Risikolebensversicherung für Ärzte
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Teilweise wird auch noch eine Anpassungsalternative angeboten, bei der individuell zu einem festen Sockelprozentsatz, z. B. 3 Prozent, noch ein Zusatzprozentsatz festgelegt werden kann, um so einen gewissen Karrieretrend und die erhoffte Einkommensentwicklung individuell abzusichern. Der Versicherungsnehmer muss die einzelnen jährlichen Erhöhungen des Beitrages der Risikolebensversicherung und der Leistungen nicht immer akzeptieren. Lässt er jedoch hintereinander mehr als zwei Erhöhungen ungenutzt, so erlischt das Recht auf künftige Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Einmalbeitrag ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Der Versicherungsschutz beginnt nach erfolgter Zahlung. Vor Abschluss der Risikolebensversicherung und vor Auszahlung der Darlehenssumme besteht noch kein Versicherungsschutz. Die Dauer des Vertrages entspricht der Kreditlaufzeit und liegt somit im Normalfall zwischen 4 und 120 Monaten. Wie bereits erwähnt kann die Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) ergänzend in den Vertrag eingeschlossen werden.
Die Risikolebensversicherung für Ärzte als private Vorsorgemaßnahme befindet sich in einem Umwandlungsprozess aufgrund staatlicher Eingriffe, sodass sich derzeit nur unsichere Aussagen über die zukünftige Entwicklung dieser Versicherungssparte treffen lassen. Bislang jedenfalls war die Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit dem sogenannten Drei-Säulen-Konzept. Im Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung der Altersversorgung, der Hinterbliebenenabsicherung, sowie flankierend der Berufsunfähigkeitsabsicherung stehen.
Die Beitragsfreistellung sorgt dafür, dass beispielsweise beim Eintritt des Berufsunfähigkeitsfalles der Gesamtvertrag der Risikolebensversicherung mit dem versicherten Haupttarif beitragsfrei gestellt wird und dies für die restliche Leistungsdauer der Zusatzversicherung. In der Pflegerentenversicherung entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung, solange ein Anspruch auf die Pflegerente besteht oder ruht. Für höhere Versicherungssummen gewähren die Versicherer Summennachlässe, für niedrigere wird der Summenzuschläge erhoben.
Risikolebensversicherung für Ärzte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Ärzte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung für Ärzte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Wer aber eine Hinterbliebenenabsicherung in den Vertrag integrieren möchte, sollte sich geeignete Risikolebensversicherung Anbieter dafür suchen, die entweder eine Hinterbliebenenrenten
Zusatzversicherung anbieten (Risikoprüfung erforderlich) oder zumindest die sog. Mindestrentengarantie offerieren. Viele Anbieter von Basis Versicherungen
sehen gar keine Hinterbliebenenvorsorge vor oder bieten sie nur auf Nachfrage an. Oftmals wird der zusätzliche Abschluss einer Risikolebensversicherung
empfohlen, bei Bedarf unter Einschluss einer Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.
Dies zeigt, dass die Höhe des effektiv zu zahlenden Beitrags über die Vertragsdauer nicht konstant sein muss, also mit u. U. höheren Beiträgen gerechnet
werden sollte. Dies ist aus Wettbewerbsgründen allerdings relativ unwahrscheinlich, da die in diesem Bereich marktführenden Direktversicherer ein sehr
starkes Marketinginteresse haben werden, um die Positionierung unter den TOP 10 nicht zu gefährden. Seltener werden die Überschussanteile bei der
Risikolebensversicherung angesammelt und zum Vertragsende ausgezahlt.
Der Versicherungsnehmer legt dabei - wie bisher - eine bestimmte Zeitdauer fest, bis zu der die vereinbarte Versicherungssumme im Erlebensfall verfügbar
sein soll. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Verträgen mit festem Ablauftermin kann der Versicherungsnehmer bei Verträgen mit flexibler Laufzeit innerhalb
der Optionszeit von in der Regel fünf Jahren entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er über das Geld verfügen will. Der Ablauf der Risikolebensversicherung lässt sich damit
variabel dem jeweiligen Bedarfszeitpunkt anpassen, insbesondere dem Rentenbeginn.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung von zwei Ehegatten oder Geschäftspartnern sowie der Hinterbliebenenabsicherung.
Die Todesfallsumme wird jedoch nur einmal im Todesfall des Erstversterbenden gezahlt. Dadurch kann diese Vertragsform beitragsgünstiger als zwei getrennte
Versicherungen angeboten werden. Bei der Tarifform Nichtraucherpolice werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen
Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen.
Bei der Risikolebensversicherung für Ärzte mit gleich bleibender Versicherungssumme bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte
Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen. Daraus ergibt sich eine in Bezug auf die stets gleich hohe Versicherungssumme konstante
Beitragsbelastung auf niedrigem Niveau über die gesamte Vertragslaufzeit. Lediglich bei Sofortüberschussanteilsverrechnung ist eine mögliche Beitragsschwankung
des Zahlbeitrages zu berücksichtigen.
Die Risikolebensversicherung hat insbesondere nach der Reduzierung bzw. Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Gesundheitsreformgesetz 1989
erheblichen Zulauf erfahren. Die Beitragszahlung erfolgt bis zum Tod des Versicherten, endet jedoch normalerweise mit Erreichen des 85. Lebensjahres. Auch
eine abgekürzte Beitragszahlung bis beispielsweise zum 65. Lebensjahr kann vereinbart werden. Es handelt sich hierbei um eine reine Hinterbliebenenversorgung
für den Fall des Todes des Ernährers.
Risikolebensversicherung
Die Barmenia Risikolebensversicherung hat unter dem Namen PreRisk einen neuen Tarif einer Risikolebensversicherung eingeführt, die auch bei schweren
Erkrankungen mit prognostizierter Lebenserwartung von höchstens einem Jahr leistet. Außerdem werden alternativ zu konstanten auch variable Beitragszahlungen
angeboten. Die Barmenia nennt das hinter PreRisk stehende Konzept Preferred Lives. Dadurch soll die klassische Risikolebensversicherung interessanter
gestaltet werden.
Mit dem Bauvorhaben sind in der Regel erhebliche finanzielle Lasten verbunden. Es sollte deshalb auch darüber nachgedacht werden, wie bei vorzeitigem Tod
des Hauptverdieners weiterlaufende Hypotheken bezahlt werden können. Dazu bietet sich die Risikolebensversicherung an, die sich während ihrer Laufzeit
der Höhe des Restdarlehens angleicht. Es handelt sich hierbei um eine Sonderform der Risikolebensversicherung für Ärzte. Zur Abdeckung des Risikos der Arbeitsunfähigkeit
kann eine Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Die Prognose des behandelnden Arztes allein reicht nicht, auch der Gesellschaftsarzt der Barmenia Risikolebensversicherung muss diese bestätigen. Der übliche Ausschlusskatalog wie
beispielsweise für versuchte Selbsttötung und Kriegsteilnahme ist übersichtlich kurz. Unterschieden werden drei Tarifstufen. Am günstigsten kommen
Nichtraucher davon, die zudem einen günstigen Body-Mass-Index und auch sonst eine günstige Gesundheitssituation aufweisen und sich bei ihren
Freizeitaktivitäten gefährlicher Hobbys enthalten.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Maßgebend für die steuerliche Einordnung eines Vertrags als Alt- oder Neuvertrag ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Darunter ist grundsätzlich das
Datum der Ausstellung des Versicherungsscheins zu verstehen. Für vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Versicherungsverträge (Altverträge) ist in der am 31.12.2004
geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Damit besteht insbesondere die Steuerbefreiung (alt) für Altverträge einer Risikolebensversicherung fort. Daneben können die Beiträge zu diesen
Verträgen nach wie vor als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Für den Abschluss einer Teilhaberversicherung eignen sich im Regelfall die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, im Einzelfall aber auch die
Risikolebensversicherung. Ist die Gesellschaft nicht nur Versicherungsnehmerin, sondern auch Bezugsberechtigte einer derartigen Versicherung, so spricht man
von einer echten Teilhaberversicherung. Bei der unechten Teilhaberversicherung ist zwar Versicherungsnehmerin die Gesellschaft, bezugsberechtigt im
Versicherungsfall sind jedoch der Gesellschafter bzw. seine Rechtsnachfolger.
Auf dem Versicherungsmarkt kann eine Risikolebensversicherung mit individueller Vermögensverwaltung abgeschlossen werden. Bei diesen Verträgen wird anders als bei
konventionellen Lebensversicherungen für den Erlebensfall keine Versicherungsleistung garantiert. Der VN allein trägt das Kapitalanlagerisiko. Ein
vermögensverwaltender Versicherungsvertrag liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. In dem Versicherungsvertrag ist eine
gesonderte Verwaltung von speziell für diesen Vertrag zusammengestellten Kapitalanlagen vereinbart.
Risikolebensversicherung für Ärzte
Kapitalauszahlungen aus einer reinen Risikolebensversicherung fallen nicht unter § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Bei einer Rentenzahlung kann sich jedoch eine
Besteuerung aus anderen Vorschriften ergeben. Bei einer Rentenversicherung muss das VU bereits am Beginn der Vertragslaufzeit ein Langlebigkeitsrisiko
übernehmen. Dies bedeutet, dass bereits bei Vertragsabschluss die Höhe der garantierten Leibrente in Form eines konkreten Geldbetrags festgelegt oder ein
konkret bezifferter Faktor garantiert wird.
Die Einmalzahlung wird größtenteils fremdfinanziert. Das Darlehen hat i.d.R. eine feste Laufzeit von 8 bis 15 Jahren; die Zinsbindungsfrist kann kürzer sein.
Häufig wird für das Darlehen eine Tilgungsaussetzung vereinbart. Die Tilgung soll durch eine Risikolebensversicherung bzw. einen Investmentplan erfolgen. Die
Laufzeit dieser Kapitalanlagen entspricht deshalb regelmäßig der Laufzeit des Darlehens. Vielfach wird die Lebensversicherung bzw. der Investmentplan gegen
abgeschlossen.
Für eine Risikolebensversicherung, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, ist der Sonderausgabenabzug ausgeschlossen (Ausnahme Risikolebensversicherung)
und die Versteuerung durchzuführen, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird, und bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil, der ESt. Hat der Versicherte
im Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr bereits vollendet und besteht der Versicherungsvertrag schon mindestens 12 Jahre, dann wird nur die Hälfte
des Unterschiedsbetrags bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angesetzt.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Bei einer Kapitallebensversicherung handelt es sich nicht um eine solche (Restschuld-)Versicherung, auch wenn eine Risikolebensversicherung als in einer
Kapitalversicherung mitenthalten gedacht werden kann. Eine Risikolebensversicherung stellt vielmehr im Wesentlichen einen Ansparvorgang dar, der im
Erlebensfalle zur Tilgung des zugleich aufgenommenen Darlehens dienen soll. Die ganz herrschende Meinung nimmt deshalb an, dass Zahlungen für eine
der Berechnung des effektiven Jahreszinses.
Der Senat schließt sich der ganz h.M. an. Nur sie trägt dem Wortlaut Preisangabenverordnung a.F. und dem Sinn und Zweck der Kapitallebensversicherung, die der
späteren Tilgung des endfälligen Festkredits dient, Rechnung. Die von einem Teil der Mindermeinung befürwortete Berücksichtigung jedenfalls des in den
Versicherungsprämien enthaltenen Kostenanteils für die Vermittlung der Risikolebensversicherung sowie des Risikoanteils scheidet schon mangels Praktikabilität
aus.
Hiervon war die Risikolebensversicherung nicht etwa deshalb entbunden, weil grundsätzlich dem Insolvenzverwalter – hier dem Kläger – die Beweislast für die Unentgeltlichkeit
einer Leistung obliegt. Da der Kläger die Unentgeltlichkeit der von der Schuldnerin erbrachten Leistungen behauptet hat, hätte es der Beklagten im Rahmen
der sekundären Darlegungslast oblegen, die von ihr erbrachte Gegenleistung im Einzelnen darzulegen. Das LG ist auch ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass
dem Zahlungsanspruch des Klägers geltend gemachte Entreicherung entgegensteht.