Vermögenswirksame Leistungen für Akademiker
Was genau sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen werden nur dann nach den Vorschriften dieses Gesetzes gefördert, wenn der Arbeitnehmer die Art der vermögenswirksamen Anlage und das Unternehmen oder Institut, bei dem sie erfolgen soll, frei wählen kann.
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Arbeiter und Angestellte anlegt, wie zum Beispiel,
als Sparbeiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen,
als Aufwendungen des Arbeitnehmers auf Grund eines Wertpapier Kaufvertrags,
als Aufwendungen des Arbeitnehmers auf Grund eines Beteiligungs Vertrags oder eines Beteiligungs-Kaufvertrags,
als Aufwendungen des Arbeitnehmers nach den Vorschriften des Wohnungsbau Prämiengesetzes,
als Sparbeiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Sparvertrags,
als Beiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Kapitalversicherungsvertrags,
als Aufwendungen des Arbeitnehmers, die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung gekündigt hat.
Vermögenswirksame Leistungen für Akademiker
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Akademiker sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Vermögenswirksame Leistungen abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Vermögenswirksame Leistungen für Akademiker mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Vermögenswirksame Leistungen
Versicherungsvergleich - Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich weit verbreitet. Dies dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass
angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche die Bereitschaft, tatsächliche oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen, steigt.
Rechtsschutz bedeutet, dass der Versicherer dafür sorgt, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und dass er die für diese
Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten übernimmt. Die Rechtsschutzversicherung zählt mittlerweile sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich zu
den am meisten verbreiteten Versicherungen. Dies dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller
Lebensbereiche auch die Bereitschaft steigt, tatsächliche oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen. Ohne die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts
und die Sicherstellung der finanziellen Mittel für die Rechtsverfolgung stellt sich die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für viele natürliche und
juristische Personen als schwer einzuschätzendes Wagnis dar. An diesem Kostenrisiko setzt die Rechtsschutzversicherung an. Die Frage, ob und für wen sich der
Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnt, lässt sich nicht generell beantworten. Ausschlaggebend sind vielmehr die Rahmenbedingungen im jeweiligen
persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Umfeld.
Allgemeines über die Vermögenswirksame Leistungen
Versicherungsvergleich - Zusatzkrankenversicherung
Seit 2004 sind Kooperationen der GKV mit privaten Krankenversicherungen erlaubt, so dass «Zusatz»versicherungen direkt von den Krankenkassen angeboten werden
können. Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der privaten
Krankenversicherer bieten. Diese Rabattierung ergibt sich daraus, dass erhebliche Vertriebs- und Verwaltungskosten herausgerechnet wurden.
Eine Zusatzkrankenversicherung ist für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich ebenso versicherbar wie Kurkostentarife, die
Operationskostenversicherung sowie die Zusatzleistung im Todesfall. Als Krankenhaus«zusatz»versicherung wird der ergänzende Versicherungsschutz für GKV
Versicherte bei stationärer Heilbehandlung bezeichnet. Restkostentarife erbringen Leistungen für Kosten, soweit diese den Betrag der Kostenerstattung der GKV
im stationären Bereich übersteigen. Normalerweise ist damit die volle Differenz zwischen den Kosten des Einbett- oder Zweibettzimmers einschließlich
Chefarztbehandlung und der Regelleistung der GKV abgedeckt. Wahlleistungstarife ersetzen die Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Wahlleistungen für
Einbett- oder Zweibettzimmerunterbringung ect. entstehen. Diese Tarife waren allerdings im Zeitablauf recht schnell überholt und entsprachen dann nicht mehr
den aktuellen Zuständen in der Leistungsergänzung.
Vermögenswirksame Leistungen
Versicherungsvergleich - Fondsgebundene Rentenversicherung
Die aufgeschobene, die sofort beginnende Rentenversicherung und auch die fondsgebundene Rentenversicherung haben in den letzten Jahren deutlich an
Marktanteilen zu Lasten der traditionellen gemischten Kapitallebensversicherung gewonnen. Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Rentenversicherung ist
die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die
Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Rentenversicherungen
dienen primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern. Sie eignen sich insbesondere für Personen,
die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den Todesfall über eine traditionelle Kapitallebensversicherung versichert werden können.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen
Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger unter Umständen sehr viel interessanter als die FLV. Das Kapitalanlagerisiko wird vom VN
getragen, Wertverluste und Wertsteigerungen werden direkt an den VN weitergegeben. Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird, unterliegt im Gegensatz
zur normalen Lebensversicherung nicht den strengen Anlagevorschriften.
Infos zum Thema Vermögenswirksame Leistungen
Versicherungsvergleich - Rürup Rente
Als Zielgruppen der Förderung sind vom Gesetzgeber insbesondere die Selbstständigen und Freiberufler genannt worden. Aber auch Senioren, Arbeitnehmer wie
Arbeiter und Angestellte, Besserverdienende, beherrschende GGF einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG sowie Beamte, Richter, Berufssoldaten und
Abgeordnete können von der Förderung je nach individueller Einkommens- und Familiensituation profitieren. Ein Selbstständiger steht sich in aller Regel
besser, wenn er keine oder nur geringe Beiträge in die gesetzliche «Rente»nversicherung zahlt. Er kann im Jahr bis zu 20.000 EUR an Beiträgen für eine
Rürup Rente (Basis Rente) investieren. Von diesen Beiträgen sind die in Tab. 1 aufgeführten Prozentsätze im jeweiligen Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig.
So wird ein hoher Anteil der Beiträge durch die Steuerersparnis mitfinanziert. Im Unterschied zu den Selbstständigen besitzen Arbeitnehmer die Möglichkeit,
neben der Basis-Rente auch eine bAV oder eine Riester-Förderung in Anspruch nehmen zu können. Bei Arbeitnehmern muss außerdem der Vergleich zwischen der
Rürup Rente, einer privaten Rente mit Ertragsanteilsbesteuerung, der bAV und der Riester-Förderung durchgeführt werden, um so die aktuell günstigste
Förderung zu ermitteln. Arbeitnehmer können nicht die vollen 20.000 oder 40.000 EUR (Alleinstehende oder Ehepartner) für die Basis Rente nutzen.
Vermögenswirksame Leistungen für Akademiker
Versicherungsvergleich - Vermögenswirksame Leistungen
Der Staat fördert die Vermögensbildung durch die Anlage vermögenswirksamer Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (VermBG). Die staatliche Förderung
besteht nach diesem Gesetz in einer steuer- und sozialabgabenfreien Arbeitnehmer-Sparzulage, die für bestimmte, gesetzlich abschließend geregelte
Anlageformen vermögenswirksamer Leistungen vom Finanzamt gewährt wird. Die für die Gewährung einer Arbeitnehmer-Sparzulage zu beachtenden Einkommensgrenzen
betragen für Alleinstehende 17.900 EUR und für Verheiratete 35.800 EUR. Die Höchstbeträge begünstigter vermögenswirksamer Leistungen unterscheiden sich in
Anlagen zum Wohnungsbau und Anlagen in betriebliche bzw. außerbetriebliche Beteiligungen. Sie betragen 470 EUR bzw. 400 EUR. Während der Zulagensatz im
Wohnungsbau mit 9% festgelegt ist, verdoppelt er sich auf 18% bei den zuletzt genannten Anlagen in Aktien, Wertpapieren u. a. Die maximale Sparzulage
berechnet sich mit 114,30 EUR, weil beide Förderungen nebeneinander zulässig sind. Für vermögenswirksame Leistungen, die ab dem 1.1.2009 in
Mitarbeiterbeteilungen angelegt werden, soll der Sparzulagesatz auf 18% und die Einkommensgrenze auf 20.000 EUR (bisher: 17.900 EUR) bzw. 40.000 EUR
(bisher: 35.800 EUR bei Ehegatten angehoben werden. Die Änderungen betreffen die Arbeitnehmer-Sparzulage 2009, die ab 1.1.2010 beantragt werden kann. Für
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) steigt damit der Fördersatz von 18% auf 20%.
Allgemeine Informationen über die Vermögenswirksame Leistungen
Versicherungsvergleich - Riester Rente
Die Riester Rente wird seit 2002 als staatlich geförderte Altersversorgungsmaßnahme angeboten. Sie wurde geschaffen, um die Kürzungen bei der gesetzlichen
Rente ausgleichen zu können. Deshalb richtet sich die Förderung primär an diejenigen, für die die Rentenreduzierung spürbare Einschnitte in der Rentenhöhe
zu Rentenbeginn bedeutet. Zunächst wurde die Riester Rente allgemein abgelehnt und als zu kompliziert verschrien, erst nachdem der Modus der Förderung und
Beantragung vereinfacht und durch das AltEinkG das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung beseitigt wurde, ist auch die Riester-Rente ein Erfolgsmodell
geworden. Die neuesten Ausweitungen der Förderung betreffen das Wohn-Riestern nach dem sog. Eigenheim«rente»ngesetz (EigRentG) mit Wirkung vom 1.1.2008,
die ebenfalls darin geregelte Einmalförderung für junge Riesterberechtigte bis zum 25. Lebensjahr und die Erweiterung der Förderberechtigten um die Bezieher
von vollen Erwerbsminderungsrenten sowie Dienstunfähigkeitsrenten. Schließlich wurde für Neugeborene ab 1.1.2008 auch die Zulagenförderhöhe auf 300 EUR
angehoben. Die Riester Rente wird durch die Wohn-Riester-Förderung noch einmal einen zusätzlichen Impuls erfahren. Wer also heute über einen Zeitraum von
z.B. 30 Jahren den derzeit maximal geförderten Vorsorgebeitrag von 2.100 EUR jährlich einzahlt, erhält zum Vertragsende garantiert mindestens 63.000 EUR
ausgezahlt.