Risikolebensversicherung für Studenten
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Ist der Versicherungsfall nicht vorzeitig eingetreten, wird die vertragliche Leistung zum Ablauftermin der Versicherung fällig. Bei Rentenversicherungen wird entsprechend eine Leibrente gezahlt. Bei der Dread-Disease-Versicherung wird eine vorgezogene Leistung oder eine Zusatzleistung in Form einer Kapitalzahlung vorgenommen, wenn eine versicherte lebensbedrohliche Erkrankung eingetreten ist. Bei Risikolebensversicherung erfolgt die Auszahlung des Geldwertes des Anteils.
Nach wie vor deckt die Lebensversicherung das wirtschaftliche Risiko ab, das sich aus der Nichtvorhersehbarkeit des menschlichen Lebens ergibt. Die Risikolebensversicherung hat auch unter volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Betrachtung als Kapitalsammelbecken neben dem Bankenbereich ihre Existenzberechtigung. Für den Abschluss einer Risikolebensversicherung gibt es unterschiedliche Motive. Um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz bieten zu können, haben die Versicherer vielfältige Vertragsformeln entwickelt.
Die Ermäßigung darf bei laufender Beitragszahlung bis zu 4 Prozent des Beitrages und, je nach Tarifform, Kostenzuschlagssystem und Bestandszusammensetzung, bei der Risikolebensversicherung für Studenten gegen Einmalbeitrag bis zu 1 Prozent des Beitrages betragen; vorausgesetzt, das Kostenniveau der in Frage kommenden zur ermäßigten Einzelversicherung entspricht mindestens demjenigen, der vor dem 29.07.1994 genehmigten Tarife. Bei fehlenden objektiven Festlegungen sind bis zu 3 Prozent Beitragsermäßigung möglich.
Aktienindexgebundene Produkte zeichnen sich durch ihre direkte Wertabhängigkeit von Indices aus, beispielsweise vom DAX, STOXX, SMI, EBI usw. Als Risikolebensversicherung angeboten, erfolgt eine indexierte Kapitalanlage, die Teilnahme an Kursverlusten ausschließt und eine Gewinnbeteiligung in Höhe des Beteiligungssatzes vorsieht, der wiederum von der Produktgestaltung und dem Verkaufszeitraum abhängt. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Risikolebensversicherung.
Risikolebensversicherung für Studenten
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Studenten sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung für Studenten mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind
und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll. Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den
Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt
sich eine solche Risikoversicherung.
Hier wird bei der Risikolebensversicherung mit laufender Beitragszahlung der Gesamtbeitrag für mehrere Jahre oder für die gesamte Versicherungsdauer im Voraus auf
ein Beitragsdepot eingezahlt; dieses Depot wird verzinst und aus dem Depot werden die jährlich fälligen Beiträge entnommen. Die typische Vertragskonstellation
fünf plus sieben gleich zwölf bedeutet fünfjährige Beitragsentrichtung, zusätzliche siebenjährige Vertragsdauer und Gesamtvertragsdauer zwölf Jahre zur
Erzielung der steuerlichen Bevorzugung.
Dies bedeutet, dass der Nettobeitrag variabel ist und nicht über die gesamte Laufzeit als fest angesehen werden kann. Sofortüberschussbeteiligungen zwischen
35 und 60 Prozent sind durchaus zu erzielen. Insbesondere bei Todesfallversicherungen können die Überschüsse auch zur Abkürzung der Versicherungsdauer
verwendet werden. Der Ablauf der Versicherung und die Auszahlung der vollen Versicherungssumme erfolgen dann zu dem Zeitpunkt, in dem die Summe aus dem
Deckungskapital die Versicherungssumme erreicht hat.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Bei der Risikolebensversicherung besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich
hoher oder niedrigerer Versicherungssumme vereinbaren. Für die Anschlussversicherung werden die Beiträge nach dem dann geltenden Eintrittsalter und Tarif
berechnet. Der Umtausch kann bis spätestens zum Ende des 10. Versicherungsjahres erfolgen. Besondere Bedeutung hat diese Versicherung für die Darlehens- und
Hypothekenabsicherung.
Die BUZ ist anwendbar als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung, einer Kapitallebensversicherung, der aufgeschobenen Rentenversicherung und
der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung. Die Zusatzversicherung kann sowohl zusätzlich zur Risikolebensversicherung für Studenten vereinbart
werden wie auch zur Rentenversicherung. Die Ausführungen zur selbstständigen BUV gelten grundsätzlich auch für die BUZ, sodass auf den Beitrag
Berufsunfähigkeitsversicherung verwiesen werden kann.
Lebensversicherungsverträge werden sehr oft als Finanzierungsinstrument genutzt, indem über sie Hypotheken abgesichert und getilgt werden. Gleichzeitig ist
damit die Absicherung des Todesfallrisikos für die Hinterbliebenen verbunden. Es kann auch eine Risikolebensversicherung (siehe Ziffer 2) zur alleinigen
Absicherung der Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Die Besonderheit eines Darlehens in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung besteht darin, dass
das Hypothekendarlehen über die Risikolebensversicherung abgesichert und getilgt wird.
Risikolebensversicherung
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer der Risikolebensversicherung wird der Kredit aus der Versicherungssumme getilgt. Die Überschussanteile können zur Altersversorgung genutzt
werden. Der Todesfallschutz ist in voller Höhe gegeben. Es kann aber auch vereinbart werden, dass mit der Tilgung nicht bis zum Ablauf des Versicherungsvertrages
gewartet, sondern der Kredit abgelöst wird, wenn Versicherungssumme und Überschüsse zusammengerechnet ausreichen, um die Tilgung vorzunehmen. Die
Risikolebensversicherung ist gegeben und es sind niedrigere Beiträge zu entrichten.
Mit dem Bauvorhaben sind in der Regel erhebliche finanzielle Lasten verbunden. Es sollte deshalb auch darüber nachgedacht werden, wie bei vorzeitigem Tod
des Hauptverdieners weiterlaufende Hypotheken bezahlt werden können. Dazu bietet sich die Risikolebensversicherung an, die sich während ihrer Laufzeit
der Höhe des Restdarlehens angleicht. Es handelt sich hierbei um eine Sonderform der Risikolebensversicherung für Studenten. Zur Abdeckung des Risikos der Arbeitsunfähigkeit
kann eine Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Auch Krankentagegeldversicherungen werden ergänzend zur Kreditlebensversicherung angeboten, aus denen dann bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit des
Kreditnehmers die fälligen Zins- und Tilgungsraten weiter gezahlt werden. Die Risikolebensversicherung wird über die kreditgebenden Banken und
Leasingunternehmen vertrieben. Die Beziehung zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut wird durch einen Rahmenvertrag geregelt. Der Vertrag wird also dem
Kunden von der Bank angeboten.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Maßgebend für die steuerliche Einordnung eines Vertrags als Alt- oder Neuvertrag ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Darunter ist grundsätzlich das
Datum der Ausstellung des Versicherungsscheins zu verstehen. Für vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Versicherungsverträge (Altverträge) ist in der am 31.12.2004
geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Damit besteht insbesondere die Steuerbefreiung (alt) für Altverträge einer Risikolebensversicherung fort. Daneben können die Beiträge zu diesen
Verträgen nach wie vor als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Eine Risikolebensversicherung für Studenten unterscheidet sich von einer Vermögensanlage ohne Versicherungscharakter dadurch, dass ein wirtschaftliches Risiko abgedeckt wird, das aus
der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens für den Lebensplan des Menschen erwächst (biometrisches Risiko). Die durch die
Risikolebensversicherung typischerweise abgedeckten Gefahren sind Tod (Todesfallrisiko) oder ungewisse Lebensdauer. Keine Versicherungsverträge sind Kapitalisierungsgeschäfte,
übernommenen Verpflichtungen nach Dauer und Höhe festgelegt sind.
Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sowie das Jahressteuergesetz 2009 enthalten weitere Neuregelungen bei der Besteuerung der Risikolebensversicherung, die
überwiegend ab 2009 in Kraft getreten sind. Das BMF hatte bereits im Dezember 2005 zu Zweifelsfragen bei der Besteuerung von Lebensversicherungen nach neuem
Recht ausführlich Stellung bezogen. Im Oktober 2009 ist ein weiteres Schreiben ergangen, das insbesondere die Rechtsänderungen durch das JStG 2009 erläutert.
Risikolebensversicherung für Studenten
Kapitalauszahlungen aus einer reinen Risikolebensversicherung fallen nicht unter § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Bei einer Rentenzahlung kann sich jedoch eine
Besteuerung aus anderen Vorschriften ergeben. Bei einer Rentenversicherung muss das VU bereits am Beginn der Vertragslaufzeit ein Langlebigkeitsrisiko
übernehmen. Dies bedeutet, dass bereits bei Vertragsabschluss die Höhe der garantierten Leibrente in Form eines konkreten Geldbetrags festgelegt oder ein
konkret bezifferter Faktor garantiert wird.
Sieht ein Risikolebensversicherung Vertrag lediglich eine Verrentung am Ende der Anspar- bzw. Aufschubphase zu den dann gültigen Bedingungen vor, ist steuerrechtlich ebenfalls keine
Rentenversicherung gegeben, sondern ein nach den allgemeinen Vorschriften zu besteuernder Sparvorgang mit einer steuerlich unbeachtlichen Verrentungsoption.
Sofern vor dem 1.7.2010 ein konkreter oder Rentenfaktor nachträglich zugesagt wird, ist der Vertrag als Rentenversicherung anzuerkennen, und es ist
keine steuerlich relevante Vertragsänderung anzunehmen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden der Länder ist die Auffassung zu vertreten, dass die KG nicht
vermögensverwaltend, sondern gewerblich tätig wird. Sie wird mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig
tätig und überschreitet mit ihrer Tätigkeit auch den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die Tätigkeit der KG ist nicht mit einem Wertpapierhandel
vergleichbar.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Zahlt ein Schuldner für einen Dritten die Prämien für eine kombinierte Risikolebensversicherung, stellt dies eine unentgeltliche Leistung dar,
wenn der Schuldner zu der Zahlung nicht verpflichtet war und ein etwaiger bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch gegen den Versicherungsnehmer
wirtschaftlich wertlos ist. Die von dem Insolvenzverwalter als Anfechtungsgegnerin in Anspruch genommene Versicherungsgesellschaft kann der Unentgeltlichkeit
der Prämienzahlung nur die Absicherung des Todesfallsrisikos entgegenhalten.
Das Feststellungsbegehren und das Zahlungsverlangen des Klägers sind auch begründet. Die Beklagte ist über den von ihr im Schreiben vom 25.08.1998 genannten
Zeitraum vom 01.02.1998 bis 01.08.1999 hinaus verpflichtet, an den Kläger eine Rente in Höhe von monatlich 2.165,17 DM zu zahlen und die
Risikolebensversicherung beitragsfrei zu stellen. Diese Verpflichtung der Beklagten ergibt sich aus ihrem ein Anerkenntnis ihrer Leistungspflicht
beinhaltendem Schreiben vom 25.08.1998 in Verbindung mit dem Vertrag.
Diese rein kalkulatorischen Anteile werden von Risikolebensversicherung Gesellschaften nicht getrennt ausgewiesen und sind den kreditgebenden Banken, die bei
Abschluss des Kreditvertrages häufig nicht einmal die Versicherungsgesellschaft kennen, unbekannt. Die Annahme, die genannten kalkulatorischen Prämienanteile
entsprächen der Höhe nach der Prämie für eine isolierte «Risikolebensversicherung, ist durch nichts belegt. Mit der Nichtberücksichtigung der Prämien für die
Risikolebensversicherung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses.