Risikolebensversicherung für Handwerker
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Einen Anspruch kann derjenige abtreten, dem der Anspruch zusteht, also im Regelfall der VN als Anspruchsinhaber. Aber auch der unwiderruflich Bezugsberechtigte kann seinen Anspruch aus dem Bezugsrecht abtreten, da er ein sofort wirksames Recht auf die Leistung besitzt. Ein Pfändungsgläubiger ist derjenige, dem der VN die Ansprüche aus seiner Versicherung verpfändet hat. Die Verpfändung ist wirksam, wenn sie dem Versicherer angezeigt worden ist. Sämtliche Rechte aus einem Risikolebensversicherung Vertrag sind pfändbar.
Grundsätzlich kommt der Risikolebensversicherung Vertrag durch Stellung eines Antrages und dessen Annahme durch den Versicherer zustande. Der schriftlich zu stellende Antrag kann vom Versicherer angenommen werden, er kann allerdings auch abgelehnt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen mit entsprechenden Änderungen angenommen werden. Der Antragsannahme und der Ausstellung des Versicherungsscheins als Urkunde des Versicherungsvertrages geht die Antrags- und Risikoprüfung voraus.
Für die Beitragsermittlung in der Risikolebensversicherung für Handwerker sind mehrere Einflussfaktoren relevant. Geschlecht, Eintrittsalter, Versicherungsdauer, Leistungsdauer, individueller Gesundheitszustand, individuelle berufliche Risiken, sonstige Zusatzrisiken, Höhe der Versicherungssumme bzw. der versicherten Rente, Höhe der Todesfallabsicherung, Einschluss von Zusatzversicherungen wie BUZ oder UZV, Rabattierung und Kollektivnachlässe, Art und Form der Risikolebensversicherung sowie Zahlungsweise.
Änderungsvereinbarungen wie Stundung, Teilstundung, Ruhen des Vertrages, Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme und Rückkauf haben Auswirkungen auf die weitere Beitragsentrichtung. Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit kann die Risikolebensversicherung die Prämienzahlung stunden, wenn aus der Versicherung bereits ein entsprechender Rückkaufswert vorhanden ist, und zwar solange dieser für die Deckung der fälligen Prämien ausreicht. Anderenfalls ist nur eine Teilstundung möglich.
Risikolebensversicherung für Handwerker
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Handwerker sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung für Handwerker mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
Mit unserem unabhängigen Vergleich die beste Risikolebensversicherung für Handwerker zum günstigsten Preis finden.
Neben nützlichen Informationen und Tipps rund um das Themengebiet Risikolebensversicherung erhalten Sie mit unserem unabhängigen und kostenlosen Versicherungsvergleich eine umfangreiche Auswahl an sehr guten Tarifen zu günstigen Preisen.
Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Wer aber eine Hinterbliebenenabsicherung in den Vertrag integrieren möchte, sollte sich geeignete Risikolebensversicherung Anbieter dafür suchen, die entweder eine Hinterbliebenenrenten
Zusatzversicherung anbieten (Risikoprüfung erforderlich) oder zumindest die sog. Mindestrentengarantie offerieren. Viele Anbieter von Basis Versicherungen
sehen gar keine Hinterbliebenenvorsorge vor oder bieten sie nur auf Nachfrage an. Oftmals wird der zusätzliche Abschluss einer Risikolebensversicherung
empfohlen, bei Bedarf unter Einschluss einer Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.
Die Anrechnung der Überschussanteile auf die laufenden Beiträge (Sofortüberschussverrechnung) wird insbesondere bei «Risikolebensversicherung»en angewendet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angerechneten Überschussanteile die Beitragsaufwendungen, die steuermindernd geltend gemacht werden können, verringern.
Die Anwendung bei der Risikolebensversicherung erfolgt zumeist, da diese nicht mit einem Sparvorgang verbunden ist. Die sofort verrechneten
Überschussanteile bleiben nur so lange erhalten, bis sie neu festgesetzt werden.
Der Versicherungsnehmer legt dabei - wie bisher - eine bestimmte Zeitdauer fest, bis zu der die vereinbarte Versicherungssumme im Erlebensfall verfügbar
sein soll. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Verträgen mit festem Ablauftermin kann der Versicherungsnehmer bei Verträgen mit flexibler Laufzeit innerhalb
der Optionszeit von in der Regel fünf Jahren entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er über das Geld verfügen will. Der Ablauf der Risikolebensversicherung lässt sich damit
variabel dem jeweiligen Bedarfszeitpunkt anpassen, insbesondere dem Rentenbeginn.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Abhängig vom versicherten Tarif ist es durchaus möglich, dass sogar der gleichzeitig mitvereinbarte Todesfallschutz in Form einer «Risikolebensversicherung»
zusammen mit der BU-Zusatzversicherung preisgünstiger ist als eine selbstständige BUV. Die Risiko-Zusatzversicherung bietet einen preisgünstigeren
Versicherungsschutz als die separate Risikolebensversicherung. Der Beitragsvorteil ergibt sich aus der gemeinsam mit dem Hauptvertrag geführten
Vertragsverwaltung.
Die Risiko-Zusatzversicherung bietet sich dann an, wenn ein erhöhter Todesfallschutz insbesondere zur Hinterbliebenenversorgung benötigt wird, der über der
Erlebensfallleistung liegen soll. Die Risikolebensversicherung für Handwerker kann mit gleich bleibender oder mit monatlich fallender Versicherungssumme vereinbart werden.
In der Regel besteht innerhalb der ersten zehn Jahre eine Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung mit gleicher oder kleinerer Versicherungssumme.
Dynamikanpassungen sind in der Regel nicht vorgesehen.
Lebensversicherungsverträge werden sehr oft als Finanzierungsinstrument genutzt, indem über sie Hypotheken abgesichert und getilgt werden. Gleichzeitig ist
damit die Absicherung des Todesfallrisikos für die Hinterbliebenen verbunden. Es kann auch eine Risikolebensversicherung (siehe Ziffer 2) zur alleinigen
Absicherung der Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Die Besonderheit eines Darlehens in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung besteht darin, dass
das Hypothekendarlehen über die Risikolebensversicherung abgesichert und getilgt wird.
Risikolebensversicherung
Ein spezieller Versicherungsschutz wird durch die Risikolebensversicherung für Ratenkredite mit Zuschlagskalkulation, für Kredite mit Annuitätentilgung und für
Dispositionskredite und Nichtratenkredite geboten. Der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Einmalbeitrag ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Der
Versicherungsschutz beginnt nach erfolgter Zahlung. Vor Abschluss des Versicherungsvertrages und vor Auszahlung der Darlehenssumme besteht noch kein
Versicherungsschutz.
Überschüsse für die Altersversorgung verbleiben nicht. Zudem ist der konkrete Zeitpunkt unbestimmt und von externen Einflüssen abhängig. Im Rahmen einer
weiteren Vertragsform, bei der die Laufzeiten des Versicherungs- und Kreditvertrages übereinstimmen, werden die Überschussanteile ausgeschüttet und nicht
angesammelt. Dies führt zu einer Verringerung der Beitragsbelastung und zur vollen Todesfallabsicherung. Wie die Risikolebensversicherung für Handwerker dient auch die
Risikolebensversicherung der Absicherung von Krediten.
Durch die im Verhältnis zur Kreditsumme niedrigere Versicherungssumme der Risikolebensversicherung wird eine Beitragsersparnis erzielt. Allerdings wird in Kauf genommen, dass bei einem
vorzeitigen Tod der Kredit nicht in seiner vollen Höhe abgesichert ist. Zum Ablauftermin soll die vereinbarte Versicherungssumme zusammen mit den
Überschussanteilen zur Ablösung gerade ausreichen. Der Nachteil der fehlenden Absicherung im Todesfall kann durch eine Risikolebensversicherung ausgeglichen werden,
indem die Leistung im Todesfall so aufgestockt wird, dass die garantierte Versicherungssumme der Kreditsumme entspricht.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Bei der Besteuerung einer Risikolebensversicherung hat sich einiges getan. Wichtigste Neuerungen: Die Einführung der Abgeltungsteuer von 25 % sowie der Ausschluss
von vermögensverwaltenden Versicherungsverträgen von den allgemeinen Besteuerungsregelungen für Versicherungsverträge. Neu ist die gesetzliche Festlegung
steuerlicher Mindeststandards für die Anforderungen an die Risikoleistung aus einer Risikolebensversicherung. Ferner gehören Gewinne aus der Veräußerung einer LV nun zu den
Einkünften aus Kapitalvermögen.
Die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen folgt hier daraus, dass das Vermögen einer Personengesellschaft gesamthänderisch gebundenes Vermögen der Gesellschafter
ist und deshalb die Grundsätze über die Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen auch für das Gesellschaftsvermögen gelten. Wenn demnach die Risikolebensversicherung für Handwerker
mit Blick auf das versicherte Risiko in nicht unerheblichem Umfang auch der privaten Lebensführung des Gesellschafters dient, so kann die Versicherung nicht
zum Betriebsvermögen gerechnet werden.
Die echte Teilhaberversicherung wurde bei Personengesellschaften in der Vergangenheit von der Rechtsprechung als Versicherung der Gesellschaft anerkannt, da
sie dazu diente, im Falle des Todes eines Gesellschafters die ungestörte Fortführung des Betriebes sicherzustellen. Die Prämien waren demnach als
Betriebsausgaben abzugsfähig. Bilanzierende Steuerpflichtige mussten jedoch bei einer Versicherung auf den Lebens- oder Todesfall die Ansprüche gegen das
Versicherungsunternehmen stichtagsbezogen in Höhe des Deckungskapitals aktivieren.
Risikolebensversicherung für Handwerker
Der in den USA zugelassene Vertrieb gebrauchter Risikolebensversicherung Policen wird als Kapitalanlagemöglichkeit zunehmend auch über inländische
Fondsgesellschaften angeboten. Dabei stellt sich die Frage, welcher Einkunftsart die Erträge der Fondsgesellschaften bzw. der Anleger zuzurechnen sind. Nach
dem Anlagemodell erwirbt die Anlagegesellschaft (in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG) auf dem sog. Zweitmarkt ein Portfolio von US-amerikanischen
Risikolebensversicherung mit einer prognostizierten Restlaufzeit.
Die Einmalzahlung wird größtenteils fremdfinanziert. Das Darlehen hat i.d.R. eine feste Laufzeit von 8 bis 15 Jahren; die Zinsbindungsfrist kann kürzer sein.
Häufig wird für das Darlehen eine Tilgungsaussetzung vereinbart. Die Tilgung soll durch eine Risikolebensversicherung bzw. einen Investmentplan erfolgen. Die
Laufzeit dieser Kapitalanlagen entspricht deshalb regelmäßig der Laufzeit des Darlehens. Vielfach wird die Lebensversicherung bzw. der Investmentplan gegen
abgeschlossen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden der Länder ist die Auffassung zu vertreten, dass die KG nicht
vermögensverwaltend, sondern gewerblich tätig wird. Sie wird mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig
tätig und überschreitet mit ihrer Tätigkeit auch den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die Tätigkeit der KG ist nicht mit einem Wertpapierhandel
vergleichbar.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Zahlt ein Schuldner für einen Dritten die Prämien für eine kombinierte Risikolebensversicherung, stellt dies eine unentgeltliche Leistung dar,
wenn der Schuldner zu der Zahlung nicht verpflichtet war und ein etwaiger bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch gegen den Versicherungsnehmer
wirtschaftlich wertlos ist. Die von dem Insolvenzverwalter als Anfechtungsgegnerin in Anspruch genommene Versicherungsgesellschaft kann der Unentgeltlichkeit
der Prämienzahlung nur die Absicherung des Todesfallsrisikos entgegenhalten.
Das Feststellungsbegehren und das Zahlungsverlangen des Klägers sind auch begründet. Die Beklagte ist über den von ihr im Schreiben vom 25.08.1998 genannten
Zeitraum vom 01.02.1998 bis 01.08.1999 hinaus verpflichtet, an den Kläger eine Rente in Höhe von monatlich 2.165,17 DM zu zahlen und die
Risikolebensversicherung beitragsfrei zu stellen. Diese Verpflichtung der Beklagten ergibt sich aus ihrem ein Anerkenntnis ihrer Leistungspflicht
beinhaltendem Schreiben vom 25.08.1998 in Verbindung mit dem Vertrag.
Diese rein kalkulatorischen Anteile werden von Risikolebensversicherung Gesellschaften nicht getrennt ausgewiesen und sind den kreditgebenden Banken, die bei
Abschluss des Kreditvertrages häufig nicht einmal die Versicherungsgesellschaft kennen, unbekannt. Die Annahme, die genannten kalkulatorischen Prämienanteile
entsprächen der Höhe nach der Prämie für eine isolierte «Risikolebensversicherung, ist durch nichts belegt. Mit der Nichtberücksichtigung der Prämien für die
Risikolebensversicherung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses.