Risikolebensversicherung für Geringverdiener
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Mit der Annahme des Antrags durch den Versicherer kommt der Versicherungsvertrag zustande. Sie erfolgt schriftlich in Form einer sog. Annahmeerklärung oder durch Übersendung des Versicherungsscheins an den Antragsteller. Inhaltliche Abweichungen vom Antrag können aufgrund der Risikoprüfung erforderlich sein, wenn die Risikolebensversicherung zu dem Ergebnis kommt, dass der Versicherungsschutz nur mit Risikobeitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen vereinbart werden kann.
Dabei muss durch eine entsprechende Vertragsgestaltung sichergestellt sein, dass die ermäßigten Kostensätze immer noch kostendeckend sind. Bei Kollektivrahmenverträgen mit einem Gesamtjahresbeitrag von mindestens 7.500 EUR oder einer Gesamtversicherungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR genügt es darüber hinaus, den Ratenzuschlag für unterjährige Zahlungsweise nur in Höhe des sich aus der Ratenzahlung ergebenden Zinsverlustes anzusetzen. Für die Altbestände gelten weiterhin die Sonderbestimmungen der Risikolebensversicherung für die Mindestbeteiligung.
Eine Verpfändung schließt das Recht auf die Versicherungsleistung ebenso ein, wie die Kündigung des Vertrages, die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme, die Bezugsrechtsbezeichnung usw. Der Pfändungsgläubiger muss vor Eintritt des Versicherungsfalls eine bestehende Bezugsberechtigung widerrufen haben, da anderenfalls der Bezugsberechtigte trotz der Pfändung den Anspruch auf die Risikolebensversicherung für Geringverdiener unbeschränkt erlangen und frei darüber verfügen könnte. In diesem Zusammenhang sind Rückdeckungsversicherungen relevant,
Grundsätzlich können Risikolebensversicherung Verträge als Einzelverträge oder im Rahmen von Kollektivlebensversicherungen abgeschlossen werden. Scheidet eine versicherte Person mit unwiderruflichem Bezugsrecht oder mit vom Vertragspartner überlassenem Rechtsanspruch auf Anwartschaften auf die Versicherungsleistung aus einer Kollektiv Risikolebensversicherung aus, so kann sie entsprechend ihrer Anwartschaft das Versicherungsverhältnis innerhalb von drei Monaten ohne erneute Risikoprüfung als Einzelversicherungsvertrag fortsetzen.
Risikolebensversicherung für Geringverdiener
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Geringverdiener sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung für Geringverdiener mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind
und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll. Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den
Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt
sich eine solche Risikoversicherung.
Eine Risikolebensversicherung haben in Deutschland so gut wie alle Lebensversicherungen im Angebot. Ob Sparer mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung besser
fahren, hängt davon ab, ob sie einen Sparvertrag mit einer Risikolebensversicherung kombinieren wollen. Ist das der Fall, so sind sie mit einer
fondsgebundenen Lebensversicherung besser bedient. Wenn keine Risikolebensversicherung gewünscht wird, dann sollte prinzipiell eine fondsgebundene
Rentenversicherung vorgezogen werden.
Lebenslange Todesfallversicherungen werden als Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer angeboten, wobei nach Erreichen z. B. des 60. Lebensjahres
die Risikolebensversicherung mit voller Versicherungssumme beitragsfrei weitergeführt wird. Auch eine Risikolebensversicherung mit fallender Summe und gleichbleibendem
Beitrag enden hinsichtlich ihrer Beitragszahlungsdauer vor dem Ende der Vertragsdauer. Eine verkürzte Beitragszahlungsdauer kann auch in der
Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung vorgesehen sein.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Abhängig vom versicherten Tarif ist es durchaus möglich, dass sogar der gleichzeitig mitvereinbarte Todesfallschutz in Form einer «Risikolebensversicherung»
zusammen mit der BU-Zusatzversicherung preisgünstiger ist als eine selbstständige BUV. Die Risiko-Zusatzversicherung bietet einen preisgünstigeren
Versicherungsschutz als die separate Risikolebensversicherung. Der Beitragsvorteil ergibt sich aus der gemeinsam mit dem Hauptvertrag geführten
Vertragsverwaltung.
Die Risiko-Zusatzversicherung bietet sich dann an, wenn ein erhöhter Todesfallschutz insbesondere zur Hinterbliebenenversorgung benötigt wird, der über der
Erlebensfallleistung liegen soll. Die Risikolebensversicherung für Geringverdiener kann mit gleich bleibender oder mit monatlich fallender Versicherungssumme vereinbart werden.
In der Regel besteht innerhalb der ersten zehn Jahre eine Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung mit gleicher oder kleinerer Versicherungssumme.
Dynamikanpassungen sind in der Regel nicht vorgesehen.
Lebensversicherungsverträge werden sehr oft als Finanzierungsinstrument genutzt, indem über sie Hypotheken abgesichert und getilgt werden. Gleichzeitig ist
damit die Absicherung des Todesfallrisikos für die Hinterbliebenen verbunden. Es kann auch eine Risikolebensversicherung (siehe Ziffer 2) zur alleinigen
Absicherung der Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Die Besonderheit eines Darlehens in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung besteht darin, dass
das Hypothekendarlehen über die Risikolebensversicherung abgesichert und getilgt wird.
Risikolebensversicherung
Ein spezieller Versicherungsschutz wird durch die Risikolebensversicherung für Ratenkredite mit Zuschlagskalkulation, für Kredite mit Annuitätentilgung und für
Dispositionskredite und Nichtratenkredite geboten. Der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Einmalbeitrag ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Der
Versicherungsschutz beginnt nach erfolgter Zahlung. Vor Abschluss des Versicherungsvertrages und vor Auszahlung der Darlehenssumme besteht noch kein
Versicherungsschutz.
Mit dem Bauvorhaben sind in der Regel erhebliche finanzielle Lasten verbunden. Es sollte deshalb auch darüber nachgedacht werden, wie bei vorzeitigem Tod
des Hauptverdieners weiterlaufende Hypotheken bezahlt werden können. Dazu bietet sich die Risikolebensversicherung an, die sich während ihrer Laufzeit
der Höhe des Restdarlehens angleicht. Es handelt sich hierbei um eine Sonderform der Risikolebensversicherung für Geringverdiener. Zur Abdeckung des Risikos der Arbeitsunfähigkeit
kann eine Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Die Prognose des behandelnden Arztes allein reicht nicht, auch der Gesellschaftsarzt der Barmenia Risikolebensversicherung muss diese bestätigen. Der übliche Ausschlusskatalog wie
beispielsweise für versuchte Selbsttötung und Kriegsteilnahme ist übersichtlich kurz. Unterschieden werden drei Tarifstufen. Am günstigsten kommen
Nichtraucher davon, die zudem einen günstigen Body-Mass-Index und auch sonst eine günstige Gesundheitssituation aufweisen und sich bei ihren
Freizeitaktivitäten gefährlicher Hobbys enthalten.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Bei der Besteuerung einer Risikolebensversicherung hat sich einiges getan. Wichtigste Neuerungen: Die Einführung der Abgeltungsteuer von 25 % sowie der Ausschluss
von vermögensverwaltenden Versicherungsverträgen von den allgemeinen Besteuerungsregelungen für Versicherungsverträge. Neu ist die gesetzliche Festlegung
steuerlicher Mindeststandards für die Anforderungen an die Risikoleistung aus einer Risikolebensversicherung. Ferner gehören Gewinne aus der Veräußerung einer LV nun zu den
Einkünften aus Kapitalvermögen.
Für den Abschluss einer Teilhaberversicherung eignen sich im Regelfall die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, im Einzelfall aber auch die
Risikolebensversicherung. Ist die Gesellschaft nicht nur Versicherungsnehmerin, sondern auch Bezugsberechtigte einer derartigen Versicherung, so spricht man
von einer echten Teilhaberversicherung. Bei der unechten Teilhaberversicherung ist zwar Versicherungsnehmerin die Gesellschaft, bezugsberechtigt im
Versicherungsfall sind jedoch der Gesellschafter bzw. seine Rechtsnachfolger.
Die echte Teilhaberversicherung wurde bei Personengesellschaften in der Vergangenheit von der Rechtsprechung als Versicherung der Gesellschaft anerkannt, da
sie dazu diente, im Falle des Todes eines Gesellschafters die ungestörte Fortführung des Betriebes sicherzustellen. Die Prämien waren demnach als
Betriebsausgaben abzugsfähig. Bilanzierende Steuerpflichtige mussten jedoch bei einer Versicherung auf den Lebens- oder Todesfall die Ansprüche gegen das
Versicherungsunternehmen stichtagsbezogen in Höhe des Deckungskapitals aktivieren.
Risikolebensversicherung für Geringverdiener
Der in den USA zugelassene Vertrieb gebrauchter Risikolebensversicherung Policen wird als Kapitalanlagemöglichkeit zunehmend auch über inländische
Fondsgesellschaften angeboten. Dabei stellt sich die Frage, welcher Einkunftsart die Erträge der Fondsgesellschaften bzw. der Anleger zuzurechnen sind. Nach
dem Anlagemodell erwirbt die Anlagegesellschaft (in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG) auf dem sog. Zweitmarkt ein Portfolio von US-amerikanischen
Risikolebensversicherung mit einer prognostizierten Restlaufzeit.
Zur Abdeckung anfallender Kapitalertragssteuer kann fakultativ eine weitere Risikolebensversicherung mit laufenden Prämienzahlungen als Steueransparversicherung
abgeschlossen werden, die die prognostizierte Steuerlast abdecken soll, aber nicht zweckgebunden ist. Zur Absicherung des Todesfallrisikos wird darüber
hinaus eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Die streitigen Darlehen unterlägen nicht der Pflicht zur Angabe des
Gesamtbetrages aller vom Verbraucher zur Tilgung des Kredits.
Diese Würdigung des Berufungsgerichts wird durch das dem Kläger unterbreitete Konzept der Sicherheits-Kompakt-Rente bestätigt, nach dem der Abschluss der
Risikolebensversicherung nicht zwingend vorgegeben, sondern lediglich wahlweise angeboten wurde, um mögliche Steueransprüche des Staates abzudecken. Der
Kläger hätte nach dem Modell auf die Steueransparversicherung verzichten können. Die Darlehens- und übrigen Versicherungsverträge hätte er gleichwohl wie
geschehen abschließen können.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Bei einer Kapitallebensversicherung handelt es sich nicht um eine solche (Restschuld-)Versicherung, auch wenn eine Risikolebensversicherung als in einer
Kapitalversicherung mitenthalten gedacht werden kann. Eine Risikolebensversicherung stellt vielmehr im Wesentlichen einen Ansparvorgang dar, der im
Erlebensfalle zur Tilgung des zugleich aufgenommenen Darlehens dienen soll. Die ganz herrschende Meinung nimmt deshalb an, dass Zahlungen für eine
der Berechnung des effektiven Jahreszinses.
Auch dieser Gesichtspunkt führt aber nicht zur Qualifizierung der Zahlungen der Schuldnerin als entgeltliche Leistung. Abgesehen davon, dass die auf die
Risikolebensversicherung entfallenden Prämienanteile im Verhältnis zu den Anteilen für die Kapitalbildung erheblich geringer gewesen sein und insoweit den
Gesamtcharakter der unentgeltlichen Leistung der Schuldnerin nicht beeinträchtigt haben dürften, hat die Beklagte nicht näher erläutert, welcher Anteil der
vereinnahmten Prämienzahlungen auf die Abdeckung des Todesfallrisikos entfiel.
Dagegen sind die Grundsätze, nach denen der Senat die Wertfestsetzung bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestandes eines Risikolebensversicherung Vertrages vornimmt
entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen. Denn die Risikolebensversicherung wird nicht dadurch geprägt, daß
die vom Versicherer im Versicherungsfall zu erbringenden Leistungen in ihrer Höhe und ihrer Dauer durch den Vertrag von vornherein festgelegt sind.