Beitragsrechner Tierhalterhaftpflicht
Was genau ist eine Tierhalterhaftpflicht?
Tierhalter sind der Gefahr ausgesetzt, dass sie für Schäden, die Dritten durch ein Tier zugefügt werden, mit ihrem Privatvermögen eintreten müssen. Der im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung gebotene Versicherungsschutz reicht insbesondere für denjenigen nicht aus, der Hunde oder Pferde hält.
Hier besteht Bedarf für eine zusätzliche Tierhalterhaftpflicht. In einigen Bundesländern sind Hundebesitzer zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht gesetzlich verpflichtet, zum Teil beschränkt auf bestimmte gefährliche Hunderassen.
Durch Tiere verursachte Mietsachschäden
Nicht selten kommt es vor, dass ein Vermieter von dem ausziehenden Mieter Ersatz für die durch dessen Hund in der Wohnung verursachten Schäden verlangt.
Selbst wenn der Mieter sowohl eine Privathaftpflicht- als auch eine Tierhalterhaftpflicht besitzt, kann es dann Probleme bei der Schadenregulierung geben. Denn die Privathaftpflichtversicherung deckt zwar Mietsachschäden, nicht aber durch Hunde verursachte Schäden, und die Tierhalterhaftpflicht hat zwar grundsätzlich für Schäden durch Hunde einzutreten, nicht aber (wegen des Ausschlusses in Ziffer 7.6 AHB) dann, wenn es sich um Schäden an gemieteten Sachen handelt.
Nach einer – unverbindlichen – Empfehlung des Versichererverbandes GDV sollen von Hunden verursachte Mietsachschäden reguliert werden, wenn auch eine Privathaftpflichtversicherung besteht, die mit einer Mietsachschadendeckung ausgestattet ist. Sind verschiedene Versicherungsgesellschaften betroffen, soll jeder Versicherer 50% der Aufwendungen tragen.
Tipp
Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Tierhalterhaftpflicht von Mietern um den Fall der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – ergänzen zu lassen.
In der Tierhalterhaftpflicht kann Bedarf bestehen, Mietsachschäden an gemieteten Stallungen, Reithallen, Weiden sowie Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern einzuschließen.
Selbst wenn der Versicherer Mietsachschäden einschließt, werden in der entsprechenden Klausel insoweit Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger Beanspruchung ausgeschlossen. Dieser Ausschluss kann z. B. bei von Hunden verursachten Kratzern im Parkett zum Zuge kommen.
Allgemeine Informationen zum Thema Tierhalterhaftpflicht
Der überlebende Ehegatte hat die Möglichkeit, den Tierhalterhaftpflicht Vertrag als VN zu übernehmen, indem er die nächste Prämienrechnung einlöst. Beim Tod des VN könnte die nächste Prämienfälligkeit anstehen und der überlebende Ehegatte die Überweisung des fälligen Beitrags leicht versäumen. Daher kann es sinnvoll sein, die maßgebliche Klausel um einen Passus zu ergänzen, wonach der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fortbesteht, mindestens jedoch ein halbes Jahr.
Der haftpflichtversicherte VN öffnet als Beifahrer in einem Kfz unachtsam die Tür des Fahrzeugs und verletzt hierbei einen Fußgänger. Zuständig ist die Tierhalterhaftpflicht. Bei Schweißarbeiten an seinem (seit mehr als einem Jahr stillgelegten, also endgültig aus dem Verkehr gezogenen) Fahrzeug verursacht der Besitzer einen Drittschaden durch Brand. Auch hier ist die Tierhalterhaftpflicht zuständig. Andererseits folgt aus der Versagung des Versicherungsschutzes innerhalb nicht zwangsläufig.
Es ist möglich, die Beitragsrechner Tierhalterhaftpflicht in Kombination mit anderen, speziellen Haftpflichtdeckungen abzuschließen, z.B. mit einer Jagdhaftpflicht, einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder einer Gewässerschadenhaftpflicht. Selbstständige und Unternehmensorgane (Geschäftsführer etc.) können die Tierhalterhaftpflicht als Ergänzung zur Betriebshaftpflicht dokumentieren lassen.
Der in der Tierhalterhaftpflicht versicherte Aufsichtspflichtige kann sich allerdings entlasten, wenn er nachweist, dass er alles Erforderliche zur Beaufsichtigung getan hat oder der Schaden auch bei ordentlicher Beaufsichtigung entstanden wäre. In Unkenntnis der Rechtslage behaupten viele Eltern in ihrer Schadenmeldung z.B., sie hätten ihr Kind ständig beaufsichtigt und jede Viertelstunde nach ihm geschaut, obwohl sie es tatsächlich längere Zeit nicht beaufsichtigt haben. Mit solchen Angaben eröffnen Eltern, die an einer Geldzahlung, interessiert sind.
Beitragsrechner Tierhalterhaftpflicht
Je nach benötigtem Versicherungsschutz werden durch die einzelnen Versicherer unterschiedliche Tarife für die Tierhalterhaftpflicht angeboten. Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, wie hoch die Beiträge für den von Ihnen gewünschten und benötigten Versicherungsschutz sind, können Sie mit Hilfe des auf unserer Seite integrierten Beitragsrechner kostenlos und anonym die Beiträge für die unterschiedlichen Tarifformen der einzelnen Tierhalterhaftpflicht Anbieter berechnen. Sie erhalten dann direkt alle zur Verfügung stehenden Tarifangebote übersichtlich und nach der jeweiligen Beitragshöhe, sowie den enthaltenen Leistungsumfang dargestellt, die Sie dann direkt vergleichen können. Desweiteren erhalten Sie neben den Tarifinfos auch eine kurze Erläuterung über die jeweilige Versicherungsgesellschaft, sowie verschiedene Bewertungen, um Ihnen so eine bessere Orientierung zu gewährleisten. Wenn Sie sich für ein bestimmtes Angebot entschieden haben, können Sie den von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz dann direkt online bantragen.
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Nützliche Tipps zum Thema Tierhalterhaftpflicht
Es ist möglich, die Tierhalterhaftpflicht in Kombination mit anderen, speziellen Haftpflichtdeckungen abzuschließen, z.B. mit einer
Jagd Haftpflichtversicherung, einer Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung oder einer Gewässerschaden Haftpflichtversicherung. Selbstständige
und Unternehmensorgane (Geschäftsführer etc.) können die Tierhalterhaftpflicht als Ergänzung zur Betriebs Haftpflichtversicherung dokumentieren
lassen.
Im Bereich der Tierhalterhaftpflicht sind nicht Gegenstand dieses Beitrages. Die Tierhalterhaftpflicht beruht auf dem
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie den Risikobeschreibungen, Besondere
Bedingungen und Erläuterungen zur Tierhalterhaftpflicht. Durch Sonderbedingungen, Zusatzbedingungen und Klauseln kann der Versicherungsschutz
erweitert oder eingeschränkt werden.
Es besteht Versicherungsschutz durch die Tierhalterhaftpflicht für während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretene Schadenereignisse, die Personenschäden (Tod, Verletzung oder
Gesundheitsschädigung von Menschen), Sachschäden (Beschädigung und/oder Gebrauchsbeeinträchtigung sowie Vernichtung von Sachen) einschließlich der sich
daraus ergebenden Vermögensschäden (sog. unechte Vermögensschäden) sowie Vermögensschäden, die weder auf Personen- noch auf Sachschäden beruhen, zur Folge
haben.
Allgemeines über die Tierhalterhaftpflicht
Die Tierhalterhaftpflicht deckt ihrem Wesen nach lediglich die dem Versicherten in seiner Eigenschaft als natürliche Person in seinem «private»n
Lebensbereich erwachsenden Haftpflichtgefahren. Hieran orientiert sich nicht zuletzt auch die Prämienkalkulation des Versicherers. Die Abgrenzung zu den
nicht gedeckten Lebensbereichen erfolgt durch die ausdrückliche Beschränkung des Versicherungsschutzes auf die Gefahren des täglichen Lebens sowie die
Benennung der ausgenommenen Gefahren.
Eingeschlossen ist ferner die Haftpflicht aus dem Besitz von Fotovoltaikanlagen und von Flüssiggastankanlagen. Der Vermieter einer Wohnung (im Unterschied
zum Wohnraum) sollte mit seinem Beitragsrechner Tierhalterhaftpflicht über einen Einschluss dieses Risikos verhandeln. Für den Vermieter eines Einfamilienhauses ist
der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung erforderlich. Vermietet der Besitzer eines Einfamilienhauses eine Einliegerwohnung,
sollte er seinen Versicherungsschutz entsprechend ausdehnen lassen.
Den Vermieter könnte der haftungsbegründende Vorwurf treffen, den Mieter nicht ausreichend bezüglich der Einhaltung der Streupflicht überwacht zu haben.
Versicherungsschutz besteht für den Inhaber einer oder mehrerer Wohnungen einschließlich Ferienwohnung, Besonderheiten gibt es beim Sondereigentum, d.h.
Wohnungseigentum, das an einer bestimmten Raumeinheit und dem damit verbundenen Miteigentumsanteil besteht. Hier sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft
der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums gedeckt.
Tierhalterhaftpflicht
Im Einzelfall bietet die Tierhalterhaftpflicht auch Deckung für Schäden, die im beruflichen Bereich auftreten, z.B. durch folgende Zusatzklausel.
Versichert ist auch die Inanspruchnahme wegen Schäden, die während der Wirksamkeit des Vertrages aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster
Tätigkeiten gegenüber Arbeitgebern, Arbeitskollegen entstehen, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Ebenso wie die Gefahren
eines Berufes und Betriebes werden auch die Gefahren nicht gedeckt.
Die Beitragsrechner Tierhalterhaftpflicht ist von ihrem Ursprung her auf den Familienbereich ausgerichtet. Demnach ist der Kreis der versicherten Personen recht
weit gezogen. Alleinstehende Personen können eine - prämienmäßig günstigere - sog. Single-«Haftpflichtversicherung» abschließen. Versichert ist zunächst die
gesetzliche Haftpflicht des VN. Dies ist die im Antrag und in der Police ausdrücklich als Vertragspartner bezeichnete Person, an welche die vereinbarten
Rechte und Pflichten vorrangig anknüpfen.
Legt ein Arbeiter, der eine Maschine zu bedienen hat, seine brennende Zigarette auf eine Tischkante, um einen weiteren Arbeitsgang zu veranlassen, und
vergisst er, die Zigarette rechtzeitig wegzunehmen, ist der hierdurch entstehende Brandschaden eine Auswirkung seiner betrieblichen Tätigkeit. Wer nach
Arbeitsschluss Bekannten, Nachbarn etc. durch Rat und Tat zur Seite steht, übt keine berufliche Tätigkeit aus, selbst wenn er wegen seiner beruflichen
Fertigkeiten um Hilfe gebeten wird.
Infos zum Thema Tierhalterhaftpflicht
Empfehlenswert ist die Aufnahme einer Regelung, wonach der Versicherer dem VN bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas die Kaution erstattet, die dieser
aufgrund behördlicher Anordnung zu hinterlegen hat. Die Versicherer bieten hier Summen bis zu 3 Prozent der Hauptdeckungssumme an. Der Kautionsbetrag wird
auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ziff. 7.6 AHB sieht u.a. einen generellen Ausschluss für Schäden an gemieteten Sachen
vor.
Volljährige unverheiratete Kinder haben Versicherungsschutz im Rahmen der Beitragsrechner Tierhalterhaftpflicht ihrer Eltern, solange sie sich in einer Schulausbildung oder in einer sich
unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (nicht Fortbildung) befinden. Wann in der Mehrheit der Fälle grundsätzlich Versicherungsschutz besteht, oder
nicht besteht. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht der im Haushalt des VN beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Hierzu
gehören auch Au-Pairs und Austauschschüler.
Der Grenzbereich zwischen gedeckten Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen und nicht gedeckten Schäden an beweglichen Sachen lässt sich beispielhaft
aufzeigen. Gedeckt ist die Beschädigung von Wänden, Waschbecken, Fliesen oder fest mit dem Untergrund verbundenen Teppichböden. Nicht gedeckt ist die
Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, z.B. lose verlegten Teppichen. Einige Tierhalterhaftpflicht Anbieter sind bereit, den Versicherungsschutz auf mobile Gegenstände in
Hotels und gemieteten Ferienwohnungen oder -häusern auszudehnen.
Beitragsrechner Tierhalterhaftpflicht
Abweichend schließen einige Versicherer dieses regelmäßig nur durch eine separate Gewässerschaden Haftpflichtversicherung erfasste Anlagenrisiko in
begrenztem Umfang pauschal in die Tierhalterhaftpflicht ein, nämlich die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von
insgesamt höchstens 5.000 l/kg gewässerschädlicher Stoffe in Kleingebinden mit einem Einzelfassungsvermögen von maximal 50 l/kg je Gebinde, die in den
versicherten Räumlichkeiten lagern.
Heizöltanks dürfen als Einzeltanks oder Benzintanks bis 5.000 l Fassungsvermögen vorhanden sein. Marktbeobachtungen zeigen, dass einige Versicherer den
Kreis der mitversicherten Personen erweitern. Sie ermöglichen es auch, alleinstehende Angehörigen 1. und 2. Grades des VN oder dessen Ehegatten einzuschließen,
wenn sie mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben. Gleiches gilt in häuslicher Gemeinschaft lebenden, volljährigen geistig behinderten
Kindern. Die Bedingungen vieler Versicherer sehen den Einschluss tätigen Tagesmutter vor.
Bei Schäden durch Rohrbruch infolge Frost großzügig zu Gunsten der Versicherten zu verfahren. Gleichwohl ist eine ausdrückliche Einbeziehung von
Allmählichkeitssachschäden - wie dies von einigen Versicherern in Abweichung des alten § 4 Abs. 1 S. 5 AHB praktiziert wird - zur Vermeidung von Deckungsstreitigkeiten
zu empfehlen. Mit Umstellung auf neue AHB entfällt diese Thematik. Die Klausel zum sog. Gewässerschaden Restrisiko schließt die Tierhalterhaftpflicht als Inhaber von
Anlagen zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe ausdrücklich aus.
Allgemeine Informationen über die Tierhalterhaftpflicht
Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind, sind ebenfalls gemäß Ziff. 7.6 AHB
ausgeschlossen. Es muss sich um einen besonderen Verwahrungsvertrag handeln. Dies ist der Fall, wenn aufgrund vertraglicher Vereinbarung einem anderen
üblicherweise gegen Entgelt Sachen zur Aufbewahrung übergeben werden. Folglich genügt es nicht, wenn der VN die fremde Sache lediglich aufgrund einer
Nebenpflicht im Rahmen eines Vertrages anderer Art aufzubewahren hat.
Der Haftpflichtige, der Schäden beim Gebrauch des Fahrzeugs verursacht hat, verliert nur dann seinen Versicherungsschutz aus der Tierhalterhaftpflicht, wenn er im Sinne
der Versicherungsbedingungen Eigentümer, Halter, Führer oder Besitzer des Fahrzeugs ist. Dem Begriff Besitzer wird von der Rechtsprechung keine eigenständige
Bedeutung neben den Begriffen des Halters und des Führers beigemessen. Wer also z.B. das Auto eines Freundes repariert (und sog. Fremdbesitzer ist), fällt
nicht unter den Ausschluss für Schäden durch den Gebrauch eines Fahrzeugs.
Besitz und Verwendung von maschinell angetriebenen Krankenfahrstühlen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt, Besitz
und Verwendung von bis zu drei ferngelenkten Modell-Fahrzeugen, Gebrauch von Go-Karts und anderen maschinell angetriebenen Kinderfahrzeugen bis 6 km/h
Höchstgeschwindigkeit. Gebrauch von nicht selbstfahrenden Kleingeräten zum Rasenmähen und Schneeräumen, nicht jedoch aufsitzbare Arbeitsmaschinen.