Risikolebensversicherung für Familien
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Diesem Depot entnimmt die Risikolebensversicherung die jährlich fälligen Beiträge. Die anfallenden Depotzinsen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Da das Depotguthaben sich von Jahr zu Jahr verringert, sind die Depotzinsen zu Beginn am höchsten. Durch die hohen Fünfjahresbeiträge ergeben sich bereits in den ersten Jahren wesentlich höhere Rückkaufswerte als bei allen anderen Tarifen. Die Vertragsform wird oft als 5+7-Plan angeboten. Hierfür stehen sowohl Tarifformen der Risikolebensversicherung als auch der Rentenversicherungen zur Wahl.
Zu unterscheiden sind einmalige Kosten, also Kosten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, und laufende Kosten, die sich aus der laufenden Verwaltung des Vertrages ergeben. Bei den in den zu zahlenden Beitrag einzurechnenden Kosten, den sog. rechnungsmäßigen Kosten, hatten die Risikolebensversicherung in der Vergangenheit relativ feste Vorgaben des BAV zu beachten. Die Aufwendungen für Werbung, für Druckstücke sowie für Formulare, die für den Abschluss benötigt werden, Abschlussprovisionen und sonstige erfolgsabhängige Zahlungen.
Bei dieser Form der Risikolebensversicherung für Familien bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen. Daraus ergibt sich eine in Bezug auf die stets gleich hohe Versicherungssumme konstante Beitragsbelastung auf niedrigem Niveau über die gesamte Vertragslaufzeit. Lediglich bei Sofortüberschussanteilsverrechnung ist eine mögliche Beitragsschwankung des Zahlbeitrages zu berücksichtigen.
Diese Grenzlinie, Selbstbehalt genannt, wird von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich hoch liegen und einerseits von der Größe des Gesamtbestandes, andererseits von der Durchschnittssumme zur Risikolebensversicherung dieses Bestandes bestimmt. Insbesondere beispielsweise im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung werden in der Regel Teilrückdeckungen und nicht Vollrückdeckungen vorgenommen. Im Einzelfall können auch andere geschäftspolitische Überlegungen des Erstversicherers hier eine Rolle spielen.
Risikolebensversicherung für Familien
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Familien sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung für Familien mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Bei den herkömmlichen Verträgen der Risikolebensversicherung steht einer Verlängerung entgegen, dass in diesen Fällen der Fiskus von einem Neuabschluss einer sog. steuerlichen Novation
ausgeht. Dies hat zur Konsequenz, dass die Steuerfreiheit der Kapitalerträge nur dann gewährleistet wäre, wenn nochmals über mindestens zwölf Jahre
abgeschlossen wird. Die Abrufoption bietet den großen Vorteil der Flexibilität zur Anpassung an einen noch nicht exakt vorherbestimmbaren Rentenbeginn. Dabei
ist sowohl die flexible Gestaltung vereinbar.
Die Anrechnung der Überschussanteile auf die laufenden Beiträge (Sofortüberschussverrechnung) wird insbesondere bei «Risikolebensversicherung»en angewendet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angerechneten Überschussanteile die Beitragsaufwendungen, die steuermindernd geltend gemacht werden können, verringern.
Die Anwendung bei der Risikolebensversicherung erfolgt zumeist, da diese nicht mit einem Sparvorgang verbunden ist. Die sofort verrechneten
Überschussanteile bleiben nur so lange erhalten, bis sie neu festgesetzt werden.
Die Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der
Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer für
Risikolebensversicherung»en liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000
EUR.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Der Vorteil der Risikolebensversicherung liegt in dem günstigen Beitrag. Es sollte daher die Möglichkeit des Sofortrabatts für die Sofortüberschussanteil
Verrechnung gewählt werden. Selbst dann, wenn sich dieser Beitrag während der Vertragsdauer ändern kann, besteht ein erheblicher Liquiditätsvorteil. Eine
spezielle Todesfallversicherung stellt die Risikolebensversicherung insofern dar, als sie nur kleine Summen bis zu 5.000 EUR zur Deckung der Beerdigungskosten
bereitstellen soll.
Die BUZ ist anwendbar als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung, einer Kapitallebensversicherung, der aufgeschobenen Rentenversicherung und
der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung. Die Zusatzversicherung kann sowohl zusätzlich zur Risikolebensversicherung für Familien vereinbart
werden wie auch zur Rentenversicherung. Die Ausführungen zur selbstständigen BUV gelten grundsätzlich auch für die BUZ, sodass auf den Beitrag
Berufsunfähigkeitsversicherung verwiesen werden kann.
Die Risikolebensversicherung hat insbesondere nach der Reduzierung bzw. Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Gesundheitsreformgesetz 1989
erheblichen Zulauf erfahren. Die Beitragszahlung erfolgt bis zum Tod des Versicherten, endet jedoch normalerweise mit Erreichen des 85. Lebensjahres. Auch
eine abgekürzte Beitragszahlung bis beispielsweise zum 65. Lebensjahr kann vereinbart werden. Es handelt sich hierbei um eine reine Hinterbliebenenversorgung
für den Fall des Todes des Ernährers.
Risikolebensversicherung
Die Restschuldversicherung ist eine Tarifform der Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, die sich damit dem Tilgungsverlauf eines
Darlehens und der gleichzeitig fallenden riskierten Restschuld anpasst. Die Laufzeit kann zwischen vier und 120 Monaten betragen. Der Beitrag wird
normalerweise als Einmalbeitrag geleistet und ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Verwendet wird die Restschuldversicherung zur Absicherung von
Krediten mit Annuitätentilgung, Dispositionskrediten und Nichtratenkrediten.
Die Dauer des Vertrages entspricht der Kreditlaufzeit und liegt somit im Normalfall zwischen 4 und 120 Monaten. Wie bereits erwähnt kann die
Risikolebensversicherung für Familien ergänzend in den Vertrag eingeschlossen werden. Dadurch wird nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt einer
Arbeitsunfähigkeit eine monatliche AU-Rente in Höhe des Beitrages gezahlt, um den die Anfangsversicherungssumme monatlich fällt. Die Rente endet bei
Fortfall der Arbeitsunfähigkeit oder durch den Tod des Versicherten.
Im Unterschied zu dieser ist mit ihr aber nicht zugleich auch die Tilgung des Kredites verbunden. Vielmehr soll sie die planmäßige Erfüllung von
Zahlungsverpflichtungen eines Versicherten für den Fall des Todes und bei Einschluss der Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) auch für den Fall der
Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Sie bewirkt somit die Absicherung einer Risikolebensversicherung. Versichert ist eine Versicherungssumme, die beim Tod des
Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer fällig wird.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Von einer Teilhaberversicherung wird gesprochen, wenn eine Lebensversicherung Liquiditätsschwierigkeiten abdecken soll, die im Zuge des Ausscheidens von
Gesellschaftern einer Personengesellschaft und der dadurch eintretenden Notwendigkeit der Auszahlung des Gesellschaftsanteils (Auseinandersetzungsguthabens)
an den Gesellschafter oder dessen Rechtsnachfolger eintreten können. Derartige Versicherungen werden auch von Kapitalgesellschaften - in der Regel von einer
GmbH - abgeschlossen, um Abfindungsansprüche der Gesellschafter zu versichern.
Eine Risikolebensversicherung für Familien unterscheidet sich von einer Vermögensanlage ohne Versicherungscharakter dadurch, dass ein wirtschaftliches Risiko abgedeckt wird, das aus
der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens für den Lebensplan des Menschen erwächst (biometrisches Risiko). Die durch die
Risikolebensversicherung typischerweise abgedeckten Gefahren sind Tod (Todesfallrisiko) oder ungewisse Lebensdauer. Keine Versicherungsverträge sind Kapitalisierungsgeschäfte,
übernommenen Verpflichtungen nach Dauer und Höhe festgelegt sind.
Hieran ändert sich auch dann nichts, wenn eine Personengesellschaft eine Risikolebensversicherung auf das Leben eines Gesellschafters unterhält und dadurch
die Rückzahlung eines von der Gesellschaft aufgenommenen Darlehens sichergestellt werden soll. Ebenso entschieden worden ist der Fall des Abschlusses eines
Lebensversicherungsvertrages (allerdings) durch den Kommanditisten einer KG, wobei die Risikolebensversicherung als Sicherheit für einen betrieblichen Bankkredit
der Gesellschaft diente.
Risikolebensversicherung für Familien
Deutsche und ausländische Versicherungsgesellschaften bieten kreditfinanzierte Risikolebensversicherung ohne Kapitalwahlrecht gegen Einmalbetrag an, bei denen
die Rentenzahlungen sofort beginnen. Der Versicherungsnehmer erwirbt durch die Einmalzahlung den Anspruch auf eine lebenslange Rente (meist wird außerdem
eine Mindestlaufzeit von 15 oder mehr Jahren vereinbart). Die Rentenzahlungen erfolgen nachschlüssig, wobei der Versicherungsnehmer im Regelfall zwischen
monatlicher, viertel- und jährlicher Zahlungsweise wählen kann.
Soweit das Berufungsgericht dem Hinweis im Darlehensvertrag, dass die Versicherungssummen der zur Tilgung der Kredite vorgesehenen Tilgungs- und
Risikolebensversicherung niedriger als die Kredite selbst sind und deshalb eine Deckungslücke entstehen kann, entnommen hat, hieraus ergebe sich lediglich,
dass der Kreditnehmer unter Umständen weitere eigene Geldmittel zur Rückführung der Kredite aufwenden müsse, aber nicht, dass die Steueransparversicherung
planmäßig zur Tilgung eingesetzt werden solle.
Für eine Risikolebensversicherung, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, ist der Sonderausgabenabzug ausgeschlossen (Ausnahme Risikolebensversicherung)
und die Versteuerung durchzuführen, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird, und bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil, der ESt. Hat der Versicherte
im Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr bereits vollendet und besteht der Versicherungsvertrag schon mindestens 12 Jahre, dann wird nur die Hälfte
des Unterschiedsbetrags bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angesetzt.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Das Landgericht hat zu der für den Vorwurf der arglistigen Täuschung erheblichen Frage, ob der Kläger nur ausnahmsweise selbst Pakete ausgeliefert habe,
umfangreich Beweis erhoben und zahlreiche Zeugen vernommen. Insoweit wird auf Bl. 88 f und 135 f d. A. verwiesen. Es hat sodann festgestellt, dass die
Beklagte verpflichtet sei, an den Kläger vom 01.02.1998 an die bedinungsgemäße Risikolebensversicherung aus dem Vertrag bis längstens zum 01.07.2026 zu
zahlen, und dass die «Risikolebensversicherung wirksam fortbestehe.
Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wurde vom Finanzgericht (FG) in diesen Punkten nach mündlicher Verhandlung vom 21.September 1983 als
unbegründet abgewiesen. Die Prämien für die Risikolebensversicherung seien keine Aufwendungen zur Erzielung von Einnahmen, sondern Anschaffungskosten des
Versicherungsschutzes für die Darlehenstilgung; die versicherte Darlehenstilgung gehöre in den Vermögensbereich. Die geltend gemachten Schuldzinsen seien
nicht als Werbungskosten abziehbar.
Denn sein Inhalt entspreche nicht, wie nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, den zwischen Fremden üblichen Risikolebensversicherung Verträgen. Bei unter einander fremden
Vertragsparteien würden in der Regel der geliehene Betrag genau bestimmt, die Laufzeit einschließlich der Kündigungsrechte und -fristen festgelegt sowie die
Zinsen und Sicherheiten vereinbart. Daß eine Darlehenssumme ohne Kenntnis des empfangenen Betrags und ohne exakte Zins- und Disagioberechnung festgelegt
werde, sei unter Fremden nicht üblich.