Gute Risikolebensversicherung
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Bei den bisherigen Sammelversicherungsverträgen (jetzt Kollektivrahmenverträge) ohne objektive Umschreibung von Art und Höhe der Versicherungsleistung gibt es je nach Größe des Vertrages mehrere Rabattstufen. Der Arbeitgeber sollte sich in jedem Fall darüber im Klaren sein, dass der Abschluss einer solchen Vertragsform auch von ihm organisatorische und administrative Aufgaben verlangt. Er ist u. a. gegenüber der Risikolebensversicherung für die Beitragserhebung, Sammlung, Abführung sowie für die Eintreibung von Beitragsrückständen verantwortlich.
Der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Einmalbeitrag ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Der Versicherungsschutz beginnt nach erfolgter Zahlung. Vor Abschluss der Risikolebensversicherung und vor Auszahlung der Darlehenssumme besteht noch kein Versicherungsschutz. Die Dauer des Vertrages entspricht der Kreditlaufzeit und liegt somit im Normalfall zwischen 4 und 120 Monaten. Wie bereits erwähnt kann die Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) ergänzend in den Vertrag eingeschlossen werden.
Die Vereinbarung einer Direktversicherung ist insbesondere aus steuerlichen Gesichtspunkten nach wie vor für Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessant. Die Abfindungsversicherung ist eine Direktversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses abschließt. Der Arbeitgeber hat gem. § 16 Betriebsrentengesetz in einem Turnus von drei Jahren die Anpassung der Gute Risikolebensversicherung zu prüfen und nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers zu berücksichtigen.
Der Versicherungsschutz bleibt bei ausreichendem Deckungskapital zumindest teilweise erhalten. Nachteilig ist, dass die Wiederinkraftsetzung des Vertrages eine erneute Gesundheitsüberprüfung erfordert. Auch Zahlungsverzug und Mahnung mit nachfolgender Kündigung durch den Versicherer können zu einer beitragsfreien Versicherungssumme der Risikolebensversicherung führen. Der Vertrag wird dann automatisch umgewandelt. Für die Restlaufzeit bis zum Vertragsablauf bleibt die beitragsfreie Versicherungssumme erhalten.
Für jedes Versicherungsprodukt gibt es eine große Anzahl an Anbietern mit verschiedenen Tarifen und Leistungseinschlüssen, welche sich erheblich im Preis unterscheiden. Doch welche ist eine Gute Risikolebensversicherung, beinhaltet also die bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Beitrag? Um Ihnen hierfür eine Antwort geben zu können, ist es sinnvoll einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse optimierten Versicherungsschutz zu ermitteln und anschliessend aus allen Versicherern den dafür anfallenden, günstigsten Preis herauszufinden. Achten Sie vor allem, dass Sie immer die von Ihnen benötigten Versicherungsleistungen in den Vordergrund stellen und sich nicht nur nach dem vermeintlich günstigsten Beitrag orientieren, denn dies kann sich schnell als Nachteil erweisen wo Sie am Ende drauf zahlen müssen, wenn Sie auf Grund von Leistungsverzicht den Beitrag senken möchten und am Ende, also im Bedarfsfall auf finanzielle Entschädigungen verzichten müssen, oder diese nur eingeschränkt erhalten.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
In der Risikolebensversicherung sind die Beiträge Jahresbeiträge, auch wenn sie auf Antrag des VN in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten entrichtet
werden. Üblich ist die Zahlung laufender Beiträge bis zum Ende der Versicherungsdauer, längstens bis zum Ableben der versicherten Person. Teilweise werden
auch Einmalbeitragszahlungen vorgesehen, wobei diese in voller Höhe bei Vertragsabschluss zu leisten sind. Hierbei sind steuerliche Probleme zu berücksichtigen.
Lebensversicherungen mit Beitragsvorauszahlungen haben an Bedeutung gewonnen.
Die Anrechnung der Überschussanteile auf die laufenden Beiträge (Sofortüberschussverrechnung) wird insbesondere bei «Risikolebensversicherung»en angewendet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angerechneten Überschussanteile die Beitragsaufwendungen, die steuermindernd geltend gemacht werden können, verringern.
Die Anwendung bei der Risikolebensversicherung erfolgt zumeist, da diese nicht mit einem Sparvorgang verbunden ist. Die sofort verrechneten
Überschussanteile bleiben nur so lange erhalten, bis sie neu festgesetzt werden.
Der Versicherungsnehmer legt dabei - wie bisher - eine bestimmte Zeitdauer fest, bis zu der die vereinbarte Versicherungssumme im Erlebensfall verfügbar
sein soll. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Verträgen mit festem Ablauftermin kann der Versicherungsnehmer bei Verträgen mit flexibler Laufzeit innerhalb
der Optionszeit von in der Regel fünf Jahren entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er über das Geld verfügen will. Der Ablauf der Risikolebensversicherung lässt sich damit
variabel dem jeweiligen Bedarfszeitpunkt anpassen, insbesondere dem Rentenbeginn.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Der Vorteil der Risikolebensversicherung liegt in dem günstigen Beitrag. Es sollte daher die Möglichkeit des Sofortrabatts für die Sofortüberschussanteil
Verrechnung gewählt werden. Selbst dann, wenn sich dieser Beitrag während der Vertragsdauer ändern kann, besteht ein erheblicher Liquiditätsvorteil. Eine
spezielle Todesfallversicherung stellt die Risikolebensversicherung insofern dar, als sie nur kleine Summen bis zu 5.000 EUR zur Deckung der Beerdigungskosten
bereitstellen soll.
Bei der Gute Risikolebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte
Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen. Daraus ergibt sich eine in Bezug auf die stets gleich hohe Versicherungssumme konstante
Beitragsbelastung auf niedrigem Niveau über die gesamte Vertragslaufzeit. Lediglich bei Sofortüberschussanteilsverrechnung ist eine mögliche Beitragsschwankung
des Zahlbeitrages zu berücksichtigen.
Die Risikolebensversicherung hat insbesondere nach der Reduzierung bzw. Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Gesundheitsreformgesetz 1989
erheblichen Zulauf erfahren. Die Beitragszahlung erfolgt bis zum Tod des Versicherten, endet jedoch normalerweise mit Erreichen des 85. Lebensjahres. Auch
eine abgekürzte Beitragszahlung bis beispielsweise zum 65. Lebensjahr kann vereinbart werden. Es handelt sich hierbei um eine reine Hinterbliebenenversorgung
für den Fall des Todes des Ernährers.
Risikolebensversicherung
Die Restschuldversicherung ist eine Tarifform der Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, die sich damit dem Tilgungsverlauf eines
Darlehens und der gleichzeitig fallenden riskierten Restschuld anpasst. Die Laufzeit kann zwischen vier und 120 Monaten betragen. Der Beitrag wird
normalerweise als Einmalbeitrag geleistet und ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Verwendet wird die Restschuldversicherung zur Absicherung von
Krediten mit Annuitätentilgung, Dispositionskrediten und Nichtratenkrediten.
Die Gute Risikolebensversicherung vergibt Hypothekendarlehen nur bei einer Absicherung im Grundbuch im erstrangigen, also besonders gesicherten Bereich. Dabei sind
Beleihungsgrenzen zu berücksichtigen. Aber auch gegenüber Geschäfts- und Hypothekenbanken kann eine Risikolebensversicherung als Sicherheiten verwendet und
abgetreten werden. Konkret gibt es für die Tilgung von Darlehen verschiedene Versicherungsmodelle. Die Lebensversicherungssumme ist geringer als die
Darlehenssumme und die Ablaufleistung entspricht in etwa der Kreditsumme.
Auch Krankentagegeldversicherungen werden ergänzend zur Kreditlebensversicherung angeboten, aus denen dann bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit des
Kreditnehmers die fälligen Zins- und Tilgungsraten weiter gezahlt werden. Die Risikolebensversicherung wird über die kreditgebenden Banken und
Leasingunternehmen vertrieben. Die Beziehung zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut wird durch einen Rahmenvertrag geregelt. Der Vertrag wird also dem
Kunden von der Bank angeboten.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Bei einer Todesfallrisikoversicherung bestanden (vor Eintritt des Versicherungsfalls) keine aktivierungsfähigen Ansprüche. Nach der neueren Rechtsprechung
des BFH sind Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall oder Risikolebensversicherung, die eine Personengesellschaft für ihre Gesellschafter
abschließt, ausschließlich dem Privatvermögen zuzuordnen. Sie decken keine betrieblichen Risiken ab, sondern dienen allein der persönlichen Daseinsvorsorge
und sind daher privat veranlasst.
Für den Abschluss einer Teilhaberversicherung eignen sich im Regelfall die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, im Einzelfall aber auch die
Risikolebensversicherung. Ist die Gesellschaft nicht nur Versicherungsnehmerin, sondern auch Bezugsberechtigte einer derartigen Versicherung, so spricht man
von einer echten Teilhaberversicherung. Bei der unechten Teilhaberversicherung ist zwar Versicherungsnehmerin die Gesellschaft, bezugsberechtigt im
Versicherungsfall sind jedoch der Gesellschafter bzw. seine Rechtsnachfolger.
Die echte Teilhaberversicherung wurde bei Personengesellschaften in der Vergangenheit von der Rechtsprechung als Versicherung der Gesellschaft anerkannt, da
sie dazu diente, im Falle des Todes eines Gesellschafters die ungestörte Fortführung des Betriebes sicherzustellen. Die Prämien waren demnach als
Betriebsausgaben abzugsfähig. Bilanzierende Steuerpflichtige mussten jedoch bei einer Versicherung auf den Lebens- oder Todesfall die Ansprüche gegen das
Versicherungsunternehmen stichtagsbezogen in Höhe des Deckungskapitals aktivieren.
Gute Risikolebensversicherung
Deutsche und ausländische Versicherungsgesellschaften bieten kreditfinanzierte Risikolebensversicherung ohne Kapitalwahlrecht gegen Einmalbetrag an, bei denen
die Rentenzahlungen sofort beginnen. Der Versicherungsnehmer erwirbt durch die Einmalzahlung den Anspruch auf eine lebenslange Rente (meist wird außerdem
eine Mindestlaufzeit von 15 oder mehr Jahren vereinbart). Die Rentenzahlungen erfolgen nachschlüssig, wobei der Versicherungsnehmer im Regelfall zwischen
monatlicher, viertel- und jährlicher Zahlungsweise wählen kann.
Sieht ein Risikolebensversicherung Vertrag lediglich eine Verrentung am Ende der Anspar- bzw. Aufschubphase zu den dann gültigen Bedingungen vor, ist steuerrechtlich ebenfalls keine
Rentenversicherung gegeben, sondern ein nach den allgemeinen Vorschriften zu besteuernder Sparvorgang mit einer steuerlich unbeachtlichen Verrentungsoption.
Sofern vor dem 1.7.2010 ein konkreter oder Rentenfaktor nachträglich zugesagt wird, ist der Vertrag als Rentenversicherung anzuerkennen, und es ist
keine steuerlich relevante Vertragsänderung anzunehmen.
Diese Würdigung des Berufungsgerichts wird durch das dem Kläger unterbreitete Konzept der Sicherheits-Kompakt-Rente bestätigt, nach dem der Abschluss der
Risikolebensversicherung nicht zwingend vorgegeben, sondern lediglich wahlweise angeboten wurde, um mögliche Steueransprüche des Staates abzudecken. Der
Kläger hätte nach dem Modell auf die Steueransparversicherung verzichten können. Die Darlehens- und übrigen Versicherungsverträge hätte er gleichwohl wie
geschehen abschließen können.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Die gezahlten Versicherungsprämien dienten ganz überwiegend der Bildung von Kapital (Kapitallebensversicherung). Erst zu einem späteren Zeitpunkt war die
Beklagte zur Rückzahlung des unter Umständen vermehrten Kapitals an den Versicherungsnehmer verpflichtet; die Prämien mussten also unter Berücksichtigung
einer Kapitalsteigerung lediglich zurückgezahlt werden, ohne dass die Beklagte eine darüber hinausgehende Leistung erbringen musste. Als Gegenleistung
könnte deshalb allenfalls die Absicherung durch eine Risikolebensversicherung angesehen werden.
Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wurde vom Finanzgericht (FG) in diesen Punkten nach mündlicher Verhandlung vom 21.September 1983 als
unbegründet abgewiesen. Die Prämien für die Risikolebensversicherung seien keine Aufwendungen zur Erzielung von Einnahmen, sondern Anschaffungskosten des
Versicherungsschutzes für die Darlehenstilgung; die versicherte Darlehenstilgung gehöre in den Vermögensbereich. Die geltend gemachten Schuldzinsen seien
nicht als Werbungskosten abziehbar.
Hiervon war die Risikolebensversicherung nicht etwa deshalb entbunden, weil grundsätzlich dem Insolvenzverwalter – hier dem Kläger – die Beweislast für die Unentgeltlichkeit
einer Leistung obliegt. Da der Kläger die Unentgeltlichkeit der von der Schuldnerin erbrachten Leistungen behauptet hat, hätte es der Beklagten im Rahmen
der sekundären Darlegungslast oblegen, die von ihr erbrachte Gegenleistung im Einzelnen darzulegen. Das LG ist auch ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass
dem Zahlungsanspruch des Klägers geltend gemachte Entreicherung entgegensteht.