Risikolebensversicherung für Künstler
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Deshalb ist diese Vertragsform für alle diejenigen geeignet, die gesundheitliche Probleme besitzen. Auch in der Risikolebensversicherung existiert der vorläufige Versicherungsschutz, sodass das Todesfallrisiko in dem Zeitraum zwischen Antragstellung und Beginn des Versicherungsschutzes abgesichert wird. Dabei ist die Höhe der Summe im Todesfall in der Regel begrenzt. Bei einer vorläufigen Deckung entfällt das Widerspruchsrecht, es kann nur dann ausgeübt werden, wenn die Deckungszusage und der Deckungsumfang im endgültigen Vertrag nicht identisch sind.
Ist beispielsweise eine BUZ eingeschlossen, so erfolgt keine dynamische Anpassung, solange wegen Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung ganz oder teilweise ruht. Eine Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn der VN der Risikolebensversicherung ihr bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widerspricht oder wenn der erste erhöhte Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin gezahlt worden ist. Unterbliebene Erhöhungen können mit Zustimmung des Versicherers nachgeholt werden.
Als Folge einer Anzeigepflichtverletzung steht Rücktritt der Risikolebensversicherung für Künstler vom Vertrag innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre - abweichend hiervon in der Pflege-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre, mit entsprechenden Abweichungen verschiedener Versicherer - im Raume. Bei Eintritt des Versicherungsfalls während der ersten drei Jahre der Vertragsdauer kann der Rücktritt auch nach Ablauf der Frist ausgesprochen werden.
Eine Befreiungsmöglichkeit besteht nach wie vor für die Versorgungswerke der Rechtsanwälte. In der gesetzlichen Rentenversicherung konnten Angestellte, die vor dem 01.01.1968 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht versicherungspflichtig waren, auf Antrag von der zum 01.01.1968 eintretenden Versicherungspflicht befreit werden. Von 1983 bis 1987 wurde aufgrund des Künstler Sozialversicherungsgesetzes auch den selbstständigen Publizisten und Künstlern eine Versicherungsmöglichkeit in Form der Risikolebensversicherung eingeräumt.
Risikolebensversicherung für Künstler
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Künstler sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung für Künstler mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme können während ihrer Laufzeit spätestens bis zum Ende des zehnten Versicherungsjahres
ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung über dieselbe oder auch eine niedrigere Todesfallsumme umgetauscht werden. Dieser Umtausch
ist einmal zulässig. Soll eine eingeschlossene BU Zusatzversicherung ebenfalls umgetauscht werden, so ist dies in der Regel von einer
erneuten Gesundheitsprüfung abhängig.
Die Anrechnung der Überschussanteile auf die laufenden Beiträge (Sofortüberschussverrechnung) wird insbesondere bei «Risikolebensversicherung»en angewendet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angerechneten Überschussanteile die Beitragsaufwendungen, die steuermindernd geltend gemacht werden können, verringern.
Die Anwendung bei der Risikolebensversicherung erfolgt zumeist, da diese nicht mit einem Sparvorgang verbunden ist. Die sofort verrechneten
Überschussanteile bleiben nur so lange erhalten, bis sie neu festgesetzt werden.
Der Verzicht auf den Ansparvorgang und die Kapitalzahlung im Erlebensfall führt dazu, dass vergleichsweise niedrige Beiträge zu entrichten sind. Viele
Risikolebensversicherung Anbieter bieten eine Sofortgewinnbeteiligung an, die den tariflichen Bruttobeitrag auf einen erheblich ermäßigten Nettobeitrag reduziert. Die Höhe dieser
Beitragsermäßigung ist von dem anzuwendenden Gewinnsatz abhängig. Eine solche Regelung ist insofern ungünstiger, als sie nicht wie die Beitragsreduzierung
durch die Sofortgewinnbeteiligung zu niedrigeren Beiträgen führt.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Abhängig vom versicherten Tarif ist es durchaus möglich, dass sogar der gleichzeitig mitvereinbarte Todesfallschutz in Form einer «Risikolebensversicherung»
zusammen mit der BU-Zusatzversicherung preisgünstiger ist als eine selbstständige BUV. Die Risiko-Zusatzversicherung bietet einen preisgünstigeren
Versicherungsschutz als die separate Risikolebensversicherung. Der Beitragsvorteil ergibt sich aus der gemeinsam mit dem Hauptvertrag geführten
Vertragsverwaltung.
Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung für Künstler besonders preisgünstig. Die Nichtrauchertarife am
deutschen Markt bieten den preisgünstigsten Versicherungsschutz europaweit. Der Fortbestand eines Unternehmens kann durch den plötzlichen Tod eines leitenden
Mitarbeiters gefährdet werden, wenn das Know-how und die Kunden- sowie Bankverbindungen allein auf diese Person zurückzuführen sind. Deshalb kann es
notwendig sein, dieses Risiko abzusichern.
Hierzu wird eine Risikolebensversicherung wird auf das Leben der Führungskraft zugunsten des Betriebes abgeschlossen. Die versicherte Person selbst hat keinen Anspruch
auf Leistungen aus diesem Vertrag; sie muss jedoch ihr Einverständnis für den Vertragsabschluss erteilen. VN, Beitragszahler und Begünstigter ist stets der
Betrieb. Neue Keyman-Produkte beinhalten neben der reinen Todesfallabsicherung auch zusätzlichen Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit,
bestimmten schwere Erkrankungen der betreffenden Führungskraft.
Risikolebensversicherung
Ein spezieller Versicherungsschutz wird durch die Risikolebensversicherung für Ratenkredite mit Zuschlagskalkulation, für Kredite mit Annuitätentilgung und für
Dispositionskredite und Nichtratenkredite geboten. Der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Einmalbeitrag ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Der
Versicherungsschutz beginnt nach erfolgter Zahlung. Vor Abschluss des Versicherungsvertrages und vor Auszahlung der Darlehenssumme besteht noch kein
Versicherungsschutz.
Die Dauer des Vertrages entspricht der Kreditlaufzeit und liegt somit im Normalfall zwischen 4 und 120 Monaten. Wie bereits erwähnt kann die
Risikolebensversicherung für Künstler ergänzend in den Vertrag eingeschlossen werden. Dadurch wird nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt einer
Arbeitsunfähigkeit eine monatliche AU-Rente in Höhe des Beitrages gezahlt, um den die Anfangsversicherungssumme monatlich fällt. Die Rente endet bei
Fortfall der Arbeitsunfähigkeit oder durch den Tod des Versicherten.
Die Prognose des behandelnden Arztes allein reicht nicht, auch der Gesellschaftsarzt der Barmenia Risikolebensversicherung muss diese bestätigen. Der übliche Ausschlusskatalog wie
beispielsweise für versuchte Selbsttötung und Kriegsteilnahme ist übersichtlich kurz. Unterschieden werden drei Tarifstufen. Am günstigsten kommen
Nichtraucher davon, die zudem einen günstigen Body-Mass-Index und auch sonst eine günstige Gesundheitssituation aufweisen und sich bei ihren
Freizeitaktivitäten gefährlicher Hobbys enthalten.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Bei einer Todesfallrisikoversicherung bestanden (vor Eintritt des Versicherungsfalls) keine aktivierungsfähigen Ansprüche. Nach der neueren Rechtsprechung
des BFH sind Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall oder Risikolebensversicherung, die eine Personengesellschaft für ihre Gesellschafter
abschließt, ausschließlich dem Privatvermögen zuzuordnen. Sie decken keine betrieblichen Risiken ab, sondern dienen allein der persönlichen Daseinsvorsorge
und sind daher privat veranlasst.
Eine Risikolebensversicherung für Künstler unterscheidet sich von einer Vermögensanlage ohne Versicherungscharakter dadurch, dass ein wirtschaftliches Risiko abgedeckt wird, das aus
der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens für den Lebensplan des Menschen erwächst (biometrisches Risiko). Die durch die
Risikolebensversicherung typischerweise abgedeckten Gefahren sind Tod (Todesfallrisiko) oder ungewisse Lebensdauer. Keine Versicherungsverträge sind Kapitalisierungsgeschäfte,
übernommenen Verpflichtungen nach Dauer und Höhe festgelegt sind.
Hieran ändert sich auch dann nichts, wenn eine Personengesellschaft eine Risikolebensversicherung auf das Leben eines Gesellschafters unterhält und dadurch
die Rückzahlung eines von der Gesellschaft aufgenommenen Darlehens sichergestellt werden soll. Ebenso entschieden worden ist der Fall des Abschlusses eines
Lebensversicherungsvertrages (allerdings) durch den Kommanditisten einer KG, wobei die Risikolebensversicherung als Sicherheit für einen betrieblichen Bankkredit
der Gesellschaft diente.
Risikolebensversicherung für Künstler
Der in den USA zugelassene Vertrieb gebrauchter Risikolebensversicherung Policen wird als Kapitalanlagemöglichkeit zunehmend auch über inländische
Fondsgesellschaften angeboten. Dabei stellt sich die Frage, welcher Einkunftsart die Erträge der Fondsgesellschaften bzw. der Anleger zuzurechnen sind. Nach
dem Anlagemodell erwirbt die Anlagegesellschaft (in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG) auf dem sog. Zweitmarkt ein Portfolio von US-amerikanischen
Risikolebensversicherung mit einer prognostizierten Restlaufzeit.
Soweit das Berufungsgericht dem Hinweis im Darlehensvertrag, dass die Versicherungssummen der zur Tilgung der Kredite vorgesehenen Tilgungs- und
Risikolebensversicherung niedriger als die Kredite selbst sind und deshalb eine Deckungslücke entstehen kann, entnommen hat, hieraus ergebe sich lediglich,
dass der Kreditnehmer unter Umständen weitere eigene Geldmittel zur Rückführung der Kredite aufwenden müsse, aber nicht, dass die Steueransparversicherung
planmäßig zur Tilgung eingesetzt werden solle.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen Anlagegesellschaften in Form einer GmbH & Co KG auf dem sog. Zweitmarkt ein Portfolio von US-amerikanischen
Risikolebensversicherung Policen mit einer prognostizierten Restlaufzeit von zwischen sechs Monaten und acht Jahren erwerben. Die KG erwirbt die US
Risikolebensversicherung gegen Zahlung eines Kaufpreises, der über dem Rückkaufspreis, jedoch deutlich unter der Versicherungssumme liegt. Dabei wird die KG bei
als neuer Versicherungsnehmer und -begünstigter eingetragen.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Das Landgericht hat zu der für den Vorwurf der arglistigen Täuschung erheblichen Frage, ob der Kläger nur ausnahmsweise selbst Pakete ausgeliefert habe,
umfangreich Beweis erhoben und zahlreiche Zeugen vernommen. Insoweit wird auf Bl. 88 f und 135 f d. A. verwiesen. Es hat sodann festgestellt, dass die
Beklagte verpflichtet sei, an den Kläger vom 01.02.1998 an die bedinungsgemäße Risikolebensversicherung aus dem Vertrag bis längstens zum 01.07.2026 zu
zahlen, und dass die «Risikolebensversicherung wirksam fortbestehe.
Auch dieser Gesichtspunkt führt aber nicht zur Qualifizierung der Zahlungen der Schuldnerin als entgeltliche Leistung. Abgesehen davon, dass die auf die
Risikolebensversicherung entfallenden Prämienanteile im Verhältnis zu den Anteilen für die Kapitalbildung erheblich geringer gewesen sein und insoweit den
Gesamtcharakter der unentgeltlichen Leistung der Schuldnerin nicht beeinträchtigt haben dürften, hat die Beklagte nicht näher erläutert, welcher Anteil der
vereinnahmten Prämienzahlungen auf die Abdeckung des Todesfallrisikos entfiel.
Denn sein Inhalt entspreche nicht, wie nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, den zwischen Fremden üblichen Risikolebensversicherung Verträgen. Bei unter einander fremden
Vertragsparteien würden in der Regel der geliehene Betrag genau bestimmt, die Laufzeit einschließlich der Kündigungsrechte und -fristen festgelegt sowie die
Zinsen und Sicherheiten vereinbart. Daß eine Darlehenssumme ohne Kenntnis des empfangenen Betrags und ohne exakte Zins- und Disagioberechnung festgelegt
werde, sei unter Fremden nicht üblich.