Risikolebensversicherung für Studenten
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Neue Keyman Produkte der Risikolebensversicherung beinhalten neben der reinen Todesfallabsicherung auch zusätzlichen Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, bestimmten schwere Erkrankungen (Dread Disease) der betreffenden Führungskraft. Die Vorteile dieser Vorgehensweise liegen u. a. im frei verfügbaren Liquiditätskapital, Ausgleich von Kostensteigerungen ohne teure Kredite, finanziellen Polster für entgangene Umsätze und Gewinne, existenz- und arbeitsplatzsichernden Effekt. Bewährt haben sich Vertragsdauern von 5 bis 15 Jahren.
Zu unterscheiden sind einmalige Kosten, also Kosten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, und laufende Kosten, die sich aus der laufenden Verwaltung des Vertrages ergeben. Bei den in den zu zahlenden Beitrag einzurechnenden Kosten, den sog. rechnungsmäßigen Kosten, hatten die Risikolebensversicherung in der Vergangenheit relativ feste Vorgaben des BAV zu beachten. Die Aufwendungen für Werbung, für Druckstücke sowie für Formulare, die für den Abschluss benötigt werden, Abschlussprovisionen und sonstige erfolgsabhängige Zahlungen.
Die Ausbildungsversicherung als besondere Form der Risikolebensversicherung dient dazu, das notwendige Kapital für die Ausbildung der eigenen Kinder oder eines Patenkindes anzusparen. Sie ist grundsätzlich unabhängig davon, ob der Versorger, auf dessen Leben die Risikolebensversicherung für Studenten abgeschlossen wurde, verstirbt oder nicht. Der Kapitalbetrag kommt in jedem Fall zum Ende der Laufzeit zur Auszahlung. Diese auch als Heiratsversicherung bezeichnete Vertragsform dient zur Bereitstellung eines Kapitalbetrages bei der Heirat des zu versorgenden Kindes.
Ein während der Laufzeit entstehender höherer Deckungsbedarf muss deshalb über weitere zusätzliche Vertragsabschlüsse wahrgenommen werden, die allerdings zumeist mit einer neuerlichen Gesundheitsprüfung verbunden sind. Bestehen erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, könnte ein höherer Todesfallschutz eventuell versagt bleiben. Die Risikolebensversicherung ist darauf ausgelegt, den steigenden Summenbedarf innerhalb des bestehenden Vertrages zu decken, ohne dass es einer erneuten Gesundheitsprüfung bedarf.
Risikolebensversicherung für Studenten
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Studenten sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Risikolebensversicherung für Studenten mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind
und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll. Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den
Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt
sich eine solche Risikoversicherung.
Die Anrechnung der Überschussanteile auf die laufenden Beiträge (Sofortüberschussverrechnung) wird insbesondere bei «Risikolebensversicherung»en angewendet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die angerechneten Überschussanteile die Beitragsaufwendungen, die steuermindernd geltend gemacht werden können, verringern.
Die Anwendung bei der Risikolebensversicherung erfolgt zumeist, da diese nicht mit einem Sparvorgang verbunden ist. Die sofort verrechneten
Überschussanteile bleiben nur so lange erhalten, bis sie neu festgesetzt werden.
Der Versicherungsnehmer legt dabei - wie bisher - eine bestimmte Zeitdauer fest, bis zu der die vereinbarte Versicherungssumme im Erlebensfall verfügbar
sein soll. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Verträgen mit festem Ablauftermin kann der Versicherungsnehmer bei Verträgen mit flexibler Laufzeit innerhalb
der Optionszeit von in der Regel fünf Jahren entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er über das Geld verfügen will. Der Ablauf der Risikolebensversicherung lässt sich damit
variabel dem jeweiligen Bedarfszeitpunkt anpassen, insbesondere dem Rentenbeginn.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Bei der Risikolebensversicherung besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich
hoher oder niedrigerer Versicherungssumme vereinbaren. Für die Anschlussversicherung werden die Beiträge nach dem dann geltenden Eintrittsalter und Tarif
berechnet. Der Umtausch kann bis spätestens zum Ende des 10. Versicherungsjahres erfolgen. Besondere Bedeutung hat diese Versicherung für die Darlehens- und
Hypothekenabsicherung.
Der Leistungsumfang beinhaltet die Beitragsbefreiung und eine etwa vereinbarte Rentenleistung bis zum 60. oder 65. Lebensjahr. Kein Anspruch auf Leistung
besteht, wenn die BU erst nach Ablauf der Versicherungsdauer der Risikolebensversicherung für Studenten eintritt. Durch die Beitragsbefreiung im Versicherungsfall sind auch für
die Hauptversicherung keine weiteren Beiträge zu entrichten. Die Höhe der jährlichen Rentenleistung beträgt oftmals bis zu 48 Prozent der garantierten
Versicherungssumme bzw. 100 Prozent der Rentenleistung.
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Die versicherte Summe wird beim
Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer entsprechend dem sinkenden Deckungsbedarf zur Auszahlung kommen. Die Anfangsversicherungssumme wird
jährlich um einen gleich bleibenden Betrag reduziert und so dem notwendigen Deckungsbedarf, z. B. im Zusammenhang mit einem Annuitätendarlehen angepasst.
Verwendet wird diese Form zur Darlehensabsicherung und Hinterbliebenenversorgung.
Risikolebensversicherung
Ein spezieller Versicherungsschutz wird durch die Risikolebensversicherung für Ratenkredite mit Zuschlagskalkulation, für Kredite mit Annuitätentilgung und für
Dispositionskredite und Nichtratenkredite geboten. Der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Einmalbeitrag ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Der
Versicherungsschutz beginnt nach erfolgter Zahlung. Vor Abschluss des Versicherungsvertrages und vor Auszahlung der Darlehenssumme besteht noch kein
Versicherungsschutz.
Als Besonderheit der Risikolebensversicherung für Studenten wird hervorgehoben vor allem, dass PreRisk nicht nur im Todesfall leistet. Auch wenn der Versicherte schwer erkrankt ist oder sonst sich
verletzt hat und ihm von den Ärzten eine Lebenserwartung von höchstens zwölf Monaten prognostiziert wird, kann er die vereinbarte Leistung bereits abrufen.
Allerdings muss zu dem Zeitpunkt, zu dem alle für die Leistungsprüfung erforderlichen Unterlagen vorliegen, der Vertrag noch mindestens 15 Monate Restlaufzeit
aufweisen.
Die Prognose des behandelnden Arztes allein reicht nicht, auch der Gesellschaftsarzt der Barmenia Risikolebensversicherung muss diese bestätigen. Der übliche Ausschlusskatalog wie
beispielsweise für versuchte Selbsttötung und Kriegsteilnahme ist übersichtlich kurz. Unterschieden werden drei Tarifstufen. Am günstigsten kommen
Nichtraucher davon, die zudem einen günstigen Body-Mass-Index und auch sonst eine günstige Gesundheitssituation aufweisen und sich bei ihren
Freizeitaktivitäten gefährlicher Hobbys enthalten.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Maßgebend für die steuerliche Einordnung eines Vertrags als Alt- oder Neuvertrag ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Darunter ist grundsätzlich das
Datum der Ausstellung des Versicherungsscheins zu verstehen. Für vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Versicherungsverträge (Altverträge) ist in der am 31.12.2004
geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Damit besteht insbesondere die Steuerbefreiung (alt) für Altverträge einer Risikolebensversicherung fort. Daneben können die Beiträge zu diesen
Verträgen nach wie vor als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Für den Abschluss einer Teilhaberversicherung eignen sich im Regelfall die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, im Einzelfall aber auch die
Risikolebensversicherung. Ist die Gesellschaft nicht nur Versicherungsnehmerin, sondern auch Bezugsberechtigte einer derartigen Versicherung, so spricht man
von einer echten Teilhaberversicherung. Bei der unechten Teilhaberversicherung ist zwar Versicherungsnehmerin die Gesellschaft, bezugsberechtigt im
Versicherungsfall sind jedoch der Gesellschafter bzw. seine Rechtsnachfolger.
Die echte Teilhaberversicherung wurde bei Personengesellschaften in der Vergangenheit von der Rechtsprechung als Versicherung der Gesellschaft anerkannt, da
sie dazu diente, im Falle des Todes eines Gesellschafters die ungestörte Fortführung des Betriebes sicherzustellen. Die Prämien waren demnach als
Betriebsausgaben abzugsfähig. Bilanzierende Steuerpflichtige mussten jedoch bei einer Versicherung auf den Lebens- oder Todesfall die Ansprüche gegen das
Versicherungsunternehmen stichtagsbezogen in Höhe des Deckungskapitals aktivieren.
Risikolebensversicherung für Studenten
Das Rentenmodell sieht die Aufnahme von zwei langfristigen Darlehen vor, die jeweils als Einmalzahlung in eine Versorgungsrentenversicherung und in eine
Tilgungsversicherung fließen. Aus der Risikolebensversicherung erhält der Versicherungsnehmer eine jährliche Rentenzahlung. Die Tilgungsversicherung, eine
Kapitallebensversicherung, dient der Tilgung der beiden Darlehen, wozu die Versicherungssumme zzgl. der prognostizierten Überschussbeteiligungen vollständig
ausreichen soll.
Zur Abdeckung anfallender Kapitalertragssteuer kann fakultativ eine weitere Risikolebensversicherung mit laufenden Prämienzahlungen als Steueransparversicherung
abgeschlossen werden, die die prognostizierte Steuerlast abdecken soll, aber nicht zweckgebunden ist. Zur Absicherung des Todesfallrisikos wird darüber
hinaus eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Die streitigen Darlehen unterlägen nicht der Pflicht zur Angabe des
Gesamtbetrages aller vom Verbraucher zur Tilgung des Kredits.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen Anlagegesellschaften in Form einer GmbH & Co KG auf dem sog. Zweitmarkt ein Portfolio von US-amerikanischen
Risikolebensversicherung Policen mit einer prognostizierten Restlaufzeit von zwischen sechs Monaten und acht Jahren erwerben. Die KG erwirbt die US
Risikolebensversicherung gegen Zahlung eines Kaufpreises, der über dem Rückkaufspreis, jedoch deutlich unter der Versicherungssumme liegt. Dabei wird die KG bei
als neuer Versicherungsnehmer und -begünstigter eingetragen.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte der Kläger als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung u.a. diesen Betrag
als Darlehenszinsen sowie Kosten der Grundschuldbestellung in Höhe von 475,08 DM und Prämien für eine Risikolebensversicherung, die er im Zusammenhang mit
der Gewährung der Bauspardarlehen abgeschlossen hatte, in Höhe von 542,16 DM geltend. Der Beklagte lehnte den Abzug der Darlehenszinsen als Werbungskosten
ab und berücksichtigte die Risikolebensversicherung Prämien im Rahmen der Sonderausgaben.
Auch dieser Gesichtspunkt führt aber nicht zur Qualifizierung der Zahlungen der Schuldnerin als entgeltliche Leistung. Abgesehen davon, dass die auf die
Risikolebensversicherung entfallenden Prämienanteile im Verhältnis zu den Anteilen für die Kapitalbildung erheblich geringer gewesen sein und insoweit den
Gesamtcharakter der unentgeltlichen Leistung der Schuldnerin nicht beeinträchtigt haben dürften, hat die Beklagte nicht näher erläutert, welcher Anteil der
vereinnahmten Prämienzahlungen auf die Abdeckung des Todesfallrisikos entfiel.
Denn sein Inhalt entspreche nicht, wie nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, den zwischen Fremden üblichen Risikolebensversicherung Verträgen. Bei unter einander fremden
Vertragsparteien würden in der Regel der geliehene Betrag genau bestimmt, die Laufzeit einschließlich der Kündigungsrechte und -fristen festgelegt sowie die
Zinsen und Sicherheiten vereinbart. Daß eine Darlehenssumme ohne Kenntnis des empfangenen Betrags und ohne exakte Zins- und Disagioberechnung festgelegt
werde, sei unter Fremden nicht üblich.