Tierhalterhaftpflichtversicherung für Beamte
Was genau ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Tierhalter sind der Gefahr ausgesetzt, dass sie für Schäden, die Dritten durch ein Tier zugefügt werden, mit ihrem Privatvermögen eintreten müssen. Der im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung gebotene Versicherungsschutz reicht insbesondere für denjenigen nicht aus, der Hunde oder Pferde hält.
Hier besteht Bedarf für eine zusätzliche Tierhalterhaftpflichtversicherung. In einigen Bundesländern sind Hundebesitzer zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet, zum Teil beschränkt auf bestimmte gefährliche Hunderassen.
Durch Tiere verursachte Mietsachschäden
Nicht selten kommt es vor, dass ein Vermieter von dem ausziehenden Mieter Ersatz für die durch dessen Hund in der Wohnung verursachten Schäden verlangt.
Selbst wenn der Mieter sowohl eine Privathaftpflicht- als auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besitzt, kann es dann Probleme bei der Schadenregulierung geben. Denn die Privathaftpflichtversicherung deckt zwar Mietsachschäden, nicht aber durch Hunde verursachte Schäden, und die Tierhalterhaftpflichtversicherung hat zwar grundsätzlich für Schäden durch Hunde einzutreten, nicht aber (wegen des Ausschlusses in Ziffer 7.6 AHB) dann, wenn es sich um Schäden an gemieteten Sachen handelt.
Nach einer – unverbindlichen – Empfehlung des Versichererverbandes GDV sollen von Hunden verursachte Mietsachschäden reguliert werden, wenn auch eine Privathaftpflichtversicherung besteht, die mit einer Mietsachschadendeckung ausgestattet ist. Sind verschiedene Versicherungsgesellschaften betroffen, soll jeder Versicherer 50% der Aufwendungen tragen.
Tipp
Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Tierhalterhaftpflichtversicherung von Mietern um den Fall der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – ergänzen zu lassen.
In der Tierhalterhaftpflichtversicherung kann Bedarf bestehen, Mietsachschäden an gemieteten Stallungen, Reithallen, Weiden sowie Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern einzuschließen.
Selbst wenn der Versicherer Mietsachschäden einschließt, werden in der entsprechenden Klausel insoweit Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger Beanspruchung ausgeschlossen. Dieser Ausschluss kann z. B. bei von Hunden verursachten Kratzern im Parkett zum Zuge kommen.
Allgemeine Informationen zum Thema Tierhalterhaftpflichtversicherung
Ferner ist der Leihvertrag nach den Umständen des Einzelfalles von einer Besitzüberlassung im Rahmen eines keine Rechtsbindung erzeugenden Gefälligkeitsverhältnisses abzugrenzen. Die Überlassung einer Skihütte für einen Zeitraum von einer Woche aufgrund von freundschaftlichen und familiären Beziehungen stellt regelmäßig eine bloße Gefälligkeit dar, selbst wenn der Nutzer beabsichtigt, die dem Überlasser entstehenden Kosten zu begleichen. Bei einigen Tierhalterhaftpflichtversicherung Anbietern ist der Einschluss von Schäden an geliehenen Sachen möglich.
Der haftpflichtversicherte VN öffnet als Beifahrer in einem Kfz unachtsam die Tür des Fahrzeugs und verletzt hierbei einen Fußgänger. Zuständig ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Bei Schweißarbeiten an seinem (seit mehr als einem Jahr stillgelegten, also endgültig aus dem Verkehr gezogenen) Fahrzeug verursacht der Besitzer einen Drittschaden durch Brand. Auch hier ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung zuständig. Andererseits folgt aus der Versagung des Versicherungsschutzes innerhalb nicht zwangsläufig.
Neben den standardmäßigen Deckungserweiterungen wurden auf dem Markt Zusatzklauseln entwickelt, die geeignet sind, den Versicherungsschutz in der Tierhalterhaftpflichtversicherung für Beamte bedarfsgerecht auszubauen. Gemäß Ziff. 2.2 AHB sind Haftpflichtansprüche wegen des Abhandenkommens von Sachen nur bei besonderer Vereinbarung gedeckt. Entsprechendes gilt gemäß Ziff. 7.6 AHB für Schäden an fremden Sachen, die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Den Vermieter könnte der haftungsbegründende Vorwurf treffen, den Mieter nicht ausreichend bezüglich der Einhaltung der Streupflicht überwacht zu haben. Versicherungsschutz besteht für den Inhaber einer oder mehrerer Wohnungen einschließlich Ferienwohnung, Besonderheiten gibt es beim Sondereigentum, d.h. Wohnungseigentum, das an einer bestimmten Raumeinheit und dem damit verbundenen Miteigentumsanteil besteht. Hier sind Ansprüche aus der Tierhalterhaftpflichtversicherung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums gedeckt.
Tierhalterhaftpflichtversicherung für Beamte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Beamte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Beamte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Tierhalterhaftpflichtversicherung
Soweit es die Forderungsausfalldeckung betrifft (vgl. Kap. 14), leistet der Versicherer dem VN Entschädigung für durch Dritte verursachte Schäden.
Grundsätzlich steht es dem Haftpflichtversicherer frei, ob er den gegen seinen VN geltend gemachten Haftpflichtanspruch erfüllt oder den Versuch einer Abwehr
dieses Anspruchs unternimmt. Letzteres wird er insbesondere dann tun, wenn nach seiner Auffassung keine rechtliche Verpflichtung zur Leistung von
Schadenersatz durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.
Wie bei jeder anderen Tierhalterhaftpflichtversicherung ist es Aufgabe des VU, die versicherten Personen gemäß § 100 VVG und § 101 VVG von Schadenersatzansprüchen
Dritter freizustellen und ihnen insoweit Rechtsschutz zu gewähren. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme auf Schadenersatz sind in erster
Linie im BGB geregelt. Anspruchsteller können in vielen Fällen vor allem die Vorschriften der heranziehen. Dort ist z.B. die Haftung aus der Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht und von Aufsichtspflichtigen geregelt.
Es besteht Versicherungsschutz durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung für während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretene Schadenereignisse, die Personenschäden (Tod, Verletzung oder
Gesundheitsschädigung von Menschen), Sachschäden (Beschädigung und/oder Gebrauchsbeeinträchtigung sowie Vernichtung von Sachen) einschließlich der sich
daraus ergebenden Vermögensschäden (sog. unechte Vermögensschäden) sowie Vermögensschäden, die weder auf Personen- noch auf Sachschäden beruhen, zur Folge
haben.
Allgemeines über die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Manche Tierhalterhaftpflichtversicherung Anbieter gewähren Versicherungsschutz für bis zu acht vermietete einzelne Wohnräume mit dazugehörigen Garagen. Der ausdrückliche Einschluss des
Risikos aus Miteigentum an zum Einfamilienhaus gehörenden Gemeinschaftsanlagen (z.B. Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe oder Abstellplätze für Mülltonnen) ist
ebenfalls bei einigen Versicherern möglich. Hinsichtlich der unter 4.1.3 genannten Risiken ist der VN versichert auch in seiner Eigenschaft als Bauherr, d.h.
wenn er es in eigener Regie unternimmt, ein Bauwerk zu erstellen oder erstellen zu lassen.
Mitversichert sind der erlaubte private Besitz und der Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch zu
Jagdzwecken und strafbaren Handlungen. Die mit der jagdlichen Betätigung zusammenhängenden Haftpflichtrisiken sind durch eine spezielle Jagdhaftpflichtversicherung
zu decken. Das Tierhalter Haftpflichtrisiko (siehe auch Tierhalter Haftpflichtversicherung und Tierhalter- und Tierhüterhaftung) deckt die
Tierhalterhaftpflichtversicherung für Beamte nur in begrenztem Umfang.
Prämienfreier Versicherungsschutz besteht allerdings nur bis zu einer bestimmten, in den Versicherungsbedingungen genannten Bausumme. Diese bewegt sich -
von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich - zwischen 50.000 EUR und 100.000 EUR. Wird dieser Betrag überschritten, besteht Deckung nur noch im Rahmen
der Vorsorgeversicherung. Bei Bauvorhaben mit höher veranschlagten Bausummen ist der Abschluss einer separaten Bauherren Haftpflichtversicherung notwendig,
es sei denn, der Versicherer verzichtet auf eine Bausummenbegrenzung.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nicht selten haben beide Ehepartner bei ihrer Heirat bereits eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Weil dann jeweils der andere Ehegatte
mitversichert gilt, entsteht mit der Heirat eine Doppelversicherung im Sinne des § 78 VVG. In diesem Zusammenhang sollten Sie prüfen, ob der ältere Vertrag
noch aktuell bzw. (z.B. hinsichtlich der Deckungssummen) überarbeitungsbedürftig ist. Ebenfalls eingeschlossen sind die Kinder des VN und seines Ehegatten,
wobei Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder gleichgestellt sind.
Für die Mitversicherung der Kinder in der Tierhalterhaftpflichtversicherung für Beamte ist das Bestehen einer häuslichen Lebensgemeinschaft nicht Voraussetzung. Ist der nicht-eheliche Lebenspartner in den
Vertrag eingeschlossen, sollten ggf. auch dessen Kinder in den Versicherungsschutz einbezogen sein. Voraussetzung der Mitversicherung, Kinder sind aber nicht
ausnahmslos in die Deckung einbezogen, sondern nur unter der Voraussetzung, dass sie unverheiratet sind und minderjährig sind oder nach Vollendung der
Volljährigkeit sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Springt jemand in Selbsttötungsabsicht von einem Hochhaus, fällt dabei auf ein Autodach und überlebt den Sturz, so ist der Pkw-Schaden bei einer ungewöhnlichen
und gefährlichen Beschäftigung entstanden. Kommt es beim Ausbrennen eines Wespennestes mit einer Lötlampe zu einer Verpuffung und zu einem Brand, bei dem
Dritte geschädigt werden, so handelt es sich nicht um eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung. Verbrennt jemand unter Drogeneinfluss in einer
Telefonzelle Telefonbücher, ist dies nicht gedeckt.
Infos zum Thema Tierhalterhaftpflichtversicherung
Schulausbildung bezieht sich auf allgemeinbildende Schulen; Abendschulen für die Erwachsenenbildung sind z.B. nicht gemeint. Mit Beendigung der Schulausbildung
durch Verlassen der Unterrichtsanstalt erlischt die Mitversicherung. Berufsausbildung ist die Ausbildung für einen zukünftigen, gegen Entgelt auszuübenden
Beruf, die die Arbeitskraft des Auszubildenden ausschließlich oder überwiegend in Anspruch nimmt. Mit dem Abschluss einer Lehre oder eines Studiums (z.B. mit
dem Referendarexamen) ist diese Phase beendet.
Unter Abwasser versteht man ehemals reines Wasser, das durch Zusatz fremder Bestandteile in irgendeiner Weise verunreinigt ist. Dieser Ausschluss wird in der
Tierhalterhaftpflichtversicherung für Beamte hinsichtlich Sachschäden durch häusliche Abwässer und Schäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals abbedungen.
Aus dem Abflussschlauch einer Waschmaschine tritt Wasser aus und dringt in die darunter liegende Wohnung des Nachbarn ein. Ziff. 7.9 AHB grenzt im Ausland
eintretende Schadenfälle aus.
Der überlebende Ehegatte hat die Möglichkeit, den Vertrag als VN zu übernehmen, indem er die nächste Prämienrechnung einlöst. Beim Tod des VN könnte die
nächste Prämienfälligkeit anstehen und der überlebende Ehegatte die Überweisung des fälligen Beitrags leicht versäumen. Daher kann es sinnvoll sein, die
maßgebliche Klausel um einen Passus zu ergänzen, wonach der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fortbesteht,
mindestens jedoch ein halbes Jahr.
Tierhalterhaftpflichtversicherung für Beamte
Abweichend schließen einige Versicherer dieses regelmäßig nur durch eine separate Gewässerschaden Haftpflichtversicherung erfasste Anlagenrisiko in
begrenztem Umfang pauschal in die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein, nämlich die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von
insgesamt höchstens 5.000 l/kg gewässerschädlicher Stoffe in Kleingebinden mit einem Einzelfassungsvermögen von maximal 50 l/kg je Gebinde, die in den
versicherten Räumlichkeiten lagern.
Der Mieter reißt aufgeklebte Teppichfliesen ab und beschädigt hierbei den Fußboden - übermäßige Beanspruchung. Der Mieter wählt versehentlich ein ungeeignetes
Teppichklebeband; der damit zu fixierende Teppich wird beschädigt - keine übermäßige Beanspruchung. Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und
Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten. Begründet wird dieser Ausschluss
damit, dass die Versicherer nicht für anfallende Wartungskosten herangezogen werden sollen.
Glasschäden, soweit der VN sich hiergegen besonders versichern kann (z.B. durch eine Hausratversicherung). An einer entsprechenden Versicherungsmöglichkeit
fehlt es z.B. bei der vorübergehenden Anmietung eines Hotelzimmers. Schäden an gemieteten Sachen, die von Haustieren verursacht werden, sind gedeckt, sofern die
Haltung dieser Tiere in der Tierhalterhaftpflichtversicherung berücksichtigt ist. Hunde fallen z.B. nicht darunter. Da Mietsachschäden zwar in der
Tierhalterhaftpflichtversicherung im dargestellten Umfang gedeckt sind
Allgemeine Informationen über die Tierhalterhaftpflichtversicherung
Der Versicherer muss nach allgemeinen versicherungsrechtlichen Kriterien das Eingreifen einer Ausschlussbestimmung darlegen und beweisen. Die wesentlichen
Ausschlüsse sind - soweit sie nicht bereits an anderer Stelle behandelt worden sind - folgende. Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden ist der
Haftpflichtversicherer gemäß Ziff. 7.1 AHB leistungsfrei. Aus § 103 VVG ergibt sich, dass sich der Vorsatzausschluss nicht nur auf die Handlung, sondern auch
auf die Schadenfolgen beziehen muss.
Der Haftpflichtige, der Schäden beim Gebrauch des Fahrzeugs verursacht hat, verliert nur dann seinen Versicherungsschutz aus der Tierhalterhaftpflichtversicherung, wenn er im Sinne
der Versicherungsbedingungen Eigentümer, Halter, Führer oder Besitzer des Fahrzeugs ist. Dem Begriff Besitzer wird von der Rechtsprechung keine eigenständige
Bedeutung neben den Begriffen des Halters und des Führers beigemessen. Wer also z.B. das Auto eines Freundes repariert (und sog. Fremdbesitzer ist), fällt
nicht unter den Ausschluss für Schäden durch den Gebrauch eines Fahrzeugs.
Ein altersgemäß entwickeltes, zwölfjähriges Kind besteigt mit schmutzigen Schuhen das Dach eines fremden Pkw, um sich dort auszutoben. Beim Hin- und
Herlaufen wird der Lack des Autos zerkratzt. Hier wird anzunehmen sein, dass das Kind die Schadenfolgen als möglich erkannt hat. Letztlich kann die sog.
innere Tatsache des Vorsatzes aber nur vom zuständigen Gericht geklärt werden. Haftpflichtansprüche an fremden Sachen, die der VN gemietet hat, sind gemäß
Ziff. 7.6 AHB grundsätzlich ausgeschlossen.