Risikolebensversicherung für Geringverdiener
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Dadurch wird nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit eine monatliche AU-Rente in Höhe des Beitrages gezahlt, um den die Anfangsversicherungssumme monatlich fällt. Die Rente endet bei Fortfall der Arbeitsunfähigkeit oder durch den Tod des Versicherten, spätestens bei Ablauf der Versicherungsdauer. Auch Krankentagegeldversicherungen werden ergänzend zur Risikolebensversicherung angeboten, aus denen dann bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit die fälligen Zins- und Tilgungsraten weiter gezahlt werden.
Der Abzug ist unterschiedlich hoch und wird damit begründet, dass der Restbestand der versicherten Risiken nunmehr in seiner risikomäßigen Zusammensetzung eine Verschlechterung erfährt und bereits Abschluss- und Verwaltungskosten aufgewendet werden mussten. Außerdem erfordert das Rückkaufsrecht die ständige Bereithaltung einer Liquiditätsreserve zur Auszahlung der Rückkaufswerte der Risikolebensversicherung, sodass die hierfür stets bereitzuhaltenden Mittel einer langfristigen Anlage verloren gehen und somit ein höherer Zinsertrag nicht ermöglicht wird.
Die Anpassung der Risikolebensversicherung für Geringverdiener um einen bestimmten Prozentsatz hat sich am Markt durchgesetzt, wobei als Bezugsgröße im Allgemeinen der zuletzt maßgebende Beitrag zugrunde gelegt wird. Dadurch entsteht eine Art Zinseszinseffekt, da die absolute Beitragssteigerung von Jahr zu Jahr größer wird. Generell gängig ist die Anpassungsform, die sich an der Entwicklung des Höchstbeitrages in der Angestelltenversicherung orientiert. Dieser Anpassungsprozentsatz schwankt und ist nicht von vornherein zu prognostizieren.
Im ersten Fall gelten die steuerlichen Vorteile, wenn die Zuzahlung frühestens zu Beginn des sechsten Versicherungsjahres erfolgt, die Restlaufzeit des Risikolebensversicherung Vertrages nach der letzten Zuzahlung mindestens fünf Jahre beträgt, die Zuzahlungen im Kalenderjahr nicht mehr als 10 Prozent und während der vereinbarten Vertragslaufzeit insgesamt nicht mehr als 20 Prozent der Versicherungssumme betragen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Mindestvertragsdauer eingehalten wird.
Risikolebensversicherung für Geringverdiener
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Geringverdiener sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung für Geringverdiener mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Wer aber eine Hinterbliebenenabsicherung in den Vertrag integrieren möchte, sollte sich geeignete Risikolebensversicherung Anbieter dafür suchen, die entweder eine Hinterbliebenenrenten
Zusatzversicherung anbieten (Risikoprüfung erforderlich) oder zumindest die sog. Mindestrentengarantie offerieren. Viele Anbieter von Basis Versicherungen
sehen gar keine Hinterbliebenenvorsorge vor oder bieten sie nur auf Nachfrage an. Oftmals wird der zusätzliche Abschluss einer Risikolebensversicherung
empfohlen, bei Bedarf unter Einschluss einer Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.
Dies zeigt, dass die Höhe des effektiv zu zahlenden Beitrags über die Vertragsdauer nicht konstant sein muss, also mit u. U. höheren Beiträgen gerechnet
werden sollte. Dies ist aus Wettbewerbsgründen allerdings relativ unwahrscheinlich, da die in diesem Bereich marktführenden Direktversicherer ein sehr
starkes Marketinginteresse haben werden, um die Positionierung unter den TOP 10 nicht zu gefährden. Seltener werden die Überschussanteile bei der
Risikolebensversicherung angesammelt und zum Vertragsende ausgezahlt.
Dies bedeutet, dass der Nettobeitrag variabel ist und nicht über die gesamte Laufzeit als fest angesehen werden kann. Sofortüberschussbeteiligungen zwischen
35 und 60 Prozent sind durchaus zu erzielen. Insbesondere bei Todesfallversicherungen können die Überschüsse auch zur Abkürzung der Versicherungsdauer
verwendet werden. Der Ablauf der Versicherung und die Auszahlung der vollen Versicherungssumme erfolgen dann zu dem Zeitpunkt, in dem die Summe aus dem
Deckungskapital die Versicherungssumme erreicht hat.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung von zwei Ehegatten oder Geschäftspartnern sowie der Hinterbliebenenabsicherung.
Die Todesfallsumme wird jedoch nur einmal im Todesfall des Erstversterbenden gezahlt. Dadurch kann diese Vertragsform beitragsgünstiger als zwei getrennte
Versicherungen angeboten werden. Bei der Tarifform Nichtraucherpolice werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen
Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen.
Der Leistungsumfang beinhaltet die Beitragsbefreiung und eine etwa vereinbarte Rentenleistung bis zum 60. oder 65. Lebensjahr. Kein Anspruch auf Leistung
besteht, wenn die BU erst nach Ablauf der Versicherungsdauer der Risikolebensversicherung für Geringverdiener eintritt. Durch die Beitragsbefreiung im Versicherungsfall sind auch für
die Hauptversicherung keine weiteren Beiträge zu entrichten. Die Höhe der jährlichen Rentenleistung beträgt oftmals bis zu 48 Prozent der garantierten
Versicherungssumme bzw. 100 Prozent der Rentenleistung.
Dies bedeutet, dass bei einer Versicherungssumme von 50.000 EUR z. B. eine jährliche Rente über 24.000 EUR versichert werden kann. In der Spitze sind
Deckungen ohne Summenbegrenzung für den Einschluss der BUZ zu einer Risikolebensversicherung möglich; teilweise sind Begrenzungen auf
100, 200, 400 bis 1.000 Prozent der garantierten Summe bei Rentenversicherungen üblich. Versicherungs- und Leistungsdauer können je nach Tarif durchaus
unterschiedlich sein.
Risikolebensversicherung
Ein Kreditnehmer schließt eine Risikolebensversicherung mit einer Vertragsdauer ab, die der Laufzeit der Hypothek entspricht. Auch bereits bestehende
Lebensversicherungen können eingesetzt werden. Er zahlt an den Kreditgeber die laufend fälligen Zinsen und an den Versicherer die Beiträge für die
Lebensversicherung. Anstelle einer ratenweisen Tilgung wird am Ende der Vertragslaufzeit mittels der fälligen Ablaufleistung eine einmalige Gesamttilgung
vorgenommen.
Die Risikolebensversicherung für Geringverdiener vergibt Hypothekendarlehen nur bei einer Absicherung im Grundbuch im erstrangigen, also besonders gesicherten Bereich. Dabei sind
Beleihungsgrenzen zu berücksichtigen. Aber auch gegenüber Geschäfts- und Hypothekenbanken kann eine Risikolebensversicherung als Sicherheiten verwendet und
abgetreten werden. Konkret gibt es für die Tilgung von Darlehen verschiedene Versicherungsmodelle. Die Lebensversicherungssumme ist geringer als die
Darlehenssumme und die Ablaufleistung entspricht in etwa der Kreditsumme.
Im Unterschied zu dieser ist mit ihr aber nicht zugleich auch die Tilgung des Kredites verbunden. Vielmehr soll sie die planmäßige Erfüllung von
Zahlungsverpflichtungen eines Versicherten für den Fall des Todes und bei Einschluss der Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) auch für den Fall der
Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Sie bewirkt somit die Absicherung einer Risikolebensversicherung. Versichert ist eine Versicherungssumme, die beim Tod des
Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer fällig wird.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer werden zunehmend Versicherungsverträge mit einem minimalistischen Versicherungsschutz hinsichtlich
des biometrischen Risikos angeboten. Der Gesetzgeber hat § 20 EStG durch das JStG 2008 dahingehend geändert, dass die privilegierte Besteuerung bei
Neuverträgen nicht zum Tragen kommt, wenn in einer Risikolebensversicherung mit vereinbarter laufender Beitragszahlung in mindestens gleichbleibender Höhe der für die
gesamte Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge beträgt.
Nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) hat sich die Rechtslage bei der Besteuerung von der Risikolebensversicherung grundlegend geändert. Da die
Risikolebensversicherung für Geringverdiener gegen laufende Beitragsleistung mit Sparanteil eine Versicherungsform ist, die der Altersvorsorge dienen kann, bei der aber der
Charakter einer frei verfügbaren Kapitalanlage deutlich überwiegt, wurde die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Beiträge zu solchen Versicherungen, die
nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, werden nicht mehr zum Sonderausgabenabzug zugelassen.
Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sowie das Jahressteuergesetz 2009 enthalten weitere Neuregelungen bei der Besteuerung der Risikolebensversicherung, die
überwiegend ab 2009 in Kraft getreten sind. Das BMF hatte bereits im Dezember 2005 zu Zweifelsfragen bei der Besteuerung von Lebensversicherungen nach neuem
Recht ausführlich Stellung bezogen. Im Oktober 2009 ist ein weiteres Schreiben ergangen, das insbesondere die Rechtsänderungen durch das JStG 2009 erläutert.
Risikolebensversicherung für Geringverdiener
Deutsche und ausländische Versicherungsgesellschaften bieten kreditfinanzierte Risikolebensversicherung ohne Kapitalwahlrecht gegen Einmalbetrag an, bei denen
die Rentenzahlungen sofort beginnen. Der Versicherungsnehmer erwirbt durch die Einmalzahlung den Anspruch auf eine lebenslange Rente (meist wird außerdem
eine Mindestlaufzeit von 15 oder mehr Jahren vereinbart). Die Rentenzahlungen erfolgen nachschlüssig, wobei der Versicherungsnehmer im Regelfall zwischen
monatlicher, viertel- und jährlicher Zahlungsweise wählen kann.
Zur Abdeckung anfallender Kapitalertragssteuer kann fakultativ eine weitere Risikolebensversicherung mit laufenden Prämienzahlungen als Steueransparversicherung
abgeschlossen werden, die die prognostizierte Steuerlast abdecken soll, aber nicht zweckgebunden ist. Zur Absicherung des Todesfallrisikos wird darüber
hinaus eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Die streitigen Darlehen unterlägen nicht der Pflicht zur Angabe des
Gesamtbetrages aller vom Verbraucher zur Tilgung des Kredits.
Diese Würdigung des Berufungsgerichts wird durch das dem Kläger unterbreitete Konzept der Sicherheits-Kompakt-Rente bestätigt, nach dem der Abschluss der
Risikolebensversicherung nicht zwingend vorgegeben, sondern lediglich wahlweise angeboten wurde, um mögliche Steueransprüche des Staates abzudecken. Der
Kläger hätte nach dem Modell auf die Steueransparversicherung verzichten können. Die Darlehens- und übrigen Versicherungsverträge hätte er gleichwohl wie
geschehen abschließen können.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Die gezahlten Versicherungsprämien dienten ganz überwiegend der Bildung von Kapital (Kapitallebensversicherung). Erst zu einem späteren Zeitpunkt war die
Beklagte zur Rückzahlung des unter Umständen vermehrten Kapitals an den Versicherungsnehmer verpflichtet; die Prämien mussten also unter Berücksichtigung
einer Kapitalsteigerung lediglich zurückgezahlt werden, ohne dass die Beklagte eine darüber hinausgehende Leistung erbringen musste. Als Gegenleistung
könnte deshalb allenfalls die Absicherung durch eine Risikolebensversicherung angesehen werden.
Der Senat schließt sich der ganz h.M. an. Nur sie trägt dem Wortlaut Preisangabenverordnung a.F. und dem Sinn und Zweck der Kapitallebensversicherung, die der
späteren Tilgung des endfälligen Festkredits dient, Rechnung. Die von einem Teil der Mindermeinung befürwortete Berücksichtigung jedenfalls des in den
Versicherungsprämien enthaltenen Kostenanteils für die Vermittlung der Risikolebensversicherung sowie des Risikoanteils scheidet schon mangels Praktikabilität
aus.
Der Antrag ging bei der Beklagten am 1.6.2000 ein. Ende Juni 2000 wurde der Mitarbeiterin des Vermittlungsunternehmens seitens der Beklagten fernmündlich
mitgeteilt, der Antrag könne nur zu einer um 55,70 DM erhöhten Prämie angenommen werden, man könne aber als günstigeres Versicherungsprodukt eine
Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung anbieten. Diese legte ihm einen neuen Versicherungsantrag für eine
Risikolebensversicherung nebst Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vor.