Billigste Risikolebensversicherung
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten kann auch die Änderung der Zahlungsweise kurzfristig weiterhelfen, indem z. B. auf monatliche Zahlungsweise umgestellt wird. Um das Beitrags Leistungsverhältnis einer Risikolebensversicherung zu optimieren, empfiehlt sich die jährliche Zahlungsweise. Damit können Ratenzahlungszuschläge, die in der Regel von den Versicherern erhoben werden, vermieden werden. Als Resultat ergeben sich höhere Versicherungssummen und ein niedrigerer Gesamtbeitragsaufwand über die gesamte Vertragsdauer.
Die Höhe des Depotzinssatzes ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Der Depotzins kann variabel oder festgeschrieben für die gesamte Laufzeit, also für fünf Jahren, vorgesehen werden. Für die Höhe der Rendite aus Risikolebensversicherung ist es wenig erheblich, ob die versicherte Person alt oder jung, männlich oder weiblich ist. Die garantierte und prognostizierte Kapitalabfindung unterscheiden sich jeweils kaum nach Alter und Geschlecht, nur wenn statt der Rückzahlung in einer Summe die lebenslange Rente gewählt wird.
Ein besonderer Vorteil der Anpassungsmöglichkeit in der dynamischen Billigste Risikolebensversicherung liegt darin, dass eine Erhöhung des Versicherungsschutzes auch bei verschlechtertem Gesundheitszustand vorgenommen werden kann. Der VN kann den Anpassungssatz durch eine entsprechende Willenserklärung auch nachträglich reduzieren, wobei ein bestimmter Prozentsatz (zumeist 4 oder 5 Prozent) nicht unterschritten werden soll. Eine Erhöhung des Anpassungsprozentsatzes ist nur mit Zustimmung des Versicherers möglich.
Aktienindexgebundene Produkte zeichnen sich durch ihre direkte Wertabhängigkeit von Indices aus, beispielsweise vom DAX, STOXX, SMI, EBI usw. Als Risikolebensversicherung angeboten, erfolgt eine indexierte Kapitalanlage, die Teilnahme an Kursverlusten ausschließt und eine Gewinnbeteiligung in Höhe des Beteiligungssatzes vorsieht, der wiederum von der Produktgestaltung und dem Verkaufszeitraum abhängt. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Risikolebensversicherung.
Billigste Risikolebensversicherung
Gerade bei der Absicherung Ihrer persönlichen Bedürfnisse und Ihres Eigentums sollten Sie immer die von Ihnen benötigten Leistungen in den Vordergrund stellen und nicht nur nach den billigsten Preisen suchen. Trotzdem müssen Sie für gute Leistungen auch nicht zuviel bezahlen, denn durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich aller Anbieter und Tarife, können wir Ihnen die Billigste Risikolebensversicherung ermitteln, welche anhand eines auf Ihre Bedürfnisse optimierten Versicherungsschutz gewährleistet. Darüberhinaus bieten viele Risikolebensversicherung Anbieter umfangreiche Bonusprogramme und Rabatte an, wenn Sie zum Beispiel einen höheren Selbstbehalt wählen, oder Sie Ihre Beitragszahlungen halb- oder ganzjährlich vereinbaren. Solche Vereinbarungen können Sie Beiträge erheblich senken und Sie müssen nicht auf Leistungen verzichten. Auch die Wahl von günstigeren Einsteigertarifen für die Anfangsphase sind eine gute Möglichkeit, die Preise niedrig zu halten. Sollte sich dann an Ihrer persönlichen Lebenssituation etwas ändern, können Sie dann gegebenfalls in einen höherwertigeren und leistungsstärkeren Tarif wechseln.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Bei den herkömmlichen Verträgen der Risikolebensversicherung steht einer Verlängerung entgegen, dass in diesen Fällen der Fiskus von einem Neuabschluss einer sog. steuerlichen Novation
ausgeht. Dies hat zur Konsequenz, dass die Steuerfreiheit der Kapitalerträge nur dann gewährleistet wäre, wenn nochmals über mindestens zwölf Jahre
abgeschlossen wird. Die Abrufoption bietet den großen Vorteil der Flexibilität zur Anpassung an einen noch nicht exakt vorherbestimmbaren Rentenbeginn. Dabei
ist sowohl die flexible Gestaltung vereinbar.
Die Anrechnung der Überschussanteile auf die laufenden Beiträge (Sofortüberschussverrechnung) wird insbesondere bei «Risikolebensversicherung»en angewendet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angerechneten Überschussanteile die Beitragsaufwendungen, die steuermindernd geltend gemacht werden können, verringern.
Die Anwendung bei der Risikolebensversicherung erfolgt zumeist, da diese nicht mit einem Sparvorgang verbunden ist. Die sofort verrechneten
Überschussanteile bleiben nur so lange erhalten, bis sie neu festgesetzt werden.
Lebenslange Todesfallversicherungen werden als Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer angeboten, wobei nach Erreichen z. B. des 60. Lebensjahres
die Risikolebensversicherung mit voller Versicherungssumme beitragsfrei weitergeführt wird. Auch eine Risikolebensversicherung mit fallender Summe und gleichbleibendem
Beitrag enden hinsichtlich ihrer Beitragszahlungsdauer vor dem Ende der Vertragsdauer. Eine verkürzte Beitragszahlungsdauer kann auch in der
Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung vorgesehen sein.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Der Vorteil der Risikolebensversicherung liegt in dem günstigen Beitrag. Es sollte daher die Möglichkeit des Sofortrabatts für die Sofortüberschussanteil
Verrechnung gewählt werden. Selbst dann, wenn sich dieser Beitrag während der Vertragsdauer ändern kann, besteht ein erheblicher Liquiditätsvorteil. Eine
spezielle Todesfallversicherung stellt die Risikolebensversicherung insofern dar, als sie nur kleine Summen bis zu 5.000 EUR zur Deckung der Beerdigungskosten
bereitstellen soll.
Der Leistungsumfang beinhaltet die Beitragsbefreiung und eine etwa vereinbarte Rentenleistung bis zum 60. oder 65. Lebensjahr. Kein Anspruch auf Leistung
besteht, wenn die BU erst nach Ablauf der Versicherungsdauer der Billigste Risikolebensversicherung eintritt. Durch die Beitragsbefreiung im Versicherungsfall sind auch für
die Hauptversicherung keine weiteren Beiträge zu entrichten. Die Höhe der jährlichen Rentenleistung beträgt oftmals bis zu 48 Prozent der garantierten
Versicherungssumme bzw. 100 Prozent der Rentenleistung.
Die Risikolebensversicherung hat insbesondere nach der Reduzierung bzw. Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Gesundheitsreformgesetz 1989
erheblichen Zulauf erfahren. Die Beitragszahlung erfolgt bis zum Tod des Versicherten, endet jedoch normalerweise mit Erreichen des 85. Lebensjahres. Auch
eine abgekürzte Beitragszahlung bis beispielsweise zum 65. Lebensjahr kann vereinbart werden. Es handelt sich hierbei um eine reine Hinterbliebenenversorgung
für den Fall des Todes des Ernährers.
Risikolebensversicherung
Ein spezieller Versicherungsschutz wird durch die Risikolebensversicherung für Ratenkredite mit Zuschlagskalkulation, für Kredite mit Annuitätentilgung und für
Dispositionskredite und Nichtratenkredite geboten. Der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Einmalbeitrag ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Der
Versicherungsschutz beginnt nach erfolgter Zahlung. Vor Abschluss des Versicherungsvertrages und vor Auszahlung der Darlehenssumme besteht noch kein
Versicherungsschutz.
Die Dauer des Vertrages entspricht der Kreditlaufzeit und liegt somit im Normalfall zwischen 4 und 120 Monaten. Wie bereits erwähnt kann die
Billigste Risikolebensversicherung ergänzend in den Vertrag eingeschlossen werden. Dadurch wird nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt einer
Arbeitsunfähigkeit eine monatliche AU-Rente in Höhe des Beitrages gezahlt, um den die Anfangsversicherungssumme monatlich fällt. Die Rente endet bei
Fortfall der Arbeitsunfähigkeit oder durch den Tod des Versicherten.
Auch Krankentagegeldversicherungen werden ergänzend zur Kreditlebensversicherung angeboten, aus denen dann bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit des
Kreditnehmers die fälligen Zins- und Tilgungsraten weiter gezahlt werden. Die Risikolebensversicherung wird über die kreditgebenden Banken und
Leasingunternehmen vertrieben. Die Beziehung zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut wird durch einen Rahmenvertrag geregelt. Der Vertrag wird also dem
Kunden von der Bank angeboten.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Bei der Besteuerung einer Risikolebensversicherung hat sich einiges getan. Wichtigste Neuerungen: Die Einführung der Abgeltungsteuer von 25 % sowie der Ausschluss
von vermögensverwaltenden Versicherungsverträgen von den allgemeinen Besteuerungsregelungen für Versicherungsverträge. Neu ist die gesetzliche Festlegung
steuerlicher Mindeststandards für die Anforderungen an die Risikoleistung aus einer Risikolebensversicherung. Ferner gehören Gewinne aus der Veräußerung einer LV nun zu den
Einkünften aus Kapitalvermögen.
Eine Billigste Risikolebensversicherung unterscheidet sich von einer Vermögensanlage ohne Versicherungscharakter dadurch, dass ein wirtschaftliches Risiko abgedeckt wird, das aus
der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens für den Lebensplan des Menschen erwächst (biometrisches Risiko). Die durch die
Risikolebensversicherung typischerweise abgedeckten Gefahren sind Tod (Todesfallrisiko) oder ungewisse Lebensdauer. Keine Versicherungsverträge sind Kapitalisierungsgeschäfte,
übernommenen Verpflichtungen nach Dauer und Höhe festgelegt sind.
Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sowie das Jahressteuergesetz 2009 enthalten weitere Neuregelungen bei der Besteuerung der Risikolebensversicherung, die
überwiegend ab 2009 in Kraft getreten sind. Das BMF hatte bereits im Dezember 2005 zu Zweifelsfragen bei der Besteuerung von Lebensversicherungen nach neuem
Recht ausführlich Stellung bezogen. Im Oktober 2009 ist ein weiteres Schreiben ergangen, das insbesondere die Rechtsänderungen durch das JStG 2009 erläutert.
Billigste Risikolebensversicherung
Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung hat das Berufungsgericht rechtfehlerfrei angenommen, dass weder den Zahlungen auf die Tilgungsversicherung
einschließlich des Darlehens 2 noch der Steueransparversicherung noch der Risikolebensversicherung die Funktion eines Tilgungsersatzes im Sinne der
Senatsrechtsprechung zukommt, so dass schon mangels vergleichbarer Interessenlage auch eine analoge Anwendung von vornherein nicht in Betracht kommt.
Hinsichtlich der Tilgungsversicherung hat das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt.
Die Einmalzahlung wird größtenteils fremdfinanziert. Das Darlehen hat i.d.R. eine feste Laufzeit von 8 bis 15 Jahren; die Zinsbindungsfrist kann kürzer sein.
Häufig wird für das Darlehen eine Tilgungsaussetzung vereinbart. Die Tilgung soll durch eine Risikolebensversicherung bzw. einen Investmentplan erfolgen. Die
Laufzeit dieser Kapitalanlagen entspricht deshalb regelmäßig der Laufzeit des Darlehens. Vielfach wird die Lebensversicherung bzw. der Investmentplan gegen
abgeschlossen.
Bei der hier zu beurteilenden unechten Abschnittsfinanzierung scheide eine Angabepflicht aus. Die Prämien für die Risikolebensversicherung seien bereits
deswegen nicht anzugeben, weil diese nicht Tilgungszwecken dienten, sondern lediglich das Todesfallrisiko der Kreditnehmer absicherten. Auch die
Einzahlungen des Klägers in die Steueransparversicherung hätten keine Tilgungsfunktion. Die Auslegung des Darlehensvertrages ergebe, dass die
Ansparversicherung nicht der Darlehenstilgung abzudecken.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Bei einer Kapitallebensversicherung handelt es sich nicht um eine solche (Restschuld-)Versicherung, auch wenn eine Risikolebensversicherung als in einer
Kapitalversicherung mitenthalten gedacht werden kann. Eine Risikolebensversicherung stellt vielmehr im Wesentlichen einen Ansparvorgang dar, der im
Erlebensfalle zur Tilgung des zugleich aufgenommenen Darlehens dienen soll. Die ganz herrschende Meinung nimmt deshalb an, dass Zahlungen für eine
der Berechnung des effektiven Jahreszinses.
Auch dieser Gesichtspunkt führt aber nicht zur Qualifizierung der Zahlungen der Schuldnerin als entgeltliche Leistung. Abgesehen davon, dass die auf die
Risikolebensversicherung entfallenden Prämienanteile im Verhältnis zu den Anteilen für die Kapitalbildung erheblich geringer gewesen sein und insoweit den
Gesamtcharakter der unentgeltlichen Leistung der Schuldnerin nicht beeinträchtigt haben dürften, hat die Beklagte nicht näher erläutert, welcher Anteil der
vereinnahmten Prämienzahlungen auf die Abdeckung des Todesfallrisikos entfiel.
Dagegen sind die Grundsätze, nach denen der Senat die Wertfestsetzung bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestandes eines Risikolebensversicherung Vertrages vornimmt
entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen. Denn die Risikolebensversicherung wird nicht dadurch geprägt, daß
die vom Versicherer im Versicherungsfall zu erbringenden Leistungen in ihrer Höhe und ihrer Dauer durch den Vertrag von vornherein festgelegt sind.