Risikolebensversicherung für Künstler
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Ist der Versicherungsfall nicht vorzeitig eingetreten, wird die vertragliche Leistung zum Ablauftermin der Versicherung fällig. Bei Rentenversicherungen wird entsprechend eine Leibrente gezahlt. Bei der Dread-Disease-Versicherung wird eine vorgezogene Leistung oder eine Zusatzleistung in Form einer Kapitalzahlung vorgenommen, wenn eine versicherte lebensbedrohliche Erkrankung eingetreten ist. Bei Risikolebensversicherung erfolgt die Auszahlung des Geldwertes des Anteils.
Durch das widerrufliche Bezugsrecht erwirbt der Begünstigte das Recht auf die Versicherungsleistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht lediglich eine Anwartschaft auf die Leistung. Das widerrufliche Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit durch eine schriftliche Anzeige gegenüber dem Versicherer geändert werden. Verstirbt der Begünstigte vor dem Versicherungsfall, so entfällt das widerrufliche Bezugsrecht. Die Anwartschaft geht aber nicht auf die Erben des Bezugsberechtigten der Risikolebensversicherung über.
Eine vorläufige Deckungszusage ist immer dann wichtig, wenn der Antragsteller aus persönlichen Gründen den Abschluss des Vertrages nicht abwarten kann, so z. B. wegen eines unmittelbar bevorstehenden Auslandsaufenthaltes oder aus sonstigen terminlichen Gründen. Die Deckungszusage kann notfalls auch formlos mündlich, telefonisch oder per Telefax erfolgen. Der zustande gekommene Versicherungsvertrag wird mit dem von der Risikolebensversicherung für Künstler ausgefertigten Versicherungsschein (Police) beurkundet.
Bei Bestellung eines widerruflichen Bezugsrechts der Risikolebensversicherung steht es dem Arbeitgeber versicherungsrechtlich jederzeit frei, das Bezugsrecht einseitig aufzuheben, solange der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers ist arbeitsrechtlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit gegeben sind oder nicht. Bei Bestellung eines unwiderruflichen Bezugsrechts kann der Arbeitgeber hingegen das Bezugsrecht nicht einseitig ändern oder aufheben.
Risikolebensversicherung für Künstler
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Künstler sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung für Künstler mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
Mit unserem unabhängigen Vergleich die beste Risikolebensversicherung für Künstler zum günstigsten Preis finden.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
In der Risikolebensversicherung sind die Beiträge Jahresbeiträge, auch wenn sie auf Antrag des VN in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten entrichtet
werden. Üblich ist die Zahlung laufender Beiträge bis zum Ende der Versicherungsdauer, längstens bis zum Ableben der versicherten Person. Teilweise werden
auch Einmalbeitragszahlungen vorgesehen, wobei diese in voller Höhe bei Vertragsabschluss zu leisten sind. Hierbei sind steuerliche Probleme zu berücksichtigen.
Lebensversicherungen mit Beitragsvorauszahlungen haben an Bedeutung gewonnen.
Hier wird bei der Risikolebensversicherung mit laufender Beitragszahlung der Gesamtbeitrag für mehrere Jahre oder für die gesamte Versicherungsdauer im Voraus auf
ein Beitragsdepot eingezahlt; dieses Depot wird verzinst und aus dem Depot werden die jährlich fälligen Beiträge entnommen. Die typische Vertragskonstellation
fünf plus sieben gleich zwölf bedeutet fünfjährige Beitragsentrichtung, zusätzliche siebenjährige Vertragsdauer und Gesamtvertragsdauer zwölf Jahre zur
Erzielung der steuerlichen Bevorzugung.
Der Versicherungsnehmer legt dabei - wie bisher - eine bestimmte Zeitdauer fest, bis zu der die vereinbarte Versicherungssumme im Erlebensfall verfügbar
sein soll. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Verträgen mit festem Ablauftermin kann der Versicherungsnehmer bei Verträgen mit flexibler Laufzeit innerhalb
der Optionszeit von in der Regel fünf Jahren entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er über das Geld verfügen will. Der Ablauf der Risikolebensversicherung lässt sich damit
variabel dem jeweiligen Bedarfszeitpunkt anpassen, insbesondere dem Rentenbeginn.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Bei der Risikolebensversicherung besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich
hoher oder niedrigerer Versicherungssumme vereinbaren. Für die Anschlussversicherung werden die Beiträge nach dem dann geltenden Eintrittsalter und Tarif
berechnet. Der Umtausch kann bis spätestens zum Ende des 10. Versicherungsjahres erfolgen. Besondere Bedeutung hat diese Versicherung für die Darlehens- und
Hypothekenabsicherung.
Die Risiko-Zusatzversicherung bietet sich dann an, wenn ein erhöhter Todesfallschutz insbesondere zur Hinterbliebenenversorgung benötigt wird, der über der
Erlebensfallleistung liegen soll. Die Risikolebensversicherung für Künstler kann mit gleich bleibender oder mit monatlich fallender Versicherungssumme vereinbart werden.
In der Regel besteht innerhalb der ersten zehn Jahre eine Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung mit gleicher oder kleinerer Versicherungssumme.
Dynamikanpassungen sind in der Regel nicht vorgesehen.
Lebensversicherungsverträge werden sehr oft als Finanzierungsinstrument genutzt, indem über sie Hypotheken abgesichert und getilgt werden. Gleichzeitig ist
damit die Absicherung des Todesfallrisikos für die Hinterbliebenen verbunden. Es kann auch eine Risikolebensversicherung (siehe Ziffer 2) zur alleinigen
Absicherung der Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Die Besonderheit eines Darlehens in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung besteht darin, dass
das Hypothekendarlehen über die Risikolebensversicherung abgesichert und getilgt wird.
Risikolebensversicherung
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer der Risikolebensversicherung wird der Kredit aus der Versicherungssumme getilgt. Die Überschussanteile können zur Altersversorgung genutzt
werden. Der Todesfallschutz ist in voller Höhe gegeben. Es kann aber auch vereinbart werden, dass mit der Tilgung nicht bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages
gewartet, sondern der Kredit abgelöst wird, wenn Versicherungssumme und Überschüsse zusammengerechnet ausreichen, um die Tilgung vorzunehmen. Die
Risikolebensversicherung ist gegeben und es sind niedrigere Beiträge zu entrichten.
Überschüsse für die Altersversorgung verbleiben nicht. Zudem ist der konkrete Zeitpunkt unbestimmt und von externen Einflüssen abhängig. Im Rahmen einer
weiteren Vertragsform, bei der die Laufzeiten des Versicherungs- und Kreditvertrages übereinstimmen, werden die Überschussanteile ausgeschüttet und nicht
angesammelt. Dies führt zu einer Verringerung der Beitragsbelastung und zur vollen Todesfallabsicherung. Wie die Risikolebensversicherung für Künstler dient auch die
Risikolebensversicherung der Absicherung von Krediten.
Auch Krankentagegeldversicherungen werden ergänzend zur Kreditlebensversicherung angeboten, aus denen dann bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit des
Kreditnehmers die fälligen Zins- und Tilgungsraten weiter gezahlt werden. Die Risikolebensversicherung wird über die kreditgebenden Banken und
Leasingunternehmen vertrieben. Die Beziehung zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut wird durch einen Rahmenvertrag geregelt. Der Vertrag wird also dem
Kunden von der Bank angeboten.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer werden zunehmend Versicherungsverträge mit einem minimalistischen Versicherungsschutz hinsichtlich
des biometrischen Risikos angeboten. Der Gesetzgeber hat § 20 EStG durch das JStG 2008 dahingehend geändert, dass die privilegierte Besteuerung bei
Neuverträgen nicht zum Tragen kommt, wenn in einer Risikolebensversicherung mit vereinbarter laufender Beitragszahlung in mindestens gleichbleibender Höhe der für die
gesamte Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge beträgt.
Die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen folgt hier daraus, dass das Vermögen einer Personengesellschaft gesamthänderisch gebundenes Vermögen der Gesellschafter
ist und deshalb die Grundsätze über die Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen auch für das Gesellschaftsvermögen gelten. Wenn demnach die Risikolebensversicherung für Künstler
mit Blick auf das versicherte Risiko in nicht unerheblichem Umfang auch der privaten Lebensführung des Gesellschafters dient, so kann die Versicherung nicht
zum Betriebsvermögen gerechnet werden.
Ein Vertrag für die Risikolebensversicherung muss durchgehend entweder unter die 50 Prozent-Regelung oder unter die 10 Prozent-Regelung fallen. Ein Wechsel zwischen beiden
Varianten ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Wenn ein Versicherungsvertrag beide Regelungen dergestalt miteinander verbindet, dass bei
Risikoeintritt jeweils die Variante anzuwenden sei, die zu einer niedrigeren Leistung führt, ist nicht von einem ausreichenden Mindesttodesfallschutz
auszugehen.
Risikolebensversicherung für Künstler
Der in den USA zugelassene Vertrieb gebrauchter Risikolebensversicherung Policen wird als Kapitalanlagemöglichkeit zunehmend auch über inländische
Fondsgesellschaften angeboten. Dabei stellt sich die Frage, welcher Einkunftsart die Erträge der Fondsgesellschaften bzw. der Anleger zuzurechnen sind. Nach
dem Anlagemodell erwirbt die Anlagegesellschaft (in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG) auf dem sog. Zweitmarkt ein Portfolio von US-amerikanischen
Risikolebensversicherung mit einer prognostizierten Restlaufzeit.
Sieht ein Risikolebensversicherung Vertrag lediglich eine Verrentung am Ende der Anspar- bzw. Aufschubphase zu den dann gültigen Bedingungen vor, ist steuerrechtlich ebenfalls keine
Rentenversicherung gegeben, sondern ein nach den allgemeinen Vorschriften zu besteuernder Sparvorgang mit einer steuerlich unbeachtlichen Verrentungsoption.
Sofern vor dem 1.7.2010 ein konkreter oder Rentenfaktor nachträglich zugesagt wird, ist der Vertrag als Rentenversicherung anzuerkennen, und es ist
keine steuerlich relevante Vertragsänderung anzunehmen.
Diese Würdigung des Berufungsgerichts wird durch das dem Kläger unterbreitete Konzept der Sicherheits-Kompakt-Rente bestätigt, nach dem der Abschluss der
Risikolebensversicherung nicht zwingend vorgegeben, sondern lediglich wahlweise angeboten wurde, um mögliche Steueransprüche des Staates abzudecken. Der
Kläger hätte nach dem Modell auf die Steueransparversicherung verzichten können. Die Darlehens- und übrigen Versicherungsverträge hätte er gleichwohl wie
geschehen abschließen können.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Bei einer Kapitallebensversicherung handelt es sich nicht um eine solche (Restschuld-)Versicherung, auch wenn eine Risikolebensversicherung als in einer
Kapitalversicherung mitenthalten gedacht werden kann. Eine Risikolebensversicherung stellt vielmehr im Wesentlichen einen Ansparvorgang dar, der im
Erlebensfalle zur Tilgung des zugleich aufgenommenen Darlehens dienen soll. Die ganz herrschende Meinung nimmt deshalb an, dass Zahlungen für eine
der Berechnung des effektiven Jahreszinses.
Das Feststellungsbegehren und das Zahlungsverlangen des Klägers sind auch begründet. Die Beklagte ist über den von ihr im Schreiben vom 25.08.1998 genannten
Zeitraum vom 01.02.1998 bis 01.08.1999 hinaus verpflichtet, an den Kläger eine Rente in Höhe von monatlich 2.165,17 DM zu zahlen und die
Risikolebensversicherung beitragsfrei zu stellen. Diese Verpflichtung der Beklagten ergibt sich aus ihrem ein Anerkenntnis ihrer Leistungspflicht
beinhaltendem Schreiben vom 25.08.1998 in Verbindung mit dem Vertrag.
Dagegen sind die Grundsätze, nach denen der Senat die Wertfestsetzung bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestandes eines Risikolebensversicherung Vertrages vornimmt
entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen. Denn die Risikolebensversicherung wird nicht dadurch geprägt, daß
die vom Versicherer im Versicherungsfall zu erbringenden Leistungen in ihrer Höhe und ihrer Dauer durch den Vertrag von vornherein festgelegt sind.