Risikolebensversicherung für Studenten
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Ein verantwortlicher Aktuar überwacht die Einhaltung der in der Lebensversicherungsrichtlinie enthaltenen Kalkulationsgrundsätze. Zu diesen Grundsätzen gehört insbesondere die Vorschrift, dass die Herkunftslandbehörde einen Höchstrechnungszinsfuß festlegen kann, der 60 Prozent des Zinssatzes der Staatsanleihen in der Währung, in der die Risikolebensversicherung abgeschlossen ist, nicht überschreiten darf. Da die Kalkulationsgrundsätze der Finanzaufsicht des Herkunftslandes unterliegen, ist eine völlige Harmonisierung nicht gegeben.
Die Beitragszahlung einer Risikolebensversicherung kann statt durch eine laufende durch eine zeitlich abgekürzte Beitragszahlung erfolgen. Je kürzer die Beitragszahlungsdauer, desto höher die jeweiligen Beiträge. Einmalbeiträge sind in diesem Kontext nicht sinnvoll, da hier die Steuervorteile der Risikolebensversicherung entfallen würden. Als kürzeste steuerunschädliche Beitragszahlungsdauer werden derzeit noch fünf Jahre angesehen. Um dem Versicherungsnehmer trotzdem den Einmalbeitrag zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit eines Beitragsdepots.
Mit dem Bezugsrecht bestimmt der VN, dass ein Dritter oder mehrere Dritte die Versicherungssumme im Versicherungsfall erhalten. Dies gilt insbesondere für den Todesfall. Als Konsequenz aus der Bezugsberechtigung fällt die Versicherungsleistung der Risikolebensversicherung für Studenten nicht in die Erbmasse. Der Begünstigte erhält dann die Leistung neben seinem Erbteil, ohne dass hierdurch die Regelung der Erbschaft verändert wird. Dabei ist es durchaus möglich, für den Todesfall und den Erlebensfall verschiedene Personen als Bezugsberechtigte zu vereinbaren.
Die Erhöhungen können nur bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch längstens bis zum 65. Lebensjahr des Versicherten durchgeführt werden. Sie erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Der VN erhält rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung. Errechnet werden die Erhöhungen nach dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter des Versicherten, nach der restlichen Beitragszahlungsdauer und einem eventuell vereinbarten Beitragszuschlag der Risikolebensversicherung dynamisch angepasst werden.
Risikolebensversicherung für Studenten
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Studenten sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung für Studenten mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Wer aber eine Hinterbliebenenabsicherung in den Vertrag integrieren möchte, sollte sich geeignete Risikolebensversicherung Anbieter dafür suchen, die entweder eine Hinterbliebenenrenten
Zusatzversicherung anbieten (Risikoprüfung erforderlich) oder zumindest die sog. Mindestrentengarantie offerieren. Viele Anbieter von Basis Versicherungen
sehen gar keine Hinterbliebenenvorsorge vor oder bieten sie nur auf Nachfrage an. Oftmals wird der zusätzliche Abschluss einer Risikolebensversicherung
empfohlen, bei Bedarf unter Einschluss einer Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.
Die Anrechnung der Überschussanteile auf die laufenden Beiträge (Sofortüberschussverrechnung) wird insbesondere bei «Risikolebensversicherung»en angewendet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angerechneten Überschussanteile die Beitragsaufwendungen, die steuermindernd geltend gemacht werden können, verringern.
Die Anwendung bei der Risikolebensversicherung erfolgt zumeist, da diese nicht mit einem Sparvorgang verbunden ist. Die sofort verrechneten
Überschussanteile bleiben nur so lange erhalten, bis sie neu festgesetzt werden.
Die Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der
Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer für
Risikolebensversicherung»en liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000
EUR.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Der Vorteil der Risikolebensversicherung liegt in dem günstigen Beitrag. Es sollte daher die Möglichkeit des Sofortrabatts für die Sofortüberschussanteil
Verrechnung gewählt werden. Selbst dann, wenn sich dieser Beitrag während der Vertragsdauer ändern kann, besteht ein erheblicher Liquiditätsvorteil. Eine
spezielle Todesfallversicherung stellt die Risikolebensversicherung insofern dar, als sie nur kleine Summen bis zu 5.000 EUR zur Deckung der Beerdigungskosten
bereitstellen soll.
Die BUZ ist anwendbar als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung, einer Kapitallebensversicherung, der aufgeschobenen Rentenversicherung und
der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung. Die Zusatzversicherung kann sowohl zusätzlich zur Risikolebensversicherung für Studenten vereinbart
werden wie auch zur Rentenversicherung. Die Ausführungen zur selbstständigen BUV gelten grundsätzlich auch für die BUZ, sodass auf den Beitrag
Berufsunfähigkeitsversicherung verwiesen werden kann.
Dies bedeutet, dass bei einer Versicherungssumme von 50.000 EUR z. B. eine jährliche Rente über 24.000 EUR versichert werden kann. In der Spitze sind
Deckungen ohne Summenbegrenzung für den Einschluss der BUZ zu einer Risikolebensversicherung möglich; teilweise sind Begrenzungen auf
100, 200, 400 bis 1.000 Prozent der garantierten Summe bei Rentenversicherungen üblich. Versicherungs- und Leistungsdauer können je nach Tarif durchaus
unterschiedlich sein.
Risikolebensversicherung
Die Restschuldversicherung ist eine Tarifform der Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, die sich damit dem Tilgungsverlauf eines
Darlehens und der gleichzeitig fallenden riskierten Restschuld anpasst. Die Laufzeit kann zwischen vier und 120 Monaten betragen. Der Beitrag wird
normalerweise als Einmalbeitrag geleistet und ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Verwendet wird die Restschuldversicherung zur Absicherung von
Krediten mit Annuitätentilgung, Dispositionskrediten und Nichtratenkrediten.
Überschüsse für die Altersversorgung verbleiben nicht. Zudem ist der konkrete Zeitpunkt unbestimmt und von externen Einflüssen abhängig. Im Rahmen einer
weiteren Vertragsform, bei der die Laufzeiten des Versicherungs- und Kreditvertrages übereinstimmen, werden die Überschussanteile ausgeschüttet und nicht
angesammelt. Dies führt zu einer Verringerung der Beitragsbelastung und zur vollen Todesfallabsicherung. Wie die Risikolebensversicherung für Studenten dient auch die
Risikolebensversicherung der Absicherung von Krediten.
Im Unterschied zu dieser ist mit ihr aber nicht zugleich auch die Tilgung des Kredites verbunden. Vielmehr soll sie die planmäßige Erfüllung von
Zahlungsverpflichtungen eines Versicherten für den Fall des Todes und bei Einschluss der Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) auch für den Fall der
Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Sie bewirkt somit die Absicherung einer Risikolebensversicherung. Versichert ist eine Versicherungssumme, die beim Tod des
Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer fällig wird.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Bei der Besteuerung einer Risikolebensversicherung hat sich einiges getan. Wichtigste Neuerungen: Die Einführung der Abgeltungsteuer von 25 % sowie der Ausschluss
von vermögensverwaltenden Versicherungsverträgen von den allgemeinen Besteuerungsregelungen für Versicherungsverträge. Neu ist die gesetzliche Festlegung
steuerlicher Mindeststandards für die Anforderungen an die Risikoleistung aus einer Risikolebensversicherung. Ferner gehören Gewinne aus der Veräußerung einer LV nun zu den
Einkünften aus Kapitalvermögen.
Eine Risikolebensversicherung für Studenten unterscheidet sich von einer Vermögensanlage ohne Versicherungscharakter dadurch, dass ein wirtschaftliches Risiko abgedeckt wird, das aus
der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens für den Lebensplan des Menschen erwächst (biometrisches Risiko). Die durch die
Risikolebensversicherung typischerweise abgedeckten Gefahren sind Tod (Todesfallrisiko) oder ungewisse Lebensdauer. Keine Versicherungsverträge sind Kapitalisierungsgeschäfte,
übernommenen Verpflichtungen nach Dauer und Höhe festgelegt sind.
Ein Vertrag für die Risikolebensversicherung muss durchgehend entweder unter die 50 Prozent-Regelung oder unter die 10 Prozent-Regelung fallen. Ein Wechsel zwischen beiden
Varianten ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Wenn ein Versicherungsvertrag beide Regelungen dergestalt miteinander verbindet, dass bei
Risikoeintritt jeweils die Variante anzuwenden sei, die zu einer niedrigeren Leistung führt, ist nicht von einem ausreichenden Mindesttodesfallschutz
auszugehen.
Risikolebensversicherung für Studenten
Das Rentenmodell sieht die Aufnahme von zwei langfristigen Darlehen vor, die jeweils als Einmalzahlung in eine Versorgungsrentenversicherung und in eine
Tilgungsversicherung fließen. Aus der Risikolebensversicherung erhält der Versicherungsnehmer eine jährliche Rentenzahlung. Die Tilgungsversicherung, eine
Kapitallebensversicherung, dient der Tilgung der beiden Darlehen, wozu die Versicherungssumme zzgl. der prognostizierten Überschussbeteiligungen vollständig
ausreichen soll.
Dabei wird die Risikolebensversicherung bei der US-Versicherungsgesellschaft als neuer Versicherungsnehmer und Begünstigter eingetragen, versicherte Person bleibt jedoch weiterhin
der ursprüngliche Versicherungsnehmer. Der des Versicherungskaufs erfolgt ausschließlich durch Eigenkapital. Bei Eintritt des Leistungsfalls,
d.h. bei Ableben der versicherten Person, wird die Versicherungssumme direkt an die KG oder an den Treuhänder ausgezahlt. Der Erwerb der US
Risikolebensversicherung erfolgt in Zusammenarbeit mit sog. Settlement Companies.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen Anlagegesellschaften in Form einer GmbH & Co KG auf dem sog. Zweitmarkt ein Portfolio von US-amerikanischen
Risikolebensversicherung Policen mit einer prognostizierten Restlaufzeit von zwischen sechs Monaten und acht Jahren erwerben. Die KG erwirbt die US
Risikolebensversicherung gegen Zahlung eines Kaufpreises, der über dem Rückkaufspreis, jedoch deutlich unter der Versicherungssumme liegt. Dabei wird die KG bei
als neuer Versicherungsnehmer und -begünstigter eingetragen.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Bei einer Kapitallebensversicherung handelt es sich nicht um eine solche (Restschuld-)Versicherung, auch wenn eine Risikolebensversicherung als in einer
Kapitalversicherung mitenthalten gedacht werden kann. Eine Risikolebensversicherung stellt vielmehr im Wesentlichen einen Ansparvorgang dar, der im
Erlebensfalle zur Tilgung des zugleich aufgenommenen Darlehens dienen soll. Die ganz herrschende Meinung nimmt deshalb an, dass Zahlungen für eine
der Berechnung des effektiven Jahreszinses.
Auch dieser Gesichtspunkt führt aber nicht zur Qualifizierung der Zahlungen der Schuldnerin als entgeltliche Leistung. Abgesehen davon, dass die auf die
Risikolebensversicherung entfallenden Prämienanteile im Verhältnis zu den Anteilen für die Kapitalbildung erheblich geringer gewesen sein und insoweit den
Gesamtcharakter der unentgeltlichen Leistung der Schuldnerin nicht beeinträchtigt haben dürften, hat die Beklagte nicht näher erläutert, welcher Anteil der
vereinnahmten Prämienzahlungen auf die Abdeckung des Todesfallrisikos entfiel.
Diese rein kalkulatorischen Anteile werden von Risikolebensversicherung Gesellschaften nicht getrennt ausgewiesen und sind den kreditgebenden Banken, die bei
Abschluss des Kreditvertrages häufig nicht einmal die Versicherungsgesellschaft kennen, unbekannt. Die Annahme, die genannten kalkulatorischen Prämienanteile
entsprächen der Höhe nach der Prämie für eine isolierte «Risikolebensversicherung, ist durch nichts belegt. Mit der Nichtberücksichtigung der Prämien für die
Risikolebensversicherung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses.