Gute Grundfähigkeitsversicherung
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
Für jedes Versicherungsprodukt gibt es eine große Anzahl an Anbietern mit verschiedenen Tarifen und Leistungseinschlüssen, welche sich erheblich im Preis unterscheiden. Doch welche ist eine Gute Grundfähigkeitsversicherung, beinhaltet also die bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Beitrag? Um Ihnen hierfür eine Antwort geben zu können, ist es sinnvoll einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse optimierten Versicherungsschutz zu ermitteln und anschliessend aus allen Versicherern den dafür anfallenden, günstigsten Preis herauszufinden. Achten Sie vor allem, dass Sie immer die von Ihnen benötigten Versicherungsleistungen in den Vordergrund stellen und sich nicht nur nach dem vermeintlich günstigsten Beitrag orientieren, denn dies kann sich schnell als Nachteil erweisen wo Sie am Ende drauf zahlen müssen, wenn Sie auf Grund von Leistungsverzicht den Beitrag senken möchten und am Ende, also im Bedarfsfall auf finanzielle Entschädigungen verzichten müssen, oder diese nur eingeschränkt erhalten.
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Die Versicherungsform stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum und ist dort unter dem Begriff critical illness bekannt und verbreitet. Die Vertragsform wird
in Deutschland auch als Schwere Krankheiten-Versicherung bezeichnet und besitzt schon seit Jahren eher marginale Bedeutung. Ursprünglich kommt die Grundfähigkeitsversicherung
aus Südafrika, wo 1983 die ersten Versicherungen gegen schwere Erkrankungen entwickelt wurden. Mitte der achtziger Jahre gelangte diese neue Vertragsform nach
Großbritannien, wurde erfolgreich eingeführt.
Dabei können diese Deckungen mit anderen Deckungsformen kombiniert werden, zum Beispiel, die Grundfähigkeitsversicherung mit Todesfallschutz, die Grundfähigkeitsversicherung mit erweitertem
Todesfallschutz und mit vorgezogener Leistung, die Grundfähigkeitsversicherung mit erweitertem Todesfallschutz, Zusatzoption Einschluss einer Mitversicherung von Kindern,
Zusatzoption Einschluss Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit, Zusatzoption Einschluss Berufsunfähigkeitsschutz, Zusatzoption Einschluss
Erwerbsunfähigkeitsschutz, Zusatzoption Einschluss Pflegeversicherungsschutz.
Krebs - Der Begriff Krebs umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore, die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu gibt es sogenannte
gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen, und die Krebszellen können über Blutkreislauf und
Lymphsystem in andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden. In der Todesursachenstatistik
stehen Krebserkrankungen nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen an zweiter Stelle.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie) - Schwere Störung der Pumpfunktion des Herzens durch Erweiterung der Herzhöhlen oder Zunahme der Herzwanddicke
bezeichnet man als Kardiomyopathie. Diese ist ein ernst zu nehmender Zustand oft unbekannter Ursache, wobei der Herzmuskel nicht mehr in der Lage ist, Blut
effektiv durch den Körper zu pumpen. Manchmal ist dieser Zustand nur vorübergehend, in einigen Fällen entwickelt sich jedoch eine andauernde Herzschwäche.
Eine permanente Kardiomyopathie kann nicht geheilt werden und verschlimmert sich mit der Zeit.
Versichert im Rahmen einer Gute Grundfähigkeitsversicherung sind im Allgemeinen: Nierentransplantation, Herztransplantation, Lebertransplantation,
Lungentransplantation, Knochenmarktransplantation bzw. Stammzelltransplantation, Transplantation der Bauchspeicheldrüse. Schwere Erkrankungen oder
Verletzungen können Organe so stark schädigen, dass eine Behandlung nur durch die Entfernung des kranken und die Transplantation eines gesunden Organs
möglich ist. Für viele Organe bestehen lange Wartelisten, da nicht ausreichend Transplantate zur Verfügung stehen.
Transplantation von Hauptorganen - Eine Transplantation ist die Verpflanzung eines Transplantates. Das Transplantat kann aus Zellen, Geweben, ganzen Organen
oder Gliedmaßen wie Fingern und Zehen bestehen. Transplantationen werden in der Regel an spezialisierten Transplantationszentren durchgeführt. Das
Transplantat wird entweder im Rahmen einer Organspende gewonnen (homologe Transplantation) oder dem Empfänger selbst von einer anderen Körperstelle
entnommen (autologe Transplantation).
Grundfähigkeitsversicherung
Sprachverlust - Von Sprachverlust oder Aphasie spricht man, wenn die Fähigkeit zu sprechen ursprünglich vorhanden war und dann ganz oder teilweise verloren
ging. Das kann durch Durchblutungsstörungen im Gehirn, Tumoren, Hirnentzündungen oder Hirntraumata geschehen. Ist das Sprachvermögen nur zum Teil gestört,
spricht man von Entwicklungsdysphasie. Mit Sprachverlust gehen unter Umständen auch Beeinträchtigungen oder Ausfälle der Lesefähigkeit, Schreibfähigkeit
und Rechenfähigkeit einher.
Enzephalitis - Enzephalitis (auch Hirngewebeentzündung) ist eine schwere Entzündung der grauen bzw. weißen Substanz des Hirngewebes oder des gesamten Gehirns
und wird verursacht durch Bakterien, Viren oder Protozoen (meist tropische Parasiten). Fortgeschrittene Parkinsonsche Krankheit - Eine idiopathische
durch die Gute Grundfähigkeitsversicherung versicherte Parkinsonsche Erkrankung ist eine langsam fortschreitende neurologische Erkrankung des Gehirns, die ohne erkennbare Ursache aufgetreten ist. Sie wird
üblicherweise als Parkinson-Krankheit bezeichnet.
Aplastische Anämie (Blutbildungsstörung) - Aplastische Anämie ist das irreversibles Versagen der Blutbildung des Knochenmarks, welche zu Anämie, Neutropenie
und Thrombopenie führt. Anämie (Verminderung der roten Blutkörperchen), Neutropenie (Verminderung der weißen Blutkörperchen) und Thrombopenie (Verminderung
der Blutplättchen) sind Bezeichnungen für eine Verminderung der Zellen im Blut. Ohne eine Behandlung ist die Gesellschaft zunehmend mit den Problemen konfrontiert,
die sich aus der Krankheitsstadium ergeben.
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung oder DD-Zusatzdeckungen eignen sich auch für Berufsgruppen, für die aufgrund des ausgeübten Berufs eine BU-Versicherung zu teuer oder gar nicht
erhältlich ist. Auch eine EU-Versicherung kann hier eine Alternative darstellen. Teilweise werden z.B. von Canada Life und Gothaer auch die ergänzenden
Einschlussmöglichkeiten durch BU-Deckungen angeboten. Kunden können hier auf Wunsch auch einen abgespeckten BU-Schutz zur Grundfähigkeitsversicherung hinzufügen, der sie
speziell gegen Erkrankungen der Psyche absichert.
Teilweise sehen die Tarifbedingungen der Gute Grundfähigkeitsversicherung die Beitragserhöhungsmöglichkeit (Beitragsanpassung) durch den Versicherer vor. Verursacher solcher Erhöhungen können
eine schlechte Fondsentwicklung, gestiegene Kosten oder schlechte Verzinsung der Kapitalanlagen sein. Teilweise wird eine fünfjährige Beitragsgarantiezeit
gewährt (Gothaer, Skandia). Die Versicherungsprämie ist in den Fällen einer Keyman-Police eines Unternehmens von diesem als eine Betriebsausgabe
absetzbar. Rückkaufswerte müssen bilanziell aktiviert werden.
Auffällig ist allerdings auch, dass die bisherigen Dread-Disease-Angebote zumeist die zentralen Zivilisationskrankheiten wie Psyche, Erkrankungen der
Gelenke und der Wirbelsäule ebenso unberücksichtigt lassen wie Kreislauferkrankungen. Der Leistungsausschlusskatalog ist tarifabhängig und unterschiedlich,
doch existieren einige gemeinsame Ausschlusssachverhalte. Es besteht kein Versicherungsschutz bei absichtlicher Herbeiführung von Krankheit, Kräfteverfall
oder absichtlicher Selbstverletzung oder versuchter Selbsttötung.
Gute Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung nähert sich einer BUV oder BUZ immer weiter an, je mehr Krankheitsursachen zu einer entsprechenden Leistung, einer
Kapitalzahlung, führen können. Maximal sind derzeit versicherbar, Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Blindheit, Nierenversagen, Organtransplantation,
Multiple Sklerose, Lähmung, Benigner Gehirntumor, Taubheit, Operation der Aorta, Herzklappenoperation, Verlust von Gliedmaßen, Operation von Koronararterien,
Parkinsonsche Krankheit, Koma, schwere Verbrennungen.
Über den Zusatz-Risikobaustein werden schwerwiegende Erkrankungen, z. B. Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Blindheit und Taubheit versichert. Die
Versicherungssumme wird in einem Betrag ausgezahlt und bis zu einer Versicherungssumme von 75.000 EUR ohne Gesundheitsprüfung vereinbart. Die
Auszahlungssumme löst bei einer der genannten schwerwiegenden Erkrankungen den Kredit in der vereinbarten Höhe ab. Es keine Mehrkosten für den
Versicherungsvergleich an.
Grundfähigkeitsversicherung Nürnberger (Schnellhilfe Zusatzbaustein zur BU-Versicherung mit fünf Krankheiten bis zu 30.000 EUR). Grundfähigkeitsversicherung ACE Europe (Dread-Disease-Zusatzbaustein
zur Gruppen-Unfallversicherung mit drei versicherten Krankheiten und bis zu 50.000 EUR). Grundfähigkeitsversicherung MLP IKK Direkt Münchener Verein (Clever Care als
Krankenhaus-Zusatzversicherung mit Dread-Disease-Baustein mit 34 Krankheiten). Grundfähigkeitsversicherung AIG Europe (Ladyprotect Brustkrebsversicherung mit sieben
Krankheitsbildern und max. 10.000 EUR Einmalleistung).
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Wenn der Gesetzgeber die Ersetzung der Zustimmung der Versicherungsnehmer in allen Sparten der Lebensversicherung ermöglichen wollte, hätte es im Übrigen
auf der Hand gelegen, dies in einer selbständigen Gesetzesvorschrift zu tun, statt die Bestimmung einer Spezialregelung für nur einen Teil der
Lebensversicherung. Ob diesen systematischen Erwägungen der Vorzug zu geben ist, kann der Senat offen lassen, weil es auf die Entscheidung dieser Streitfrage
im vorliegenden Fall nicht ankommt.
Die Grundfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung soll eine finanzielle Soforthilfe bei Eintritt einer versicherten schweren Erkrankung bieten. Eine DDZ ist
dementsprechend kein Ersatz für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, da es hier nicht um den laufenden Einkommensverlust im Falle des Eintritts einer
Berufsunfähigkeit geht (vgl. auch Ziffer 1.5 dieses Beitrages). Nahezu 50 Prozent aller Fälle einer Berufsunfähigkeit sind auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Rückenleiden, Psychosen und Neurosen zurückzuführen.
Der Gesetzgeber habe durch § 172 VVG bewusst nur solche Lebensversicherungen erfasst, bei denen die Realisierung des versicherten Risikos bei Abschluss des
Vertrages noch ungewiss sei. Das Treuhänderverfahren sei daher nur bei Pflege-, Dread»-«Disease-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen
anzuwenden. So finde sich auch die einzige Parallelvorschrift im Bereich der Krankenversicherung (§ 178g VVG), bei der die Eintrittspflicht in gleicher
Weise ungewiss sei.