Risikolebensversicherung für Freiberufler
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Ein verantwortlicher Aktuar überwacht die Einhaltung der in der Lebensversicherungsrichtlinie enthaltenen Kalkulationsgrundsätze. Zu diesen Grundsätzen gehört insbesondere die Vorschrift, dass die Herkunftslandbehörde einen Höchstrechnungszinsfuß festlegen kann, der 60 Prozent des Zinssatzes der Staatsanleihen in der Währung, in der die Risikolebensversicherung abgeschlossen ist, nicht überschreiten darf. Da die Kalkulationsgrundsätze der Finanzaufsicht des Herkunftslandes unterliegen, ist eine völlige Harmonisierung nicht gegeben.
Verstirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, so ist dies dem Versicherer der Risikolebensversicherung möglichst innerhalb von 48 Stunden telegrafisch anzuzeigen. Eine rechtzeitige Anzeige wird vom Versicherer verlangt, damit erforderlichenfalls eine Obduktion veranlasst werden kann. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Auch bei Tod durch Unfall sind die Unterlagen sowie ein Unfallbericht beizubringen.
Bei der Risikolebensversicherung für Freiberufler mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an Hinterbliebenenschutz geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme ausgezahlt. Auch in Verbindung mit einer Baufinanzierung und als Hypotheken Tilgungsversicherung ist sie dazu geeignet, Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls abzusichern.
Die Tilgung des Schuldbetrages durch andere Veränderungen, wie beispielsweise Dauerverlängerung mit erneuter Gesundheitsprüfung, Verrechnung mit den angesammelten Überschussguthaben, Aufnahme eines Policendarlehens oder Verrechnung mit der späteren Ablaufleistung des Vertrages der Risikolebensversicherung, sollten möglichst vermieden werden. Ist der Versicherungsnehmer zur vollständigen Zahlung der Folgeprämien zeitweise nicht in der Lage, so kann ihm unter Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes für die sog. Risiko Zwischen Versicherung (Teilstundung) eingeräumt werden.
Risikolebensversicherung für Freiberufler
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Freiberufler sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung für Freiberufler mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
Mit unserem unabhängigen Vergleich die beste Risikolebensversicherung für Freiberufler zum günstigsten Preis finden.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
In der Risikolebensversicherung sind die Beiträge Jahresbeiträge, auch wenn sie auf Antrag des VN in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten entrichtet
werden. Üblich ist die Zahlung laufender Beiträge bis zum Ende der Versicherungsdauer, längstens bis zum Ableben der versicherten Person. Teilweise werden
auch Einmalbeitragszahlungen vorgesehen, wobei diese in voller Höhe bei Vertragsabschluss zu leisten sind. Hierbei sind steuerliche Probleme zu berücksichtigen.
Lebensversicherungen mit Beitragsvorauszahlungen haben an Bedeutung gewonnen.
Die Anrechnung der Überschussanteile auf die laufenden Beiträge (Sofortüberschussverrechnung) wird insbesondere bei «Risikolebensversicherung»en angewendet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angerechneten Überschussanteile die Beitragsaufwendungen, die steuermindernd geltend gemacht werden können, verringern.
Die Anwendung bei der Risikolebensversicherung erfolgt zumeist, da diese nicht mit einem Sparvorgang verbunden ist. Die sofort verrechneten
Überschussanteile bleiben nur so lange erhalten, bis sie neu festgesetzt werden.
Dies bedeutet, dass der Nettobeitrag variabel ist und nicht über die gesamte Laufzeit als fest angesehen werden kann. Sofortüberschussbeteiligungen zwischen
35 und 60 Prozent sind durchaus zu erzielen. Insbesondere bei Todesfallversicherungen können die Überschüsse auch zur Abkürzung der Versicherungsdauer
verwendet werden. Der Ablauf der Versicherung und die Auszahlung der vollen Versicherungssumme erfolgen dann zu dem Zeitpunkt, in dem die Summe aus dem
Deckungskapital die Versicherungssumme erreicht hat.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Bei der Risikolebensversicherung besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich
hoher oder niedrigerer Versicherungssumme vereinbaren. Für die Anschlussversicherung werden die Beiträge nach dem dann geltenden Eintrittsalter und Tarif
berechnet. Der Umtausch kann bis spätestens zum Ende des 10. Versicherungsjahres erfolgen. Besondere Bedeutung hat diese Versicherung für die Darlehens- und
Hypothekenabsicherung.
Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung für Freiberufler besonders preisgünstig. Die Nichtrauchertarife am
deutschen Markt bieten den preisgünstigsten Versicherungsschutz europaweit. Der Fortbestand eines Unternehmens kann durch den plötzlichen Tod eines leitenden
Mitarbeiters gefährdet werden, wenn das Know-how und die Kunden- sowie Bankverbindungen allein auf diese Person zurückzuführen sind. Deshalb kann es
notwendig sein, dieses Risiko abzusichern.
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Die versicherte Summe wird beim
Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer entsprechend dem sinkenden Deckungsbedarf zur Auszahlung kommen. Die Anfangsversicherungssumme wird
jährlich um einen gleich bleibenden Betrag reduziert und so dem notwendigen Deckungsbedarf, z. B. im Zusammenhang mit einem Annuitätendarlehen angepasst.
Verwendet wird diese Form zur Darlehensabsicherung und Hinterbliebenenversorgung.
Risikolebensversicherung
Ein Kreditnehmer schließt eine Risikolebensversicherung mit einer Vertragsdauer ab, die der Laufzeit der Hypothek entspricht. Auch bereits bestehende
Lebensversicherungen können eingesetzt werden. Er zahlt an den Kreditgeber die laufend fälligen Zinsen und an den Versicherer die Beiträge für die
Lebensversicherung. Anstelle einer ratenweisen Tilgung wird am Ende der Vertragslaufzeit mittels der fälligen Ablaufleistung eine einmalige Gesamttilgung
vorgenommen.
Mit dem Bauvorhaben sind in der Regel erhebliche finanzielle Lasten verbunden. Es sollte deshalb auch darüber nachgedacht werden, wie bei vorzeitigem Tod
des Hauptverdieners weiterlaufende Hypotheken bezahlt werden können. Dazu bietet sich die Risikolebensversicherung an, die sich während ihrer Laufzeit
der Höhe des Restdarlehens angleicht. Es handelt sich hierbei um eine Sonderform der Risikolebensversicherung für Freiberufler. Zur Abdeckung des Risikos der Arbeitsunfähigkeit
kann eine Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Durch die im Verhältnis zur Kreditsumme niedrigere Versicherungssumme der Risikolebensversicherung wird eine Beitragsersparnis erzielt. Allerdings wird in Kauf genommen, dass bei einem
vorzeitigen Tod der Kredit nicht in seiner vollen Höhe abgesichert ist. Zum Ablauftermin soll die vereinbarte Versicherungssumme zusammen mit den
Überschussanteilen zur Ablösung gerade ausreichen. Der Nachteil der fehlenden Absicherung im Todesfall kann durch eine Risikolebensversicherung ausgeglichen werden,
indem die Leistung im Todesfall so aufgestockt wird, dass die garantierte Versicherungssumme der Kreditsumme entspricht.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Bei einer Todesfallrisikoversicherung bestanden (vor Eintritt des Versicherungsfalls) keine aktivierungsfähigen Ansprüche. Nach der neueren Rechtsprechung
des BFH sind Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall oder Risikolebensversicherung, die eine Personengesellschaft für ihre Gesellschafter
abschließt, ausschließlich dem Privatvermögen zuzuordnen. Sie decken keine betrieblichen Risiken ab, sondern dienen allein der persönlichen Daseinsvorsorge
und sind daher privat veranlasst.
Für den Abschluss einer Teilhaberversicherung eignen sich im Regelfall die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, im Einzelfall aber auch die
Risikolebensversicherung. Ist die Gesellschaft nicht nur Versicherungsnehmerin, sondern auch Bezugsberechtigte einer derartigen Versicherung, so spricht man
von einer echten Teilhaberversicherung. Bei der unechten Teilhaberversicherung ist zwar Versicherungsnehmerin die Gesellschaft, bezugsberechtigt im
Versicherungsfall sind jedoch der Gesellschafter bzw. seine Rechtsnachfolger.
Ein Vertrag für die Risikolebensversicherung muss durchgehend entweder unter die 50 Prozent-Regelung oder unter die 10 Prozent-Regelung fallen. Ein Wechsel zwischen beiden
Varianten ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Wenn ein Versicherungsvertrag beide Regelungen dergestalt miteinander verbindet, dass bei
Risikoeintritt jeweils die Variante anzuwenden sei, die zu einer niedrigeren Leistung führt, ist nicht von einem ausreichenden Mindesttodesfallschutz
auszugehen.
Risikolebensversicherung für Freiberufler
Das Rentenmodell sieht die Aufnahme von zwei langfristigen Darlehen vor, die jeweils als Einmalzahlung in eine Versorgungsrentenversicherung und in eine
Tilgungsversicherung fließen. Aus der Risikolebensversicherung erhält der Versicherungsnehmer eine jährliche Rentenzahlung. Die Tilgungsversicherung, eine
Kapitallebensversicherung, dient der Tilgung der beiden Darlehen, wozu die Versicherungssumme zzgl. der prognostizierten Überschussbeteiligungen vollständig
ausreichen soll.
Zur Abdeckung anfallender Kapitalertragssteuer kann fakultativ eine weitere Risikolebensversicherung mit laufenden Prämienzahlungen als Steueransparversicherung
abgeschlossen werden, die die prognostizierte Steuerlast abdecken soll, aber nicht zweckgebunden ist. Zur Absicherung des Todesfallrisikos wird darüber
hinaus eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Die streitigen Darlehen unterlägen nicht der Pflicht zur Angabe des
Gesamtbetrages aller vom Verbraucher zur Tilgung des Kredits.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden der Länder ist die Auffassung zu vertreten, dass die KG nicht
vermögensverwaltend, sondern gewerblich tätig wird. Sie wird mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig
tätig und überschreitet mit ihrer Tätigkeit auch den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die Tätigkeit der KG ist nicht mit einem Wertpapierhandel
vergleichbar.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Die gezahlten Versicherungsprämien dienten ganz überwiegend der Bildung von Kapital (Kapitallebensversicherung). Erst zu einem späteren Zeitpunkt war die
Beklagte zur Rückzahlung des unter Umständen vermehrten Kapitals an den Versicherungsnehmer verpflichtet; die Prämien mussten also unter Berücksichtigung
einer Kapitalsteigerung lediglich zurückgezahlt werden, ohne dass die Beklagte eine darüber hinausgehende Leistung erbringen musste. Als Gegenleistung
könnte deshalb allenfalls die Absicherung durch eine Risikolebensversicherung angesehen werden.
Der Senat schließt sich der ganz h.M. an. Nur sie trägt dem Wortlaut Preisangabenverordnung a.F. und dem Sinn und Zweck der Kapitallebensversicherung, die der
späteren Tilgung des endfälligen Festkredits dient, Rechnung. Die von einem Teil der Mindermeinung befürwortete Berücksichtigung jedenfalls des in den
Versicherungsprämien enthaltenen Kostenanteils für die Vermittlung der Risikolebensversicherung sowie des Risikoanteils scheidet schon mangels Praktikabilität
aus.
Dagegen sind die Grundsätze, nach denen der Senat die Wertfestsetzung bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestandes eines Risikolebensversicherung Vertrages vornimmt
entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen. Denn die Risikolebensversicherung wird nicht dadurch geprägt, daß
die vom Versicherer im Versicherungsfall zu erbringenden Leistungen in ihrer Höhe und ihrer Dauer durch den Vertrag von vornherein festgelegt sind.