Grundfähigkeitsversicherung Preise
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
Grundfähigkeitsversicherung Preise
Durch die große Anzahl an Grundfähigkeitsversicherung Anbietern welche für diese unterschiedliche Tarife und Leistungseinschlüsse konzipiert und entwickelt haben, unterscheiden sich die Grundfähigkeitsversicherung Preise erheblich, teilweise sogar bis zu 75% und das bei gleicher Leistungsqualität des gewünschten Leistungsumfang, wie auch Stiftung Warentest in seinen Studien feststellte. Daher sollte jeder Verbraucher, bevor sich dieser für eine bestimmte Versicherung entscheidet, die Grundfähigkeitsversicherung vergleichen und sich über die anfallenden Preise der einzelnen Anbieter informieren. Die Beitragseinsparungen können so schnell ein paar Hundert Euro jährlich betragen, obwohl sich die Leistungsunterschiede kaum, oder gar nicht voneinander unterscheiden.
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Die Anzahl der versicherten schweren Erkrankungen hat gleichzeitig erheblichen Einfluss auf die Prämienhöhe. Je mehr Krankheiten versichert werden, desto
teurer der Versicherungsschutz. Herzinfarkt (Myokardinfarkt) - Ein Herzinfarkt (auch Myokardinfarkt) tritt auf, wenn infolge mangelnder Sauerstoffversorgung
ein Bereich des Herzmuskels abstirbt. Ursache hierfür ist ein plötzlicher Verschluss einer Herzkranzarterie. Fast jeder zweite Todesfall in Deutschland ging
im Jahr 2001 auf eine Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems zurück.
Die Grundfähigkeitsversicherung bei Schlaganfall (Gehirnschlag, Apoplexie) - Ein Schlaganfall (auch Hirninfarkt) tritt auf, wenn das Gehirn stark durch interne Blutungen geschädigt wurde bzw.
wenn die Blut- und Sauerstoffversorgung durch eine verstopfte Arterie unterbunden ist und es somit zu einer akuten Blutleere kommt. Eine transitorische
ischämische Attacke (TIA) ist eine Durchblutungsstörung von kurzer Dauer. Die Symptome bilden sich folgenlos innerhalb von 24 Stunden zurück. Das Gehirn
kontrolliert alle Funktionen des Körpers.
Die Grundfähigkeitsversicherung erreichte 1997 bereits einen Marktanteil an der Gesamtzahl der abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge von 21,76 Prozent. AXA Equity & Law
war 1991 die erste Gesellschaft auf dem deutschen Binnenmarkt, die dieses Produkt anbot. Im Nachgang zur EU-Binnenmarktöffnung kamen nach 1994 mehrere
Anbieter an den deutschen Markt, im Jahr 2000 auch die Canada Life aus Irland, die sich recht schnell zum Marktführer bei der Grundfähigkeitsversicherung
aufschwang.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Abhängigkeit von einer dritten Person (ab 18. bis 65. Geburtstag) - Die Abhängigkeit von einer dritten Person bei Verlust der Fähigkeit einer selbstständigen
Existenz ist gegeben, wenn jemand nicht in der Lage ist, den regelmäßig wiederkehrenden Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig nachzugehen und zur
Bewältigung der Alltagsanforderungen aufgrund der eigenen körperlichen Defizite Maßnahmen der Hilfestellung oder Kompensation benötigt. Zu den Aktivitäten
des täglichen Lebens gehören z.B. Baden und Duschen, Be- und Entkleiden.
Hirntumor - Ein Hirntumor ist eine Gewebswucherung im Bereich des Gehirns oder der Hirnhäute. Hirntumore können mehr oder weniger bösartig sein, setzen
jedoch im Allgemeinen keine Metastasen. Auch diese Erkrankung wird durch die Grundfähigkeitsversicherung Preise versichert.
Meistens entstehen sie aus dem Nervenstützgewebe (Gliome/Astrozytome) oder im Bereich der Hirnhäute oder der Hypophyse oder es handelt sich um Tochtergeschwulste
aus anderen Organen.
Transplantation von Hauptorganen - Eine Transplantation ist die Verpflanzung eines Transplantates. Das Transplantat kann aus Zellen, Geweben, ganzen Organen
oder Gliedmaßen wie Fingern und Zehen bestehen. Transplantationen werden in der Regel an spezialisierten Transplantationszentren durchgeführt. Das
Transplantat wird entweder im Rahmen einer Organspende gewonnen (homologe Transplantation) oder dem Empfänger selbst von einer anderen Körperstelle
entnommen (autologe Transplantation).
Grundfähigkeitsversicherung
Schwerer Unfall - Nach schweren Unfällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsanspruch (nähere Angaben hierzu entnehmen Sie bitte den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs). Ein Unfall im Sinne dieser Definition liegt vor, wenn durch ein plötzlich von außen auf den
Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung eintritt. Progressive supranukleäre Blickparese - Die progressive supranukleäre Parese
ist eine Erkrankung des Gehirns.
Enzephalitis - Enzephalitis (auch Hirngewebeentzündung) ist eine schwere Entzündung der grauen bzw. weißen Substanz des Hirngewebes oder des gesamten Gehirns
und wird verursacht durch Bakterien, Viren oder Protozoen (meist tropische Parasiten). Fortgeschrittene Parkinsonsche Krankheit - Eine idiopathische
durch die Grundfähigkeitsversicherung Preise versicherte Parkinsonsche Erkrankung ist eine langsam fortschreitende neurologische Erkrankung des Gehirns, die ohne erkennbare Ursache aufgetreten ist. Sie wird
üblicherweise als Parkinson-Krankheit bezeichnet.
Aplastische Anämie (Blutbildungsstörung) - Aplastische Anämie ist das irreversibles Versagen der Blutbildung des Knochenmarks, welche zu Anämie, Neutropenie
und Thrombopenie führt. Anämie (Verminderung der roten Blutkörperchen), Neutropenie (Verminderung der weißen Blutkörperchen) und Thrombopenie (Verminderung
der Blutplättchen) sind Bezeichnungen für eine Verminderung der Zellen im Blut. Ohne eine Behandlung ist die Gesellschaft zunehmend mit den Problemen konfrontiert,
die sich aus der Krankheitsstadium ergeben.
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Mit der Konsequenz, dass in vielen Fällen nur die schweren Formen der betreffenden Krankheitsbilder zu einer Leistung führen. Es kann durchaus angenommen
werden, dass eine Vielzahl von Leistungsablehnungen darauf zurückzuführen ist, dass die eingetretenen Erkrankungen des Kunden nicht exakt dem versicherten
Krankheitsbild entsprechen. Je umfassender die Krankheitsbilddefinition ist, desto geringer wird die Ablehnungsquote sein - je enger die Definition, desto
höher die Ablehnungsquote.
Teilweise wird die Grundfähigkeitsversicherung Preise auch als sog. Keyman-Policen vereinbart. Dabei versichert ein Unternehmen z.B. seinen Geschäftsführer, um im Fall des Ausfalls
des Geschäftsführers durch den Eintritt einer schweren, lebensbedrohlichen Erkrankung seinen Ausfall besser kompensieren zu können, indem Geld und Liquidität
z.B. für das Engagement einer Ersatzkraft bereitgestellt wird. Eine vereinbarte Kapitalleistung einer Grundfähigkeitsversicherung kann damit dringend benötigte finanzielle
Spielräume gewähren um den Ausfall einer Führungskraft auszugleichen.
Es wird nicht geleistet bei Ansteckung mit einen HIV-Immunschwächevirus oder wenn der Versicherungsfall im Zusammenhang mit einem erworbenen
Immundefektsyndrom (Aida) oder einer ähnlichen Immunschwächekrankheit oder einem damit verbundenen Syndrom steht. Es wird aber geleistet, wenn die
tariflichen Voraussetzungen für einen möglicherweise vorgesehenen Deckungsschutz bei HIV-Infektion durch Bluttransfusion oder als Folge einer bestimmten
beruflichen Tätigkeit vorliegen.
Grundfähigkeitsversicherung Preise
Die Grundfähigkeitsversicherung nähert sich einer BUV oder BUZ immer weiter an, je mehr Krankheitsursachen zu einer entsprechenden Leistung, einer
Kapitalzahlung, führen können. Maximal sind derzeit versicherbar, Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Blindheit, Nierenversagen, Organtransplantation,
Multiple Sklerose, Lähmung, Benigner Gehirntumor, Taubheit, Operation der Aorta, Herzklappenoperation, Verlust von Gliedmaßen, Operation von Koronararterien,
Parkinsonsche Krankheit, Koma, schwere Verbrennungen.
Über den Zusatz-Risikobaustein werden schwerwiegende Erkrankungen, z. B. Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Blindheit und Taubheit versichert. Die
Versicherungssumme wird in einem Betrag ausgezahlt und bis zu einer Versicherungssumme von 75.000 EUR ohne Gesundheitsprüfung vereinbart. Die
Auszahlungssumme löst bei einer der genannten schwerwiegenden Erkrankungen den Kredit in der vereinbarten Höhe ab. Es keine Mehrkosten für den
Versicherungsvergleich an.
Es besteht kein Anspruch auf eine Leistung im Todesfall, sofern ein Anspruch auf Leistung wegen schwerer Krankheit besteht. Die Restschuldversicherer bieten
Versicherungsschutz gegen verschiedene Gefahren an, primär gegen das Risiko Tod. Auch Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Scheidung, Berufsunfähigkeit,
berufsbedingter Umzug, Unfall, Dread Disease, Verlust der selbstständigen Tätigkeit oder Pflegefall sind versicherbar. Banken und Restschuldversicherer
kooperieren oftmals auch in durchaus wechselnden Konstellationen.
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Welche Erkrankungen als schwere Erkrankungen eingestuft werden, variiert bei den Tarifangeboten der Versicherer zum Teil recht erheblich. Grundsätzlich sind
Herzinfarkt, Schlaganfall, bedrohliche Krebsfolgen, Multiple Sklerose, chronisches Nierenversagen, Querschnittslähmung und Erblindung relevant. Die Leistung
wird im Allgemeinen in Höhe eines konkreten Prozentsatzes der Versicherungssumme festgelegt. Stirbt anschließend der Versicherte oder erlebt dieser den
Ablauftermin der Hauptversicherung, so wird die Versicherungssumme.
Die Grundfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung soll eine finanzielle Soforthilfe bei Eintritt einer versicherten schweren Erkrankung bieten. Eine DDZ ist
dementsprechend kein Ersatz für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, da es hier nicht um den laufenden Einkommensverlust im Falle des Eintritts einer
Berufsunfähigkeit geht (vgl. auch Ziffer 1.5 dieses Beitrages). Nahezu 50 Prozent aller Fälle einer Berufsunfähigkeit sind auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Rückenleiden, Psychosen und Neurosen zurückzuführen.
Der Gesetzgeber habe durch § 172 VVG bewusst nur solche Lebensversicherungen erfasst, bei denen die Realisierung des versicherten Risikos bei Abschluss des
Vertrages noch ungewiss sei. Das Treuhänderverfahren sei daher nur bei Pflege-, Dread»-«Disease-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen
anzuwenden. So finde sich auch die einzige Parallelvorschrift im Bereich der Krankenversicherung (§ 178g VVG), bei der die Eintrittspflicht in gleicher
Weise ungewiss sei.