Gute Risikolebensversicherung
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Vereinsmitglieder dürfen höchstens in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten, gemäß § 159 VVG derzeit 7.500 EUR, versichert werden. Bei entsprechendem Bedarf bestehen allerdings auch gegen Beträge von derzeit 10.000 EUR keine Bedenken, wie das Verbandsrundschreiben Nr. 50/95 vom 03.11.1995 klarstellt. Diese Beschränkung der Risikolebensversicherung gilt jedoch nicht für Vereinigungen, deren überwiegender Zweck darin besteht, die mit dem Beruf zusammenhängenden Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten, z. B. bei Berufsverbänden.
Bei rabattierten Einzeltarifen von 50 Prozent des versicherbaren Personenkreises entfällt, wenn die Risikoprüfung wie bei Einzelversicherungen durchgeführt wird. Die Prämienreduktion muss sich wirtschaftlich im Kollektivvertrag selbst tragen. Zur Erfüllung der Mindestzahl von zehn Personen zählen nicht nur wie bisher die Arbeitnehmer, sondern inzwischen auch deren Ehegatten und Kinder, und auch der Arbeitgeber und dessen Angehörige können in den Kollektiv Risikolebensversicherung Vertrag einbezogen werden.
Die Beteiligten an einem Gute Risikolebensversicherung Vertrag sind der Versicherer, also das Unternehmen, das den Versicherungsschutz bereitstellt, und der Versicherungsnehmer (VN), die versicherte Person oder Personen, der Beitragszahler, die Bezugsberechtigten und Abtretungs- sowie Pfändungsgläubiger. Vertragspartner des Versicherers ist der Versicherungsnehmer. Er ist derjenige, der den Antrag auf den Abschluss eines Risikolebensversicherung-Vertrages stellt. Vielfach ist der VN identisch mit der versicherten Person und dem Beitragszahler.
Bei Bestellung eines widerruflichen Bezugsrechts der Risikolebensversicherung steht es dem Arbeitgeber versicherungsrechtlich jederzeit frei, das Bezugsrecht einseitig aufzuheben, solange der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers ist arbeitsrechtlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit gegeben sind oder nicht. Bei Bestellung eines unwiderruflichen Bezugsrechts kann der Arbeitgeber hingegen das Bezugsrecht nicht einseitig ändern oder aufheben.
Für jedes Versicherungsprodukt gibt es eine große Anzahl an Anbietern mit verschiedenen Tarifen und Leistungseinschlüssen, welche sich erheblich im Preis unterscheiden. Doch welche ist eine Gute Risikolebensversicherung, beinhaltet also die bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Beitrag? Um Ihnen hierfür eine Antwort geben zu können, ist es sinnvoll einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse optimierten Versicherungsschutz zu ermitteln und anschliessend aus allen Versicherern den dafür anfallenden, günstigsten Preis herauszufinden. Achten Sie vor allem, dass Sie immer die von Ihnen benötigten Versicherungsleistungen in den Vordergrund stellen und sich nicht nur nach dem vermeintlich günstigsten Beitrag orientieren, denn dies kann sich schnell als Nachteil erweisen wo Sie am Ende drauf zahlen müssen, wenn Sie auf Grund von Leistungsverzicht den Beitrag senken möchten und am Ende, also im Bedarfsfall auf finanzielle Entschädigungen verzichten müssen, oder diese nur eingeschränkt erhalten.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind
und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll. Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den
Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt
sich eine solche Risikoversicherung.
Hier wird bei der Risikolebensversicherung mit laufender Beitragszahlung der Gesamtbeitrag für mehrere Jahre oder für die gesamte Versicherungsdauer im Voraus auf
ein Beitragsdepot eingezahlt; dieses Depot wird verzinst und aus dem Depot werden die jährlich fälligen Beiträge entnommen. Die typische Vertragskonstellation
fünf plus sieben gleich zwölf bedeutet fünfjährige Beitragsentrichtung, zusätzliche siebenjährige Vertragsdauer und Gesamtvertragsdauer zwölf Jahre zur
Erzielung der steuerlichen Bevorzugung.
Der Versicherungsnehmer legt dabei - wie bisher - eine bestimmte Zeitdauer fest, bis zu der die vereinbarte Versicherungssumme im Erlebensfall verfügbar
sein soll. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Verträgen mit festem Ablauftermin kann der Versicherungsnehmer bei Verträgen mit flexibler Laufzeit innerhalb
der Optionszeit von in der Regel fünf Jahren entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er über das Geld verfügen will. Der Ablauf der Risikolebensversicherung lässt sich damit
variabel dem jeweiligen Bedarfszeitpunkt anpassen, insbesondere dem Rentenbeginn.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung von zwei Ehegatten oder Geschäftspartnern sowie der Hinterbliebenenabsicherung.
Die Todesfallsumme wird jedoch nur einmal im Todesfall des Erstversterbenden gezahlt. Dadurch kann diese Vertragsform beitragsgünstiger als zwei getrennte
Versicherungen angeboten werden. Bei der Tarifform Nichtraucherpolice werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen
Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen.
Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Gute Risikolebensversicherung besonders preisgünstig. Die Nichtrauchertarife am
deutschen Markt bieten den preisgünstigsten Versicherungsschutz europaweit. Der Fortbestand eines Unternehmens kann durch den plötzlichen Tod eines leitenden
Mitarbeiters gefährdet werden, wenn das Know-how und die Kunden- sowie Bankverbindungen allein auf diese Person zurückzuführen sind. Deshalb kann es
notwendig sein, dieses Risiko abzusichern.
Lebensversicherungsverträge werden sehr oft als Finanzierungsinstrument genutzt, indem über sie Hypotheken abgesichert und getilgt werden. Gleichzeitig ist
damit die Absicherung des Todesfallrisikos für die Hinterbliebenen verbunden. Es kann auch eine Risikolebensversicherung (siehe Ziffer 2) zur alleinigen
Absicherung der Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Die Besonderheit eines Darlehens in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung besteht darin, dass
das Hypothekendarlehen über die Risikolebensversicherung abgesichert und getilgt wird.
Risikolebensversicherung
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer der Risikolebensversicherung wird der Kredit aus der Versicherungssumme getilgt. Die Überschussanteile können zur Altersversorgung genutzt
werden. Der Todesfallschutz ist in voller Höhe gegeben. Es kann aber auch vereinbart werden, dass mit der Tilgung nicht bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages
gewartet, sondern der Kredit abgelöst wird, wenn Versicherungssumme und Überschüsse zusammengerechnet ausreichen, um die Tilgung vorzunehmen. Die
Risikolebensversicherung ist gegeben und es sind niedrigere Beiträge zu entrichten.
Die Dauer des Vertrages entspricht der Kreditlaufzeit und liegt somit im Normalfall zwischen 4 und 120 Monaten. Wie bereits erwähnt kann die
Gute Risikolebensversicherung ergänzend in den Vertrag eingeschlossen werden. Dadurch wird nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt einer
Arbeitsunfähigkeit eine monatliche AU-Rente in Höhe des Beitrages gezahlt, um den die Anfangsversicherungssumme monatlich fällt. Die Rente endet bei
Fortfall der Arbeitsunfähigkeit oder durch den Tod des Versicherten.
Im Unterschied zu dieser ist mit ihr aber nicht zugleich auch die Tilgung des Kredites verbunden. Vielmehr soll sie die planmäßige Erfüllung von
Zahlungsverpflichtungen eines Versicherten für den Fall des Todes und bei Einschluss der Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) auch für den Fall der
Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Sie bewirkt somit die Absicherung einer Risikolebensversicherung. Versichert ist eine Versicherungssumme, die beim Tod des
Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer fällig wird.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer werden zunehmend Versicherungsverträge mit einem minimalistischen Versicherungsschutz hinsichtlich
des biometrischen Risikos angeboten. Der Gesetzgeber hat § 20 EStG durch das JStG 2008 dahingehend geändert, dass die privilegierte Besteuerung bei
Neuverträgen nicht zum Tragen kommt, wenn in einer Risikolebensversicherung mit vereinbarter laufender Beitragszahlung in mindestens gleichbleibender Höhe der für die
gesamte Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge beträgt.
Die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen folgt hier daraus, dass das Vermögen einer Personengesellschaft gesamthänderisch gebundenes Vermögen der Gesellschafter
ist und deshalb die Grundsätze über die Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen auch für das Gesellschaftsvermögen gelten. Wenn demnach die Gute Risikolebensversicherung
mit Blick auf das versicherte Risiko in nicht unerheblichem Umfang auch der privaten Lebensführung des Gesellschafters dient, so kann die Versicherung nicht
zum Betriebsvermögen gerechnet werden.
Ein Vertrag für die Risikolebensversicherung muss durchgehend entweder unter die 50 Prozent-Regelung oder unter die 10 Prozent-Regelung fallen. Ein Wechsel zwischen beiden
Varianten ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Wenn ein Versicherungsvertrag beide Regelungen dergestalt miteinander verbindet, dass bei
Risikoeintritt jeweils die Variante anzuwenden sei, die zu einer niedrigeren Leistung führt, ist nicht von einem ausreichenden Mindesttodesfallschutz
auszugehen.
Gute Risikolebensversicherung
Deutsche und ausländische Versicherungsgesellschaften bieten kreditfinanzierte Risikolebensversicherung ohne Kapitalwahlrecht gegen Einmalbetrag an, bei denen
die Rentenzahlungen sofort beginnen. Der Versicherungsnehmer erwirbt durch die Einmalzahlung den Anspruch auf eine lebenslange Rente (meist wird außerdem
eine Mindestlaufzeit von 15 oder mehr Jahren vereinbart). Die Rentenzahlungen erfolgen nachschlüssig, wobei der Versicherungsnehmer im Regelfall zwischen
monatlicher, viertel- und jährlicher Zahlungsweise wählen kann.
Dabei wird die Risikolebensversicherung bei der US-Versicherungsgesellschaft als neuer Versicherungsnehmer und Begünstigter eingetragen, versicherte Person bleibt jedoch weiterhin
der ursprüngliche Versicherungsnehmer. Der des Versicherungskaufs erfolgt ausschließlich durch Eigenkapital. Bei Eintritt des Leistungsfalls,
d.h. bei Ableben der versicherten Person, wird die Versicherungssumme direkt an die KG oder an den Treuhänder ausgezahlt. Der Erwerb der US
Risikolebensversicherung erfolgt in Zusammenarbeit mit sog. Settlement Companies.
Für eine Risikolebensversicherung, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, ist der Sonderausgabenabzug ausgeschlossen (Ausnahme Risikolebensversicherung)
und die Versteuerung durchzuführen, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird, und bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil, der ESt. Hat der Versicherte
im Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr bereits vollendet und besteht der Versicherungsvertrag schon mindestens 12 Jahre, dann wird nur die Hälfte
des Unterschiedsbetrags bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angesetzt.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Zahlt ein Schuldner für einen Dritten die Prämien für eine kombinierte Risikolebensversicherung, stellt dies eine unentgeltliche Leistung dar,
wenn der Schuldner zu der Zahlung nicht verpflichtet war und ein etwaiger bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch gegen den Versicherungsnehmer
wirtschaftlich wertlos ist. Die von dem Insolvenzverwalter als Anfechtungsgegnerin in Anspruch genommene Versicherungsgesellschaft kann der Unentgeltlichkeit
der Prämienzahlung nur die Absicherung des Todesfallsrisikos entgegenhalten.
Der Senat schließt sich der ganz h.M. an. Nur sie trägt dem Wortlaut Preisangabenverordnung a.F. und dem Sinn und Zweck der Kapitallebensversicherung, die der
späteren Tilgung des endfälligen Festkredits dient, Rechnung. Die von einem Teil der Mindermeinung befürwortete Berücksichtigung jedenfalls des in den
Versicherungsprämien enthaltenen Kostenanteils für die Vermittlung der Risikolebensversicherung sowie des Risikoanteils scheidet schon mangels Praktikabilität
aus.
Der Antrag ging bei der Beklagten am 1.6.2000 ein. Ende Juni 2000 wurde der Mitarbeiterin des Vermittlungsunternehmens seitens der Beklagten fernmündlich
mitgeteilt, der Antrag könne nur zu einer um 55,70 DM erhöhten Prämie angenommen werden, man könne aber als günstigeres Versicherungsprodukt eine
Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung anbieten. Diese legte ihm einen neuen Versicherungsantrag für eine
Risikolebensversicherung nebst Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vor.