eine lebenslange monatliche
Rente zahlt, vereinbart werden.
Es gibt weitere Voraussetzungen, die bei einem Einschluss von Zusatzversicherungen für den Todesfall, Invalidität oder Berufsunfähigkeit relevant sind. Der
Beitragsanteil für die ergänzende Absicherung beträgt insgesamt weniger als 50 Prozent des Gesamtbeitrags. Die Leistungen erfolgen in monatlichen Leibrenten
(keine Einmalzahlung). Leistungen durch die Provinzial Rentenversicherung an Hinterbliebene sind nur an den Ehegatten (nicht Lebenspartner) oder die Kinder zulässig, solange ein Anspruch auf
Kindergeld oder einen Freibetrag besteht.
Die Anpassungsverpflichtung entfällt bei Neuzusagen seit 1999, soweit sie eine Anpassungsgarantie um wenigstens 1 Prozent der laufenden Leistungen enthalten
oder bei bestehenden Rentenversicherung und Pensionskassenzusagen, wenn ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschussanteile
zur Erhöhung der laufenden Leistung verwendet werden, und dies bei Wahrung des Höchstzinssatzes gemäß VAG. Wird für die Phase ab Rentenbeginn eine
Gewinnbeteiligungsart vereinbart wird.
Rentenversicherung
Sowohl die GRV-Rente als auch die Rentenversicherung werden mit dem Ertragsanteil von 27 Prozent besteuert. Berechnung der Steuerschuld, Rente aus der
Rentenversicherung 12 × 1.278 EUR jährlich = 15.336 EUR, davon 27 Prozent = 4.140 EUR, «Rentenversicherung»srente jährlich 12 × 511
EUR = 6.132 EUR, davon 27 Prozent = 1.655 EUR, steuerpflichtiges Einkommen: 5.798 EUR abzgl. Werbungskostenpauschale 102 EUR, abzgl. Sonderausgabenpauschale
72 EUR = zu versteuerndes Einkommen 5.624 EUR.
Die Rentenbezugszeit kann in bis zu drei Phasen mit unterschiedlicher Rentenhöhe gestaffelt werden. Die Dauer der beiden ersten Phasen ist üblicherweise
frei wählbar, wobei aber die erste mindestens sechs Jahre betragen muss. Die für die letzte Phase beantragte Rente wird lebenslänglich gezahlt. Man kann
sich auch für nur einen Änderungszeitpunkt oder für eine durchgehend unveränderte Provinzial Rentenversicherung
entscheiden. Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist möglich.
Bei der Besteuerung von Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den
Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der
Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen
enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig.
Infos zum Thema Rentenversicherung
Es wird somit das Langlebigkeitsrisiko versichert. Die Rentenhöhe ist u. a. von folgenden Faktoren abhängig, Grundrentenhöhe des Tarifs, Überschussrentenhöhe
des Tarifs, Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, Rentenbeginnalter, Geschlecht, Rentenart und Kapitalverwendung beim Ableben, Art der Finanzierung des
Rentenanspruchs, Rentenzahlweise, Tarifformen und Zusatzversicherungen, Kostensituation des Tarifs. Anstelle der lebenslangen Rente besteht bei einigen
Rentenversicherung Anbietern auch die Möglichkeit, eine abgekürzte Rente zu vereinbaren.
Die verzinsliche Ansammlung der entstandenen Überschüsse nutzt den Zinseszinseffekt am besten aus und führt durch die Gutschrift der Überschüsse auf dem
Überschusskonto und die fortlaufende Verzinsung i. d. R. zur höchsten Rentenleistung. Die Rentenversicherung sind während ihrer Zahlungsdauer an Überschüssen
des Lebensversicherers beteiligt. Hierbei sind verschiedene Überschussverteilungsarten während der Rentenphase zu unterscheiden. Bei der dynamischen
Rentenversicherung wird der Zinsgewinn zur Erhöhung der Rente verwendet.
Die Tarifrente, auch garantierte Grundrente genannt, setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich Kosten und der garantierten Verzinsung zusammen.
Wegen der anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen wurde die Absenkung des Garantiezinses beschlossen. Für Verträge, die vor dem 01.07.2000 abgeschlossen
wurden, gilt weiterhin der Zins von 4 Prozent. Die Rentenversicherung ist während der Ansparphase in der Aufschubzeit an den Überschüssen beteiligt.
Provinzial Rentenversicherung
Steuerlich können folgende Beiträge gem. Schreiben des BMF vom 24.2.2005 geltend gemacht werden, Beiträge zur Rentenversicherung, und zwar
die Pflichtbeiträge als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger, freiwillige Beiträge, Nachzahlung freiwilliger Beiträge, freiwillige Zahlungen zum Ausgleich
der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rentenleistung, freiwillige Zahlungen bei Versorgungsausgleich, Einzahlungen zur Abfindung von
Anwartschaften auf Rentenversicherung.
Ehepartner können sich an den Höchstbeträgen in dieser Tabelle orientieren, wenn kein Ehepartner mehr als 63.000 EUR bzw. 54.000 EUR in den alten oder neuen
Bundesländern an Einkommen erzielt. Dabei ist es unerheblich, ob ein Ehepartner oder beide zusammen den Höchstbetrag ausschöpfen. Die Verträge sind außerdem
Hartz IV-sicher (beim Arbeitslosengeld II Schonvermögen) und bei Bedürftigkeit sicher vor dem Zugriff des Sozialamtes. Attraktiv ist die Provinzial Rentenversicherung vor
allem für Arbeitnehmer mit einem überdurchschnittlichen Einkommen.
Das führte dazu, dass die Beiträge zur Rentenversicherung nur zum Teil abzugsfähig waren und in ungünstigsten Fällen bis zu 2.669 EUR überhaupt nicht gefördert
wurden. Die theoretische Steuerentlastung der Beiträge von 62 Prozent kann sich auf 18 Prozent reduzieren, wenn der Jahresbeitrag für die Basis-Rente 20.000
EUR überschreitet. Investitionen von bis zu 4.448 EUR Jahresbeitrag konnten sich dadurch nicht steuermindernd auswirken, während andererseits die aus diesen
Beitragsteilen finanzierten Rentenleistungen vorbesteuert werden.
Allgemeine Informationen über die Rentenversicherung
Es wird Todesfallschutz mit Rentengarantie 10 Jahre oder alternativ HRZ eingeschlossen. Angegeben werden die garantierte Rente, die mögliche Rente
einschließlich nicht garantierter Überschüsse im ersten Jahr. Sortiert sind die Angebote nach der möglichen Rente im ersten Jahr. Die angegebenen Leistungen
aus der Rentenversicherung Überschussbeteiligung können langfristig nicht garantiert werden. Sie gelten nur dann, wenn die zur Zeit erklärten Gewinnanteilsätze für die gesamte
Versicherungsdauer unverändert bleiben.
Bei der Kapitalanlage sind klassische Anlageformen, die fondsgebundene Anlage mit gemanagten oder nicht gemanagten Tarifen, die Kombivariante mit Anlage in
Fonds oder auch die Anlage bei britischen Versicherern mit höherem Aktienanteil von bis zu 70 Prozent zu berücksichtigen. Es kann so ganz individuell auf
der Grundlage der eigenen Risikoaversion die Anlageform gewählt werden, die man für die
Rentenversicherung vorsehen möchte - mit allen Chancen und Risiken, die diese bieten können.
Ein Problem stellt derzeit noch der Anbieterwechsel während der Vertragslaufzeit dar, denn bislang lassen nur wenige Anbieter bei ihren Tarifen eine solche
Möglichkeit grundsätzlich zu. Außerdem sind zusätzliche Kosten und Gebühren zu berücksichtigen, die die Rendite schmälern. Eine Alternative zum Anbieterwechsel
ist die sog. Beitragsfreistellung. Wenn ein Ausstieg aus der Basis-Rente beabsichtigt wird und keine Beiträge mehr gezahlt werden sollen, dann bleibt das
bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Guthaben kann nicht vorzeitig ausbezahlt werden.