Gute Grundfähigkeitsversicherung
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
Für jedes Versicherungsprodukt gibt es eine große Anzahl an Anbietern mit verschiedenen Tarifen und Leistungseinschlüssen, welche sich erheblich im Preis unterscheiden. Doch welche ist eine Gute Grundfähigkeitsversicherung, beinhaltet also die bestmöglichen Leistungen zum günstigsten Beitrag? Um Ihnen hierfür eine Antwort geben zu können, ist es sinnvoll einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse optimierten Versicherungsschutz zu ermitteln und anschliessend aus allen Versicherern den dafür anfallenden, günstigsten Preis herauszufinden. Achten Sie vor allem, dass Sie immer die von Ihnen benötigten Versicherungsleistungen in den Vordergrund stellen und sich nicht nur nach dem vermeintlich günstigsten Beitrag orientieren, denn dies kann sich schnell als Nachteil erweisen wo Sie am Ende drauf zahlen müssen, wenn Sie auf Grund von Leistungsverzicht den Beitrag senken möchten und am Ende, also im Bedarfsfall auf finanzielle Entschädigungen verzichten müssen, oder diese nur eingeschränkt erhalten.
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Bypass-OP der Herzkranzgefässe - Eine Bypass-Operation ist erforderlich, wenn eine oder mehrere Arterien, welche das Herz mit Blut versorgen, verengt oder
verstopft sind. Bei dem Eingriff wird eine Vene aus dem Oberschenkel oder aus der Brustwand des Patienten entnommen und dazu genutzt, das Blut an der
blockierten Stelle des Herzens vorbeizuleiten (daher auch das Wort Bypass, engl. für Umleitung). So wird sichergestellt, dass das Herz auch hinter den
verstopften Stellen wieder ausreichend mit Blut und Nährstoffen versorgt wird.
Die Grundfähigkeitsversicherung bei Schlaganfall (Gehirnschlag, Apoplexie) - Ein Schlaganfall (auch Hirninfarkt) tritt auf, wenn das Gehirn stark durch interne Blutungen geschädigt wurde bzw.
wenn die Blut- und Sauerstoffversorgung durch eine verstopfte Arterie unterbunden ist und es somit zu einer akuten Blutleere kommt. Eine transitorische
ischämische Attacke (TIA) ist eine Durchblutungsstörung von kurzer Dauer. Die Symptome bilden sich folgenlos innerhalb von 24 Stunden zurück. Das Gehirn
kontrolliert alle Funktionen des Körpers.
Zum Teil werden auch zusätzliche Leistungseinschlüsse wie z.B. operative Leistungen und Behandlungsmethoden wie Organtransplantationen, Bypass-OP,
Herzklappenoperation, OP am offenen Herzen, Angioplastie am Herzen, Aortenplastik eingeschlossen oder Leistungen nach schwerem Unfall, nach Verbrennungen,
bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, bei vollständiger Erwerbsminderung oder beim Verlust von Gliedmaßen oder der vollständigen Abhängigkeit von einer
dritten Person gewährt.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Nierenversagen - Aufgabe der Nieren ist es, Abfallstoffe aus dem Blut zu filtern. Wenn die Nieren nicht richtig funktionieren, sammeln sich die Abfallstoffe
im Körper an, was zu lebensbedrohlichen Gesundheitsproblemen führen kann. Sofern eine Niere ausfällt, kann die zweite Niere die Aufgabe mit übernehmen.
Sobald aber beide Nieren nicht mehr in der Lage sind, das Blut zu filtern, muss diese Aufgabe durch eine Dialysemaschine übernommen werden bzw. ist eine
Organtransplantation erforderlich.
Fortgeschrittene Lungenerkrankung - Bei der sogenannten chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung kommt es zu einer Verengung großer Bereiche der Atemwege,
was vor allem beim Ausatmen zu einem erhöhten Atemwegswiderstand führt. Eine Folge kann die Ausbildung eines Emphysems sein, d.h., der normale Aufbau der
Lunge ist zerstört und es kommt zu einer Lungenblähung. Chronische rezidivierende Bauchspeicheldrüsenerkrankung - Die chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung
ist eine durch die Gute Grundfähigkeitsversicherung versicherte Erkrankung der Bauchspeicheldrüse, die den teilweisen oder kompletten Verlust des Organs zur Folge hat.
Transplantation von Hauptorganen - Eine Transplantation ist die Verpflanzung eines Transplantates. Das Transplantat kann aus Zellen, Geweben, ganzen Organen
oder Gliedmaßen wie Fingern und Zehen bestehen. Transplantationen werden in der Regel an spezialisierten Transplantationszentren durchgeführt. Das
Transplantat wird entweder im Rahmen einer Organspende gewonnen (homologe Transplantation) oder dem Empfänger selbst von einer anderen Körperstelle
entnommen (autologe Transplantation).
Grundfähigkeitsversicherung
Pflegebedürftigkeit - Mit Pflegebedürftigkeit bezeichnet man einen Zustand, in dem eine Person dauerhaft nicht in der Lage ist, den regelmäßig wiederkehrenden
Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig nachzugehen und zur Bewältigung der Alltagsanforderungen aufgrund der eigenen körperlichen Defizite Maßnahmen
der Hilfestellung oder Kompensation benötigt. Diese werden in der Regel durch Angehörige erbracht. Aufgrund des demografischen Wandels in den Industrieländern,
wonach die Zahl der alten und betagten Menschen zunimmt und die Zahl der erwerbstätigen Erwachsenen abnimmt.
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit mehr als eine Milliarde Menschen an Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Das
sind neben Schädel-Hirn- und Rückenmarksverletzungen eine Vielzahl von neurologischen Krankheiten wie zum Beispiel das Parkinson-Syndrom, Demenzen,
Schlaganfall und Epilepsie. Diese durch die Gute Grundfähigkeitsversicherung versicherten Erkrankungen verursachen nicht nur großes menschliches Leid, sie sind auch mit enormen Kosten verbunden und die häufig
notwendige lebenslange Betreuung.
SLE - Die SLE gehört in die Gruppe der Bindegewebserkrankungen, den sogenannten Kollagenosen und zählt damit zu den rheumatischen Erkrankungen. Sie verläuft meist
chronisch, nimmt aber in seltenen Fällen auch einen akuten Verlauf. In Europa wurde die Krankheit durch den britischen Sänger Seal bekannt, der seit seiner
Kindheit an ihr leidet. Erkranken können jedoch Menschen jeden Alters. Am häufigsten betroffen sind Frauen zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr. Bei Kindern
tritt die Krankheit vorwiegend zwischen dem elften und 15. Lebensjahr auf.
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Wer beispielsweise an Angina pectoris erkrankt, und dies ist mit einer deutlich größeren Wahrscheinlichkeit als z.B. der Eintritt eines Herzinfarktes bei
Männern der Fall, der kann berufsunfähig werden. Diese Erkrankung ist allerdings keine versicherte schwere Erkrankung, wohl aber der Herzinfarkt, der aber
in mehr als 50 Prozent der Fälle tödlich verläuft. Und im Todesfall wird oft nur eine Teilzahlung geleistet. Auch psychische Leiden und Rückenleiden sind
i.d.R. nicht mitversichert.
Außerdem kann es durchaus geschehen, dass jemand seinen Beruf nicht mehr halbschichtig ausüben kann und trotzdem keine Leistung aus der Gute Grundfähigkeitsversicherung erhält, da
keine schwere Erkrankung oder OP eingetreten ist. Nicht jeder Herzinfarkt führt zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Selbst für nicht versicherbare
Personen in der BU-Versicherung dürfte es kaum realistisch sein, einen Versicherungsschutz über die Grundfähigkeitsversicherung zu erlangen. Vielleicht ist die
Erwerbsunfähigkeitsversicherung dann noch eine Alternative.
Im Fall der Diagnose einer der schweren Erkrankungen, die die versicherte Person länger als 14 Tage überlebt, wird die versicherte Versicherungssumme in
Form einer Einmalzahlung geleistet. So können Ausfallzeiten überbrückt, Nachfolger oder Stellvertreter gesucht und gefunden und etwaige finanzielle Einbußen
in Form von Umsatzeinbußen, Gewinnausfällen ausgeglichen werden. Auch die grundsätzliche Absicherung der Existenz des Unternehmens, die Tilgung von
Firmenverbindlichkeiten sind denkbare Gründe.
Gute Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung nähert sich einer BUV oder BUZ immer weiter an, je mehr Krankheitsursachen zu einer entsprechenden Leistung, einer
Kapitalzahlung, führen können. Maximal sind derzeit versicherbar, Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Blindheit, Nierenversagen, Organtransplantation,
Multiple Sklerose, Lähmung, Benigner Gehirntumor, Taubheit, Operation der Aorta, Herzklappenoperation, Verlust von Gliedmaßen, Operation von Koronararterien,
Parkinsonsche Krankheit, Koma, schwere Verbrennungen.
Über den Zusatz-Risikobaustein werden schwerwiegende Erkrankungen, z. B. Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Blindheit und Taubheit versichert. Die
Versicherungssumme wird in einem Betrag ausgezahlt und bis zu einer Versicherungssumme von 75.000 EUR ohne Gesundheitsprüfung vereinbart. Die
Auszahlungssumme löst bei einer der genannten schwerwiegenden Erkrankungen den Kredit in der vereinbarten Höhe ab. Es keine Mehrkosten für den
Versicherungsvergleich an.
Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird überwiegend unterschätzt. In der Regel sind Krankheiten und seltener Unfälle die Ursache einer Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit. Die Beitragsbefreiung und Rentenleistung sollte der Vertragsdauer des Hauptvertrages angepasst werden. Auf kundenfreundliche Bedingungen
sollte ebenfalls nicht verzichtet werden. Bei Eintritt einer bestimmten schweren Erkrankung wird eine vereinbarte Dread-Disease-Leistung fällig. Auch eine
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ist versicherbar.
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Welche Erkrankungen als schwere Erkrankungen eingestuft werden, variiert bei den Tarifangeboten der Versicherer zum Teil recht erheblich. Grundsätzlich sind
Herzinfarkt, Schlaganfall, bedrohliche Krebsfolgen, Multiple Sklerose, chronisches Nierenversagen, Querschnittslähmung und Erblindung relevant. Die Leistung
wird im Allgemeinen in Höhe eines konkreten Prozentsatzes der Versicherungssumme festgelegt. Stirbt anschließend der Versicherte oder erlebt dieser den
Ablauftermin der Hauptversicherung, so wird die Versicherungssumme.
Eine reine Risikoversicherungen, etwa die Todesfallversicherung mit fester Laufzeit, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die Unfallzusatzversicherung,
die Grundfähigkeitsversicherung (Versicherungsfall ist eine schwere Erkrankung) und die Pflegeversicherung. Bei der gemischten, kapitalbildenden
Lebensversicherung (Kapitalversicherung, Rentenversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung) ist der Eintritt der Leistungspflicht des Versicherers dem
Grunde nach gewiss.
Der Gesetzgeber habe durch § 172 VVG bewusst nur solche Lebensversicherungen erfasst, bei denen die Realisierung des versicherten Risikos bei Abschluss des
Vertrages noch ungewiss sei. Das Treuhänderverfahren sei daher nur bei Pflege-, Dread»-«Disease-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen
anzuwenden. So finde sich auch die einzige Parallelvorschrift im Bereich der Krankenversicherung (§ 178g VVG), bei der die Eintrittspflicht in gleicher
Weise ungewiss sei.