Swiss Life Rentenversicherung
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten sich durch eine zusätzliche $keygross gegen die sogenannte Altersarmut durch zu niedrige Renten aus der gesetzlichen
Rentenleistung abzusichern. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen und beliebtesten Formen einer $keygross,
Private $keygross
Fondsgebundene $keygross
Rürup Rente
Riester Rente
Verwendungsarten einer Rentenversicherung
Die klassische $keygross kann über die persönliche, lebenslängliche Altersversorgung hinaus auch folgenden Zwecken dienen,
Hinterbliebenenversorgung. Durch Vereinbarung einer Rentengarantie oder einer Hinterbliebenen Zusatzversicherung werden überlebende Partner oder andere Familienmitglieder versorgt.
Durch die Kapitaloption ist eine flexiblere Verwendung der Leistung je nach den langfristig kaum überschaubaren Lebensumständen möglich, zum Beispiel zur Tilgung einer Hypothek, Anschaffung eines Altersruhesitzes o.Ä.
Über Zusatzversicherungen kann die Rentenversicherung gleichzeitig auch zum Beispiel das Risiko Berufsunfähigkeit abdecken.
Allgemeine Informationen zum Thema Rentenversicherung
Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV ist das Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag. Das Durchschnittsentgelt betrug im Jahr 2005 29.202 EUR West und 24.691 EUR Ost. Damit wären folglich bei Rentenbeginn in 2007 für nicht beherrschende Gesellschafter Geschäftsführer Jahresrenten bis zu 87.606 EUR bzw. 74.073 EUR abgedeckt gewesen.
Genau dieser fließende Übergang kann nun von den Senioren durch die im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes neu eingeführte Basisrentenversicherung als außerordentlicher Steuervorteil genutzt werden. Im Jahr 2007 ist es z. B. so, dass 64 Prozent von den Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden können, aber nur 54 Prozent der Leistungen versteuert werden müssen. Im Jahr 2008 sind 66 Prozent absetzbar und 56 Prozent der Leistungen durch die Rentenversicherung steuerpflichtig usw. Die Differenz von mindestens 10 Prozentpunkten bleibt bis 2030 erhalten.
Die Swiss Life Rentenversicherung war bislang die tragende Säule der Versorgung. Doch ihre Finanzierung im Umlageverfahren kann aufgrund der demografischen Entwicklung das derzeitige Versorgungsniveau zukünftig nicht mehr aufrecht erhalten, es sei denn, die Beiträge würden auf ca. 30 Prozent des Bruttogehaltes erhöht. Um dies zu vermeiden, war der Gesetzgeber gezwungen, im AVmG drastische Einschränkungen bei der gesetzlichen Rente zu beschließen. Demzufolge wird das Rentenniveau deutlich gesenkt.
Verstirbt sie während der 15-jährigen MRG, so kommen 42.059 EUR zur Auszahlung. Bei der 15-jährigen MRG reduziert sich die Rente um mehr als 4 Prozent. Die Rentenversicherung müsste bis zum angenommenen Tod des Versicherten im 80. Lebensjahr bei vereinbarter fünfjähriger MRG 58.533 EUR, bei zehnjähriger MRG 57.674 EUR, bei 15-jähriger MRG 56.078 EUR, bei 17-jähriger MRG 55.220 EUR leisten. Wird der Versicherte 90 Jahre alt, so sind Gesamtrentenleistungen von rund 87.799 EUR bei vereinbarter fünf jähriger MRG zu erbringen.
Swiss Life Rentenversicherung
Die Swiss Life Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Rentenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Rentenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Swiss Life spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Swiss Life Rentenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Swiss Life Rentenversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Rentenversicherung
Beteiligt sich ein nicht beherrschender Gesellschafter Geschäftsführer durch Entgeltumwandlung an der Finanzierung einer Pensionszusage, ist die
Entgeltumwandlung nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Ein Verzicht, der darüber
hinausgeht, unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Ab 2009 sollte dies auch für die ersten 4 % der Entgeltumwandlung gelten. Allerdings hat der
Gesetzgeber mit Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge.
Die bisherigen Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die grundsätzlich nur befristet
gewährt wird. Dies führt in vielen Fällen zu einer Verschlechterung der Versorgung aus der Rentenversicherung. Im Unterschied zum alten Recht
wird im neuen Recht für die Bewilligung einer Rente allein ausschlaggebend sein, in welchem Umfang der Versicherte in einem beliebigen Beruf erwerbstätig
sein kann.
Diese Gruppe sucht in der Regel sehr sicherheitsorientierte Kapitalanlagen und ist an einer lebenslangen Verrentung ihres Kapitals interessiert. Deshalb
spielen die Nachteile der Rentenversicherung wie zum Beispiel die Nicht-Vererbbarkeit bzw. die Nicht-Kapitalisierung für die Senioren auch keine so
große Rolle mehr. Diese Nachteile spielen jedoch in der Regel bei den Senioren keine so große Rolle mehr, da insbesondere die Punkte Nicht-Vererbbarkeit und
Nicht-Kapitalisierbarkeit durch die Einmalzahlung entschärft werden.
Allgemeines über die Rentenversicherung
Aktienindexgebundene Rentenversicherung zeichnen sich durch ihre direkte Wertabhängigkeit von Indices aus, beispielsweise vom DAX, STOXX, SMI, EBI usw. Als
Rentenversicherung angeboten, erfolgt eine indexierte Kapitalanlage, die Teilnahme an Kursverlusten ausschließt und eine Gewinnbeteiligung in Höhe des
Beteiligungssatzes vorsieht, der wiederum von der Produktgestaltung und dem Verkaufszeitraum abhängt. Rentenversicherung mit hohem Aktienanteil im
Deckungsstock (britisches Prinzip).
Die partielle Rückdeckung bietet sich an, wenn der Arbeitgeber den Aufwand für die Vorfinanzierung der Versorgungsleistungen einschränken will und daher das
Risiko eingeht, eigene Mittel zur Auffüllung und Erfüllung der gegebenen Versorgungsverpflichtungen aufbringen zu müssen. Sie wird dazu verwandt, entweder
nur einen Teil einer zugesagten Swiss Life Rentenversicherung Leistung zu versichern oder aber die Rückdeckung auf die Versorgungsberechtigten bis zu einem gewissen Höchstalter zu
beschränken.
Vereinbaren Sie mindestens 75 Prozent als Witwenrente anstatt der üblichen 60 Prozent. Auf die eigene Rente wirkt sich dies nur geringfügig aus - auf die
Witwenrente im Falle des frühen Ablebens aber ganz erheblich. Die Waisenrenten Zusatzversicherung schließt sich an die Witwen- bzw. Witwerrenten
Zusatzversicherung an, und zumeist ist deren Vereinbarung Voraussetzung für die Integration der Waisenrente. Entsprechend den Regelungen in der
Rentenversicherung davon festgelegt.
Rentenversicherung
Die Höhe dieser Zinserträge wird pauschal über den sog. Ertragsanteil ermittelt (§ 22 EStG). Je höher das Lebensalter zu Beginn der Rente, desto niedriger
ist der zugrunde zu legende Ertragsanteil. Er bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer hinweg konstant. Die Ertragsanteilsbesteuerung auf Leibrenten findet
auch auf die der Leibrente üblicherweise vorgeschaltete Rentengarantie Anwendung. Geht die Rentengarantiezeit jedoch über die mittlere Lebenserwartung
hinaus, so wird die Rente in voller Höhe als Zeitrente angesehen.
Die Swiss Life Rentenversicherung eignet sich insbesondere zum gezielten Aufbau einer Rente für alle die Personen, die nicht als Hinterbliebene im Sinne des Gesetzes
anerkannt werden und eine Rentenversorgung sicherstellen wollen. Eine völlig neue Vertragsform ist die eXtra-Rente eines Lebensversicherers, der höhere Renten
leistet, wenn bei Antragstellung Besonderheiten des Kunden festgestellt werden, die unter Hinzuziehung der Statistik die Lebenserwartung verringern können.
Damit wird die lebenslange Zahlung einer garantierten Grundrente differenziert.
Die Option der Rentenversicherung ermöglicht, die Rente bis zu zehn Jahre nach der Aufschubzeit abzurufen. Genutzt wird diese Möglichkeit insbesondere aus
steuerlichen Erwägungen. Rentenleistung oder Kapitalabfindung können so bedarfsgerecht geplant werden. Fast zwei Drittel aller Tarife können mit einer
solchen Option ausgestaltet werden. Typischerweise wird die Abrufoption zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr wahrgenommen. Durch die Rentenabrufoption kann
der Rentenbeginn bis zu fünf Jahre vorverlegt werden.
Infos zum Thema Rentenversicherung
Einige Versicherer bieten inzwischen auch die sog. Fondsvariante an, d. h. die Investition des Überzinses in die Rentenversicherung. Diese Alternative gewinnt immer
mehr an Zuspruch, da Fondsanlagemöglichkeiten eine wachsende Akzeptanz erleben. Der aus den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftete Überschuss, eben dieser
Überzins, der die Zinsgarantie von derzeit 3,25 Prozent übersteigt, wird mittels der Überschussbeteiligungsform verzinsliche Ansammlung mit Fondsanlage
angelegt.
Überschussanteile durch die Rentenversicherung ca. 171.807 EUR (nicht garantiert), Beitragsrückgewähr im Todesfall, Gewinnsystem verzinsliche Ansammlung, Beitragszahlungsdauer 35 Jahre,
Gesamtrentenleistung bei den vier Überschussarten zu verschiedenen Zeitpunkten. Es zeigt sich, dass in diesem Beispiel die selten angebotene fallende Rente
zumindest bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres die günstigste Überschussverwendungsart ist, exakt nachkalkuliert wird erst ab dem 83. Lebensjahr die
dynamische Rente vorteilhafter.
Sowohl bei hohen Einzahlungen als auch bei hohen Sparraten sollte das Risiko auf mehrere Versicherer verteilt werden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen und
insbesondere die Voraussetzungen für steuerliche Förderungen müssen unbedingt beachtet und eingehalten werden. Die Rentenversicherung wird durch
lebenslängliche Rentenzahlung einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht, bei der im Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht
die Gefahr besteht, dass das Kapital vorzeitig aufgezehrt wird.
Swiss Life Rentenversicherung
Insbesondere bei Arbeitnehmern mit einem Bruttolohn bis 26.000 EUR oder 52.000 EUR bei Verheirateten, aber auch bei Beamten oder Selbstständigen kann die
Abzugsregelung für die Rentenversicherung nach dem zuvor geltenden, alten Recht günstiger sein. Dabei ist aber zu beachten, dass sich Art und Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen
in dem bis 2004 und in dem nach 2005 geltenden Recht unterscheiden. So konnten beispielsweise bisher erheblich höhere Krankenversicherungsbeiträge abgesetzt
werden als dies ab 2005 der Fall ist.
Würde der Rentner im Beispiel die 20.000 EUR in eine private «Rentenversicherung» mit Ertragsanteilsbesteuerung investieren, so könnte eine Rendite von ca.
4,2 Prozent nach Steuern erzielt werden. Investiert der Rentner für die Basis-«Rentenversicherung» weniger als 5.948 EUR, so ist diese aufgrund des
Verpuffungseffektes weniger rentabel als die Swiss Life Rentenversicherung mit Ertragsanteilsbesteuerung. Durch den hohen Einmalbeitrag von 20.000 EUR wird
jener Effekt aber bei Weitem überkompensiert.
Eine Verstärkung der Nachfrage nach Basis-Renten wird aufgrund dessen erwartet. Die Beiträge für Basis-Renten werden jetzt zusätzlich zu den abzugsfähigen
Vorsorgeaufwendungen in Höhe des Freibetrags von 5.069 EUR steuerlich absetzbar gestaltet. Damit ist für diesen Personenkreis jetzt eine zusätzliche
Steuerersparnis von bis zu 7.000 EUR p. a. möglich. Für Selbstständige gelten die Höchstbeträge nur, wenn sie 19,9 Prozent ihres Bruttoeinkommens in die
Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen.
Allgemeine Informationen über die Rentenversicherung
Wer die Rentenversicherung steuerlich effektiv nutzen will, muss in die Vollen gehen! Das bedeutet ein vollständiges Ausschöpfen des steuerlich ansetzbaren
Betrages von 20.000 EUR pro Kopf und Jahr bei Selbstständigen und bei Senioren. Der individuell gestaltbare Vertragsabschluss erfolgt im privaten Bereich,
bietet variable Einzahlungsmöglichkeiten, ist Hartz-IV-fest und führt insbesondere nicht zur Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei
Leistungsbezug.
Leicht gezillmerte Tarife (mit Prozentsätzen zwischen 0,1 und 3,9 Prozent) sind mit ungezillmerte Tarife (mit 0 Prozent) unterschieden. Lediglich Null gezillmerte
Tarife sind dabei völlig frei von Abschlusskosten. Im Zusammenhang mit dem Ende November 2006 beschlossenen Rentenversicherung Altersgrenzen
Anpassungsgesetz ist eine Veränderung des § 52 EStG für das Jahr 2012 vereinbart worden. Eine steuerliche Förderung wird bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2012
bei Altersvorsorge Verträgen nach § 10 EStG nur noch dann möglich sein.
Wenn die Auszahlung auf das Endalter 62 und nicht mehr auf Endalter 60 vereinbart wird. Betroffen sind dann sowohl die Rentenversicherung als auch die Riester-Rente.
Die Tarifangebote unterscheiden sich auch hinsichtlich der zu vereinbarenden Aufschubzeiten und Mindestaufschubzeiten. Während einige Anbieter mindestens
sieben Jahre als Aufschubzeit verlangen, sind andere erst ab zwölf oder 15 Jahren Aufschubdauer bereit, Angebote abzugeben. Bei der Allianz etwa können
Versicherte neben laufenden Prämien jederzeit Summen ab 1.000 EUR zuschießen.