Risikolebensversicherung Testsieger
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Unter Verwaltungskosten sind alle Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb zu verstehen, die nicht dem Abschlussbereich zuzurechnen sind. Sie fallen während der gesamten Vertragsdauer der Risikolebensversicherung an und werden auch als laufende Kosten bezeichnet. So zählen hierzu die Jahresabschlussarbeiten, bei denen für jeden Vertrag eine Vielzahl von Daten festgestellt, errechnet und festgehalten werden muss, sowie die laufenden Betriebs- und Lohnkosten, ferner auch Ratenzuschläge, die erhoben werden.
Ziel der Dynamik ist es, die Versicherungsleistungen während der gesamten Vertragslaufzeit wertmäßig zu erhalten. Somit soll Geldentwertung und inflationären Tendenzen entgegengewirkt werden. Gleichzeitig kann bei steigender Einkommensentwicklung durch die Anpassung der Versicherungsleistungen die Sicherung des individuellen Lebensstandards und der individuellen Bedürfnisse Rechnung getragen werden. Die Dynamik wird bei Vertragsabschluss der Risikolebensversicherung beantragt, auch nachträglich kann sie in bereits bestehende Verträge integriert werden.
Die Erhöhungen können nur bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr des Versicherten durchgeführt werden. Sie erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Der VN erhält in der Regel rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung. Errechnet werden die Erhöhungen nach dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter des Versicherten, nach der restlichen Beitragszahlungsdauer und einem evtl. vereinbarten Beitragszuschlag der Risikolebensversicherung Testsieger dynamisch angepasst werden.
Es ist unerheblich, wie die Gewinne während der Aufschubfrist verwendet werden. Entscheidend ist ausschließlich die Gewinnbeteiligung ab Rentenbeginn. Wird für die Phase ab Rentenbeginn eine Gewinnbeteiligungsart vereinbart, bei der aus den jährlichen Gewinnanteilen eine zusätzliche Rente, eine sog. Zusatzrente oder Bonusrente der Risikolebensversicherung gebildet wird, die mit der versicherten Rente fällig wird, so entfällt die Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers vollständig. Dieses setzt voraus, dass die Gewinnverwendung zu einer Erhöhung der Rente führt.
Risikolebensversicherung Testsieger
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind
und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll. Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den
Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt
sich eine solche Risikoversicherung.
Dies zeigt, dass die Höhe des effektiv zu zahlenden Beitrags über die Vertragsdauer nicht konstant sein muss, also mit u. U. höheren Beiträgen gerechnet
werden sollte. Dies ist aus Wettbewerbsgründen allerdings relativ unwahrscheinlich, da die in diesem Bereich marktführenden Direktversicherer ein sehr
starkes Marketinginteresse haben werden, um die Positionierung unter den TOP 10 nicht zu gefährden. Seltener werden die Überschussanteile bei der
Risikolebensversicherung angesammelt und zum Vertragsende ausgezahlt.
Lebenslange Todesfallversicherungen werden als Versicherungen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer angeboten, wobei nach Erreichen z. B. des 60. Lebensjahres
die Risikolebensversicherung mit voller Versicherungssumme beitragsfrei weitergeführt wird. Auch eine Risikolebensversicherung mit fallender Summe und gleichbleibendem
Beitrag enden hinsichtlich ihrer Beitragszahlungsdauer vor dem Ende der Vertragsdauer. Eine verkürzte Beitragszahlungsdauer kann auch in der
Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung vorgesehen sein.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Bei der Risikolebensversicherung besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich
hoher oder niedrigerer Versicherungssumme vereinbaren. Für die Anschlussversicherung werden die Beiträge nach dem dann geltenden Eintrittsalter und Tarif
berechnet. Der Umtausch kann bis spätestens zum Ende des 10. Versicherungsjahres erfolgen. Besondere Bedeutung hat diese Versicherung für die Darlehens- und
Hypothekenabsicherung.
Die Risiko-Zusatzversicherung bietet sich dann an, wenn ein erhöhter Todesfallschutz insbesondere zur Hinterbliebenenversorgung benötigt wird, der über der
Erlebensfallleistung liegen soll. Die Risikolebensversicherung Testsieger kann mit gleich bleibender oder mit monatlich fallender Versicherungssumme vereinbart werden.
In der Regel besteht innerhalb der ersten zehn Jahre eine Umtauschoption in eine Kapitallebensversicherung mit gleicher oder kleinerer Versicherungssumme.
Dynamikanpassungen sind in der Regel nicht vorgesehen.
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Die versicherte Summe wird beim
Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer entsprechend dem sinkenden Deckungsbedarf zur Auszahlung kommen. Die Anfangsversicherungssumme wird
jährlich um einen gleich bleibenden Betrag reduziert und so dem notwendigen Deckungsbedarf, z. B. im Zusammenhang mit einem Annuitätendarlehen angepasst.
Verwendet wird diese Form zur Darlehensabsicherung und Hinterbliebenenversorgung.
Risikolebensversicherung
Ein Kreditnehmer schließt eine Risikolebensversicherung mit einer Vertragsdauer ab, die der Laufzeit der Hypothek entspricht. Auch bereits bestehende
Lebensversicherungen können eingesetzt werden. Er zahlt an den Kreditgeber die laufend fälligen Zinsen und an den Versicherer die Beiträge für die
Lebensversicherung. Anstelle einer ratenweisen Tilgung wird am Ende der Vertragslaufzeit mittels der fälligen Ablaufleistung eine einmalige Gesamttilgung
vorgenommen.
Die Risikolebensversicherung Testsieger vergibt Hypothekendarlehen nur bei einer Absicherung im Grundbuch im erstrangigen, also besonders gesicherten Bereich. Dabei sind
Beleihungsgrenzen zu berücksichtigen. Aber auch gegenüber Geschäfts- und Hypothekenbanken kann eine Risikolebensversicherung als Sicherheiten verwendet und
abgetreten werden. Konkret gibt es für die Tilgung von Darlehen verschiedene Versicherungsmodelle. Die Lebensversicherungssumme ist geringer als die
Darlehenssumme und die Ablaufleistung entspricht in etwa der Kreditsumme.
Durch die im Verhältnis zur Kreditsumme niedrigere Versicherungssumme der Risikolebensversicherung wird eine Beitragsersparnis erzielt. Allerdings wird in Kauf genommen, dass bei einem
vorzeitigen Tod der Kredit nicht in seiner vollen Höhe abgesichert ist. Zum Ablauftermin soll die vereinbarte Versicherungssumme zusammen mit den
Überschussanteilen zur Ablösung gerade ausreichen. Der Nachteil der fehlenden Absicherung im Todesfall kann durch eine Risikolebensversicherung ausgeglichen werden,
indem die Leistung im Todesfall so aufgestockt wird, dass die garantierte Versicherungssumme der Kreditsumme entspricht.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Maßgebend für die steuerliche Einordnung eines Vertrags als Alt- oder Neuvertrag ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Darunter ist grundsätzlich das
Datum der Ausstellung des Versicherungsscheins zu verstehen. Für vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Versicherungsverträge (Altverträge) ist in der am 31.12.2004
geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. Damit besteht insbesondere die Steuerbefreiung (alt) für Altverträge einer Risikolebensversicherung fort. Daneben können die Beiträge zu diesen
Verträgen nach wie vor als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Eine Risikolebensversicherung Testsieger unterscheidet sich von einer Vermögensanlage ohne Versicherungscharakter dadurch, dass ein wirtschaftliches Risiko abgedeckt wird, das aus
der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens für den Lebensplan des Menschen erwächst (biometrisches Risiko). Die durch die
Risikolebensversicherung typischerweise abgedeckten Gefahren sind Tod (Todesfallrisiko) oder ungewisse Lebensdauer. Keine Versicherungsverträge sind Kapitalisierungsgeschäfte,
übernommenen Verpflichtungen nach Dauer und Höhe festgelegt sind.
Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sowie das Jahressteuergesetz 2009 enthalten weitere Neuregelungen bei der Besteuerung der Risikolebensversicherung, die
überwiegend ab 2009 in Kraft getreten sind. Das BMF hatte bereits im Dezember 2005 zu Zweifelsfragen bei der Besteuerung von Lebensversicherungen nach neuem
Recht ausführlich Stellung bezogen. Im Oktober 2009 ist ein weiteres Schreiben ergangen, das insbesondere die Rechtsänderungen durch das JStG 2009 erläutert.
Risikolebensversicherung Testsieger
Der in den USA zugelassene Vertrieb gebrauchter Risikolebensversicherung Policen wird als Kapitalanlagemöglichkeit zunehmend auch über inländische
Fondsgesellschaften angeboten. Dabei stellt sich die Frage, welcher Einkunftsart die Erträge der Fondsgesellschaften bzw. der Anleger zuzurechnen sind. Nach
dem Anlagemodell erwirbt die Anlagegesellschaft (in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG) auf dem sog. Zweitmarkt ein Portfolio von US-amerikanischen
Risikolebensversicherung mit einer prognostizierten Restlaufzeit.
Soweit das Berufungsgericht dem Hinweis im Darlehensvertrag, dass die Versicherungssummen der zur Tilgung der Kredite vorgesehenen Tilgungs- und
Risikolebensversicherung niedriger als die Kredite selbst sind und deshalb eine Deckungslücke entstehen kann, entnommen hat, hieraus ergebe sich lediglich,
dass der Kreditnehmer unter Umständen weitere eigene Geldmittel zur Rückführung der Kredite aufwenden müsse, aber nicht, dass die Steueransparversicherung
planmäßig zur Tilgung eingesetzt werden solle.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen Anlagegesellschaften in Form einer GmbH & Co KG auf dem sog. Zweitmarkt ein Portfolio von US-amerikanischen
Risikolebensversicherung Policen mit einer prognostizierten Restlaufzeit von zwischen sechs Monaten und acht Jahren erwerben. Die KG erwirbt die US
Risikolebensversicherung gegen Zahlung eines Kaufpreises, der über dem Rückkaufspreis, jedoch deutlich unter der Versicherungssumme liegt. Dabei wird die KG bei
als neuer Versicherungsnehmer und -begünstigter eingetragen.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Die gezahlten Versicherungsprämien dienten ganz überwiegend der Bildung von Kapital (Kapitallebensversicherung). Erst zu einem späteren Zeitpunkt war die
Beklagte zur Rückzahlung des unter Umständen vermehrten Kapitals an den Versicherungsnehmer verpflichtet; die Prämien mussten also unter Berücksichtigung
einer Kapitalsteigerung lediglich zurückgezahlt werden, ohne dass die Beklagte eine darüber hinausgehende Leistung erbringen musste. Als Gegenleistung
könnte deshalb allenfalls die Absicherung durch eine Risikolebensversicherung angesehen werden.
Das Feststellungsbegehren und das Zahlungsverlangen des Klägers sind auch begründet. Die Beklagte ist über den von ihr im Schreiben vom 25.08.1998 genannten
Zeitraum vom 01.02.1998 bis 01.08.1999 hinaus verpflichtet, an den Kläger eine Rente in Höhe von monatlich 2.165,17 DM zu zahlen und die
Risikolebensversicherung beitragsfrei zu stellen. Diese Verpflichtung der Beklagten ergibt sich aus ihrem ein Anerkenntnis ihrer Leistungspflicht
beinhaltendem Schreiben vom 25.08.1998 in Verbindung mit dem Vertrag.
Der Antrag ging bei der Beklagten am 1.6.2000 ein. Ende Juni 2000 wurde der Mitarbeiterin des Vermittlungsunternehmens seitens der Beklagten fernmündlich
mitgeteilt, der Antrag könne nur zu einer um 55,70 DM erhöhten Prämie angenommen werden, man könne aber als günstigeres Versicherungsprodukt eine
Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung anbieten. Diese legte ihm einen neuen Versicherungsantrag für eine
Risikolebensversicherung nebst Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vor.