Gute Risikolebensversicherung
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Deshalb ist diese Vertragsform für alle diejenigen geeignet, die gesundheitliche Probleme besitzen. Auch in der Risikolebensversicherung existiert der vorläufige Versicherungsschutz, sodass das Todesfallrisiko in dem Zeitraum zwischen Antragstellung und Beginn des Versicherungsschutzes abgesichert wird. Dabei ist die Höhe der Summe im Todesfall in der Regel begrenzt. Bei einer vorläufigen Deckung entfällt das Widerspruchsrecht, es kann nur dann ausgeübt werden, wenn die Deckungszusage und der Deckungsumfang im endgültigen Vertrag nicht identisch sind.
Durch die Abtretung einer Versicherungsleistung erwirbt der sog. Abtretungsgläubiger alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag einschließlich der Gestaltungsrechte. Abtretungsgläubiger sind sehr oft Banken, die zur Absicherung eines Darlehens eine Risikolebensversicherung vom VN in Form einer Abtretung erhalten. Das Versicherungsverhältnis selbst wird durch eine Abtretung nicht berührt. Der VN bleibt weiterhin Prämienschuldner gegenüber dem Versicherer, Mahnungen und Kündigung sind dem VN zuzustellen.
Lebenslange Todesfallversicherung wird als eine Gute Risikolebensversicherung mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer angeboten, wobei nach Erreichen z. B. des 60. Lebensjahres die Risikolebensversicherung mit voller Versicherungssumme beitragsfrei weitergeführt wird. Auch Risiko«lebensversicherung»en mit fallender Summe und gleichbleibendem Beitrag enden hinsichtlich ihrer Beitragszahlungsdauer vor dem Ende der Vertragsdauer. Eine verkürzte Beitragszahlungsdauer kann auch in der Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung vorgesehen sein.
Der Versicherungsschutz bleibt bei ausreichendem Deckungskapital zumindest teilweise erhalten. Nachteilig ist, dass die Wiederinkraftsetzung des Vertrages eine erneute Gesundheitsüberprüfung erfordert. Auch Zahlungsverzug und Mahnung mit nachfolgender Kündigung durch den Versicherer können zu einer beitragsfreien Versicherungssumme der Risikolebensversicherung führen. Der Vertrag wird dann automatisch umgewandelt. Für die Restlaufzeit bis zum Vertragsablauf bleibt die beitragsfreie Versicherungssumme erhalten.
Für jedes Versicherungsprodukt gibt es eine große Anzahl an Anbietern mit verschiedenen Tarifen und Leistungseinschlüssen, welche sich erheblich im Preis unterscheiden. Doch welche ist eine Gute Risikolebensversicherung, beinhaltet also die bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Beitrag? Um Ihnen hierfür eine Antwort geben zu können, ist es sinnvoll einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse optimierten Versicherungsschutz zu ermitteln und anschliessend aus allen Versicherern den dafür anfallenden, günstigsten Preis herauszufinden. Achten Sie vor allem, dass Sie immer die von Ihnen benötigten Versicherungsleistungen in den Vordergrund stellen und sich nicht nur nach dem vermeintlich günstigsten Beitrag orientieren, denn dies kann sich schnell als Nachteil erweisen wo Sie am Ende drauf zahlen müssen, wenn Sie auf Grund von Leistungsverzicht den Beitrag senken möchten und am Ende, also im Bedarfsfall auf finanzielle Entschädigungen verzichten müssen, oder diese nur eingeschränkt erhalten.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme können während ihrer Laufzeit spätestens bis zum Ende des zehnten Versicherungsjahres
ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung über dieselbe oder auch eine niedrigere Todesfallsumme umgetauscht werden. Dieser Umtausch
ist einmal zulässig. Soll eine eingeschlossene BU Zusatzversicherung ebenfalls umgetauscht werden, so ist dies in der Regel von einer
erneuten Gesundheitsprüfung abhängig.
Die Anrechnung der Überschussanteile auf die laufenden Beiträge (Sofortüberschussverrechnung) wird insbesondere bei «Risikolebensversicherung»en angewendet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angerechneten Überschussanteile die Beitragsaufwendungen, die steuermindernd geltend gemacht werden können, verringern.
Die Anwendung bei der Risikolebensversicherung erfolgt zumeist, da diese nicht mit einem Sparvorgang verbunden ist. Die sofort verrechneten
Überschussanteile bleiben nur so lange erhalten, bis sie neu festgesetzt werden.
Der Versicherungsnehmer legt dabei - wie bisher - eine bestimmte Zeitdauer fest, bis zu der die vereinbarte Versicherungssumme im Erlebensfall verfügbar
sein soll. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Verträgen mit festem Ablauftermin kann der Versicherungsnehmer bei Verträgen mit flexibler Laufzeit innerhalb
der Optionszeit von in der Regel fünf Jahren entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er über das Geld verfügen will. Der Ablauf der Risikolebensversicherung lässt sich damit
variabel dem jeweiligen Bedarfszeitpunkt anpassen, insbesondere dem Rentenbeginn.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Bei der Risikolebensversicherung besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich
hoher oder niedrigerer Versicherungssumme vereinbaren. Für die Anschlussversicherung werden die Beiträge nach dem dann geltenden Eintrittsalter und Tarif
berechnet. Der Umtausch kann bis spätestens zum Ende des 10. Versicherungsjahres erfolgen. Besondere Bedeutung hat diese Versicherung für die Darlehens- und
Hypothekenabsicherung.
Bei der Gute Risikolebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte
Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen. Daraus ergibt sich eine in Bezug auf die stets gleich hohe Versicherungssumme konstante
Beitragsbelastung auf niedrigem Niveau über die gesamte Vertragslaufzeit. Lediglich bei Sofortüberschussanteilsverrechnung ist eine mögliche Beitragsschwankung
des Zahlbeitrages zu berücksichtigen.
Die Risikolebensversicherung hat insbesondere nach der Reduzierung bzw. Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Gesundheitsreformgesetz 1989
erheblichen Zulauf erfahren. Die Beitragszahlung erfolgt bis zum Tod des Versicherten, endet jedoch normalerweise mit Erreichen des 85. Lebensjahres. Auch
eine abgekürzte Beitragszahlung bis beispielsweise zum 65. Lebensjahr kann vereinbart werden. Es handelt sich hierbei um eine reine Hinterbliebenenversorgung
für den Fall des Todes des Ernährers.
Risikolebensversicherung
Ein Kreditnehmer schließt eine Risikolebensversicherung mit einer Vertragsdauer ab, die der Laufzeit der Hypothek entspricht. Auch bereits bestehende
Lebensversicherungen können eingesetzt werden. Er zahlt an den Kreditgeber die laufend fälligen Zinsen und an den Versicherer die Beiträge für die
Lebensversicherung. Anstelle einer ratenweisen Tilgung wird am Ende der Vertragslaufzeit mittels der fälligen Ablaufleistung eine einmalige Gesamttilgung
vorgenommen.
Die Gute Risikolebensversicherung vergibt Hypothekendarlehen nur bei einer Absicherung im Grundbuch im erstrangigen, also besonders gesicherten Bereich. Dabei sind
Beleihungsgrenzen zu berücksichtigen. Aber auch gegenüber Geschäfts- und Hypothekenbanken kann eine Risikolebensversicherung als Sicherheiten verwendet und
abgetreten werden. Konkret gibt es für die Tilgung von Darlehen verschiedene Versicherungsmodelle. Die Lebensversicherungssumme ist geringer als die
Darlehenssumme und die Ablaufleistung entspricht in etwa der Kreditsumme.
Durch die im Verhältnis zur Kreditsumme niedrigere Versicherungssumme der Risikolebensversicherung wird eine Beitragsersparnis erzielt. Allerdings wird in Kauf genommen, dass bei einem
vorzeitigen Tod der Kredit nicht in seiner vollen Höhe abgesichert ist. Zum Ablauftermin soll die vereinbarte Versicherungssumme zusammen mit den
Überschussanteilen zur Ablösung gerade ausreichen. Der Nachteil der fehlenden Absicherung im Todesfall kann durch eine Risikolebensversicherung ausgeglichen werden,
indem die Leistung im Todesfall so aufgestockt wird, dass die garantierte Versicherungssumme der Kreditsumme entspricht.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Maßgebend für die steuerliche Einordnung eines Vertrags als Alt- oder Neuvertrag ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Darunter ist grundsätzlich das
Datum der Ausstellung des Versicherungsscheins zu verstehen. Für vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Versicherungsverträge (Altverträge) ist in der am 31.12.2004
geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Damit besteht insbesondere die Steuerbefreiung (alt) für Altverträge einer Risikolebensversicherung fort. Daneben können die Beiträge zu diesen
Verträgen nach wie vor als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) hat sich die Rechtslage bei der Besteuerung von der Risikolebensversicherung grundlegend geändert. Da die
Gute Risikolebensversicherung gegen laufende Beitragsleistung mit Sparanteil eine Versicherungsform ist, die der Altersvorsorge dienen kann, bei der aber der
Charakter einer frei verfügbaren Kapitalanlage deutlich überwiegt, wurde die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Beiträge zu solchen Versicherungen, die
nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, werden nicht mehr zum Sonderausgabenabzug zugelassen.
Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sowie das Jahressteuergesetz 2009 enthalten weitere Neuregelungen bei der Besteuerung der Risikolebensversicherung, die
überwiegend ab 2009 in Kraft getreten sind. Das BMF hatte bereits im Dezember 2005 zu Zweifelsfragen bei der Besteuerung von Lebensversicherungen nach neuem
Recht ausführlich Stellung bezogen. Im Oktober 2009 ist ein weiteres Schreiben ergangen, das insbesondere die Rechtsänderungen durch das JStG 2009 erläutert.
Gute Risikolebensversicherung
Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung hat das Berufungsgericht rechtfehlerfrei angenommen, dass weder den Zahlungen auf die Tilgungsversicherung
einschließlich des Darlehens 2 noch der Steueransparversicherung noch der Risikolebensversicherung die Funktion eines Tilgungsersatzes im Sinne der
Senatsrechtsprechung zukommt, so dass schon mangels vergleichbarer Interessenlage auch eine analoge Anwendung von vornherein nicht in Betracht kommt.
Hinsichtlich der Tilgungsversicherung hat das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt.
Soweit das Berufungsgericht dem Hinweis im Darlehensvertrag, dass die Versicherungssummen der zur Tilgung der Kredite vorgesehenen Tilgungs- und
Risikolebensversicherung niedriger als die Kredite selbst sind und deshalb eine Deckungslücke entstehen kann, entnommen hat, hieraus ergebe sich lediglich,
dass der Kreditnehmer unter Umständen weitere eigene Geldmittel zur Rückführung der Kredite aufwenden müsse, aber nicht, dass die Steueransparversicherung
planmäßig zur Tilgung eingesetzt werden solle.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen Anlagegesellschaften in Form einer GmbH & Co KG auf dem sog. Zweitmarkt ein Portfolio von US-amerikanischen
Risikolebensversicherung Policen mit einer prognostizierten Restlaufzeit von zwischen sechs Monaten und acht Jahren erwerben. Die KG erwirbt die US
Risikolebensversicherung gegen Zahlung eines Kaufpreises, der über dem Rückkaufspreis, jedoch deutlich unter der Versicherungssumme liegt. Dabei wird die KG bei
als neuer Versicherungsnehmer und -begünstigter eingetragen.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Zahlt ein Schuldner für einen Dritten die Prämien für eine kombinierte Risikolebensversicherung, stellt dies eine unentgeltliche Leistung dar,
wenn der Schuldner zu der Zahlung nicht verpflichtet war und ein etwaiger bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch gegen den Versicherungsnehmer
wirtschaftlich wertlos ist. Die von dem Insolvenzverwalter als Anfechtungsgegnerin in Anspruch genommene Versicherungsgesellschaft kann der Unentgeltlichkeit
der Prämienzahlung nur die Absicherung des Todesfallsrisikos entgegenhalten.
Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wurde vom Finanzgericht (FG) in diesen Punkten nach mündlicher Verhandlung vom 21.September 1983 als
unbegründet abgewiesen. Die Prämien für die Risikolebensversicherung seien keine Aufwendungen zur Erzielung von Einnahmen, sondern Anschaffungskosten des
Versicherungsschutzes für die Darlehenstilgung; die versicherte Darlehenstilgung gehöre in den Vermögensbereich. Die geltend gemachten Schuldzinsen seien
nicht als Werbungskosten abziehbar.
Diese rein kalkulatorischen Anteile werden von Risikolebensversicherung Gesellschaften nicht getrennt ausgewiesen und sind den kreditgebenden Banken, die bei
Abschluss des Kreditvertrages häufig nicht einmal die Versicherungsgesellschaft kennen, unbekannt. Die Annahme, die genannten kalkulatorischen Prämienanteile
entsprächen der Höhe nach der Prämie für eine isolierte «Risikolebensversicherung, ist durch nichts belegt. Mit der Nichtberücksichtigung der Prämien für die
Risikolebensversicherung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses.