Risikolebensversicherung für Hausfrauen
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Um konkret feststellen zu können, ob und in welcher Höhe die Risikolebensversicherung mit reduzierter Todesfallsumme Vorteile bietet, sollten Sie die Ablaufleistung mit derjenigen einer Versicherung mit normaler Todesfallleistung vergleichen. Steuerliche Anforderungen sind dabei zu berücksichtigen. Der Todesfallschutz einer Kapitalversicherung gegen laufenden Beitrag mit Sparanteil ist ausreichend, wenn die vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall mindestens der im Erlebensfall entspricht.
Auch hier setzt die Beitragsbefreiung ein, wenn der versicherte Versorger vorzeitig verstirbt. Beim Tod des zu versorgenden Kindes werden die gezahlten Beiträge erstattet. Die Besonderheit dieser Vertragsform liegt darin, dass zwei Personen versichert sind, der Versorger und das zu versorgende Kind. Nach dieser Vertragsform werden zu fest vorgegebenen und vereinbarten Zeitpunkten (z. B. nach Ablauf von 10, 15, 20 und 25 Versicherungsjahren) Teilauszahlungen der Erlebensfallsumme aus der Risikolebensversicherung vorgenommen.
In Deutschland ist der Verkauf der gebrauchten Risikolebensversicherung für Hausfrauen an die cash.life AG, München möglich. Dabei wird ein höherer Erlös als bei der normalen Kündigung eines «Lebensversicherung»svertrages geboten (die Differenz kann nach Aussagen des Unternehmens 5 bis 25 Prozent betragen) sowie eine einfache und unkomplizierte Abwicklung. Der Todesfallschutz wird nach dem Ankauf aufrechterhalten. Im Todesfall der versicherten Person kommt die Todesfallsumme abzüglich des gezahlten Kaufpreises an die Erben zur Auszahlung.
Wird aus einem Vertrag während der ersten zwölf Jahre, der sog. Sperrfrist, der Rückkaufswert in Anspruch genommen, so müssen hiervon die bereits erhaltenen Arbeitnehmer Sparzulagen abgezogen und von dem Versicherer an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Im weiteren Vertragsverlauf ist es zulässig, den Vertrag mit sog. Eigenleistungen zu bedienen. Dies führte früher häufig zu einer Umstellung der Versicherung auf einen entsprechenden, aber teureren Normaltarif oder zu einer Verringerung der Überschussbeteiligung. Seit 1987 gilt für die Risikolebensversicherung und die Normaltarife die gleiche Beitragskalkulation.
Risikolebensversicherung für Hausfrauen
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Hausfrauen sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung für Hausfrauen mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
In der Risikolebensversicherung sind die Beiträge Jahresbeiträge, auch wenn sie auf Antrag des VN in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten entrichtet
werden. Üblich ist die Zahlung laufender Beiträge bis zum Ende der Versicherungsdauer, längstens bis zum Ableben der versicherten Person. Teilweise werden
auch Einmalbeitragszahlungen vorgesehen, wobei diese in voller Höhe bei Vertragsabschluss zu leisten sind. Hierbei sind steuerliche Probleme zu berücksichtigen.
Lebensversicherungen mit Beitragsvorauszahlungen haben an Bedeutung gewonnen.
Eine Risikolebensversicherung haben in Deutschland so gut wie alle Lebensversicherungen im Angebot. Ob Sparer mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung besser
fahren, hängt davon ab, ob sie einen Sparvertrag mit einer Risikolebensversicherung kombinieren wollen. Ist das der Fall, so sind sie mit einer
fondsgebundenen Lebensversicherung besser bedient. Wenn keine Risikolebensversicherung gewünscht wird, dann sollte prinzipiell eine fondsgebundene
Rentenversicherung vorgezogen werden.
Der Verzicht auf den Ansparvorgang und die Kapitalzahlung im Erlebensfall führt dazu, dass vergleichsweise niedrige Beiträge zu entrichten sind. Viele
Risikolebensversicherung Anbieter bieten eine Sofortgewinnbeteiligung an, die den tariflichen Bruttobeitrag auf einen erheblich ermäßigten Nettobeitrag reduziert. Die Höhe dieser
Beitragsermäßigung ist von dem anzuwendenden Gewinnsatz abhängig. Eine solche Regelung ist insofern ungünstiger, als sie nicht wie die Beitragsreduzierung
durch die Sofortgewinnbeteiligung zu niedrigeren Beiträgen führt.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Bei der Risikolebensversicherung besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich
hoher oder niedrigerer Versicherungssumme vereinbaren. Für die Anschlussversicherung werden die Beiträge nach dem dann geltenden Eintrittsalter und Tarif
berechnet. Der Umtausch kann bis spätestens zum Ende des 10. Versicherungsjahres erfolgen. Besondere Bedeutung hat diese Versicherung für die Darlehens- und
Hypothekenabsicherung.
Der Leistungsumfang beinhaltet die Beitragsbefreiung und eine etwa vereinbarte Rentenleistung bis zum 60. oder 65. Lebensjahr. Kein Anspruch auf Leistung
besteht, wenn die BU erst nach Ablauf der Versicherungsdauer der Risikolebensversicherung für Hausfrauen eintritt. Durch die Beitragsbefreiung im Versicherungsfall sind auch für
die Hauptversicherung keine weiteren Beiträge zu entrichten. Die Höhe der jährlichen Rentenleistung beträgt oftmals bis zu 48 Prozent der garantierten
Versicherungssumme bzw. 100 Prozent der Rentenleistung.
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Die versicherte Summe wird beim
Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer entsprechend dem sinkenden Deckungsbedarf zur Auszahlung kommen. Die Anfangsversicherungssumme wird
jährlich um einen gleich bleibenden Betrag reduziert und so dem notwendigen Deckungsbedarf, z. B. im Zusammenhang mit einem Annuitätendarlehen angepasst.
Verwendet wird diese Form zur Darlehensabsicherung und Hinterbliebenenversorgung.
Risikolebensversicherung
Die Barmenia Risikolebensversicherung hat unter dem Namen PreRisk einen neuen Tarif einer Risikolebensversicherung eingeführt, die auch bei schweren
Erkrankungen mit prognostizierter Lebenserwartung von höchstens einem Jahr leistet. Außerdem werden alternativ zu konstanten auch variable Beitragszahlungen
angeboten. Die Barmenia nennt das hinter PreRisk stehende Konzept Preferred Lives. Dadurch soll die klassische Risikolebensversicherung interessanter
gestaltet werden.
Mit dem Bauvorhaben sind in der Regel erhebliche finanzielle Lasten verbunden. Es sollte deshalb auch darüber nachgedacht werden, wie bei vorzeitigem Tod
des Hauptverdieners weiterlaufende Hypotheken bezahlt werden können. Dazu bietet sich die Risikolebensversicherung an, die sich während ihrer Laufzeit
der Höhe des Restdarlehens angleicht. Es handelt sich hierbei um eine Sonderform der Risikolebensversicherung für Hausfrauen. Zur Abdeckung des Risikos der Arbeitsunfähigkeit
kann eine Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Im Unterschied zu dieser ist mit ihr aber nicht zugleich auch die Tilgung des Kredites verbunden. Vielmehr soll sie die planmäßige Erfüllung von
Zahlungsverpflichtungen eines Versicherten für den Fall des Todes und bei Einschluss der Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) auch für den Fall der
Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Sie bewirkt somit die Absicherung einer Risikolebensversicherung. Versichert ist eine Versicherungssumme, die beim Tod des
Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer fällig wird.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer werden zunehmend Versicherungsverträge mit einem minimalistischen Versicherungsschutz hinsichtlich
des biometrischen Risikos angeboten. Der Gesetzgeber hat § 20 EStG durch das JStG 2008 dahingehend geändert, dass die privilegierte Besteuerung bei
Neuverträgen nicht zum Tragen kommt, wenn in einer Risikolebensversicherung mit vereinbarter laufender Beitragszahlung in mindestens gleichbleibender Höhe der für die
gesamte Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge beträgt.
Nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) hat sich die Rechtslage bei der Besteuerung von der Risikolebensversicherung grundlegend geändert. Da die
Risikolebensversicherung für Hausfrauen gegen laufende Beitragsleistung mit Sparanteil eine Versicherungsform ist, die der Altersvorsorge dienen kann, bei der aber der
Charakter einer frei verfügbaren Kapitalanlage deutlich überwiegt, wurde die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Beiträge zu solchen Versicherungen, die
nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, werden nicht mehr zum Sonderausgabenabzug zugelassen.
Die echte Teilhaberversicherung wurde bei Personengesellschaften in der Vergangenheit von der Rechtsprechung als Versicherung der Gesellschaft anerkannt, da
sie dazu diente, im Falle des Todes eines Gesellschafters die ungestörte Fortführung des Betriebes sicherzustellen. Die Prämien waren demnach als
Betriebsausgaben abzugsfähig. Bilanzierende Steuerpflichtige mussten jedoch bei einer Versicherung auf den Lebens- oder Todesfall die Ansprüche gegen das
Versicherungsunternehmen stichtagsbezogen in Höhe des Deckungskapitals aktivieren.
Risikolebensversicherung für Hausfrauen
Deutsche und ausländische Versicherungsgesellschaften bieten kreditfinanzierte Risikolebensversicherung ohne Kapitalwahlrecht gegen Einmalbetrag an, bei denen
die Rentenzahlungen sofort beginnen. Der Versicherungsnehmer erwirbt durch die Einmalzahlung den Anspruch auf eine lebenslange Rente (meist wird außerdem
eine Mindestlaufzeit von 15 oder mehr Jahren vereinbart). Die Rentenzahlungen erfolgen nachschlüssig, wobei der Versicherungsnehmer im Regelfall zwischen
monatlicher, viertel- und jährlicher Zahlungsweise wählen kann.
Zur Abdeckung anfallender Kapitalertragssteuer kann fakultativ eine weitere Risikolebensversicherung mit laufenden Prämienzahlungen als Steueransparversicherung
abgeschlossen werden, die die prognostizierte Steuerlast abdecken soll, aber nicht zweckgebunden ist. Zur Absicherung des Todesfallrisikos wird darüber
hinaus eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Die streitigen Darlehen unterlägen nicht der Pflicht zur Angabe des
Gesamtbetrages aller vom Verbraucher zur Tilgung des Kredits.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden der Länder ist die Auffassung zu vertreten, dass die KG nicht
vermögensverwaltend, sondern gewerblich tätig wird. Sie wird mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig
tätig und überschreitet mit ihrer Tätigkeit auch den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die Tätigkeit der KG ist nicht mit einem Wertpapierhandel
vergleichbar.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Zahlt ein Schuldner für einen Dritten die Prämien für eine kombinierte Risikolebensversicherung, stellt dies eine unentgeltliche Leistung dar,
wenn der Schuldner zu der Zahlung nicht verpflichtet war und ein etwaiger bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch gegen den Versicherungsnehmer
wirtschaftlich wertlos ist. Die von dem Insolvenzverwalter als Anfechtungsgegnerin in Anspruch genommene Versicherungsgesellschaft kann der Unentgeltlichkeit
der Prämienzahlung nur die Absicherung des Todesfallsrisikos entgegenhalten.
Der Senat schließt sich der ganz h.M. an. Nur sie trägt dem Wortlaut Preisangabenverordnung a.F. und dem Sinn und Zweck der Kapitallebensversicherung, die der
späteren Tilgung des endfälligen Festkredits dient, Rechnung. Die von einem Teil der Mindermeinung befürwortete Berücksichtigung jedenfalls des in den
Versicherungsprämien enthaltenen Kostenanteils für die Vermittlung der Risikolebensversicherung sowie des Risikoanteils scheidet schon mangels Praktikabilität
aus.
Denn sein Inhalt entspreche nicht, wie nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, den zwischen Fremden üblichen Risikolebensversicherung Verträgen. Bei unter einander fremden
Vertragsparteien würden in der Regel der geliehene Betrag genau bestimmt, die Laufzeit einschließlich der Kündigungsrechte und -fristen festgelegt sowie die
Zinsen und Sicherheiten vereinbart. Daß eine Darlehenssumme ohne Kenntnis des empfangenen Betrags und ohne exakte Zins- und Disagioberechnung festgelegt
werde, sei unter Fremden nicht üblich.