Grundfähigkeitsversicherung Test
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
Grundfähigkeitsversicherung Test
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Die Versicherungsform stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum und ist dort unter dem Begriff critical illness bekannt und verbreitet. Die Vertragsform wird
in Deutschland auch als Schwere Krankheiten-Versicherung bezeichnet und besitzt schon seit Jahren eher marginale Bedeutung. Ursprünglich kommt die Grundfähigkeitsversicherung
aus Südafrika, wo 1983 die ersten Versicherungen gegen schwere Erkrankungen entwickelt wurden. Mitte der achtziger Jahre gelangte diese neue Vertragsform nach
Großbritannien, wurde erfolgreich eingeführt.
Dabei können diese Deckungen mit anderen Deckungsformen kombiniert werden, zum Beispiel, die Grundfähigkeitsversicherung mit Todesfallschutz, die Grundfähigkeitsversicherung mit erweitertem
Todesfallschutz und mit vorgezogener Leistung, die Grundfähigkeitsversicherung mit erweitertem Todesfallschutz, Zusatzoption Einschluss einer Mitversicherung von Kindern,
Zusatzoption Einschluss Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit, Zusatzoption Einschluss Berufsunfähigkeitsschutz, Zusatzoption Einschluss
Erwerbsunfähigkeitsschutz, Zusatzoption Einschluss Pflegeversicherungsschutz.
Aortenplastik - Unter der Aortenplastik versteht man eine chirurgische Maßnahme zur Beseitigung von Verengungen, Dissektionen oder Aneurysmen einer Aorta.
Die Aorta ist die Hauptschlagader des Körpers und liegt im Brustkorb bzw. Bauchraum. Sie versorgt über von ihr abgehende Arterien den gesamten Körper mit
sauerstoffreichem Blut. Die Aorta kann durch Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose) verengt sein, die sich an den Gefäßwänden ablagern. Ausbuchtungen der
Gefäßwände (sog. Aneurysmen) können eine Erweiterung der Aorta verursachen.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Erkrankung des Herzmuskels (Kardiomyopathie) - Schwere Störung der Pumpfunktion des Herzens durch Erweiterung der Herzhöhlen oder Zunahme der Herzwanddicke
bezeichnet man als Kardiomyopathie. Diese ist ein ernst zu nehmender Zustand oft unbekannter Ursache, wobei der Herzmuskel nicht mehr in der Lage ist, Blut
effektiv durch den Körper zu pumpen. Manchmal ist dieser Zustand nur vorübergehend, in einigen Fällen entwickelt sich jedoch eine andauernde Herzschwäche.
Eine permanente Kardiomyopathie kann nicht geheilt werden und verschlimmert sich mit der Zeit.
Hirntumor - Ein Hirntumor ist eine Gewebswucherung im Bereich des Gehirns oder der Hirnhäute. Hirntumore können mehr oder weniger bösartig sein, setzen
jedoch im Allgemeinen keine Metastasen. Auch diese Erkrankung wird durch die Grundfähigkeitsversicherung Test versichert.
Meistens entstehen sie aus dem Nervenstützgewebe (Gliome/Astrozytome) oder im Bereich der Hirnhäute oder der Hypophyse oder es handelt sich um Tochtergeschwulste
aus anderen Organen.
Transplantation von Hauptorganen - Eine Transplantation ist die Verpflanzung eines Transplantates. Das Transplantat kann aus Zellen, Geweben, ganzen Organen
oder Gliedmaßen wie Fingern und Zehen bestehen. Transplantationen werden in der Regel an spezialisierten Transplantationszentren durchgeführt. Das
Transplantat wird entweder im Rahmen einer Organspende gewonnen (homologe Transplantation) oder dem Empfänger selbst von einer anderen Körperstelle
entnommen (autologe Transplantation).
Grundfähigkeitsversicherung
Schwere Kopfverletzung - Versichert im Rahmen einer «Dread»-«Disease»-Absicherung sind schwere Kopfverletzungen mit dauerhaften neurologischen Ausfällen oder
Verlust der intellektuellen Fähigkeiten. Koma - Koma beschreibt einen Zustand tiefer Bewusstlosigkeit. Ein im Koma befindlicher Patient ist unfähig, auf
irgendeine Form physikalischer Stimulation zu reagieren bzw. Kontrolle über die eigenen Körperfunktionen auszuüben. Es gibt verschiedene Komatiefen,
abhängig von der Reaktionsfähigkeit auf äußere Reize.
HIV-Infektion durch Bluttransfusion - Human immunodeficiency virus (HIV) ist allgemein bekannt als das Virus, welches das Acquiredimmune deficiency syndrome
(AIDS) auslöst. Das Virus wird vor allem auf sexuellem Weg, aber auch durch Kontakt mit infiziertem Blut übertragen. Versichert im Rahmen einer
Grundfähigkeitsversicherung ist die HIV-Infektion durch eine Bluttransfusion oder als Besonderheit die HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter
beruflicher Tätigkeiten.
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit - Die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) ist eine fortschreitende Erkrankung des Gehirns, bei der das Hirngewebe durch
Zellverluste und Eiweißablagerungen geschädigt wird. Sie macht sich durch einen langsam fortschreitenden Verlust zunächst der geistigen Fähigkeiten und
später auch der Koordination von willkürlichen Bewegungen bemerkbar. Operation am offenen Herzen - Eine Herzklappenerkrankung kann eine Operation am offenen
Herzen notwendig machen, bei der ein Herzklappenersatz oder -dilatation eingeführt wird.
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Mit der Konsequenz, dass in vielen Fällen nur die schweren Formen der betreffenden Krankheitsbilder zu einer Leistung führen. Es kann durchaus angenommen
werden, dass eine Vielzahl von Leistungsablehnungen darauf zurückzuführen ist, dass die eingetretenen Erkrankungen des Kunden nicht exakt dem versicherten
Krankheitsbild entsprechen. Je umfassender die Krankheitsbilddefinition ist, desto geringer wird die Ablehnungsquote sein - je enger die Definition, desto
höher die Ablehnungsquote.
Außerdem kann es durchaus geschehen, dass jemand seinen Beruf nicht mehr halbschichtig ausüben kann und trotzdem keine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung Test erhält, da
keine schwere Erkrankung oder OP eingetreten ist. Nicht jeder Herzinfarkt führt zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Selbst für nicht versicherbare
Personen in der BU-Versicherung dürfte es kaum realistisch sein, einen Versicherungsschutz über die Grundfähigkeitsversicherung zu erlangen. Vielleicht ist die
Erwerbsunfähigkeitsversicherung dann noch eine Alternative.
Statistische Angaben weisen eigentlich auf eine sinnvolle und notwendige Absicherung über DD-Produkte hin, denn über 1 Mio. Krankheitsfälle kommen jährlich
bezogen auf die fünf häufigsten Erkrankungen neu hinzu. Und schwere Erkrankungen treffen in zwei Drittel aller Fälle Menschen im Alter zwischen 31 und 50
Jahren. Der eventuell weit verbreitete Irrglaube, schwere Erkrankungen träfen insbesondere ältere Menschen ist nicht richtig - nur 15 Prozent der schwer
Erkrankten sind älter als 50 Jahre.
Grundfähigkeitsversicherung Test
Zusatzversicherungen in Form der Grundfähigkeitsversicherung, Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung, Verbundene Leben, Unfall-Zusatzversicherung,
Pflegefallversicherung können bei vielen Fondspolicen integriert werden. Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres, so wird
die doppelte Versicherungsleistung aus der Unfall-Zusatzversicherung gezahlt. Der Versicherungsschutz ist jedoch verglichen mit den günstigen Beitragssätzen
relativ teuer und wirtschaftlich selten sinnvoll.
Über den Zusatz-Risikobaustein werden schwerwiegende Erkrankungen, z. B. Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Blindheit und Taubheit versichert. Die
Versicherungssumme wird in einem Betrag ausgezahlt und bis zu einer Versicherungssumme von 75.000 EUR ohne Gesundheitsprüfung vereinbart. Die
Auszahlungssumme löst bei einer der genannten schwerwiegenden Erkrankungen den Kredit in der vereinbarten Höhe ab. Es keine Mehrkosten für den
Versicherungsvergleich an.
Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird überwiegend unterschätzt. In der Regel sind Krankheiten und seltener Unfälle die Ursache einer Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit. Die Beitragsbefreiung und Rentenleistung sollte der Vertragsdauer des Hauptvertrages angepasst werden. Auf kundenfreundliche Bedingungen
sollte ebenfalls nicht verzichtet werden. Bei Eintritt einer bestimmten schweren Erkrankung wird eine vereinbarte Dread-Disease-Leistung fällig. Auch eine
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ist versicherbar.
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Zu den versicherten Erkrankungen zählen unter anderem, Krebs, Blindheit, Herzinfarkt, Multiple Sklerose, Gehirnschlag, Organtransplantation, Lähmung
Parkinsonsche Krankheit, Bypassoperation, Benigner Gehirntumor, Nierenversagen, Herzklappenoperation, Schwere Verbrennungen, Völlige Taubheit, Operation der
Aorta, Koma, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsunfähigkeit. Abruftarife oder Options-Tarife oder flexible Ablaufphase ermöglichen dem VN, in den letzten fünf
Jahren der Versicherungsdauer den Auszahlungszeitpunkt frei zu wählen.
Die Grundfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung soll eine finanzielle Soforthilfe bei Eintritt einer versicherten schweren Erkrankung bieten. Eine DDZ ist
dementsprechend kein Ersatz für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, da es hier nicht um den laufenden Einkommensverlust im Falle des Eintritts einer
Berufsunfähigkeit geht (vgl. auch Ziffer 1.5 dieses Beitrages). Nahezu 50 Prozent aller Fälle einer Berufsunfähigkeit sind auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Rückenleiden, Psychosen und Neurosen zurückzuführen.
Bei der Grundfähigkeitsversicherung als selbstständige oder auch Zusatzversicherungsvertragsform tritt der Leistungsfall ein, wenn eine schwere Krankheit
nachgewiesen wird. Der Grundgedanke ist dabei nicht unbedingt die Vorziehung der für den Todesfall vorgesehenen Leistung, sondern die rechtzeitige
Zurverfügungstellung von Bargeld, um evtl. teure Auslandsbehandlungen durch Spezialisten, Bypass-Operationen, häusliche Pflege, Wohnungsumbauten,
klimabedingte Wohnungswechsel etc. finanzieren zu können.