Vermögenswirksame Leistungen für Freiberufler
Was genau sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen werden nur dann nach den Vorschriften dieses Gesetzes gefördert, wenn der Arbeitnehmer die Art der vermögenswirksamen Anlage und das Unternehmen oder Institut, bei dem sie erfolgen soll, frei wählen kann.
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Arbeiter und Angestellte anlegt, wie zum Beispiel,
als Sparbeiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen,
als Aufwendungen des Arbeitnehmers auf Grund eines Wertpapier Kaufvertrags,
als Aufwendungen des Arbeitnehmers auf Grund eines Beteiligungs Vertrags oder eines Beteiligungs-Kaufvertrags,
als Aufwendungen des Arbeitnehmers nach den Vorschriften des Wohnungsbau Prämiengesetzes,
als Sparbeiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Sparvertrags,
als Beiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Kapitalversicherungsvertrags,
als Aufwendungen des Arbeitnehmers, die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung gekündigt hat.
Vermögenswirksame Leistungen für Freiberufler
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Freiberufler sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Vermögenswirksame Leistungen abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Vermögenswirksame Leistungen für Freiberufler mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Vermögenswirksame Leistungen
Versicherungsvergleich - Private Krankenversicherung
Das Risiko Krankheit und die Erhaltung der Gesundheit stehen für den einzelnen Menschen während seines gesamten Lebens im Vordergrund. Die Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV) sind derzeit Träger der Krankenversicherungsordnung in Deutschland. Die PKV tritt
einerseits für bestimmte Personenkreise als Vollversicherung auf, andererseits für die in der GKV Versicherten als Zusatzversicherung mit Leistungen, die die
GKV nicht übernehmen kann oder darf. Während die GKV jahrzehntelang nach dem Solidaritäts- oder Umlageprinzip funktionierte, basiert die PKV schon immer auf
dem Individualversicherungs- oder auch Äquivalenzprinzip. Aber auch in die GKV ziehen zunehmend Wettbewerbselemente ein. Vorbereitet werden derzeit die
Möglichkeiten, Vertragsbeziehungen zu Leistungserbringern zu vereinbaren, den Kontrahierungszwang für einen Basistarif für freiwillig Versicherte zu
entwickeln, sowie Wechselmöglichkeiten unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen auf dem Niveau des Basistarifs vorzusehen. In der PKV richtet sich der zu
zahlende Beitrag nach dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, nach dem Geschlecht, dem individuellen Gesundheitszustand und nach dem gewählten
Leistungsumfang der versicherten Tarife einschließlich Selbstbehaltsstufe. In der PKV haben sich Veränderungen durch die Einführung des Standardtarifes, die
Einführung weiterer Umlageelemente wie Pflegepflichtversicherung.
Allgemeines über die Vermögenswirksame Leistungen
Versicherungsvergleich - Zusatzkrankenversicherung
Seit 2004 sind Kooperationen der GKV mit privaten Krankenversicherungen erlaubt, so dass «Zusatz»versicherungen direkt von den Krankenkassen angeboten werden
können. Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der privaten
Krankenversicherer bieten. Diese Rabattierung ergibt sich daraus, dass erhebliche Vertriebs- und Verwaltungskosten herausgerechnet wurden.
Eine Zusatzkrankenversicherung ist für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich ebenso versicherbar wie Kurkostentarife, die
Operationskostenversicherung sowie die Zusatzleistung im Todesfall. Als Krankenhaus«zusatz»versicherung wird der ergänzende Versicherungsschutz für GKV
Versicherte bei stationärer Heilbehandlung bezeichnet. Restkostentarife erbringen Leistungen für Kosten, soweit diese den Betrag der Kostenerstattung der GKV
im stationären Bereich übersteigen. Normalerweise ist damit die volle Differenz zwischen den Kosten des Einbett- oder Zweibettzimmers einschließlich
Chefarztbehandlung und der Regelleistung der GKV abgedeckt. Wahlleistungstarife ersetzen die Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Wahlleistungen für
Einbett- oder Zweibettzimmerunterbringung ect. entstehen. Diese Tarife waren allerdings im Zeitablauf recht schnell überholt und entsprachen dann nicht mehr
den aktuellen Zuständen in der Leistungsergänzung.
Vermögenswirksame Leistungen
Versicherungsvergleich - Fondsgebundene Rentenversicherung
Die aufgeschobene, die sofort beginnende Rentenversicherung und auch die fondsgebundene Rentenversicherung haben in den letzten Jahren deutlich an
Marktanteilen zu Lasten der traditionellen gemischten Kapitallebensversicherung gewonnen. Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Rentenversicherung ist
die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die
Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Rentenversicherungen
dienen primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern. Sie eignen sich insbesondere für Personen,
die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den Todesfall über eine traditionelle Kapitallebensversicherung versichert werden können.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen
Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger unter Umständen sehr viel interessanter als die FLV. Das Kapitalanlagerisiko wird vom VN
getragen, Wertverluste und Wertsteigerungen werden direkt an den VN weitergegeben. Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird, unterliegt im Gegensatz
zur normalen Lebensversicherung nicht den strengen Anlagevorschriften.
Infos zum Thema Vermögenswirksame Leistungen
Versicherungsvergleich - Private Altersvorsorge
Selbstständige müssen keine Beiträge in die gesetzliche Rente zahlen. Das kann ein Vorteil sein, wenn man aus eigenem Antrieb für die private Altersvorsorge gesorgt
hat. Wenn nicht - und dies ist leider bei vielen Selbstständigen der Fall -, dann gehört man zu denen, die bis ins hohe Alter ihren Beruf ausüben müssen,
weil es nicht einmal die gesetzliche Rente gibt. Sieht man sich die Versorgung von Selbstständigen an, so muss man leider oftmals feststellen, dass häufig
nur ein oder zwei Kapitallebensversicherungen existieren. Selbst bei einer Auszahlungssumme in Höhe 100.000 EUR reicht das bei einer Verrentung von 1.000 EUR
monatlich nur ca. 11 Jahre - die verbleibende Lebenserwartung für einen 65-Jährigen liegt beim Doppelten. Auch bei den Freiberuflern lassen sich trotz
Leistungen aus dem berufsständischen Versorgungswerk noch erhebliche Lücken in der Altersversorgung feststellen. Das Thema Private Altersvorsorge sollte also bei
jedem Selbstständigen und Freiberufler an oberster Stelle seiner persönlichen Agenda stehen. Wie die Situation im Einzelnen für Selbstständige und
Freiberufler nun konkret aussieht, wird im folgenden Beitrag ausführlich gezeigt. Dabei wird anhand von umfassenden Berechnungen vom Institut für Vorsorge
und Finanzplanung zunächst die vorhandene Versorgungssituation im Alter bei den Selbstständigen und Freiberuflern dargestellt, um dann Lösungen für die
Schließung der Deckungslücke im Alter aufzuzeigen.
Vermögenswirksame Leistungen für Freiberufler
Versicherungsvergleich - Immobilienfinanzierung
Durch das rückwirkend zum 1.1.2008 eingeführte Modell Wohn-Riester (Eigenheimrente) ist nun auch die Inanspruchnahme der staatlichen Subventionen im Rahmen
der Immobilienfinanzierung möglich. Um die Gesamtwirkung von Wohn-Riester für eine Immobilienfinanzierung für Personen mit unterschiedlichen Interessenlagen
zu zeigen, dienen die folgenden Beispiele. Darin werden alle gängigen Faktoren berücksichtigt und auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns basierend verglichen.
Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, weitere wirksame Anreize für eine zusätzliche private Altersversorgung zu schaffen. Das mietfreie Wohnen in einer
möglichst energiesparenden Immobilie spielt dabei eine ganz wesentliche Rolle. Durch das neue Eigenheimrentengesetz ist es dem Gesetzgeber gelungen, seinem
Ziel, dem Aufbau zusätzlicher privater Altersvorsorge und selbst genutzter Immobilien, einen großen Schritt näher zu kommen. Die staatliche Förderung kann,
im Rahmen der Immobilienfinanzierung einen beträchtlichen Vorteil ausmachen. Der Bereich der privaten Immobilienfinanzierung ist durch die Möglichkeit des
Darlehensgebers verbessert worden, sich durch eine Hypothekenversicherung vor Ausfällen seiner Kunden zu schützen. Somit ist die Immobilienfinanzierung
leichter durchzuführen, denn der Eigenkapitalanteil kann gesenkt verzichtet werden. Auf diese Weise kann auch die Schaffung von Wohnungseigentum durchaus
gefördert werden, was auch im Hinblick auf den Wegfall der Eigenheimzulage von Bedeutung sein kann.
Allgemeine Informationen über die Vermögenswirksame Leistungen
Versicherungsvergleich - Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Einkommensverlust bei einer krankheits-, unfallbedingten oder aus anderen Gründen eintretenden Berufsunfähigkeit ist nur unzureichend und bei manchen
Personengruppen gar nicht gesetzlich abgesichert. Überhaupt nicht versichert sind insbesondere Arbeitnehmer in den ersten fünf Berufsjahren sowie
Selbstständige. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt sich auf die Rente wegen Erwerbsminderung, deren Voraussetzungen vor
allem für jüngere Versicherte (geboren nach dem 1.1.1961) erschwert sind und deren Höhe eine ausreichende Versorgung meist nicht annähernd sicherstellt.
Nach einer schweren Erkrankung kann er seine Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter nicht mehr ausüben, der gesetzliche Versicherungsträger stellt jedoch fest,
dass der Arbeitnehmer immer noch mindestens sechs Stunden täglich zum Beispiel im Innendienst arbeiten kann. Dadurch erhält er keine Rente, unabhängig von
der Frage, ob der Arbeitsmarkt eine alternative Stelle hergegeben hätte. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücken. Die
Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV), die bislang nur durch Versicherungsbedingungen geregelt worden war, wird aufgrund ihrer praktischen Bedeutung erstmals
in das VVG aufgenommen. Daneben kann sie bei Versicherungsverträgen mit hohen Beitragsleistungen durch die Beitragsbefreiung eine Überbelastung des
Berufsunfähigen vermeiden.