Risikolebensversicherung günstig
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Der Versicherungsfall des Todes ist mit dem Ableben der versicherten Person eingetreten. Der Tod des Versicherten ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Zur Auszahlung der Versicherungsleistung sind der Risikolebensversicherung folgende Unterlagen vorzulegen, eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde, ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Verlauf und Beginn der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt hat, der Versicherungsschein, der Nachweis der letzten Beitragszahlung.
Sie ist vor allem als Ehegatten-Versicherung sowie als Risikolebensversicherung für Betriebe gebräuchlich und ist stets dann zu empfehlen, wenn zwei Personen wirtschaftlich miteinander verbunden sind und im Ablebensfall oder zum Vertragsablauf Kapital benötigt wird. Diese Versicherung ist auf einen festen Auszahlungszeitpunkt fixiert. Die vereinbarte Versicherungssumme wird nur bei Ablauf ausgezahlt. Die Prämienzahlungsdauer ist vom Leben des Versicherten abhängig, verstirbt der Versicherte vor Vertragsablauf.
Die Risikolebensversicherung günstig als private Vorsorgemaßnahme befindet sich in einem Umwandlungsprozess aufgrund staatlicher Eingriffe, sodass sich derzeit nur unsichere Aussagen über die zukünftige Entwicklung dieser Versicherungssparte treffen lassen. Bislang jedenfalls war die Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit dem sogenannten Drei-Säulen-Konzept. Im Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung der Altersversorgung, der Hinterbliebenenabsicherung, sowie flankierend der Berufsunfähigkeitsabsicherung stehen.
Der Vertrag kann somit während der gesamten Laufzeit der persönlichen Einkommensentwicklung angepasst werden und die Gefahr der Geldentwertung durch inflationäre Tendenzen aufgefangen werden. Gleichzeitig kann bei steigender Einkommensentwicklung durch Anpassung der Versicherungsleistungen die Sicherung des individuellen Lebensstandards erfolgen. Die Dynamik wird bei Vertragsabschluss der Risikolebensversicherung in Form eines bestimmten Prozentsatzes beantragt; auch nachträglich kann sie in bereits bestehende Verträge eingeschlossen werden.
Risikolebensversicherung günstig
In erster Linie sollten Sie immer Wert auf die benötigten Versicherungsleistungen im Auge behalten und sich dann an den anfallenden Beiträgen orientieren. Zwar kann eine Risikolebensversicherung günstig vom Preis sein, aber dennoch einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz beinhalten. Denn wer am flaschen Ende spart, also nur auf den Preis achtet, kann im Bearfs- oder Schadenfall diese Entscheidung schnell bereuen, wenn die zu erwrtende finanzielle Entschädigungsleistung durch die Risikolebensversicherung entweder gar nicht, oder nur zum Teil erfolgt. Nicht immer ist günstig die bessere Wahl, gerade wenn es um die Absicherung entweder des persönlichen Eigentums, oder der eigenen Gesundheit ist. Wählen Sie lieber einen Tarif, der vielleicht etwas teurer ist, Ihnen aber dafür bessere Leistungen bietet.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme können während ihrer Laufzeit spätestens bis zum Ende des zehnten Versicherungsjahres
ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung über dieselbe oder auch eine niedrigere Todesfallsumme umgetauscht werden. Dieser Umtausch
ist einmal zulässig. Soll eine eingeschlossene BU Zusatzversicherung ebenfalls umgetauscht werden, so ist dies in der Regel von einer
erneuten Gesundheitsprüfung abhängig.
Hier wird bei der Risikolebensversicherung mit laufender Beitragszahlung der Gesamtbeitrag für mehrere Jahre oder für die gesamte Versicherungsdauer im Voraus auf
ein Beitragsdepot eingezahlt; dieses Depot wird verzinst und aus dem Depot werden die jährlich fälligen Beiträge entnommen. Die typische Vertragskonstellation
fünf plus sieben gleich zwölf bedeutet fünfjährige Beitragsentrichtung, zusätzliche siebenjährige Vertragsdauer und Gesamtvertragsdauer zwölf Jahre zur
Erzielung der steuerlichen Bevorzugung.
Der Versicherungsnehmer legt dabei - wie bisher - eine bestimmte Zeitdauer fest, bis zu der die vereinbarte Versicherungssumme im Erlebensfall verfügbar
sein soll. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Verträgen mit festem Ablauftermin kann der Versicherungsnehmer bei Verträgen mit flexibler Laufzeit innerhalb
der Optionszeit von in der Regel fünf Jahren entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er über das Geld verfügen will. Der Ablauf der Risikolebensversicherung lässt sich damit
variabel dem jeweiligen Bedarfszeitpunkt anpassen, insbesondere dem Rentenbeginn.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Zweckmäßig ist der Abschluss einer BUZ für Arbeitnehmer, Selbstständige und Auszubildende, Studenten und Hausfrauen und ebenso als Dienstunfähigkeits
Zusatzversicherung für junge Beamte. Erfahrungsgemäß wird die Absicherung dieser Risiken zumeist vernachlässigt. Zur reinen Risikoabsicherung empfiehlt sich
die Kombination mit einer Risikolebensversicherung. Für Singles kann die Kombination mit der Rentenversicherung interessant sein. Als Koppelung mit
fondsgebundenen Produkten ist die BUZ eher fehl am Platze.
Bei der Risikolebensversicherung günstig mit gleich bleibender Versicherungssumme bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte
Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen. Daraus ergibt sich eine in Bezug auf die stets gleich hohe Versicherungssumme konstante
Beitragsbelastung auf niedrigem Niveau über die gesamte Vertragslaufzeit. Lediglich bei Sofortüberschussanteilsverrechnung ist eine mögliche Beitragsschwankung
des Zahlbeitrages zu berücksichtigen.
Lebensversicherungsverträge werden sehr oft als Finanzierungsinstrument genutzt, indem über sie Hypotheken abgesichert und getilgt werden. Gleichzeitig ist
damit die Absicherung des Todesfallrisikos für die Hinterbliebenen verbunden. Es kann auch eine Risikolebensversicherung (siehe Ziffer 2) zur alleinigen
Absicherung der Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Die Besonderheit eines Darlehens in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung besteht darin, dass
das Hypothekendarlehen über die Risikolebensversicherung abgesichert und getilgt wird.
Risikolebensversicherung
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer der Risikolebensversicherung wird der Kredit aus der Versicherungssumme getilgt. Die Überschussanteile können zur Altersversorgung genutzt
werden. Der Todesfallschutz ist in voller Höhe gegeben. Es kann aber auch vereinbart werden, dass mit der Tilgung nicht bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages
gewartet, sondern der Kredit abgelöst wird, wenn Versicherungssumme und Überschüsse zusammengerechnet ausreichen, um die Tilgung vorzunehmen. Die
Risikolebensversicherung ist gegeben und es sind niedrigere Beiträge zu entrichten.
Mit dem Bauvorhaben sind in der Regel erhebliche finanzielle Lasten verbunden. Es sollte deshalb auch darüber nachgedacht werden, wie bei vorzeitigem Tod
des Hauptverdieners weiterlaufende Hypotheken bezahlt werden können. Dazu bietet sich die Risikolebensversicherung an, die sich während ihrer Laufzeit
der Höhe des Restdarlehens angleicht. Es handelt sich hierbei um eine Sonderform der Risikolebensversicherung günstig. Zur Abdeckung des Risikos der Arbeitsunfähigkeit
kann eine Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Die Prognose des behandelnden Arztes allein reicht nicht, auch der Gesellschaftsarzt der Barmenia Risikolebensversicherung muss diese bestätigen. Der übliche Ausschlusskatalog wie
beispielsweise für versuchte Selbsttötung und Kriegsteilnahme ist übersichtlich kurz. Unterschieden werden drei Tarifstufen. Am günstigsten kommen
Nichtraucher davon, die zudem einen günstigen Body-Mass-Index und auch sonst eine günstige Gesundheitssituation aufweisen und sich bei ihren
Freizeitaktivitäten gefährlicher Hobbys enthalten.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Von einer Teilhaberversicherung wird gesprochen, wenn eine Lebensversicherung Liquiditätsschwierigkeiten abdecken soll, die im Zuge des Ausscheidens von
Gesellschaftern einer Personengesellschaft und der dadurch eintretenden Notwendigkeit der Auszahlung des Gesellschaftsanteils (Auseinandersetzungsguthabens)
an den Gesellschafter oder dessen Rechtsnachfolger eintreten können. Derartige Versicherungen werden auch von Kapitalgesellschaften - in der Regel von einer
GmbH - abgeschlossen, um Abfindungsansprüche der Gesellschafter zu versichern.
Nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) hat sich die Rechtslage bei der Besteuerung von der Risikolebensversicherung grundlegend geändert. Da die
Risikolebensversicherung günstig gegen laufende Beitragsleistung mit Sparanteil eine Versicherungsform ist, die der Altersvorsorge dienen kann, bei der aber der
Charakter einer frei verfügbaren Kapitalanlage deutlich überwiegt, wurde die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Beiträge zu solchen Versicherungen, die
nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, werden nicht mehr zum Sonderausgabenabzug zugelassen.
Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sowie das Jahressteuergesetz 2009 enthalten weitere Neuregelungen bei der Besteuerung der Risikolebensversicherung, die
überwiegend ab 2009 in Kraft getreten sind. Das BMF hatte bereits im Dezember 2005 zu Zweifelsfragen bei der Besteuerung von Lebensversicherungen nach neuem
Recht ausführlich Stellung bezogen. Im Oktober 2009 ist ein weiteres Schreiben ergangen, das insbesondere die Rechtsänderungen durch das JStG 2009 erläutert.
Risikolebensversicherung günstig
Der in den USA zugelassene Vertrieb gebrauchter Risikolebensversicherung Policen wird als Kapitalanlagemöglichkeit zunehmend auch über inländische
Fondsgesellschaften angeboten. Dabei stellt sich die Frage, welcher Einkunftsart die Erträge der Fondsgesellschaften bzw. der Anleger zuzurechnen sind. Nach
dem Anlagemodell erwirbt die Anlagegesellschaft (in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG) auf dem sog. Zweitmarkt ein Portfolio von US-amerikanischen
Risikolebensversicherung mit einer prognostizierten Restlaufzeit.
Zur Abdeckung anfallender Kapitalertragssteuer kann fakultativ eine weitere Risikolebensversicherung mit laufenden Prämienzahlungen als Steueransparversicherung
abgeschlossen werden, die die prognostizierte Steuerlast abdecken soll, aber nicht zweckgebunden ist. Zur Absicherung des Todesfallrisikos wird darüber
hinaus eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Die streitigen Darlehen unterlägen nicht der Pflicht zur Angabe des
Gesamtbetrages aller vom Verbraucher zur Tilgung des Kredits.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden der Länder ist die Auffassung zu vertreten, dass die KG nicht
vermögensverwaltend, sondern gewerblich tätig wird. Sie wird mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig
tätig und überschreitet mit ihrer Tätigkeit auch den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die Tätigkeit der KG ist nicht mit einem Wertpapierhandel
vergleichbar.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte der Kläger als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung u.a. diesen Betrag
als Darlehenszinsen sowie Kosten der Grundschuldbestellung in Höhe von 475,08 DM und Prämien für eine Risikolebensversicherung, die er im Zusammenhang mit
der Gewährung der Bauspardarlehen abgeschlossen hatte, in Höhe von 542,16 DM geltend. Der Beklagte lehnte den Abzug der Darlehenszinsen als Werbungskosten
ab und berücksichtigte die Risikolebensversicherung Prämien im Rahmen der Sonderausgaben.
Auch dieser Gesichtspunkt führt aber nicht zur Qualifizierung der Zahlungen der Schuldnerin als entgeltliche Leistung. Abgesehen davon, dass die auf die
Risikolebensversicherung entfallenden Prämienanteile im Verhältnis zu den Anteilen für die Kapitalbildung erheblich geringer gewesen sein und insoweit den
Gesamtcharakter der unentgeltlichen Leistung der Schuldnerin nicht beeinträchtigt haben dürften, hat die Beklagte nicht näher erläutert, welcher Anteil der
vereinnahmten Prämienzahlungen auf die Abdeckung des Todesfallrisikos entfiel.
Diese rein kalkulatorischen Anteile werden von Risikolebensversicherung Gesellschaften nicht getrennt ausgewiesen und sind den kreditgebenden Banken, die bei
Abschluss des Kreditvertrages häufig nicht einmal die Versicherungsgesellschaft kennen, unbekannt. Die Annahme, die genannten kalkulatorischen Prämienanteile
entsprächen der Höhe nach der Prämie für eine isolierte «Risikolebensversicherung, ist durch nichts belegt. Mit der Nichtberücksichtigung der Prämien für die
Risikolebensversicherung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses.