Günstige Risikolebensversicherung
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Der Rückkauf der Risikolebensversicherung führt somit in der Regel nicht zur Auszahlung der eingezahlten Beiträge. Nach Auszahlung des Rückkaufswertes ist der Versicherungsvertrag erloschen und somit auch alle weiteren Ansprüche aus dem Vertrag. Denn bei dem Rückkauf einer steuerbegünstigten Risikolebensversicherung in den ersten zwölf Jahren seit Vertragsabschluss muss der Versicherer für die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen 25 Prozent Kapitalertragsteuer einbehalten und an das zuständige Finanzamt direkt abführen.
Durch das widerrufliche Bezugsrecht erwirbt der Begünstigte das Recht auf die Versicherungsleistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht lediglich eine Anwartschaft auf die Leistung. Das widerrufliche Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit durch eine schriftliche Anzeige gegenüber dem Versicherer geändert werden. Verstirbt der Begünstigte vor dem Versicherungsfall, so entfällt das widerrufliche Bezugsrecht. Die Anwartschaft geht aber nicht auf die Erben des Bezugsberechtigten der Risikolebensversicherung über.
Ein besonderer Vorteil der Anpassungsmöglichkeit in der dynamischen Günstige Risikolebensversicherung liegt darin, dass eine Erhöhung des Versicherungsschutzes auch bei verschlechtertem Gesundheitszustand vorgenommen werden kann. Der VN kann den Anpassungssatz durch eine entsprechende Willenserklärung auch nachträglich reduzieren, wobei ein bestimmter Prozentsatz (zumeist 4 oder 5 Prozent) nicht unterschritten werden soll. Eine Erhöhung des Anpassungsprozentsatzes ist nur mit Zustimmung des Versicherers möglich.
Ein während der Laufzeit entstehender höherer Deckungsbedarf muss deshalb über weitere zusätzliche Vertragsabschlüsse wahrgenommen werden, die allerdings zumeist mit einer neuerlichen Gesundheitsprüfung verbunden sind. Bestehen erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, könnte ein höherer Todesfallschutz eventuell versagt bleiben. Die Risikolebensversicherung ist darauf ausgelegt, den steigenden Summenbedarf innerhalb des bestehenden Vertrages zu decken, ohne dass es einer erneuten Gesundheitsprüfung bedarf.
Günstige Risikolebensversicherung
Sparen Sie nicht an Leistungen, sondern am Preis, denn durch unseren unabhängigen Vergleich aller Anbieter ermitteln wir Ihnen eine Günstige Risikolebensversicherung mit einem bestmöglichen Leistungsumfang. Neben günstigen Preisen ist es sinnvoll und empfehlenswert, auch auf bedarfsgerechte Leistungen zu achten und nicht auf diese zu verzichten, da sich dies im Bedarfsfall als nachteilig herausstellen wird, nämlich dann, wenn Sie nur einen Teil der von Ihnen gewünschten finanziellen Entschädigungsleistungen erhalten. Daher sollten Sie vor Vertragsabschluß unbedingt darauf achten, dass alle von Ihnen gewünschten Leistungen in dem jeweiligen Tarif enthalten sind und ausreichend abgesichert worden. Durch die individuelle und flexible Gestaltung der Tarife vieler Anbieter, sowie umfangreiche Rabatte, wie diese zum Beispiel bei den Zahlungsmodalitäten der Beiträge angeboten werden, können Sie allein hier bei der Wahl beispielsweise einer halb-, oder ganzfährigen Zahlungsweise Preissenkungen von bis zu 10% erzielen. Auch gibt es je nach Risikolebensversicherung billige Einsteigertarife, von denen Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt also je nach persönlicher Lebensituation (z.B. Gründung einer Familie) in einen höher wertigen Tarif umsteigen können.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Wer aber eine Hinterbliebenenabsicherung in den Vertrag integrieren möchte, sollte sich geeignete Risikolebensversicherung Anbieter dafür suchen, die entweder eine Hinterbliebenenrenten
Zusatzversicherung anbieten (Risikoprüfung erforderlich) oder zumindest die sog. Mindestrentengarantie offerieren. Viele Anbieter von Basis Versicherungen
sehen gar keine Hinterbliebenenvorsorge vor oder bieten sie nur auf Nachfrage an. Oftmals wird der zusätzliche Abschluss einer Risikolebensversicherung
empfohlen, bei Bedarf unter Einschluss einer Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.
Hier wird bei der Risikolebensversicherung mit laufender Beitragszahlung der Gesamtbeitrag für mehrere Jahre oder für die gesamte Versicherungsdauer im Voraus auf
ein Beitragsdepot eingezahlt; dieses Depot wird verzinst und aus dem Depot werden die jährlich fälligen Beiträge entnommen. Die typische Vertragskonstellation
fünf plus sieben gleich zwölf bedeutet fünfjährige Beitragsentrichtung, zusätzliche siebenjährige Vertragsdauer und Gesamtvertragsdauer zwölf Jahre zur
Erzielung der steuerlichen Bevorzugung.
Lebenslange Todesfallversicherungen werden als Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer angeboten, wobei nach Erreichen z. B. des 60. Lebensjahres
die Risikolebensversicherung mit voller Versicherungssumme beitragsfrei weitergeführt wird. Auch eine Risikolebensversicherung mit fallender Summe und gleichbleibendem
Beitrag enden hinsichtlich ihrer Beitragszahlungsdauer vor dem Ende der Vertragsdauer. Eine verkürzte Beitragszahlungsdauer kann auch in der
Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung vorgesehen sein.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Abhängig vom versicherten Tarif ist es durchaus möglich, dass sogar der gleichzeitig mitvereinbarte Todesfallschutz in Form einer «Risikolebensversicherung»
zusammen mit der BU-Zusatzversicherung preisgünstiger ist als eine selbstständige BUV. Die Risiko-Zusatzversicherung bietet einen preisgünstigeren
Versicherungsschutz als die separate Risikolebensversicherung. Der Beitragsvorteil ergibt sich aus der gemeinsam mit dem Hauptvertrag geführten
Vertragsverwaltung.
Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Günstige Risikolebensversicherung besonders preisgünstig. Die Nichtrauchertarife am
deutschen Markt bieten den preisgünstigsten Versicherungsschutz europaweit. Der Fortbestand eines Unternehmens kann durch den plötzlichen Tod eines leitenden
Mitarbeiters gefährdet werden, wenn das Know-how und die Kunden- sowie Bankverbindungen allein auf diese Person zurückzuführen sind. Deshalb kann es
notwendig sein, dieses Risiko abzusichern.
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Die versicherte Summe wird beim
Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer entsprechend dem sinkenden Deckungsbedarf zur Auszahlung kommen. Die Anfangsversicherungssumme wird
jährlich um einen gleich bleibenden Betrag reduziert und so dem notwendigen Deckungsbedarf, z. B. im Zusammenhang mit einem Annuitätendarlehen angepasst.
Verwendet wird diese Form zur Darlehensabsicherung und Hinterbliebenenversorgung.
Risikolebensversicherung
Die Barmenia Risikolebensversicherung hat unter dem Namen PreRisk einen neuen Tarif einer Risikolebensversicherung eingeführt, die auch bei schweren
Erkrankungen mit prognostizierter Lebenserwartung von höchstens einem Jahr leistet. Außerdem werden alternativ zu konstanten auch variable Beitragszahlungen
angeboten. Die Barmenia nennt das hinter PreRisk stehende Konzept Preferred Lives. Dadurch soll die klassische Risikolebensversicherung interessanter
gestaltet werden.
Die Dauer des Vertrages entspricht der Kreditlaufzeit und liegt somit im Normalfall zwischen 4 und 120 Monaten. Wie bereits erwähnt kann die
Günstige Risikolebensversicherung ergänzend in den Vertrag eingeschlossen werden. Dadurch wird nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt einer
Arbeitsunfähigkeit eine monatliche AU-Rente in Höhe des Beitrages gezahlt, um den die Anfangsversicherungssumme monatlich fällt. Die Rente endet bei
Fortfall der Arbeitsunfähigkeit oder durch den Tod des Versicherten.
Auch Krankentagegeldversicherungen werden ergänzend zur Kreditlebensversicherung angeboten, aus denen dann bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit des
Kreditnehmers die fälligen Zins- und Tilgungsraten weiter gezahlt werden. Die Risikolebensversicherung wird über die kreditgebenden Banken und
Leasingunternehmen vertrieben. Die Beziehung zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut wird durch einen Rahmenvertrag geregelt. Der Vertrag wird also dem
Kunden von der Bank angeboten.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Bei der Besteuerung einer Risikolebensversicherung hat sich einiges getan. Wichtigste Neuerungen: Die Einführung der Abgeltungsteuer von 25 % sowie der Ausschluss
von vermögensverwaltenden Versicherungsverträgen von den allgemeinen Besteuerungsregelungen für Versicherungsverträge. Neu ist die gesetzliche Festlegung
steuerlicher Mindeststandards für die Anforderungen an die Risikoleistung aus einer Risikolebensversicherung. Ferner gehören Gewinne aus der Veräußerung einer LV nun zu den
Einkünften aus Kapitalvermögen.
Nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) hat sich die Rechtslage bei der Besteuerung von der Risikolebensversicherung grundlegend geändert. Da die
Günstige Risikolebensversicherung gegen laufende Beitragsleistung mit Sparanteil eine Versicherungsform ist, die der Altersvorsorge dienen kann, bei der aber der
Charakter einer frei verfügbaren Kapitalanlage deutlich überwiegt, wurde die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Beiträge zu solchen Versicherungen, die
nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, werden nicht mehr zum Sonderausgabenabzug zugelassen.
Auf dem Versicherungsmarkt kann eine Risikolebensversicherung mit individueller Vermögensverwaltung abgeschlossen werden. Bei diesen Verträgen wird anders als bei
konventionellen Lebensversicherungen für den Erlebensfall keine Versicherungsleistung garantiert. Der VN allein trägt das Kapitalanlagerisiko. Ein
vermögensverwaltender Versicherungsvertrag liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. In dem Versicherungsvertrag ist eine
gesonderte Verwaltung von speziell für diesen Vertrag zusammengestellten Kapitalanlagen vereinbart.
Günstige Risikolebensversicherung
Kapitalauszahlungen aus einer reinen Risikolebensversicherung fallen nicht unter § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Bei einer Rentenzahlung kann sich jedoch eine
Besteuerung aus anderen Vorschriften ergeben. Bei einer Rentenversicherung muss das VU bereits am Beginn der Vertragslaufzeit ein Langlebigkeitsrisiko
übernehmen. Dies bedeutet, dass bereits bei Vertragsabschluss die Höhe der garantierten Leibrente in Form eines konkreten Geldbetrags festgelegt oder ein
konkret bezifferter Faktor garantiert wird.
Sieht ein Risikolebensversicherung Vertrag lediglich eine Verrentung am Ende der Anspar- bzw. Aufschubphase zu den dann gültigen Bedingungen vor, ist steuerrechtlich ebenfalls keine
Rentenversicherung gegeben, sondern ein nach den allgemeinen Vorschriften zu besteuernder Sparvorgang mit einer steuerlich unbeachtlichen Verrentungsoption.
Sofern vor dem 1.7.2010 ein konkreter oder Rentenfaktor nachträglich zugesagt wird, ist der Vertrag als Rentenversicherung anzuerkennen, und es ist
keine steuerlich relevante Vertragsänderung anzunehmen.
Diese Würdigung des Berufungsgerichts wird durch das dem Kläger unterbreitete Konzept der Sicherheits-Kompakt-Rente bestätigt, nach dem der Abschluss der
Risikolebensversicherung nicht zwingend vorgegeben, sondern lediglich wahlweise angeboten wurde, um mögliche Steueransprüche des Staates abzudecken. Der
Kläger hätte nach dem Modell auf die Steueransparversicherung verzichten können. Die Darlehens- und übrigen Versicherungsverträge hätte er gleichwohl wie
geschehen abschließen können.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Bei einer Kapitallebensversicherung handelt es sich nicht um eine solche (Restschuld-)Versicherung, auch wenn eine Risikolebensversicherung als in einer
Kapitalversicherung mitenthalten gedacht werden kann. Eine Risikolebensversicherung stellt vielmehr im Wesentlichen einen Ansparvorgang dar, der im
Erlebensfalle zur Tilgung des zugleich aufgenommenen Darlehens dienen soll. Die ganz herrschende Meinung nimmt deshalb an, dass Zahlungen für eine
der Berechnung des effektiven Jahreszinses.
Der Senat schließt sich der ganz h.M. an. Nur sie trägt dem Wortlaut Preisangabenverordnung a.F. und dem Sinn und Zweck der Kapitallebensversicherung, die der
späteren Tilgung des endfälligen Festkredits dient, Rechnung. Die von einem Teil der Mindermeinung befürwortete Berücksichtigung jedenfalls des in den
Versicherungsprämien enthaltenen Kostenanteils für die Vermittlung der Risikolebensversicherung sowie des Risikoanteils scheidet schon mangels Praktikabilität
aus.
Hiervon war die Risikolebensversicherung nicht etwa deshalb entbunden, weil grundsätzlich dem Insolvenzverwalter – hier dem Kläger – die Beweislast für die Unentgeltlichkeit
einer Leistung obliegt. Da der Kläger die Unentgeltlichkeit der von der Schuldnerin erbrachten Leistungen behauptet hat, hätte es der Beklagten im Rahmen
der sekundären Darlegungslast oblegen, die von ihr erbrachte Gegenleistung im Einzelnen darzulegen. Das LG ist auch ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass
dem Zahlungsanspruch des Klägers geltend gemachte Entreicherung entgegensteht.