Arag Rürup Rente
Bei der Rürup Rente handelt es sich um eine seit 2005 besonders steuerlich geförderte Altersvorsorge Maßnahme, welche sich insbesondere an Berufsgruppen wie Selbstständige, Freiberufler, Angestellte und Beamte richtet und zur Basisversogung dient.
Im Vordergrund der Rürup Rente steht die Zahlung einer lebenslangen Leibrente, welche an folgende Voraussetzungen gebunden ist,
Die Rürup Rente muß den Zweck der garantierten lebenslänglichen Rentenleistung erfüllen.
Der früheste Eintritt der Rentenleistung darf ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.
Der geschlossene Vertrag darf weder beliehen, an andere übertragen, oder in irgendeiner Form veräußert werden.
Der Vertrag ist mit Ausnahme an den Ehepartner oder noch Kindergeld Berechtigte Nachkommen (insofern eine Hinterbiliebenen Absicherung eingeschlossen wurde) nicht vererbbar.
Allgemeine Informationen zum Thema Rürup Rente
Es ist denkbar, dass bei einer Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung der Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rürup Rente lediglich pro rata mit 210 EUR monatlich berücksichtigt wird, der Arbeitnehmer tatsächlich aber einen höheren Betrag seines Arbeitsentgelts umwandelt. Scheidet er in diesem Fall im Laufe eines Kalenderjahres unvorhergesehen aus der Beschäftigung.
Es empfiehlt sich hier die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer vorzusehen. Denn diese ergibt in der Regel die höchste Kapitalabfindung. Wollen Sie hingegen die Rürup Rente in Anspruch nehmen, so vereinbaren Sie eine monatliche Rentenzahlung und eine relativ kurze Rentengarantiezeit von fünf oder zehn Jahren, wenn die familiäre Situation dies zulässt und der Vergleich mit einer längeren Mindestrentengarantiezeit zu einem nicht wesentlich schlechteren Ergebnis führt.
Der einzuzahlende Basisrentenbeitrag muss zunächst noch um die Arag Rürup Rente gekürzt werden, den der Arbeitnehmer zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag einzahlt. Es zeigt sich, dass bei einem Rentenversicherung Beitragssatz von 19,9 Prozent beispielsweise und 40.000 EUR Bruttogehalt noch max. 12.040 EUR Basis-Rentenbeitrag eingezahlt werden kann. Die Berechnung dafür: 20.000 EUR minus (40.000 × 0,199 =) 7960 EUR = 12.040 EUR. Auch ältere Arbeitnehmer um die 60 Jahre können sehr stark profitieren.
Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basis-Rentenvertrag und die andere Hälfte in eine Rürup Rente einzahlen. Für Senioren ergibt sich bei einem Einmalbeitrag in Höhe von 20.000 EUR p. a. ein beachtlicher Steuervorteil. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis Rürup Rente vereinbart.
Arag Rürup Rente
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Nützliche Tipps zum Thema Rürup Rente
Die gewünschte sofort beginnende Rente wird entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise regelmäßig nachschüssig gezahlt, solange die versicherte
Person lebt (lebenslängliche Rentenzahlung). Wird der Einmalbeitrag aus einer Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung mit Rentenoption finanziert,
wird die Rente i. d. R. im Voraus erbracht. Sofort beginnende «Rentenversicherung»en werden in unterschiedlicher Ausgestaltung angeboten, wobei die
Unterschiede in der Gestaltung der mitversicherten Todesfallleistung liegen.
Dies bedeutet, dass sie in voller Höhe zu versteuern wäre. Der Rentenbesteuerung wird teilweise dadurch begegnet, dass nach der Tarifgestaltung bei Tod
anstelle der Auszahlung der garantierten Rente eine steuerfreie Beitragsrückerstattung vorgenommen wird. Auch Kapitalabfindungen bereits laufender Renten
sind steuerfrei. Allerdings kann ein steuerschädlicher Gestaltungsmissbrauch vorliegen, wenn Renten innerhalb einer der statistischen Lebenserwartung
entsprechenden Garantiezeit durch eine Arag Rürup Rente abgefunden werden.
Bei der Besteuerung von Rürup Rente ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den
Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der
Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen
enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig.
Allgemeines über die Rürup Rente
Die garantierte Verzinsung des Deckungskapitals ist abhängig vom jeweiligen Tarif und Vertragsabschlusszeitpunkt. Von 1994 bis 2000 wurden 4 Prozent
Garantiezins zugrunde gelegt, ab Juli 2000 beträgt er gemäß BMF-Beschluss nur noch 3,25 Prozent. Grundlage für diese Senkung ist die Deckungsrückstellungsverordnung.
Diese schreibt dfür die Rürup Rente vor, dass der Rechnungszinssatz 60 Prozent des zehnjährigen Durchschnittszinses der Staatsanleihen nicht übersteigen
darf, was bis 1997 einem Wert von 4,12 Prozent entsprach.
Sie eignen sich insbesondere für Personen, die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den Todesfall über eine traditionelle
Rürup Rente versichert werden können. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass von den Lebensversicherern zum Teil zu optimistische Sterbetafeln
verwendet wurden. Diese Verwendung falscher Sterbetafeln hat in der Vergangenheit bei den Kunden zu erheblicher Verärgerung geführt. Deshalb ist darauf zu
achten, dass Tarife vereinbart werden, die auf den jeweils aktuellsten Sterbetafeln basieren.
Sowohl bei hohen Einzahlungen als auch bei hohen Sparraten sollte das Risiko auf mehrere Versicherer verteilt werden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen und
insbesondere die Voraussetzungen für steuerliche Förderungen müssen unbedingt beachtet und eingehalten werden. Die Rürup Rente wird durch
lebenslängliche Rentenzahlung einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht, bei der im Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht
die Gefahr besteht, dass das Kapital vorzeitig aufgezehrt wird.
Rürup Rente
Neben den Arbeitgeberbeiträgen sieht das BetrAVG die Möglichkeit vor, dass der Arbeitnehmer auch Eigenbeiträge zurFinanzierung der betrieblichen
Versorgungszusage erbringen kann. Diese erfolgen aus dem versteuerten Einkommen des Arbeitnehmers, können aber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 10a
und Abschnitt XI EStG förderfähig sein. Diese Möglichkeit steht jedoch unmittelbar nur nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern offen, da
Voraussetzung in der Rürup Rente ist.
Die Rürup Rente als ein Baustein des neuen Gesetzes wird trotz der bürokratischen Produktgestaltung für viele Kundengruppen einen
interessanten Anteil an ihrer Rürup Rente ausmachen. Insbesondere für einen Personenkreis stellt sich die Basis«rentenversicherung» als lukrative Anlage
dar: den Senioren, die sich Einmalbeiträge in Höhe von 20.000 EUR p. a. (bei Verheirateten 40.000 EUR) leisten können und dadurch beachtliche Steuervorteile
erzielen.
Diese Gruppe sucht in der Regel sehr sicherheitsorientierte Kapitalanlagen und ist an einer lebenslangen Verrentung ihres Kapitals interessiert. Deshalb
spielen die Nachteile der Rürup Rente wie zum Beispiel die Nicht-Vererbbarkeit bzw. die Nicht-Kapitalisierung für die Senioren auch keine so
große Rolle mehr. Diese Nachteile spielen jedoch in der Regel bei den Senioren keine so große Rolle mehr, da insbesondere die Punkte Nicht-Vererbbarkeit und
Nicht-Kapitalisierbarkeit durch die Einmalzahlung entschärft werden.
Infos zum Thema Rürup Rente
Anders als bei Riester-Verträgen gibt es für die Rürup Rente keine Zertifizierungsstelle, die die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen prüft. Diese Aufgabe fällt der
Finanzverwaltung zu. Diese prüft, ob der steuerliche Abzug der Beiträge gerechtfertigt ist. Sie verlangt vom Steuerpflichtigen entsprechende Versicherungs-
oder Vertragsunterlagen. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer Checkliste die zwingenden Voraussetzungen und die zusätzlichen Voraussetzungen bei
Einschluss einer ergänzenden Absicherung des Todes aufgelistet.
Diese Vertragsform kombiniert eine Arag Rürup Rente mit einer Absicherung der Hinterbliebenen auf der Basis einer einmaligen Kapitalzahlung im vorzeitigen
Todesfall. Dem Versicherten wird eine Altersrente auf Lebenszeit garantiert. Im Todesfall vor Rentenbeginn sind die Hinterbliebenen durch das garantierte
Todesfallkapital abgesichert. Der Versicherungsschutz lässt sich auf die individuellen Lebensbedürfnisse zuschneiden, sodass eine höhere Altersrente oder
ein höherer Todesfallschutz bis hin zum Kapitalbedarf.
Mindestens 15.000 EUR müssen dabei als Einmalbeitrag investiert werden. Ab dem 85. Lebensjahr wird - ob Pflegefall oder nicht - eine zusätzliche Altersrente
gezahlt. Der Zugriff auf das Fondsvermögen ist zulässig, schmälert allerdings die Versicherungsleistung. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen den vollen
Einmalbeitrag zurück. Im Todesfall vor dem 85. Lebensjahr wird zusätzlich der Fondszuwachs ausgezahlt. Die sog. Pflegerentenoption (Nachkaufgarantie) bietet
die Möglichkeit, eine Rürup Rente vereinbaren zu können.
Arag Rürup Rente
Im Unterschied zu den Selbstständigen besitzen Arbeitnehmer die Möglichkeit, neben der Basis-Rente auch eine bAV oder eine Riester-Förderung in Anspruch
nehmen zu können. Bei Arbeitnehmern muss außerdem der Vergleich zwischen der Basis-Rente, einer privaten Rente mit Ertragsanteilsbesteuerung, der bAV und
der Riester-Förderung durchgeführt werden, um so die aktuell günstigste Förderung zu ermitteln. Grundsätzlich gilt, Privat Krankenversicherte werden primär
die bAV oder die Rürup Rente mit Kapitalwahlrecht.
Jedoch ist ganz erheblich und führt dazu, dass diese Vorsorgeform für den Kreis der Selbstständigen gerade im Falle eines niedrigen Beitrags von unter 4.448
EUR p. a. in der Regel steuerlich ungünstiger ist als die Arag Rürup Rente mit Kapitalwahlrecht und Ertragsanteilsbesteuerung. Der oben
geschilderte Konstruktionsfehler des Gesetzes (Verpuffungseffekt) führte dann zu einer rückwirkend ab 1.1.2006 geltenden Ausweitung des Steuervorteils
insbesondere für Selbstständige.
Das führte dazu, dass die Beiträge zur Rürup Rente nur zum Teil abzugsfähig waren und in ungünstigsten Fällen bis zu 2.669 EUR überhaupt nicht gefördert
wurden. Die theoretische Steuerentlastung der Beiträge von 62 Prozent kann sich auf 18 Prozent reduzieren, wenn der Jahresbeitrag für die Basis-Rente 20.000
EUR überschreitet. Investitionen von bis zu 4.448 EUR Jahresbeitrag konnten sich dadurch nicht steuermindernd auswirken, während andererseits die aus diesen
Beitragsteilen finanzierten Rentenleistungen vorbesteuert werden.
Allgemeine Informationen über die Rürup Rente
Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Wechsel zur nachgelagerten Besteuerung eingeleitet. Dies
bedeutet, dass die Beiträge zur Rürup Rente steuerlich abgesetzt werden können - dafür aber in der Leistungsphase der Besteuerung unterliegen. Um keine
ungerechte Verteilung entstehen zu lassen, wurde zudem eine Übergangsregelung eingeführt, die einen fließenden Übergang in die vollständig nachgelagerte
Besteuerung gewährleistet.
Gleichzeitig muss er jedoch nur 54 Prozent der Rentenleistung aus der Basis«rentenversicherung» versteuern. Dadurch erhält man bei Berücksichtigung einer
Lebenserwartung von 24 Jahren (gemäß den Tabellen DAV2004R) und der Besteuerung in der Leistungsphase eine Rendite von 4,5 Prozent p. a. nach Steuer - und
dabei hat er noch zusätzlich das Langlebigkeitsrisiko abgesichert. Würde er die 20.000 EUR in eine private «Rentenversicherung» mit Ertragsanteilsbesteuerung
investieren, so würde er eine Rendite p. a. von ca. 3,9 Prozent nach Steuer erzielen.
Er zahlt Beiträge in die (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung (oder alternativ in die private Krankenversicherung) und in private Haftpflicht- und
Unfallversicherungen in Höhe von 6.114 EUR p. a. Im Jahr 2007 investiert er 20.000 EUR Einmalbetrag in eine sofort beginnende Rürup Rente.
Durch die neue Günstigerprüfung gemäß Jahressteuergesetz 2007 werden sich Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 17.869 EUR ergeben, wie die nachfolgende
Berechnung zeigt.