Versicherungsvergleich Grundfähigkeitsversicherung
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
Versicherungsvergleich Grundfähigkeitsversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Vorausgeschickt werden muss in diesem Zusammenhang, dass es keine brancheneinheitliche und angebotsübergreifende Definition der Krankheitsbilder gibt,
sondern im Gegenteil jeder Versicherer seine eigenen Formulierungen und Voraussetzungen für eine Versicherungsleistung verwendet. Dies macht eine direkte
Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote äußerst problematisch. Hinzu kommt noch verschärfend, dass längst nicht alle der rund zehn Anbieter auch alle
Krankheiten versichern.
Die Grundfähigkeitsversicherung bei Angioplastie am Herzen - Die Durchführung einer Angioplastie erfolgt durch eine Ballon-Dilatation, Atherektomie, Rotarablation, Laserbehandlung oder
Implantation von Stents bei mindestens 70 Prozent Verengung in mindestens zwei Koronararterien. Mit verschiedenen Techniken können Herzkranzgefäße erweitert
werden. Herzklappenoperation - Wenn eine Herzklappe nicht richtig funktioniert, weil sie verengt ist oder nicht vollständig schließt, kann eine Operation
erforderlich sein. Hierbei wird die betroffene Herzklappe wiederhergestellt.
Krebs - Der Begriff Krebs umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore, die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu gibt es sogenannte
gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen, und die Krebszellen können über Blutkreislauf und
Lymphsystem in andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden. In der Todesursachenstatistik
stehen Krebserkrankungen nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen an zweiter Stelle.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Verlust von Gliedmaßen - Versichert ist im Rahmen einer «Dread»-«Disease»-Versicherung im Allgemeinen der Verlust von mindestens zwei Gliedmaßen oberhalb
der Hand- bzw. Fußgelenke. Geleistet wird teilweise auch bei erfolgter Replantation (Wiederannähen) der abgetrennten Gliedmaßen. Multiple Sklerose - Multiple
Sklerose ist eine fortschreitende Erkrankung des zentralen Nervensystems, wobei die die Nervenfaser umgebende Schutzschicht (Myelin) in Gehirn und Rückenmark
zerstört wird.
Versichert im Rahmen einer Versicherungsvergleich Grundfähigkeitsversicherung sind im Allgemeinen: Nierentransplantation, Herztransplantation, Lebertransplantation,
Lungentransplantation, Knochenmarktransplantation bzw. Stammzelltransplantation, Transplantation der Bauchspeicheldrüse. Schwere Erkrankungen oder
Verletzungen können Organe so stark schädigen, dass eine Behandlung nur durch die Entfernung des kranken und die Transplantation eines gesunden Organs
möglich ist. Für viele Organe bestehen lange Wartelisten, da nicht ausreichend Transplantate zur Verfügung stehen.
Transplantation von Hauptorganen - Eine Transplantation ist die Verpflanzung eines Transplantates. Das Transplantat kann aus Zellen, Geweben, ganzen Organen
oder Gliedmaßen wie Fingern und Zehen bestehen. Transplantationen werden in der Regel an spezialisierten Transplantationszentren durchgeführt. Das
Transplantat wird entweder im Rahmen einer Organspende gewonnen (homologe Transplantation) oder dem Empfänger selbst von einer anderen Körperstelle
entnommen (autologe Transplantation).
Grundfähigkeitsversicherung
Schwerer Unfall - Nach schweren Unfällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsanspruch (nähere Angaben hierzu entnehmen Sie bitte den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs). Ein Unfall im Sinne dieser Definition liegt vor, wenn durch ein plötzlich von außen auf den
Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung eintritt. Progressive supranukleäre Blickparese - Die progressive supranukleäre Parese
ist eine Erkrankung des Gehirns.
Enzephalitis - Enzephalitis (auch Hirngewebeentzündung) ist eine schwere Entzündung der grauen bzw. weißen Substanz des Hirngewebes oder des gesamten Gehirns
und wird verursacht durch Bakterien, Viren oder Protozoen (meist tropische Parasiten). Fortgeschrittene Parkinsonsche Krankheit - Eine idiopathische
durch die Versicherungsvergleich Grundfähigkeitsversicherung versicherte Parkinsonsche Erkrankung ist eine langsam fortschreitende neurologische Erkrankung des Gehirns, die ohne erkennbare Ursache aufgetreten ist. Sie wird
üblicherweise als Parkinson-Krankheit bezeichnet.
SLE - Die SLE gehört in die Gruppe der Bindegewebserkrankungen, den sogenannten Kollagenosen und zählt damit zu den rheumatischen Erkrankungen. Sie verläuft meist
chronisch, nimmt aber in seltenen Fällen auch einen akuten Verlauf. In Europa wurde die Krankheit durch den britischen Sänger Seal bekannt, der seit seiner
Kindheit an ihr leidet. Erkranken können jedoch Menschen jeden Alters. Am häufigsten betroffen sind Frauen zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr. Bei Kindern
tritt die Krankheit vorwiegend zwischen dem elften und 15. Lebensjahr auf.
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Wer beispielsweise an Angina pectoris erkrankt, und dies ist mit einer deutlich größeren Wahrscheinlichkeit als z.B. der Eintritt eines Herzinfarktes bei
Männern der Fall, der kann berufsunfähig werden. Diese Erkrankung ist allerdings keine versicherte schwere Erkrankung, wohl aber der Herzinfarkt, der aber
in mehr als 50 Prozent der Fälle tödlich verläuft. Und im Todesfall wird oft nur eine Teilzahlung geleistet. Auch psychische Leiden und Rückenleiden sind
i.d.R. nicht mitversichert.
Außerdem kann es durchaus geschehen, dass jemand seinen Beruf nicht mehr halbschichtig ausüben kann und trotzdem keine Leistung aus der Versicherungsvergleich Grundfähigkeitsversicherung erhält, da
keine schwere Erkrankung oder OP eingetreten ist. Nicht jeder Herzinfarkt führt zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Selbst für nicht versicherbare
Personen in der BU-Versicherung dürfte es kaum realistisch sein, einen Versicherungsschutz über die Grundfähigkeitsversicherung zu erlangen. Vielleicht ist die
Erwerbsunfähigkeitsversicherung dann noch eine Alternative.
Statistische Angaben weisen eigentlich auf eine sinnvolle und notwendige Absicherung über DD-Produkte hin, denn über 1 Mio. Krankheitsfälle kommen jährlich
bezogen auf die fünf häufigsten Erkrankungen neu hinzu. Und schwere Erkrankungen treffen in zwei Drittel aller Fälle Menschen im Alter zwischen 31 und 50
Jahren. Der eventuell weit verbreitete Irrglaube, schwere Erkrankungen träfen insbesondere ältere Menschen ist nicht richtig - nur 15 Prozent der schwer
Erkrankten sind älter als 50 Jahre.
Versicherungsvergleich Grundfähigkeitsversicherung
Die Pensions-Rentenversicherung kombiniert eine Altersvorsorge mit einer Absicherung der Hinterbliebenen auf der Basis einer einmaligen Kapitalzahlung im vorzeitigen
Todesfall. Dem Versicherten wird eine Altersrente auf Lebenszeit garantiert. Der Versicherungsschutz lässt sich auf die individuellen Lebensbedürfnisse
zuschneiden, sodass ein höherer Todesfallschutz bis hin zum Kapitalbedarf für den Fall einer schweren Erkrankung Grundfähigkeitsversicherung und die Absicherung des
Berufsunfähigkeitsrisikos eingeschlossen werden kann.
Eine Grundfähigkeitsversicherung ist keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsabsicherung, sondern eine u. U. Sinn machende Ergänzungsmaßnahme ähnlich einer
Unfallversicherung. Wer z. B. die Rentenhöchstgrenzen in der BUZ oder BUV ausgeschöpft hat, aber darüber hinaus noch Versorgungsbedarf hat oder als Keyman
(Schlüsselposition) in einem Unternehmen tätig ist, kann einen mit einem Versicherungsvergleich
einen ergänzenden Versicherungsschutz gebrauchen.
Es besteht kein Anspruch auf eine Leistung im Todesfall, sofern ein Anspruch auf Leistung wegen schwerer Krankheit besteht. Die Restschuldversicherer bieten
Versicherungsschutz gegen verschiedene Gefahren an, primär gegen das Risiko Tod. Auch Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Scheidung, Berufsunfähigkeit,
berufsbedingter Umzug, Unfall, Dread Disease, Verlust der selbstständigen Tätigkeit oder Pflegefall sind versicherbar. Banken und Restschuldversicherer
kooperieren oftmals auch in durchaus wechselnden Konstellationen.
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Bei Eintritt definierter schwerer Erkrankungen bieten einige Versicherer die Möglichkeit an, die Zahlung eines Versorgungskapitals zu vereinbaren, ohne dass
dies zu einer Beeinträchtigung der Höhe der Altersversorgung über die Rentenversicherung führt. Auch zur aufgeschobenen Rentenversicherung kann eine
Zusatzleistung für den unfallbedingten Todesfall vereinbart werden. Offenbar ist die gedankliche und emotionale Nähe des Pflegefalls eher beim
Krankheitsbegriff zu finden, als bei der Altersvorsorge über Lebensversicherungen.
Ist der Versicherungsfall nicht vorzeitig eingetreten, wird die vertragliche Leistung zum Ablauftermin der Versicherung fällig. Bei Rentenversicherungen wird
entsprechend eine Leibrente gezahlt. Bei der Grundfähigkeitsversicherung wird eine vorgezogene Leistung oder eine Zusatzleistung in Form einer Kapitalzahlung
vorgenommen, wenn eine versicherte lebensbedrohliche Erkrankung eingetreten ist. Für die Zahlung der Versicherungsleistung ist dem Versicherer der
Versicherungsschein über die letzte Beitragszahlung vorzulegen.
Neben der Art der Hauptversicherung und dem Umfang der versicherten Krankheiten hat insbesondere die gewählte Leistungsform einen entscheidenden Einfluss
auf das Preis-Leistungsverhältnis der jeweiligen Produkte. Nach Auszahlung einer Leistung im Krankheitsfall bleibt der vereinbarte Versicherungsschutz der
Hauptversicherung in unveränderter Höhe erhalten. Es erlischt lediglich die DD-Zusatzversicherung. Der Leistungsumfang ist somit insgesamt deutlich höher
als bei der Form der vorgezogenen Leistung.