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Vermögenswirksame Leistungen

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Tipps und Infos zum Thema Vermögenswirksame Leistungen

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Vermögenswirksame Leistungen

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen

Der Staat fördert die Vermögensbildung durch die Anlage Vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG). Die staatliche Förderung besteht nach diesem Gesetz in einer steuer- und sozialabgabenfreien Arbeitnehmer-Sparzulage, die für bestimmte, gesetzlich abschließend geregelte Anlageformen Vermögenswirksame Leistungen vom Finanzamt gewährt wird.

Die Höchstbeträge begünstigter Vermögenswirksame Leistungen unterscheiden sich in Anlagen zum Wohnungsbau und Anlagen in betriebliche bzw. außerbetriebliche Beteiligungen. Sie betragen 470 EUR bzw. 400 EUR. Während der Zulagensatz im Wohnungsbau mit 9 % festgelegt ist, verdoppelt er sich auf 18 % bei den zuletzt genannten Anlagen in Aktien, Wertpapieren u. a.

Die maximale Sparzulage berechnet sich mit 114,30 EUR, weil beide Förderungen nebeneinander zulässig sind. Für vermögenswirksame Leistungen, die ab dem 1.1.2009 in Mitarbeiterbeteilungen angelegt werden, soll der Sparzulagesatz auf 18% und die Einkommensgrenze auf 20.000 EUR (bisher: 17.900 EUR) bzw. 40.000 EUR (bisher: 35.800 EUR bei Ehegatten angehoben werden.

Die Änderungen betreffen die Arbeitnehmer-Sparzulage 2009, die ab 1.1.2010 beantragt werden kann. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist deshalb abzuwarten. Die Födermittel durch vermögenswirksame Leistungen können folgende Personengruppen in Anspruch nehmen,

Kleiner grüner Haken Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, (als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten).

Kleiner grüner Haken Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gelten die nachstehenden Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.

Allgemeines über vermögenswirksame Leistungen

Kleiner grüner Haken Der Arbeitgeber hat auf schriftliches Verlangen des Arbeitnehmers einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschließen.

Kleiner grüner Haken Auch vermögenswirksam angelegte Teile des Arbeitslohns sind vermögenswirksame Leistungen im Sinne dieses Gesetzes.

Kleiner grüner Haken Zum Abschluss eines Vertrags nach Absatz 1, wonach die Lohnteile nicht zusammen mit anderen vermögenswirksamen Leistungen für den Arbeitnehmer angelegt und überwiesen werden sollen, ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet, wenn der Arbeiter, oder Angestellte die Anlage von Teilen des Arbeitslohns in monatlichen der Höhe nach gleich bleibenden Beträgen von mindestens 13 EUR oder in vierteljährlichen der Höhe nach gleich bleibenden Beträgen von mindestens 39 EUR oder nur einmal im Kalenderjahr in Höhe eines Betrags von mindestens 39 EUR verlangt.

Kleiner grüner Haken Der Arbeitnehmer kann jeweils einmal im Kalenderjahr von dem Arbeitgeber schriftlich verlangen, dass der Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns aufgehoben, eingeschränkt oder erweitert wird.

Wer ist von der Zulagenförderung ausgeschlossen

Der Ausschluss zur Zulagenförderung durch vermögenswirksame Leistungen gilt,

Kleiner grüner Haken für vermögenswirksame Leistungen juristischer Personen an Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist,

Kleiner grüner Haken für vermögenswirksame Leistungen von Personengesamtheiten an die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit berufenen Personen.

Vermögenswirksame Leistungen

Was genau sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen werden nur dann nach den Vorschriften dieses Gesetzes gefördert, wenn der Arbeitnehmer die Art der vermögenswirksamen Anlage und das Unternehmen oder Institut, bei dem sie erfolgen soll, frei wählen kann.

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Arbeiter und Angestellte anlegt, wie zum Beispiel,
Kleiner grüner Haken als Sparbeiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen,
Kleiner grüner Haken als Aufwendungen des Arbeitnehmers auf Grund eines Wertpapier Kaufvertrags,
Kleiner grüner Haken als Aufwendungen des Arbeitnehmers auf Grund eines Beteiligungs Vertrags oder eines Beteiligungs-Kaufvertrags,
Kleiner grüner Haken als Aufwendungen des Arbeitnehmers nach den Vorschriften des Wohnungsbau Prämiengesetzes,
Kleiner grüner Haken als Sparbeiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Sparvertrags,
Kleiner grüner Haken als Beiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Kapitalversicherungsvertrags,
Kleiner grüner Haken als Aufwendungen des Arbeitnehmers, die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung gekündigt hat.









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Nützliche Tipps zum Thema Vermögenswirksame Leistungen

Versicherungsvergleich - Fondsgebundene Lebensversicherung

Versicherungsvergleich Fondsgebundene Lebensversicherung Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist ein Hybridprodukt aus einer fondsgebundenen Kapitalanlage und einer Kapitallebensversicherung. Garantiert wird ein bestimmter Todesfallschutz. Der Sparanteil wird in Investmentzertifikaten angelegt. Die Anlage kann gem. § 54b VAG in folgenden Anteilen erfolgen, Investmentfonds (Aktienfonds, Rentenfonds, gemischte Fonds oder Immobilienfonds), Managed Fonds, die ihre Anteile wiederum in andere Fonds investieren, Sonderformen wie Dachfonds, Fonds mit besonderer Intention (Regionalfonds, Ethikfonds, Ökologiefonds), interne Fonds Üblich ist, dem Kunden entsprechend seinem Anlegerprofil alternativ besonders risikoorientierte Anlagen (bevorzugt Aktieninvestments, oft als Chance bezeichnet), mäßig risikoorientierte Anlagen, oder Anlagen mit niedrigem Risiko anzubieten. Ein Fondswechsel während der Laufzeit ist meistens möglich. Die Ablaufleistung hängt von der Wertentwicklung der zu Grunde liegenden Fonds ab. Die Beiträge sind nicht als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Nach dem mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführten Drei-Schichten-Modell gehört die Fondsgebundene Lebensversicherung zur Schicht 3. Grundsätzlich ist es auch bei fondsgebundenen Lebensversicherungen möglich, diverse Zusatzversicherungen einzuschließen. Auch eine Ausgestaltung als verbundene Lebensversicherung auf zwei versicherte Leben ist möglich.

Allgemeines über die Vermögenswirksame Leistungen

Versicherungsvergleich - Gebäudeversicherung

Versicherungsvergleich Gebäudeversicherung Gebäude stellen erhebliche Werte dar, die insbesondere durch Brand und Elementargefahren in ihrer Existenz bedroht werden, aber auch Risiken wie Bruch von Wasserleitungen, Sturmschäden u.a. führen zu Kosten, die den Gebäudebesitzer in eine Existenzgefährdung bringen können. Wohnungseigentümer Gemeinschaften sind gesetzlich verpflichtet, eine Feuerversicherung abzuschließen. Kreditgeber (Hypothekenbanken, Bausparkassen etc.) verlangen in der Regel auch mindestens den Nachweis einer Feuerversicherung. Die Verbundene Gebäudeversicherung bietet insbesondere nach den verschiedenen Verbesserungen der jüngeren Bedingungsstände einen umfassenden Schutz gegen die grundlegenden Risiken mit Ausnahme der Elementarschäden, die separat versichert werden müssen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Kosten, Gefahren und Schäden, die meist keine Existenz gefährdende Bedeutung haben, aber in vielen Deckungskonzepten mit angebündelt werden. Beispiele für sinnvolle Deckungserweiterungen sind Schäden durch Dekontamination, Zuleitungsrohre und Ableitungsrohre, Gebäudebeschädigungen oder Einschluss sonstiger Grundstücksbestandteile. Die Gleitende Neuwertversicherung bietet außerdem Schutz vor inflationsbedingter Entwertung der Versicherungssumme und dadurch drohender Unterversicherung. Gegenstand der Gebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör.

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Versicherungsvergleich - Hausratversicherung

Versicherungsvergleich Hausratversicherung Der Hausrat wird von einer Vielzahl Gefahren bedroht, zum Beispiel durch Feuer, Bruch von Wasserleitungen, Einbrüche und Vandalismus oder auch durch Sturm und andere Naturgewalten. Bei vielen Haushalten stellt der Hausrat das einzige oder überwiegende Vermögen dar, das durch diese Gefahren bedroht ist. Damit handelt es sich um mindestens Existenz gefährdende Risiken. Die Hausratversicherung leistet Neuwertersatz und passt sich inflationären Wertentwicklungen regelmäßig an. Der standardmäßige Deckungsumfang deckt bereits die meisten Hauptgefahren außer Elementarschäden und eine Reihe Kosten, die in Zusammenhang mit Schadenfällen auftreten können. Neben der Elementarschadendeckung können weitere Einschlüsse vereinbart werden, die aber oft nicht mehr für den Existenz sichernden Charakter der Hausratversicherung unbedingt notwendig sind. Die Versicherer wenden zur Hausratversicherung zum Teil unterschiedliche Allgemeine Versicherungsbedingungen an. Allerdings orientieren sich diese weitgehend an den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) herausgegebenen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2000), unter Berücksichtigung der zu VHB 2000 ebenfalls herausgegebenen Zusatzklauseln. In der Hausratversicherung sind beide Regelungen sehr eng miteinander verwoben und teilweise voneinander abhängig. Aus diesem Grunde sind diese Regelungen zu den versicherten Sachen und zum Versicherungsort in den VHB 2008 zusammengefasst worden.

Infos zum Thema Vermögenswirksame Leistungen

Versicherungsvergleich - Vermögenswirksame Leistungen

Versicherungsvergleich Vermögenswirksame Leistungen Der Staat fördert die Vermögensbildung durch die Anlage vermögenswirksamer Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG). Die staatliche Förderung besteht nach diesem Gesetz in einer steuer- und sozialabgabenfreien Arbeitnehmer-Sparzulage, die für bestimmte, gesetzlich abschließend geregelte Anlageformen vermögenswirksamer Leistungen vom Finanzamt gewährt wird. Die für die Gewährung einer Arbeitnehmer-Sparzulage zu beachtenden Einkommensgrenzen betragen für Alleinstehende 17.900 EUR und für Verheiratete 35.800 EUR. Die Höchstbeträge begünstigter vermögenswirksamer Leistungen unterscheiden sich in Anlagen zum Wohnungsbau und Anlagen in betriebliche bzw. außerbetriebliche Beteiligungen. Sie betragen 470 EUR bzw. 400 EUR. Während der Zulagensatz im Wohnungsbau mit 9% festgelegt ist, verdoppelt er sich auf 18% bei den zuletzt genannten Anlagen in Aktien, Wertpapieren u. a. Die maximale Sparzulage berechnet sich mit 114,30 EUR, weil beide Förderungen nebeneinander zulässig sind. Für vermögenswirksame Leistungen, die ab dem 1.1.2009 in Mitarbeiterbeteilungen angelegt werden, soll der Sparzulagesatz auf 18% und die Einkommensgrenze auf 20.000 EUR (bisher: 17.900 EUR) bzw. 40.000 EUR (bisher: 35.800 EUR bei Ehegatten angehoben werden. Die Änderungen betreffen die Arbeitnehmer-Sparzulage 2009, die ab 1.1.2010 beantragt werden kann. Für Vermögenswirksame Leistungen (VWL) steigt damit der Fördersatz von 18% auf 20%.

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Versicherungsvergleich - Kapitallebensversicherung

Versicherungsvergleich Kapitallebensversicherung Die gängigste Vertragsform einer Lebensversicherung dürfte die sogenannte Kapitallebensversicherung sein. Die Versicherungsleistung kommt im Todesfall des Versicherten, spätestens zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin zur Auszahlung. Diese Versorgungsform dient gleichzeitig der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung. Sie eignet sich insbesondere auch zur Tilgung und Sicherung von Hypotheken und Darlehen. Bei der Versicherung mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an Hinterbliebenenschutz geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme ausgezahlt. Um konkret feststellen zu können, ob und in welcher Höhe die Kapitallebensversicherung mit reduzierter Todesfallsumme Vorteile bietet, sollten Sie die Ablaufleistung mit derjenigen einer Versicherung mit normaler Todesfallleistung vergleichen. Steuerliche Anforderungen sind dabei zu berücksichtigen. Der Todesfallschutz einer Kapitalversicherung gegen laufenden Beitrag mit Sparanteil ist ausreichend, wenn die vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall mindestens der im Erlebensfall entspricht oder spätestens drei Jahre nach Vertragsabschluss während der gesamten restlichen Versicherungsdauer eine Todesfallleistung von mindestens 60 Prozent der maßgeblichen Beitragssumme zu zahlen ist.

Allgemeine Informationen über die Vermögenswirksame Leistungen

Versicherungsvergleich - Risikolebensversicherung

Versicherungsvergleich Risikolebensversicherung Die Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt. Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer für Risikolebensversicherungen liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR. Diese Versicherung ist für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt für die Kinder gewährleistet sein soll. Oftmals spielen auch Darlehens-, Kredit- und Hypothekenabsicherungen eine bedeutende Rolle für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Bei der Risikolebensversicherung besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich hoher oder niedrigerer Versicherungssumme vereinbaren. Für die Anschlussversicherung werden die Beiträge nach dem dann geltenden Eintrittsalter und Tarif berechnet. Der Umtausch kann bis spätestens zum Ende des 10. Versicherungsjahres erfolgen. Besondere Bedeutung hat diese Versicherung für die Darlehens- und Hypothekenabsicherung. Bausparkassen verlangen grundsätzlich die Absicherung des Todesfallrisikos zumeist über eine Risikolebensversicherung.


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