VGH Rentenversicherung
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten sich durch eine zusätzliche $keygross gegen die sogenannte Altersarmut durch zu niedrige Renten aus der gesetzlichen
Rentenleistung abzusichern. Nachfolgend ein Überblick über die verschiedenen und beliebtesten Formen einer $keygross,
Private $keygross
Fondsgebundene $keygross
Rürup Rente
Riester Rente
Verwendungsarten einer Rentenversicherung
Die klassische $keygross kann über die persönliche, lebenslängliche Altersversorgung hinaus auch folgenden Zwecken dienen,
Hinterbliebenenversorgung. Durch Vereinbarung einer Rentengarantie oder einer Hinterbliebenen Zusatzversicherung werden überlebende Partner oder andere Familienmitglieder versorgt.
Durch die Kapitaloption ist eine flexiblere Verwendung der Leistung je nach den langfristig kaum überschaubaren Lebensumständen möglich, zum Beispiel zur Tilgung einer Hypothek, Anschaffung eines Altersruhesitzes o.Ä.
Über Zusatzversicherungen kann die Rentenversicherung gleichzeitig auch zum Beispiel das Risiko Berufsunfähigkeit abdecken.
Allgemeine Informationen zum Thema Rentenversicherung
Bei der Entscheidung für oder gegen eine Rentenversicherung muss auch dieser Sachverhalt mit berücksichtigt werden. Dies kann man am besten durch eine Renditeberechnung darstellen, die sowohl die steuerlichen Effekte in der Anspar- als auch der Leistungsphase mit einbezieht. Es gibt Rürup Produkte mit Hinterbliebenenschutz am Markt, aber dies ist nicht selbstverständlich. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Rentenversicherung, die das Deckungskapital dem Kollektiv zukommen lassen.
Da grundsätzlich die Rentenleistungen für Frauen im Alter deutlich niedriger sind als bei Männern, sollten Frauen auch diese geförderte Möglichkeit zum Aufbau einer Altersversorgung ergreifen, und das gilt sowohl für Frauen in angestellter als auch selbstständiger Tätigkeit, für Beamtinnen oder Seniorinnen. Das Jahressteuergesetz 2007 hat auch eine Neuerung von Basis-Renten gebracht. Künftig sollen auch Banken, Sparkassen und Investmentfondsgesellschaften neben den bisherigen Anbietern, den Versicherern, Rentenversicherung anbieten dürfen.
Wer beispielsweise 8.400 EUR in ein Versorgungswerk einzahlt, kann dann noch maximal 11.600 EUR in einen Basis Rentenvertrag einzahlen und damit einen Sonderausgabenabzug in Höhe von 7.424 EUR erzeugen (20.000 EUR minus 8.400 EUR = 11.600 EUR × 0,64 = 7.424 EUR). Ansonsten muss wie folgt gerechnet werden. Werden keine Beiträge in VGH Rentenversicherung oder Versorgungswerk gezahlt, so können 2007 von den eingezahlten maximal 20.000 EUR bis zu 64 Prozent, also maximal 12.800 EUR, als Sonderausgaben geltend gemacht.
Die Rentengarantiezeit für die Rentenversicherung darf nicht die amtliche Lebenswahrscheinlichkeit, also wie alt jemand nach der amtlichen Sterbetafel werden wird, übersteigen. Dies hätte sonst zur Folge, dass die volle Rente und nicht nur der Ertragsanteil zu versteuern ist. Dies bedeutet, dass bei Männern mit 60 Jahren 17 Jahre MRG maximal möglich sind, bei 65-jährigen Männern 15 Jahre MRG. Bei einer 60-jährigen Frau sind es 20 Jahre, bei der 65-jährigen Frau 17 Jahre. Für die 65-jährige zu versichernde Person, männlich, Einmalbeitrag 51.129 EUR ergeben.
VGH Rentenversicherung
Die VGH Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Rentenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Rentenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die VGH spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die VGH Rentenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Rentenversicherung
Bei einem Steuersatz von z. B. 40 Prozent würde für Hugo Balger also eine Steuerersparnis aus der Rentenversicherung in Höhe von 40 Prozent × 12.800
EUR = 5.120 EUR resultieren, d. h. er hätte einen Nettobeitrag von 20.000 - 5.120 EUR = 14.880 EUR zu leisten. Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde noch
eine Sonderregel in den § 10 Abs. 4a eingeführt. Die führt dazu, dass die Beiträge zur Rentenversicherung ebenfalls ab dem ersten Euro steuerlich
wirksam sind, auch wenn die sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Die Vorsorgeaufwendungen nach der Gesetzeslage vor 2005 betrugen 5.069 EUR (siehe Tabelle 2). Um nun die gesamten Vorsorgeaufwendungen für das Jahr 2007
nach den neuen Regelungen des Jahressteuergesetzes 2007 zu berechnen, werden die Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht (vor 2005) in Höhe von 5.069 EUR und
die abzugsfähigen Rentenversicherung addiert. Somit sind also die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 7.738 EUR aus Tabelle 5 genau um
2.669 EUR höher als die Vorsorgeaufwendungen.
Wenn die verbliebene Erwerbsfähigkeit auf einen Wert zwischen drei und sechs Stunden pro Tag herabgesunken ist, so besteht ein Anspruch auf eine halbe
Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente kann erst beansprucht werden, wenn das Restleistungsvermögen unter drei Stunden gesunken ist. Die
volle Erwerbsminderungsrente kann auch beansprucht werden, wenn der Versicherte wegen der konkreten Arbeitsmarktsituation arbeitslos ist, auch wenn das
Restleistungsvermögen noch eine Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden aufweist.
Allgemeines über die Rentenversicherung
Je nach Art und Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Erkrankung wird eine entsprechende Rentenerhöhung angeboten. Im Ergebnis soll die eXtra
Rente eine ca. 28 Prozent höhere garantierte Rente gegenüber dem konventionellen Tarif des Unternehmens ergeben. Ein 50 Jahre alter Mann, der 51.129 EUR in
eine normale, sofort beginnende Rentenversicherung einzahlt, erhält garantierte 218 EUR monatlich, inkl. momentaner Überschüsse 315 EUR. Sollte er an
schwerer Herzmuskelschwäche leiden, erhöht sich dieser Betrag auf 565 EUR.
Nach § 2 der AVB für die VGH Rentenversicherung liegt Pflegebedürftigkeit dann vor, wenn eine Person regelmäßig in erheblichem Umfang täglich der Hilfe
eines Dritten bedarf. Eine Direktversicherung ist nach dem Betriebsrentengesetz auch eine «Rentenversicherung» auf das Leben eines Arbeitnehmers, die durch
den Arbeitgeber abgeschlossen wird und bei der der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise
bezugsberechtigt sind.
Bei fast allen Anbietern für eine Rentenversicherung hat der VN das Recht, seine Versicherung bei Ablauf oder im Todesfall in eine sofort beginnende Rentenversicherung
umzutauschen. In der Regel erfolgt der Umtausch nach einem speziellen Tarif, der günstiger als der normale Rententarif ist, da niedrigere Kostensätze
enthalten sind. Die Leistung besteht in einer sofort beginnenden lebenslänglichen Rentenzahlung mit Rentengarantiezeit. Die Rente wird monatlich im Voraus
gezahlt.
Rentenversicherung
Sowohl die GRV-Rente als auch die Rentenversicherung werden mit dem Ertragsanteil von 27 Prozent besteuert. Berechnung der Steuerschuld, Rente aus der
Rentenversicherung 12 × 1.278 EUR jährlich = 15.336 EUR, davon 27 Prozent = 4.140 EUR, «Rentenversicherung»srente jährlich 12 × 511
EUR = 6.132 EUR, davon 27 Prozent = 1.655 EUR, steuerpflichtiges Einkommen: 5.798 EUR abzgl. Werbungskostenpauschale 102 EUR, abzgl. Sonderausgabenpauschale
72 EUR = zu versteuerndes Einkommen 5.624 EUR.
Eine Gestaltungsform ist die MRG (vgl. Ziffer 1.6) neben der Erstattungsmöglichkeit der getätigten Einzahlung abzüglich der bereits gezahlten Renten. Auch
die Vereinbarung einer Witwer- oder Witwenrente wird angeboten. Ihre Höhe wird in einem Prozentsatz der Hauptrente, typischerweise in Anlehnung an die
VGH Rentenversicherung mit 60 Prozent, aber auch 50 Prozent oder bis zu 100 Prozent, fixiert. Die Wahl der Risikorente (ohne MRG) führt zu deutlich
höheren Rentenleistungen des Versicherers, da die Restleistung an ihn fällt.
Eine 65-jährige Frau/ein gleichaltriger Mann legt 51.129 EUR als Einmalbeitrag an, aktuelle derzeitige Verzinsung 7,5 Prozent inkl. 3,25 Prozent Garantiezins.
Die monatliche Rente steigt bei dieser Variante jährlich um 1 Prozent der Vorjahresrente. Die Rentenversicherung auf zwei verbundene Leben wird recht
selten angeboten. Zumeist wird ein solcher Vertrag zur Partnerabsicherung auf das Leben der Ehefrau und des Ehemannes abgeschlossen oder für zwei
Geschäftspartner, Geschwister, unterschiedlichen oder auch gleichen Geschlechts.
Infos zum Thema Rentenversicherung
Bei der Direktgutschrift werden die Jahr für Jahr entstandenen Überschüsse aus der Kapitalanlage direkt gutgeschrieben, d. h. der Beitrag für die Rentenversicherung wird um den
Überschussanteil durch Verrechnung reduziert und gleichzeitig dem durchaus gewollten Verzinsungseffekt durch den Zinseszins entzogen und so die resultierende
Rentenhöhe deutlich geschmälert. Diese Effekte sollten analysiert werden. Die zur Auszahlung kommende Rentenleistung kann deutlich unter dem eigentlich
erwarteten und beabsichtigten Niveau bleiben.
Einige Versicherer eröffnen die Möglichkeit, einen niedrigeren Garantiezins von z. B. 1,5 Prozent statt 3,25 Prozent zu vereinbaren. Dadurch wird ein größerer
Teil der Überschüsse in Aktienfonds investiert. Wer in Fonds investieren möchte, sollte dies unabhängig von einer Lebens- oder Rentenversicherung tun. Dies
dürfte in der Regel kostengünstiger und effektiver sein. Im Sinne der sicheren Rentenversicherung können ungewollte negative Effekte entstehen, wenn sich
die Wertsteigerung der Fondsanlagen nicht gem. Prognoserechnungen entwickelt.
Da hierbei nur Erwartungen und Wahrscheinlichkeiten zu Rate gezogen werden können, ist die Entscheidung für ein Überschusssystem und gegen die anderen
Überschusssysteme nicht zuletzt von der Einschätzung der eigenen Lebenserwartung durch die Rentenversicherung abhängig. Anhaltspunkte sind dabei oftmals die statistisch durchschnittliche
Lebenserwartung für Männer und Frauen, Familienhistorie, Erbkrankheiten u. a. Versucht man unter Rentabilitätserwägungen eine Entscheidung zu treffen, so
können folgende Daten unter Umständen weiterhelfen.
VGH Rentenversicherung
Insbesondere bei Arbeitnehmern mit einem Bruttolohn bis 26.000 EUR oder 52.000 EUR bei Verheirateten, aber auch bei Beamten oder Selbstständigen kann die
Abzugsregelung für die Rentenversicherung nach dem zuvor geltenden, alten Recht günstiger sein. Dabei ist aber zu beachten, dass sich Art und Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen
in dem bis 2004 und in dem nach 2005 geltenden Recht unterscheiden. So konnten beispielsweise bisher erheblich höhere Krankenversicherungsbeiträge abgesetzt
werden als dies ab 2005 der Fall ist.
Nach dem alten Recht konnten ledige Selbstständige bis zu 5.069 EUR für sämtliche Versicherungsaufwendungen steuerlich geltend machen, also für Beiträge zur
Kranken-, Pflege-, Risiko-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Seit 2005 galt, dass nur noch 2.400 EUR geltend gemacht werden
konnten, wenn der gesamte Krankenversicherungsbeitrag selbst gezahlt wurde. Die alte Regelung galt zwar nach einer Günstigerprüfung zunächst weiter. Findet
diese jedoch Anwendung für die VGH Rentenversicherung angerechnet.
Eine Verstärkung der Nachfrage nach Basis-Renten wird aufgrund dessen erwartet. Die Beiträge für Basis-Renten werden jetzt zusätzlich zu den abzugsfähigen
Vorsorgeaufwendungen in Höhe des Freibetrags von 5.069 EUR steuerlich absetzbar gestaltet. Damit ist für diesen Personenkreis jetzt eine zusätzliche
Steuerersparnis von bis zu 7.000 EUR p. a. möglich. Für Selbstständige gelten die Höchstbeträge nur, wenn sie 19,9 Prozent ihres Bruttoeinkommens in die
Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen.
Allgemeine Informationen über die Rentenversicherung
Sterbetafeln, Kostensätze und Überschusssysteme werden anders angesetzt. Der wesentliche Unterscheid im Vergleich zur klassischen Leibrente liegt im Verzicht
auf einen Rückkaufswert. Dies dürfte der maßgebliche Grund für eine kostengünstige Kalkulation sein. Aber auch die Basisrententarife unterscheiden sich
untereinander bei den Kosten ganz erheblich. Da alle von einem Rechnungszins seit 2007 von nur noch 2,25 Prozent ausgehen, müssen die Leistungsunterschiede
bei der Rentenversicherung, die knapp 20 Prozent betragen.
Bei der Kapitalanlage sind klassische Anlageformen, die fondsgebundene Anlage mit gemanagten oder nicht gemanagten Tarifen, die Kombivariante mit Anlage in
Fonds oder auch die Anlage bei britischen Versicherern mit höherem Aktienanteil von bis zu 70 Prozent zu berücksichtigen. Es kann so ganz individuell auf
der Grundlage der eigenen Risikoaversion die Anlageform gewählt werden, die man für die
Rentenversicherung vorsehen möchte - mit allen Chancen und Risiken, die diese bieten können.
Vor Sommer 2007 ist aber nicht damit zu rechnen, dass Banken und Sparkassen sowie Fondsgesellschaften bereits Angebote offerieren können. Sehr zu begrüßen
ist die Ausweitung des Anbieterkreises auf Banken, Sparkassen und Investmentunternehmen. Dadurch werden analog zur Riester-Rente weitere Produktalternativen
sowie eine Anbietervielfalt erzeugt, die dem Kunden nur recht sein können. Die neue Basis-Rente unterscheidet sich von den bisherigen klassischen
Privatrentenprodukten insbesondere bezüglich der verwendeten Rechnungsgrundlagen.