Risikolebensversicherung für Rentner
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Der Rückkauf der Risikolebensversicherung führt somit in der Regel nicht zur Auszahlung der eingezahlten Beiträge. Nach Auszahlung des Rückkaufswertes ist der Versicherungsvertrag erloschen und somit auch alle weiteren Ansprüche aus dem Vertrag. Denn bei dem Rückkauf einer steuerbegünstigten Risikolebensversicherung in den ersten zwölf Jahren seit Vertragsabschluss muss der Versicherer für die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen 25 Prozent Kapitalertragsteuer einbehalten und an das zuständige Finanzamt direkt abführen.
Der Fortbestand eines Unternehmens kann durch den plötzlichen Tod eines leitenden Mitarbeiters gefährdet werden, wenn das Know-how und die Kunden- sowie Bankverbindungen allein auf diese Person zurückzuführen sind. Deshalb kann es notwendig sein, dieses Risiko abzusichern. Hierzu wird eine Risikolebensversicherung auf das Leben der Führungskraft zugunsten des Betriebes abgeschlossen. Die versicherte Person selbst hat keinen Anspruch auf Leistungen aus diesem Vertrag, sie muss jedoch ihr Einverständnis für den Vertragsabschluss erteilen.
Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird, unterliegt im Gegensatz zur normalen Risikolebensversicherung für Rentner nicht den strengen Anlagevorschriften. Der größere Spielraum in der Anlage kann daher auch zu höheren Renditen führen. Die tatsächliche Höhe der Kapitalauszahlung zum Vertragsende steht jedoch nicht fest. Die Anlage in einem Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds bleibt größtenteils dem Versicherer überlassen. In der Praxis empfiehlt sich die Risikolebensversicherung als zusätzliche Anlagemöglichkeit.
Eine Beitragsfreistellung ist auch wegen Ablauf der Beitragszahlungsdauer möglich. Eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer, z. B. bei Todesfall- oder Sterbefallversicherungen bedeutet, dass in dieser Zeit durch Sparbeiträge und Rechnungszins ein gezillmertes Deckungskapital angesammelt werden muss, das am Ende der Beitragszahlungsdauer der Risikolebensversicherung dem Barwert der vereinbarten Versicherungssumme entspricht. Bei einer Beitragsfreistellung als Todesfallleistung wird innerhalb von Term-Fix- und Aussteuerversicherungen beim Tod des Versicherten fällig.
Risikolebensversicherung für Rentner
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Rentner sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung für Rentner mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
Mit unserem unabhängigen Vergleich die beste Risikolebensversicherung für Rentner zum günstigsten Preis finden.
Neben nützlichen Informationen und Tipps rund um das Themengebiet Risikolebensversicherung erhalten Sie mit unserem unabhängigen und kostenlosen Versicherungsvergleich eine umfangreiche Auswahl an sehr guten Tarifen zu günstigen Preisen.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
In der Risikolebensversicherung sind die Beiträge Jahresbeiträge, auch wenn sie auf Antrag des VN in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten entrichtet
werden. Üblich ist die Zahlung laufender Beiträge bis zum Ende der Versicherungsdauer, längstens bis zum Ableben der versicherten Person. Teilweise werden
auch Einmalbeitragszahlungen vorgesehen, wobei diese in voller Höhe bei Vertragsabschluss zu leisten sind. Hierbei sind steuerliche Probleme zu berücksichtigen.
Lebensversicherungen mit Beitragsvorauszahlungen haben an Bedeutung gewonnen.
Dies zeigt, dass die Höhe des effektiv zu zahlenden Beitrags über die Vertragsdauer nicht konstant sein muss, also mit u. U. höheren Beiträgen gerechnet
werden sollte. Dies ist aus Wettbewerbsgründen allerdings relativ unwahrscheinlich, da die in diesem Bereich marktführenden Direktversicherer ein sehr
starkes Marketinginteresse haben werden, um die Positionierung unter den TOP 10 nicht zu gefährden. Seltener werden die Überschussanteile bei der
Risikolebensversicherung angesammelt und zum Vertragsende ausgezahlt.
Der Verzicht auf den Ansparvorgang und die Kapitalzahlung im Erlebensfall führt dazu, dass vergleichsweise niedrige Beiträge zu entrichten sind. Viele
Risikolebensversicherung Anbieter bieten eine Sofortgewinnbeteiligung an, die den tariflichen Bruttobeitrag auf einen erheblich ermäßigten Nettobeitrag reduziert. Die Höhe dieser
Beitragsermäßigung ist von dem anzuwendenden Gewinnsatz abhängig. Eine solche Regelung ist insofern ungünstiger, als sie nicht wie die Beitragsreduzierung
durch die Sofortgewinnbeteiligung zu niedrigeren Beiträgen führt.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Bei der Risikolebensversicherung besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich
hoher oder niedrigerer Versicherungssumme vereinbaren. Für die Anschlussversicherung werden die Beiträge nach dem dann geltenden Eintrittsalter und Tarif
berechnet. Der Umtausch kann bis spätestens zum Ende des 10. Versicherungsjahres erfolgen. Besondere Bedeutung hat diese Versicherung für die Darlehens- und
Hypothekenabsicherung.
Bei der Risikolebensversicherung für Rentner mit gleich bleibender Versicherungssumme bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte
Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen. Daraus ergibt sich eine in Bezug auf die stets gleich hohe Versicherungssumme konstante
Beitragsbelastung auf niedrigem Niveau über die gesamte Vertragslaufzeit. Lediglich bei Sofortüberschussanteilsverrechnung ist eine mögliche Beitragsschwankung
des Zahlbeitrages zu berücksichtigen.
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Die versicherte Summe wird beim
Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer entsprechend dem sinkenden Deckungsbedarf zur Auszahlung kommen. Die Anfangsversicherungssumme wird
jährlich um einen gleich bleibenden Betrag reduziert und so dem notwendigen Deckungsbedarf, z. B. im Zusammenhang mit einem Annuitätendarlehen angepasst.
Verwendet wird diese Form zur Darlehensabsicherung und Hinterbliebenenversorgung.
Risikolebensversicherung
Die Barmenia Risikolebensversicherung hat unter dem Namen PreRisk einen neuen Tarif einer Risikolebensversicherung eingeführt, die auch bei schweren
Erkrankungen mit prognostizierter Lebenserwartung von höchstens einem Jahr leistet. Außerdem werden alternativ zu konstanten auch variable Beitragszahlungen
angeboten. Die Barmenia nennt das hinter PreRisk stehende Konzept Preferred Lives. Dadurch soll die klassische Risikolebensversicherung interessanter
gestaltet werden.
Als Besonderheit der Risikolebensversicherung für Rentner wird hervorgehoben vor allem, dass PreRisk nicht nur im Todesfall leistet. Auch wenn der Versicherte schwer erkrankt ist oder sonst sich
verletzt hat und ihm von den Ärzten eine Lebenserwartung von höchstens zwölf Monaten prognostiziert wird, kann er die vereinbarte Leistung bereits abrufen.
Allerdings muss zu dem Zeitpunkt, zu dem alle für die Leistungsprüfung erforderlichen Unterlagen vorliegen, der Vertrag noch mindestens 15 Monate Restlaufzeit
aufweisen.
Auch Krankentagegeldversicherungen werden ergänzend zur Kreditlebensversicherung angeboten, aus denen dann bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit des
Kreditnehmers die fälligen Zins- und Tilgungsraten weiter gezahlt werden. Die Risikolebensversicherung wird über die kreditgebenden Banken und
Leasingunternehmen vertrieben. Die Beziehung zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut wird durch einen Rahmenvertrag geregelt. Der Vertrag wird also dem
Kunden von der Bank angeboten.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Von einer Teilhaberversicherung wird gesprochen, wenn eine Lebensversicherung Liquiditätsschwierigkeiten abdecken soll, die im Zuge des Ausscheidens von
Gesellschaftern einer Personengesellschaft und der dadurch eintretenden Notwendigkeit der Auszahlung des Gesellschaftsanteils (Auseinandersetzungsguthabens)
an den Gesellschafter oder dessen Rechtsnachfolger eintreten können. Derartige Versicherungen werden auch von Kapitalgesellschaften - in der Regel von einer
GmbH - abgeschlossen, um Abfindungsansprüche der Gesellschafter zu versichern.
Bei der Risikolebensversicherung für Rentner, bei denen die Todesfallsumme mindestens der Erlebensfallsumme entspricht, ist die Festlegung eines Mindesttodesfallschutzes
allerdings nicht erforderlich. Bei einem Risikolebensversicherung Vertrag die vereinbarte Leistung bei Eintritt des versicherten Risikos das Deckungskapital
oder den Zeitwert der Versicherung spätestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss nicht um mindestens 10 Prozent des Deckungskapitals, des Zeitwerts oder der
Summe der gezahlten Beiträge übersteigt.
Auf dem Versicherungsmarkt kann eine Risikolebensversicherung mit individueller Vermögensverwaltung abgeschlossen werden. Bei diesen Verträgen wird anders als bei
konventionellen Lebensversicherungen für den Erlebensfall keine Versicherungsleistung garantiert. Der VN allein trägt das Kapitalanlagerisiko. Ein
vermögensverwaltender Versicherungsvertrag liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. In dem Versicherungsvertrag ist eine
gesonderte Verwaltung von speziell für diesen Vertrag zusammengestellten Kapitalanlagen vereinbart.
Risikolebensversicherung für Rentner
Kapitalauszahlungen aus einer reinen Risikolebensversicherung fallen nicht unter § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Bei einer Rentenzahlung kann sich jedoch eine
Besteuerung aus anderen Vorschriften ergeben. Bei einer Rentenversicherung muss das VU bereits am Beginn der Vertragslaufzeit ein Langlebigkeitsrisiko
übernehmen. Dies bedeutet, dass bereits bei Vertragsabschluss die Höhe der garantierten Leibrente in Form eines konkreten Geldbetrags festgelegt oder ein
konkret bezifferter Faktor garantiert wird.
Sieht ein Risikolebensversicherung Vertrag lediglich eine Verrentung am Ende der Anspar- bzw. Aufschubphase zu den dann gültigen Bedingungen vor, ist steuerrechtlich ebenfalls keine
Rentenversicherung gegeben, sondern ein nach den allgemeinen Vorschriften zu besteuernder Sparvorgang mit einer steuerlich unbeachtlichen Verrentungsoption.
Sofern vor dem 1.7.2010 ein konkreter oder Rentenfaktor nachträglich zugesagt wird, ist der Vertrag als Rentenversicherung anzuerkennen, und es ist
keine steuerlich relevante Vertragsänderung anzunehmen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden der Länder ist die Auffassung zu vertreten, dass die KG nicht
vermögensverwaltend, sondern gewerblich tätig wird. Sie wird mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig
tätig und überschreitet mit ihrer Tätigkeit auch den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die Tätigkeit der KG ist nicht mit einem Wertpapierhandel
vergleichbar.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Die gezahlten Versicherungsprämien dienten ganz überwiegend der Bildung von Kapital (Kapitallebensversicherung). Erst zu einem späteren Zeitpunkt war die
Beklagte zur Rückzahlung des unter Umständen vermehrten Kapitals an den Versicherungsnehmer verpflichtet; die Prämien mussten also unter Berücksichtigung
einer Kapitalsteigerung lediglich zurückgezahlt werden, ohne dass die Beklagte eine darüber hinausgehende Leistung erbringen musste. Als Gegenleistung
könnte deshalb allenfalls die Absicherung durch eine Risikolebensversicherung angesehen werden.
Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wurde vom Finanzgericht (FG) in diesen Punkten nach mündlicher Verhandlung vom 21.September 1983 als
unbegründet abgewiesen. Die Prämien für die Risikolebensversicherung seien keine Aufwendungen zur Erzielung von Einnahmen, sondern Anschaffungskosten des
Versicherungsschutzes für die Darlehenstilgung; die versicherte Darlehenstilgung gehöre in den Vermögensbereich. Die geltend gemachten Schuldzinsen seien
nicht als Werbungskosten abziehbar.
Der Antrag ging bei der Beklagten am 1.6.2000 ein. Ende Juni 2000 wurde der Mitarbeiterin des Vermittlungsunternehmens seitens der Beklagten fernmündlich
mitgeteilt, der Antrag könne nur zu einer um 55,70 DM erhöhten Prämie angenommen werden, man könne aber als günstigeres Versicherungsprodukt eine
Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung anbieten. Diese legte ihm einen neuen Versicherungsantrag für eine
Risikolebensversicherung nebst Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vor.