KAB Rürup Rente
Bei der Rürup Rente handelt es sich um eine seit 2005 besonders steuerlich geförderte Altersvorsorge Maßnahme, welche sich insbesondere an Berufsgruppen wie Selbstständige, Freiberufler, Angestellte und Beamte richtet und zur Basisversogung dient.
Im Vordergrund der Rürup Rente steht die Zahlung einer lebenslangen Leibrente, welche an folgende Voraussetzungen gebunden ist,
Die Rürup Rente muß den Zweck der garantierten lebenslänglichen Rentenleistung erfüllen.
Der früheste Eintritt der Rentenleistung darf ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.
Der geschlossene Vertrag darf weder beliehen, an andere übertragen, oder in irgendeiner Form veräußert werden.
Der Vertrag ist mit Ausnahme an den Ehepartner oder noch Kindergeld Berechtigte Nachkommen (insofern eine Hinterbiliebenen Absicherung eingeschlossen wurde) nicht vererbbar.
Allgemeine Informationen zum Thema Rürup Rente
Bei fast allen Anbietern für eine Rürup Rente hat der VN das Recht, seine Versicherung bei Ablauf oder im Todesfall in eine sofort beginnende Rürup Rente umzutauschen. In der Regel erfolgt der Umtausch nach einem speziellen Tarif, der günstiger als der normale Rententarif ist, da niedrigere Kostensätze enthalten sind. Die Leistung besteht in einer sofort beginnenden lebenslänglichen Rentenzahlung mit Rentengarantiezeit. Die Rürup Rente wird monatlich im Voraus gezahlt.
Die aufgeschobene Rente wird erst ab einem späteren, fest vereinbarten Zeitpunkt gezahlt. Innerhalb der Aufschubfrist (Ansparzeit) wird der erforderliche Kapitalwert bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart. Typischerweise werden die Beiträge zu aufgeschobenen Rürup Rente als laufende Beiträge in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Beitragsraten oder jährlich erbracht. Auch die Einzahlung eines Einmalbeitrags und sogar die Kombination von Einmalbeitrag und regelmäßiger monatlicher Beiträge ist möglich.
Zumeist wird diese Vertragsform bei der KAB Rürup Rente berücksichtigt. Außerdem wird die Waisenrente in Verbindung mit der Pensionsversicherung vereinbart. Dann wird die Waisenrente nach dem Tode des versicherten Vaters gewährt, wenn die Mutter noch lebt. Voraussetzung ist also nicht, dass das Kind zur Vollwaise geworden ist. Die Rente wird meistens bis zum 18. oder 21. Lebensjahr gewährt. Auch zur aufgeschobenen Rürup Rente kann der zusätzliche Versicherungsschutz durch eine Unfallversicherung, die nach einem Unfall ab 50 Prozent Invaliditätsgrad eine lebenslange monatliche Rente zahlt, vereinbart werden.
Da grundsätzlich die Rentenleistungen für Frauen im Alter deutlich niedriger sind als bei Männern, sollten Frauen auch diese geförderte Möglichkeit zum Aufbau einer Altersversorgung ergreifen, und das gilt sowohl für Frauen in angestellter als auch selbstständiger Tätigkeit, für Beamtinnen oder Seniorinnen. Das Jahressteuergesetz 2007 hat auch eine Neuerung beim Anbieter von Rürup Rente gebracht. Künftig sollen auch Banken, Sparkassen und Investmentfondsgesellschaften neben den bisherigen Anbietern, den Versicherern, Rürup Rente anbieten dürfen.
KAB Rürup Rente
Die KAB Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Rürup Rente. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Rürup Rente erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die KAB spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die KAB Rürup Rente auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Rürup Rente
Je länger die Mindestlaufzeit, desto geringer die Rente aber umso höher die Sicherheit für die möglichen Erben. Ist die Hinterbliebenenversorgung sekundär
und ist das primäre Ziel die Optimierung der Monatsrentenhöhe, so empfiehlt sich die Vereinbarung der fünfjährigen MRG oder der vollständige Verzicht
hierauf. Bei Risikoaversion sollte eine längere MRG vereinbart werden. Allerdings muss dann die unter Umständen geringere Monatsrente in Kauf genommen werden.
Vorsicht bei Dynamisierung ab dem 50. Lebensjahr.
Es empfiehlt sich hier die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer vorzusehen. Denn diese ergibt in der Regel die höchste Kapitalabfindung. Wollen Sie
hingegen die KAB Rürup Rente in Anspruch nehmen, so vereinbaren Sie eine monatliche Rentenzahlung und
eine relativ kurze Rentengarantiezeit von fünf oder zehn Jahren, wenn die familiäre Situation dies zulässt und der Vergleich mit einer längeren
Mindestrentengarantiezeit zu einem nicht wesentlich schlechteren Ergebnis führt.
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen
Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der
gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr
als um 100 Prozent erhöht werden.
Allgemeines über die Rürup Rente
Ein Beispiel soll die Bedeutung der Mindestrentengarantie (MRG) durch eine Rürup Rente verdeutlichen. Wird ein Einmalbeitrag von 51.129 EUR eingezahlt, so ergibt sich für einen
60-Jährigen z. B. folgende garantierte monatliche Rentenleistung (ohne Berücksichtigung der Überschussanteile) in Abhängigkeit von der Rentengarantiezeit, 5
Jahre MRG = 244 EUR, 10 Jahre MRG = 240 EUR, 15 Jahre MRG = 234 EUR, 17 Jahre MRG = 230 EUR. Verstirbt die versicherte Person während der MRG von fünf
Jahren, so wird ein Betrag von insgesamt garantiert 14.633 EUR ausgezahlt.
Wenn die Garantierente die durchschnittliche Lebenserwartung der versicherten durch die Rürup Rente Person übersteigt, entfällt die vorteilhafte Besteuerung des Ertragsanteils
der Rente. Geeigneter ist dann bei derartigem Bedarf eine Hinterbliebenenrente. Soll eine Mindestrentengarantie in den Vertrag integriert werden, so sollte
man sich neben den üblichen Garantiedauern von fünf oder zehn Jahren auch die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer berechnen und anbieten lassen. Dann
kann eine sinnvolle Entscheidung zwischen Rentenhöhe und Garantiedauer getroffen werden.
Da hierbei nur Erwartungen und Wahrscheinlichkeiten zu Rate gezogen werden können, ist die Entscheidung für ein Überschusssystem und gegen die anderen
Überschusssysteme nicht zuletzt von der Einschätzung der eigenen Lebenserwartung durch die Rürup Rente abhängig. Anhaltspunkte sind dabei oftmals die statistisch durchschnittliche
Lebenserwartung für Männer und Frauen, Familienhistorie, Erbkrankheiten u. a. Versucht man unter Rentabilitätserwägungen eine Entscheidung zu treffen, so
können folgende Daten unter Umständen weiterhelfen.
Rürup Rente
Die Rürup Rente ist - neben der Riester-Versorgung und der betrieblichen Altersversorgung - die dritte Möglichkeit staatlich geförderter
Vorsorge. Anders als ihre beiden Konkurrenz-Anlagen steht sie jedem offen. Also auch Selbstständigen und Senioren, für die eine staatlich geförderte
Altersversorgung bisher nicht existierte. Für diesen Personenkreis dürfte die Basis«rentenversicherung» daher besonders interessant sein. Grundsätzlich ist
dem Gesetzgeber mit der Einführung ein weiterer Schritt gelungen.
Die Rürup Rente als ein Baustein des neuen Gesetzes wird trotz der bürokratischen Produktgestaltung für viele Kundengruppen einen
interessanten Anteil an ihrer Rürup Rente ausmachen. Insbesondere für einen Personenkreis stellt sich die Basis«rentenversicherung» als lukrative Anlage
dar: den Senioren, die sich Einmalbeiträge in Höhe von 20.000 EUR p. a. (bei Verheirateten 40.000 EUR) leisten können und dadurch beachtliche Steuervorteile
erzielen.
Der Schreck bei Prof. Dr. Bert Rürup und seinen Kommissionskollegen/kolleginnen war groß, als man nach Einführung der Basis«rentenversicherung» im Jahr
2005 bemerkte, dass ausgerechnet bei der wichtigsten Zielgruppe - nämlich den Selbstständigen - die Basis«rentenversicherung» gänzlich unattraktiv ist. Der
Grund hierfür war einfach: Der Gesetzgeber hat bei der Einführung der Basis«rentenversicherung» handwerkliche Fehler gemacht, die dazu führten, dass gerade
die Selbstständigen bei der Rürup Rente keine steuerlichen Vorteile hatten.
Infos zum Thema Rürup Rente
Eine lebenslange Rente bis zum Tod des Letztversterbenden wird als Rürup Rente betrachtet, so dass die Hinterbliebenenrente für den überlebenden
Ehepartner beim Beitragsaufwand nicht unter die 50 Prozent-Grenze für Zusatzdeckungen fällt. Dies schafft Freiraum für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung.
Der Beitragsaufwand für die Berufsunfähigkeitsversicherung muss auf weniger als die Hälfte des Gesamtversicherungsbetrages begrenzt sein, damit
Steuerunschädlichkeit vorliegt.
Die Regelungen zum Mindesttodesfallschutz gelten für KAB Rürup Rente grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn im Todesfall die eingezahlten
Beiträge inkl. Gewinnanteile zurückerstattet werden oder eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Wird allerdings ein zusätzlicher Todesfallschutz vereinbart,
so sind die Vorschriften für den Mindesttodesfallschutz zu beachten. Seit 01.01.1999 gilt die Anpassungsverpflichtung als erfüllt, wenn Anpassungen nicht
geringer sind als der Anstieg des Lebenshaltungskostenindexes.
Vereinbaren Sie mindestens 75 Prozent als Witwenrente anstatt der üblichen 60 Prozent. Auf die eigene Rente wirkt sich dies nur geringfügig aus - auf die
Witwenrente im Falle des frühen Ablebens aber ganz erheblich. Die Waisenrenten Zusatzversicherung schließt sich an die Witwen- bzw. Witwerrenten
Zusatzversicherung an, und zumeist ist deren Vereinbarung Voraussetzung für die Integration der Waisenrente. Entsprechend den Regelungen in der
Rürup Rente davon festgelegt.
KAB Rürup Rente
Der einzuzahlende Basis-Rentenbeitrag muss zunächst noch um die Rürup Rente gekürzt werden, den der Arbeitnehmer zusammen mit
dem Arbeitgeberbeitrag einzahlt. Es zeigt sich, dass bei einem Rentenversicherung Beitragssatz von 19,9 Prozent beispielsweise und 40.000 EUR Bruttogehalt
noch max. 12.040 EUR Basis-Rentenbeitrag eingezahlt werden kann. Die Berechnung dafür: 20.000 EUR minus (40.000 × 0,199 =) 7960 EUR = 12.040 EUR.
Auch ältere Arbeitnehmer um die 60 Jahre können sehr stark profitieren.
Bei der KAB Rürup Rente ist eine stufenweise Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen vorgesehen. In der Endstufe im Jahr 2025 wird ein Höchstbetrag in
Höhe von 20.000 EUR steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht. Bei zusammen veranlagten Ehegatten sind es dann zwei mal 20.000 EUR, also 40.000 EUR.
Mit der Einführung im Jahr 2005 wurde der Abzugsrahmen noch auf 60 Prozent des Höchstbetrages begrenzt. Jedes Jahr erhöht sich seither der Abzugsrahmen um
je 2 Prozentpunkte, bis er schließlich 100 Prozent im Jahr 2025 erreichen wird.
Das führte dazu, dass die Beiträge zur Rürup Rente nur zum Teil abzugsfähig waren und in ungünstigsten Fällen bis zu 2.669 EUR überhaupt nicht gefördert
wurden. Die theoretische Steuerentlastung der Beiträge von 62 Prozent kann sich auf 18 Prozent reduzieren, wenn der Jahresbeitrag für die Basis-Rente 20.000
EUR überschreitet. Investitionen von bis zu 4.448 EUR Jahresbeitrag konnten sich dadurch nicht steuermindernd auswirken, während andererseits die aus diesen
Beitragsteilen finanzierten Rentenleistungen vorbesteuert werden.
Allgemeine Informationen über die Rürup Rente
Investiert Max Kunz 20.000 EUR Einmalbetrag in eine sofort beginnende Rürup Rente, so kann er zusammen mit den sonstigen Vorsorgeaufwendungen
insgesamt 17.869 EUR als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Hinweis: Mit Verpuffungseffekt wären es nur 14.300 EUR gewesen, also 3.569 EUR
weniger. Somit ist die Rürup Rente ab dem ersten Euro steuerlich wirksam, d. h. zu 64 Prozent abzugsfähig. Von seinem Beitrag in Höhe von
20.000 EUR hat er in 2007 eine Steuerersparnis von 3.840 EUR.
Genau dieser fließende Übergang kann nun von den Senioren durch die im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes neu eingeführte Basis«rentenversicherung» als
außerordentlicher Steuervorteil genutzt werden. Im Jahr 2007 ist es z. B. so, dass 64 Prozent von den Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden
können, aber nur 54 Prozent der Leistungen versteuert werden müssen. Im Jahr 2008 sind 66 Prozent absetzbar und 56 Prozent der Leistungen steuerpflichtig
usw. Die Differenz von mindestens 10 Prozentpunkten bleibt bis 2030 erhalten.
Das heißt, bei Zahlung eines Einmalbeitrages in eine Rürup Rente mit sofort beginnender Rentenzahlung kann dieser steuerliche Renditeturbo noch
in den nächsten 25 Jahren genutzt werden. Zwischen 2020 und 2030 wird der Effekt sogar noch verstärkt und beträgt bis zu 15 Prozent. Somit sind gerade die
Senioren, die bereits im Ruhestand sind, die Gewinner der Rürup Rente. Dies klingt paradox - ist es auch. Damit ist die Investition in eine
Basisrentenversicherung für Senioren ein interessantes Investment.