Grundfähigkeitsversicherung Stiftung Warentest
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
Grundfähigkeitsversicherung Stiftung Warentest
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung leistet bereits bei der Feststellung bestimmter schwerer Krankheiten bzw. bei der Anwendung bestimmter Behandlungsmethoden. Sie erbringt ihre
Leistungen auf der Grundlage der sog. Gefahrtragungstheorie, d.h., dass die Leistung einer Versicherung bereits bei der Übernahme der Gefahr durch die
Risikotragung während der Vertragsdauer beginnt. Man unterscheidet grob nach zwei Produktgestaltungen: Grundfähigkeitsversicherung als Hauptversicherung - eigenständiger
Risikovertrag und als Zusatzversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung bei Schlaganfall (Gehirnschlag, Apoplexie) - Ein Schlaganfall (auch Hirninfarkt) tritt auf, wenn das Gehirn stark durch interne Blutungen geschädigt wurde bzw.
wenn die Blut- und Sauerstoffversorgung durch eine verstopfte Arterie unterbunden ist und es somit zu einer akuten Blutleere kommt. Eine transitorische
ischämische Attacke (TIA) ist eine Durchblutungsstörung von kurzer Dauer. Die Symptome bilden sich folgenlos innerhalb von 24 Stunden zurück. Das Gehirn
kontrolliert alle Funktionen des Körpers.
Krebs - Der Begriff Krebs umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore, die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu gibt es sogenannte
gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen, und die Krebszellen können über Blutkreislauf und
Lymphsystem in andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden. In der Todesursachenstatistik
stehen Krebserkrankungen nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen an zweiter Stelle.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie) - Schwere Störung der Pumpfunktion des Herzens durch Erweiterung der Herzhöhlen oder Zunahme der Herzwanddicke
bezeichnet man als Kardiomyopathie. Diese ist ein ernst zu nehmender Zustand oft unbekannter Ursache, wobei der Herzmuskel nicht mehr in der Lage ist, Blut
effektiv durch den Körper zu pumpen. Manchmal ist dieser Zustand nur vorübergehend, in einigen Fällen entwickelt sich jedoch eine andauernde Herzschwäche.
Eine permanente Kardiomyopathie kann nicht geheilt werden und verschlimmert sich mit der Zeit.
Hirntumor - Ein Hirntumor ist eine Gewebswucherung im Bereich des Gehirns oder der Hirnhäute. Hirntumore können mehr oder weniger bösartig sein, setzen
jedoch im Allgemeinen keine Metastasen. Auch diese Erkrankung wird durch die Grundfähigkeitsversicherung Stiftung Warentest versichert.
Meistens entstehen sie aus dem Nervenstützgewebe (Gliome/Astrozytome) oder im Bereich der Hirnhäute oder der Hypophyse oder es handelt sich um Tochtergeschwulste
aus anderen Organen.
Transplantation von Hauptorganen - Eine Transplantation ist die Verpflanzung eines Transplantates. Das Transplantat kann aus Zellen, Geweben, ganzen Organen
oder Gliedmaßen wie Fingern und Zehen bestehen. Transplantationen werden in der Regel an spezialisierten Transplantationszentren durchgeführt. Das
Transplantat wird entweder im Rahmen einer Organspende gewonnen (homologe Transplantation) oder dem Empfänger selbst von einer anderen Körperstelle
entnommen (autologe Transplantation).
Grundfähigkeitsversicherung
Sprachverlust - Von Sprachverlust oder Aphasie spricht man, wenn die Fähigkeit zu sprechen ursprünglich vorhanden war und dann ganz oder teilweise verloren
ging. Das kann durch Durchblutungsstörungen im Gehirn, Tumoren, Hirnentzündungen oder Hirntraumata geschehen. Ist das Sprachvermögen nur zum Teil gestört,
spricht man von Entwicklungsdysphasie. Mit Sprachverlust gehen unter Umständen auch Beeinträchtigungen oder Ausfälle der Lesefähigkeit, Schreibfähigkeit
und Rechenfähigkeit einher.
HIV-Infektion durch Bluttransfusion - Human immunodeficiency virus (HIV) ist allgemein bekannt als das Virus, welches das Acquiredimmune deficiency syndrome
(AIDS) auslöst. Das Virus wird vor allem auf sexuellem Weg, aber auch durch Kontakt mit infiziertem Blut übertragen. Versichert im Rahmen einer
Grundfähigkeitsversicherung ist die HIV-Infektion durch eine Bluttransfusion oder als Besonderheit die HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter
beruflicher Tätigkeiten.
Aplastische Anämie (Blutbildungsstörung) - Aplastische Anämie ist das irreversibles Versagen der Blutbildung des Knochenmarks, welche zu Anämie, Neutropenie
und Thrombopenie führt. Anämie (Verminderung der roten Blutkörperchen), Neutropenie (Verminderung der weißen Blutkörperchen) und Thrombopenie (Verminderung
der Blutplättchen) sind Bezeichnungen für eine Verminderung der Zellen im Blut. Ohne eine Behandlung ist die Gesellschaft zunehmend mit den Problemen konfrontiert,
die sich aus der Krankheitsstadium ergeben.
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Es wird aber geleistet, wenn nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit begangen worden ist. Bei kriegerischen Ereignissen oder feindseligen Handlungen wie Terrorakten kann die Leistung ausschließlich bei
fondsbasierten Tarifen in der Leistung des Anteilguthabens zum Eintrittstag bestehen. Gedeckt sind solche Ereignisse bei Aufenthalten außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland innerhalb der ersten zehn Tage seit Ausbruch der Ereignisse.
Es wird nicht geleistet bei Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre ab Beginn des Versicherungsschutzes oder nach Erhöhung des Schutzes für den erhöhten
Teil des Schutzes. Die Grundfähigkeitsversicherung Stiftung Warentest leistet, wenn nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Es wird nicht geleistet bei Strahlen aufgrund von Kernenergie, es sei denn, eine Bestrahlung
für Heilzwecke wurde durch einen Arzt vorgenommen.
Im Fall der Diagnose einer der schweren Erkrankungen, die die versicherte Person länger als 14 Tage überlebt, wird die versicherte Versicherungssumme in
Form einer Einmalzahlung geleistet. So können Ausfallzeiten überbrückt, Nachfolger oder Stellvertreter gesucht und gefunden und etwaige finanzielle Einbußen
in Form von Umsatzeinbußen, Gewinnausfällen ausgeglichen werden. Auch die grundsätzliche Absicherung der Existenz des Unternehmens, die Tilgung von
Firmenverbindlichkeiten sind denkbare Gründe.
Grundfähigkeitsversicherung Stiftung Warentest
Die Grundfähigkeitsversicherung nähert sich einer BUV oder BUZ immer weiter an, je mehr Krankheitsursachen zu einer entsprechenden Leistung, einer
Kapitalzahlung, führen können. Maximal sind derzeit versicherbar, Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Blindheit, Nierenversagen, Organtransplantation,
Multiple Sklerose, Lähmung, Benigner Gehirntumor, Taubheit, Operation der Aorta, Herzklappenoperation, Verlust von Gliedmaßen, Operation von Koronararterien,
Parkinsonsche Krankheit, Koma, schwere Verbrennungen.
Über den Zusatz-Risikobaustein werden schwerwiegende Erkrankungen, z. B. Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Blindheit und Taubheit versichert. Die
Versicherungssumme wird in einem Betrag ausgezahlt und bis zu einer Versicherungssumme von 75.000 EUR ohne Gesundheitsprüfung vereinbart. Die
Auszahlungssumme löst bei einer der genannten schwerwiegenden Erkrankungen den Kredit in der vereinbarten Höhe ab. Es keine Mehrkosten für den
Versicherungsvergleich an.
Grundfähigkeitsversicherung Helvetia Leben (Dread-Disease-Zusatzdeckung zur BU-Versicherung und BUZ in den Varianten mit sieben oder zehn schweren Krankheiten). Grundfähigkeitsversicherung
Delta Lloyd Leben (Dread-Disease-Zusatzdeckung zur BU-Versicherung und BUZ mit sieben schweren Krankheiten). Grundfähigkeitsversicherung Quantum Leben AG/ NZL (Dread-Disease-Versicherung
nzl plan for life-protection, mit drei Leistungsstufen und dabei 18, 28 oder 38 versicherten Krankheiten). Canada Life, Gothaer, Skandia, Quantum Leben
bieten einen eigenständigen Vertrag an.
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Welche Erkrankungen als schwere Erkrankungen eingestuft werden, variiert bei den Tarifangeboten der Versicherer zum Teil recht erheblich. Grundsätzlich sind
Herzinfarkt, Schlaganfall, bedrohliche Krebsfolgen, Multiple Sklerose, chronisches Nierenversagen, Querschnittslähmung und Erblindung relevant. Die Leistung
wird im Allgemeinen in Höhe eines konkreten Prozentsatzes der Versicherungssumme festgelegt. Stirbt anschließend der Versicherte oder erlebt dieser den
Ablauftermin der Hauptversicherung, so wird die Versicherungssumme.
Eine Beitragserhöhung ist möglich, wenn eine verlustbringende Häufung von Versicherungsfällen eingetreten ist. Diese Häufung muss aber die Folge einer
Änderung der Verhältnisse seit Abschluss der Versicherung und die Beitragserhöhung zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge erforderlich sein.
Eine solche Beitragsanpassungsklausel findet sich in den Bedingungen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, in der Pflegerentenversicherung und
der Pflegerenten-Zusatzversicherung, der Grundfähigkeitsversicherung.
Neben der Art der Hauptversicherung und dem Umfang der versicherten Krankheiten hat insbesondere die gewählte Leistungsform einen entscheidenden Einfluss
auf das Preis-Leistungsverhältnis der jeweiligen Produkte. Nach Auszahlung einer Leistung im Krankheitsfall bleibt der vereinbarte Versicherungsschutz der
Hauptversicherung in unveränderter Höhe erhalten. Es erlischt lediglich die DD-Zusatzversicherung. Der Leistungsumfang ist somit insgesamt deutlich höher
als bei der Form der vorgezogenen Leistung.