Risikolebensversicherung Vergleich
Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer die Risikolebensversicherung liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR.
Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll.
Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wer eine preisgünstige Möglichkeit für die Todesfallvorsorge und die Familienabsicherung sucht, für den empfiehlt sich eine solche Risikoversicherung.
Tarifarten und Formen der Risikolebensversicherung
Versicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme - Bei dieser Form der Risikolebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen.
Versicherung mit fallender Versicherungssumme - Diese Form der Risikolebensversicherung beginnt zunächst mit einer relativ hohen Versicherungssumme für den Todesfall. Verwendet wird diese Form insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung, als sogenannte Restschuldversicherung.
Nichtraucherpolice - Bei dieser Tarifform werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen. Besonders die Angebote der Direktversicherer ohne Außendienst sind für die Risikolebensversicherung besonders günstig.
Allgemeine Informationen zum Thema Risikolebensversicherung
Unter einer Fremdwährungsversicherung versteht man im Allgemeinen eine Risikolebensversicherung, bei der Beitrag und Versicherungsleistung nicht in Euro vereinbart werden. Es ist dann erforderlich, die entsprechenden Deckungsmittel ebenfalls in der Fremdwährung anzusammeln. Derartige Versicherungen können von Ausländern nur dann abgeschlossen werden, wenn deren Wohnsitzland zum Geschäftsgebiet des Versicherers gehört. Überlegungen, noch vor Einführung des Euro auf eine starke Währung zu setzen.
Wer dies vermeiden möchte, kann seinen Antrag als rechtsunverbindlichen Probeantrag charakterisieren. Diese Probeanträge dürfen nicht datenmäßig erfasst werden. Eine Antragsablehnung der Risikolebensversicherung kann immer dann erfolgen, wenn die Gefahrübernahme und das damit verbundene Risiko für den Versicherer zu erheblich sind, sodass er dieses nicht übernehmen will. Bei einer aufgeschobenen Leibrentenversicherung wird auf eine umfassende Gesundheitsprüfung verzichtet. Eine ärztliche Untersuchung ist ebenso wenig erforderlich wie die Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antrag.
Die Anpassung der Risikolebensversicherung Vergleich um einen bestimmten Prozentsatz hat sich am Markt durchgesetzt, wobei als Bezugsgröße im Allgemeinen der zuletzt maßgebende Beitrag zugrunde gelegt wird. Dadurch entsteht eine Art Zinseszinseffekt, da die absolute Beitragssteigerung von Jahr zu Jahr größer wird. Generell gängig ist die Anpassungsform, die sich an der Entwicklung des Höchstbeitrages in der Angestelltenversicherung orientiert. Dieser Anpassungsprozentsatz schwankt und ist nicht von vornherein zu prognostizieren.
Hier wird bei der Risikolebensversicherung mit laufender Beitragszahlung der Gesamtbeitrag für mehrere Jahre oder für die gesamte Versicherungsdauer im Voraus auf ein Beitragsdepot eingezahlt, dieses Depot wird verzinst und aus dem Depot werden die jährlich fälligen Beiträge entnommen. Die typische Vertragskonstellation fünf plus sieben gleich zwölf bedeutet fünfjährige Beitragsentrichtung, zusätzliche siebenjährige Vertragsdauer und Gesamtvertragsdauer zwölf Jahre zur Erzielung der steuerlichen Bevorzugung.
Risikolebensversicherung Vergleich
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Nützliche Tipps zum Thema Risikolebensversicherung
Bei den herkömmlichen Verträgen der Risikolebensversicherung steht einer Verlängerung entgegen, dass in diesen Fällen der Fiskus von einem Neuabschluss einer sog. steuerlichen Novation
ausgeht. Dies hat zur Konsequenz, dass die Steuerfreiheit der Kapitalerträge nur dann gewährleistet wäre, wenn nochmals über mindestens zwölf Jahre
abgeschlossen wird. Die Abrufoption bietet den großen Vorteil der Flexibilität zur Anpassung an einen noch nicht exakt vorherbestimmbaren Rentenbeginn. Dabei
ist sowohl die flexible Gestaltung vereinbar.
Hier wird bei der Risikolebensversicherung mit laufender Beitragszahlung der Gesamtbeitrag für mehrere Jahre oder für die gesamte Versicherungsdauer im Voraus auf
ein Beitragsdepot eingezahlt; dieses Depot wird verzinst und aus dem Depot werden die jährlich fälligen Beiträge entnommen. Die typische Vertragskonstellation
fünf plus sieben gleich zwölf bedeutet fünfjährige Beitragsentrichtung, zusätzliche siebenjährige Vertragsdauer und Gesamtvertragsdauer zwölf Jahre zur
Erzielung der steuerlichen Bevorzugung.
Der Versicherungsnehmer legt dabei - wie bisher - eine bestimmte Zeitdauer fest, bis zu der die vereinbarte Versicherungssumme im Erlebensfall verfügbar
sein soll. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Verträgen mit festem Ablauftermin kann der Versicherungsnehmer bei Verträgen mit flexibler Laufzeit innerhalb
der Optionszeit von in der Regel fünf Jahren entscheiden, zu welchem Zeitpunkt er über das Geld verfügen will. Der Ablauf der Risikolebensversicherung lässt sich damit
variabel dem jeweiligen Bedarfszeitpunkt anpassen, insbesondere dem Rentenbeginn.
Allgemeines über die Risikolebensversicherung
Der Vorteil der Risikolebensversicherung liegt in dem günstigen Beitrag. Es sollte daher die Möglichkeit des Sofortrabatts für die Sofortüberschussanteil
Verrechnung gewählt werden. Selbst dann, wenn sich dieser Beitrag während der Vertragsdauer ändern kann, besteht ein erheblicher Liquiditätsvorteil. Eine
spezielle Todesfallversicherung stellt die Risikolebensversicherung insofern dar, als sie nur kleine Summen bis zu 5.000 EUR zur Deckung der Beerdigungskosten
bereitstellen soll.
Der Leistungsumfang beinhaltet die Beitragsbefreiung und eine etwa vereinbarte Rentenleistung bis zum 60. oder 65. Lebensjahr. Kein Anspruch auf Leistung
besteht, wenn die BU erst nach Ablauf der Versicherungsdauer der Risikolebensversicherung Vergleich eintritt. Durch die Beitragsbefreiung im Versicherungsfall sind auch für
die Hauptversicherung keine weiteren Beiträge zu entrichten. Die Höhe der jährlichen Rentenleistung beträgt oftmals bis zu 48 Prozent der garantierten
Versicherungssumme bzw. 100 Prozent der Rentenleistung.
Die Risikolebensversicherung hat insbesondere nach der Reduzierung bzw. Streichung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Gesundheitsreformgesetz 1989
erheblichen Zulauf erfahren. Die Beitragszahlung erfolgt bis zum Tod des Versicherten, endet jedoch normalerweise mit Erreichen des 85. Lebensjahres. Auch
eine abgekürzte Beitragszahlung bis beispielsweise zum 65. Lebensjahr kann vereinbart werden. Es handelt sich hierbei um eine reine Hinterbliebenenversorgung
für den Fall des Todes des Ernährers.
Risikolebensversicherung
Die Restschuldversicherung ist eine Tarifform der Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, die sich damit dem Tilgungsverlauf eines
Darlehens und der gleichzeitig fallenden riskierten Restschuld anpasst. Die Laufzeit kann zwischen vier und 120 Monaten betragen. Der Beitrag wird
normalerweise als Einmalbeitrag geleistet und ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Verwendet wird die Restschuldversicherung zur Absicherung von
Krediten mit Annuitätentilgung, Dispositionskrediten und Nichtratenkrediten.
Überschüsse für die Altersversorgung verbleiben nicht. Zudem ist der konkrete Zeitpunkt unbestimmt und von externen Einflüssen abhängig. Im Rahmen einer
weiteren Vertragsform, bei der die Laufzeiten des Versicherungs- und Kreditvertrages übereinstimmen, werden die Überschussanteile ausgeschüttet und nicht
angesammelt. Dies führt zu einer Verringerung der Beitragsbelastung und zur vollen Todesfallabsicherung. Wie die Risikolebensversicherung Vergleich dient auch die
Risikolebensversicherung der Absicherung von Krediten.
Im Unterschied zu dieser ist mit ihr aber nicht zugleich auch die Tilgung des Kredites verbunden. Vielmehr soll sie die planmäßige Erfüllung von
Zahlungsverpflichtungen eines Versicherten für den Fall des Todes und bei Einschluss der Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) auch für den Fall der
Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Sie bewirkt somit die Absicherung einer Risikolebensversicherung. Versichert ist eine Versicherungssumme, die beim Tod des
Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer fällig wird.
Infos zum Thema Risikolebensversicherung
Von einer Teilhaberversicherung wird gesprochen, wenn eine Lebensversicherung Liquiditätsschwierigkeiten abdecken soll, die im Zuge des Ausscheidens von
Gesellschaftern einer Personengesellschaft und der dadurch eintretenden Notwendigkeit der Auszahlung des Gesellschaftsanteils (Auseinandersetzungsguthabens)
an den Gesellschafter oder dessen Rechtsnachfolger eintreten können. Derartige Versicherungen werden auch von Kapitalgesellschaften - in der Regel von einer
GmbH - abgeschlossen, um Abfindungsansprüche der Gesellschafter zu versichern.
Die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen folgt hier daraus, dass das Vermögen einer Personengesellschaft gesamthänderisch gebundenes Vermögen der Gesellschafter
ist und deshalb die Grundsätze über die Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen auch für das Gesellschaftsvermögen gelten. Wenn demnach die Risikolebensversicherung Vergleich
mit Blick auf das versicherte Risiko in nicht unerheblichem Umfang auch der privaten Lebensführung des Gesellschafters dient, so kann die Versicherung nicht
zum Betriebsvermögen gerechnet werden.
Die echte Teilhaberversicherung wurde bei Personengesellschaften in der Vergangenheit von der Rechtsprechung als Versicherung der Gesellschaft anerkannt, da
sie dazu diente, im Falle des Todes eines Gesellschafters die ungestörte Fortführung des Betriebes sicherzustellen. Die Prämien waren demnach als
Betriebsausgaben abzugsfähig. Bilanzierende Steuerpflichtige mussten jedoch bei einer Versicherung auf den Lebens- oder Todesfall die Ansprüche gegen das
Versicherungsunternehmen stichtagsbezogen in Höhe des Deckungskapitals aktivieren.
Risikolebensversicherung Vergleich
Unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung hat das Berufungsgericht rechtfehlerfrei angenommen, dass weder den Zahlungen auf die Tilgungsversicherung
einschließlich des Darlehens 2 noch der Steueransparversicherung noch der Risikolebensversicherung die Funktion eines Tilgungsersatzes im Sinne der
Senatsrechtsprechung zukommt, so dass schon mangels vergleichbarer Interessenlage auch eine analoge Anwendung von vornherein nicht in Betracht kommt.
Hinsichtlich der Tilgungsversicherung hat das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt.
Sieht ein Risikolebensversicherung Vertrag lediglich eine Verrentung am Ende der Anspar- bzw. Aufschubphase zu den dann gültigen Bedingungen vor, ist steuerrechtlich ebenfalls keine
Rentenversicherung gegeben, sondern ein nach den allgemeinen Vorschriften zu besteuernder Sparvorgang mit einer steuerlich unbeachtlichen Verrentungsoption.
Sofern vor dem 1.7.2010 ein konkreter oder Rentenfaktor nachträglich zugesagt wird, ist der Vertrag als Rentenversicherung anzuerkennen, und es ist
keine steuerlich relevante Vertragsänderung anzunehmen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden der Länder ist die Auffassung zu vertreten, dass die KG nicht
vermögensverwaltend, sondern gewerblich tätig wird. Sie wird mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig
tätig und überschreitet mit ihrer Tätigkeit auch den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die Tätigkeit der KG ist nicht mit einem Wertpapierhandel
vergleichbar.
Allgemeine Informationen über die Risikolebensversicherung
Das Landgericht hat zu der für den Vorwurf der arglistigen Täuschung erheblichen Frage, ob der Kläger nur ausnahmsweise selbst Pakete ausgeliefert habe,
umfangreich Beweis erhoben und zahlreiche Zeugen vernommen. Insoweit wird auf Bl. 88 f und 135 f d. A. verwiesen. Es hat sodann festgestellt, dass die
Beklagte verpflichtet sei, an den Kläger vom 01.02.1998 an die bedinungsgemäße Risikolebensversicherung aus dem Vertrag bis längstens zum 01.07.2026 zu
zahlen, und dass die «Risikolebensversicherung wirksam fortbestehe.
Soweit die Prämien der Kapitalbildung dienen, schließt dies die Qualifizierung als unentgeltliche Leistung nicht aus. Bei einer Klage auf Feststellung des
Fortbestehens einer Risikolebensversicherung auch hier ist der Eintritt eines Versicherungsfalles, nicht aber die vom Versicherer bei Eintritt zu erbringende
Leistung ungewiß – hat der Senat demgemäß das Interesse des Rechtsmittelklägers auf 20% der versprochenen Versicherungssumme bemessen. Diese Einstufung
liefert grundsätzlich den Maßstab für eine angemessene Wertfestsetzung.
Hiervon war die Risikolebensversicherung nicht etwa deshalb entbunden, weil grundsätzlich dem Insolvenzverwalter – hier dem Kläger – die Beweislast für die Unentgeltlichkeit
einer Leistung obliegt. Da der Kläger die Unentgeltlichkeit der von der Schuldnerin erbrachten Leistungen behauptet hat, hätte es der Beklagten im Rahmen
der sekundären Darlegungslast oblegen, die von ihr erbrachte Gegenleistung im Einzelnen darzulegen. Das LG ist auch ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass
dem Zahlungsanspruch des Klägers geltend gemachte Entreicherung entgegensteht.