Aspekta Rürup Rente
Bei der Rürup Rente handelt es sich um eine seit 2005 besonders steuerlich geförderte Altersvorsorge Maßnahme, welche sich insbesondere an Berufsgruppen wie Selbstständige, Freiberufler, Angestellte und Beamte richtet und zur Basisversogung dient.
Im Vordergrund der Rürup Rente steht die Zahlung einer lebenslangen Leibrente, welche an folgende Voraussetzungen gebunden ist,
Die Rürup Rente muß den Zweck der garantierten lebenslänglichen Rentenleistung erfüllen.
Der früheste Eintritt der Rentenleistung darf ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.
Der geschlossene Vertrag darf weder beliehen, an andere übertragen, oder in irgendeiner Form veräußert werden.
Der Vertrag ist mit Ausnahme an den Ehepartner oder noch Kindergeld Berechtigte Nachkommen (insofern eine Hinterbiliebenen Absicherung eingeschlossen wurde) nicht vererbbar.
Allgemeine Informationen zum Thema Rürup Rente
Das Jahressteuergesetz 2007 brachte mit rückwirkender Wirkung zum 1.1.2006 folgende Veränderungen mit sich, Neue Anbieter wie Banken, Sparkassen, Investment Gesellschaften, Verbesserte Steuerförderung ab dem ersten Euro für Selbstständige und Freiberufler. Unter diesen Voraussetzungen wird der Vertragsabschluss für eine Rürup Rente durch den VN vorgenommen, der gleichzeitig versicherte Person und Beitragszahler ist, also in Personalunion handelt. Sieht der Basis Rentenvertrag vor, dass der Steuerpflichtige eine Altersrente erhält.
Diese Versorgungslücken sind u. a. durch Maßnahmen in den Rentenreformplänen sowie jüngsten Regelungen zur Sicherung der Liquidität der Rürup Rente mit den Eingriffen in das Leistungsniveau weiter gestiegen. Die durchschnittliche monatliche Betriebsrente liegt derzeit bei ca. 200 EUR. Es kann nur gehofft werden, dass durch die Novellierungen des BetrAVG eine verstärkte Verbreitung der Rürup Rente erreicht werden kann. Aus Effizienzgründen wäre dies zu begrüßen.
Neben den Arbeitgeberbeiträgen sieht das BetrAVG die Möglichkeit vor, dass der Arbeitnehmer auch Eigenbeiträge zurFinanzierung der betrieblichen Versorgungszusage erbringen kann. Diese erfolgen aus dem versteuerten Einkommen des Arbeitnehmers, können aber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 10a und Abschnitt XI EStG förderfähig sein. Diese Möglichkeit der Aspekta Rürup Rente steht jedoch unmittelbar nur nicht beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführern offen, da Voraussetzung in der Rürup Rente ist.
Ehepartner können sich an den Höchstbeträgen in dieser Tabelle orientieren, wenn kein Ehepartner mehr als 63.000 EUR bzw. 54.000 EUR in den alten oder neuen Bundesländern an Einkommen erzielt. Dabei ist es unerheblich, ob ein Ehepartner oder beide zusammen den Höchstbetrag ausschöpfen. Die Verträge sind außerdem Hartz IV-sicher (beim Arbeitslosengeld II Schonvermögen) und bei Bedürftigkeit sicher vor dem Zugriff des Sozialamtes. Attraktiv ist die Rürup Rente vor allem für Arbeitnehmer mit einem überdurchschnittlichen Einkommen.
Aspekta Rürup Rente
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Nützliche Tipps zum Thema Rürup Rente
Zu Beginn der Rürup Rente wird der erforderliche Kapitalbarwert durch Einmalbeitrag eingezahlt. Daran schließt sich sofort die Rentenleistung an.
Die Höhe des zu zahlenden Einmalbeitrages ist vom Alter der zu versichernden Person ebenso abhängig wie vom angestrebten Versorgungsrentenniveau und der MRG.
Die Zahlung beginnt im Allgemeinen am Ersten des auf die Einzahlung des Einmalbeitrags folgenden Monats. Als Zahlungsweise wird überwiegend die monatliche
vereinbart, bei kleinen Rentenbeträgen halbjährliche oder jährliche Zahlungen denkbar.
Die Rentenbezugszeit kann in bis zu drei Phasen mit unterschiedlicher Rentenhöhe gestaffelt werden. Die Dauer der beiden ersten Phasen ist üblicherweise
frei wählbar, wobei aber die erste mindestens sechs Jahre betragen muss. Die für die letzte Phase beantragte Rente wird lebenslänglich gezahlt. Man kann
sich auch für nur einen Änderungszeitpunkt oder für eine durchgehend unveränderte Aspekta Rürup Rente
entscheiden. Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist möglich.
Bei der Besteuerung von Rürup Rente ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den
Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der
Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen
enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig.
Allgemeines über die Rürup Rente
Eine Mindestrentengarantie wird auch bei dieser Art der «Rentenversicherung» vereinbart. Beim Tod des Versicherten während des Rentenbezugs wird die Rente
in voller Höhe an die Hinterbliebenen im Rahmen der Mindestgarantie geleistet. Die Rentengarantie ist die Mindestlaufzeit der monatlichen oder jährlichen
Zahlung, unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Zeitraum überlebt hat oder nicht. Empfehlenswert ist die steuerlich optimierte Garantiedauer.
Einige Anbieter für die Rürup Rente bieten wahlweise Vorschusszahlunge an.
Die verzinsliche Ansammlung der entstandenen Überschüsse nutzt den Zinseszinseffekt am besten aus und führt durch die Gutschrift der Überschüsse auf dem
Überschusskonto und die fortlaufende Verzinsung i. d. R. zur höchsten Rentenleistung. Die Rürup Rente sind während ihrer Zahlungsdauer an Überschüssen
des Lebensversicherers beteiligt. Hierbei sind verschiedene Überschussverteilungsarten während der Rentenphase zu unterscheiden. Bei der dynamischen
Rürup Rente wird der Zinsgewinn zur Erhöhung der Rente verwendet.
Zumeist wird die Rentenzahlung durch die Rürup Rente für mindestens fünf Jahre garantiert, d. h., beim Tod des Rentenbeziehers wird die Rente in voller Höhe für maximal insgesamt
fünf Jahre weitergezahlt. Überlebt der Versicherte die vereinbarte Rentengarantiezeit, so endet die Rentenzahlung erst mit dem Tode, ohne dass eine weitere
Todesfallleistung fällig wird. Auch längere Rentengarantien bis hin zu 20 Jahren sind möglich. Je länger die gewählte Rentengarantiezeit ist, desto niedriger
ist die Monatsrente, die aus dem Einmalbeitrag gezahlt wird.
Rürup Rente
Beteiligt sich ein nicht beherrschender Gesellschafter Geschäftsführer durch Entgeltumwandlung an der Finanzierung einer Pensionszusage, ist die
Entgeltumwandlung nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rürup Rente sozialversicherungsfrei. Ein Verzicht, der darüber
hinausgeht, unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Ab 2009 sollte dies auch für die ersten 4 % der Entgeltumwandlung gelten. Allerdings hat der
Gesetzgeber mit Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge.
Die bisherigen Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die grundsätzlich nur befristet
gewährt wird. Dies führt in vielen Fällen zu einer Verschlechterung der Versorgung aus der Rürup Rente. Im Unterschied zum alten Recht
wird im neuen Recht für die Bewilligung einer Rente allein ausschlaggebend sein, in welchem Umfang der Versicherte in einem beliebigen Beruf erwerbstätig
sein kann.
Im Vergleich zur privaten aus Nettogehältern finanzierten Vorsorge dürfte die Rürup Rente attraktiver sein. Um den erreichten Lebensstandard auch nach dem
Ausscheiden aus dem Arbeitsleben einigermaßen sichern zu können, ist eine Gesamtversorgung von mindestens 80 Prozent des letzten Nettogehaltes erforderlich.
Das sind je nach Steuersatz ca. 60 Prozent des letzten Bruttogehaltes. Für die Aufteilung dieser Versorgung auf die drei Säulen gibt es weder feste Regeln
noch gesetzliche Vorschriften.
Infos zum Thema Rürup Rente
Es ist zu unterscheiden zwischen einer arbeitgeberfinanzierten Rürup Rente und der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung (Barlohnumwandlung).
Letztere legt fest, dass in Abänderung des Anstellungs- und Gehaltsvertrages die Gesamtbezüge des Arbeitnehmers aus dem Versicherungsbeitrag und aus den
übrigen bar zu zahlenden Bezügen bestehen, und weiterhin, dass der versicherte Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht erhält und bei vorzeitigem
Ausscheiden die Versicherung auf diesen VN übertragen wird.
Diese Vertragsform kombiniert eine Aspekta Rürup Rente mit einer Absicherung der Hinterbliebenen auf der Basis einer einmaligen Kapitalzahlung im vorzeitigen
Todesfall. Dem Versicherten wird eine Altersrente auf Lebenszeit garantiert. Im Todesfall vor Rentenbeginn sind die Hinterbliebenen durch das garantierte
Todesfallkapital abgesichert. Der Versicherungsschutz lässt sich auf die individuellen Lebensbedürfnisse zuschneiden, sodass eine höhere Altersrente oder
ein höherer Todesfallschutz bis hin zum Kapitalbedarf.
Kleinstbetragsrenten durch die Rürup Rente von monatlich weniger als 24,15 EUR dürfen jetzt doch abgefunden werden (identisch mit Riester-Rente). Schwankungen der Überschussrenten
stören nicht, sinkende Überschuss-Leibrenten sind hingegen schädlich. Die Vereinbarung von Garantiezeitrenten ist unschädlich. Ein Sterbegeld darf nicht
vereinbart werden. Waisenrenten können auch dann gezahlt werden, wenn zwar die zeitlichen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllt sind, dieser
aber wegen eigener Einkünfte des Kindes von über 7.680 EUR entfallen würden.
Aspekta Rürup Rente
Bei Arbeitern und Angestellten wird der Höchstbetrag durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt. Bei einem Allein-GGF wird der Höchstabzugsbetrag nicht
gekürzt. Denn durch die Bildung einer Pensionsrückstellung sinken seine gesellschaftsrechtlichen Ansprüche auf den GmbH-Gewinn, und er finanziert seine bAV
sozusagen aus eigenen Beiträgen. Die Leistungen aus der Rürup Rente (Schicht 1) und damit auch der Basisrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.
Die volle Besteuerung der Leistungen erfolgt erst ab 2040 gelegt.
Bei der Aspekta Rürup Rente ist eine stufenweise Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen vorgesehen. In der Endstufe im Jahr 2025 wird ein Höchstbetrag in
Höhe von 20.000 EUR steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht. Bei zusammen veranlagten Ehegatten sind es dann zwei mal 20.000 EUR, also 40.000 EUR.
Mit der Einführung im Jahr 2005 wurde der Abzugsrahmen noch auf 60 Prozent des Höchstbetrages begrenzt. Jedes Jahr erhöht sich seither der Abzugsrahmen um
je 2 Prozentpunkte, bis er schließlich 100 Prozent im Jahr 2025 erreichen wird.
Das führte dazu, dass die Beiträge zur Rürup Rente nur zum Teil abzugsfähig waren und in ungünstigsten Fällen bis zu 2.669 EUR überhaupt nicht gefördert
wurden. Die theoretische Steuerentlastung der Beiträge von 62 Prozent kann sich auf 18 Prozent reduzieren, wenn der Jahresbeitrag für die Basis-Rente 20.000
EUR überschreitet. Investitionen von bis zu 4.448 EUR Jahresbeitrag konnten sich dadurch nicht steuermindernd auswirken, während andererseits die aus diesen
Beitragsteilen finanzierten Rentenleistungen vorbesteuert werden.
Allgemeine Informationen über die Rürup Rente
Sterbetafeln, Kostensätze und Überschusssysteme werden anders angesetzt. Der wesentliche Unterscheid im Vergleich zur klassischen Leibrente liegt im Verzicht
auf einen Rückkaufswert. Dies dürfte der maßgebliche Grund für eine kostengünstige Kalkulation sein. Aber auch die Basisrententarife unterscheiden sich
untereinander bei den Kosten ganz erheblich. Da alle von einem Rechnungszins seit 2007 von nur noch 2,25 Prozent ausgehen, müssen die Leistungsunterschiede
bei der Rürup Rente, die knapp 20 Prozent betragen.
Gleichzeitig muss er jedoch nur 54 Prozent der Rentenleistung aus der Basis«rentenversicherung» versteuern. Dadurch erhält man bei Berücksichtigung einer
Lebenserwartung von 24 Jahren (gemäß den Tabellen DAV2004R) und der Besteuerung in der Leistungsphase eine Rendite von 4,5 Prozent p. a. nach Steuer - und
dabei hat er noch zusätzlich das Langlebigkeitsrisiko abgesichert. Würde er die 20.000 EUR in eine private «Rentenversicherung» mit Ertragsanteilsbesteuerung
investieren, so würde er eine Rendite p. a. von ca. 3,9 Prozent nach Steuer erzielen.
Wenn die Auszahlung auf das Endalter 62 und nicht mehr auf Endalter 60 vereinbart wird. Betroffen sind dann sowohl die Rürup Rente als auch die Riester-Rente.
Die Tarifangebote unterscheiden sich auch hinsichtlich der zu vereinbarenden Aufschubzeiten und Mindestaufschubzeiten. Während einige Anbieter mindestens
sieben Jahre als Aufschubzeit verlangen, sind andere erst ab zwölf oder 15 Jahren Aufschubdauer bereit, Angebote abzugeben. Bei der Allianz etwa können
Versicherte neben laufenden Prämien jederzeit Summen ab 1.000 EUR zuschießen.