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Beitragsvergleich Vermögenswirksame Leistungen

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Vermögenswirksame Leistungen

Beitragsvergleich Vermögenswirksame Leistungen

Was genau sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen werden nur dann nach den Vorschriften dieses Gesetzes gefördert, wenn der Arbeitnehmer die Art der vermögenswirksamen Anlage und das Unternehmen oder Institut, bei dem sie erfolgen soll, frei wählen kann.

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Arbeiter und Angestellte anlegt, wie zum Beispiel,
Kleiner grüner Haken als Sparbeiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen,
Kleiner grüner Haken als Aufwendungen des Arbeitnehmers auf Grund eines Wertpapier Kaufvertrags,
Kleiner grüner Haken als Aufwendungen des Arbeitnehmers auf Grund eines Beteiligungs Vertrags oder eines Beteiligungs-Kaufvertrags,
Kleiner grüner Haken als Aufwendungen des Arbeitnehmers nach den Vorschriften des Wohnungsbau Prämiengesetzes,
Kleiner grüner Haken als Sparbeiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Sparvertrags,
Kleiner grüner Haken als Beiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Kapitalversicherungsvertrags,
Kleiner grüner Haken als Aufwendungen des Arbeitnehmers, die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung gekündigt hat.









Beitragsvergleich Vermögenswirksame Leistungen

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Nützliche Tipps zum Thema Vermögenswirksame Leistungen

Versicherungsvergleich - Private Krankenversicherung

Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung Das Risiko Krankheit und die Erhaltung der Gesundheit stehen für den einzelnen Menschen während seines gesamten Lebens im Vordergrund. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV) sind derzeit Träger der Krankenversicherungsordnung in Deutschland. Die PKV tritt einerseits für bestimmte Personenkreise als Vollversicherung auf, andererseits für die in der GKV Versicherten als Zusatzversicherung mit Leistungen, die die GKV nicht übernehmen kann oder darf. Während die GKV jahrzehntelang nach dem Solidaritäts- oder Umlageprinzip funktionierte, basiert die PKV schon immer auf dem Individualversicherungs- oder auch Äquivalenzprinzip. Aber auch in die GKV ziehen zunehmend Wettbewerbselemente ein. Vorbereitet werden derzeit die Möglichkeiten, Vertragsbeziehungen zu Leistungserbringern zu vereinbaren, den Kontrahierungszwang für einen Basistarif für freiwillig Versicherte zu entwickeln, sowie Wechselmöglichkeiten unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen auf dem Niveau des Basistarifs vorzusehen. In der PKV richtet sich der zu zahlende Beitrag nach dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, nach dem Geschlecht, dem individuellen Gesundheitszustand und nach dem gewählten Leistungsumfang der versicherten Tarife einschließlich Selbstbehaltsstufe. In der PKV haben sich Veränderungen durch die Einführung des Standardtarifes, die Einführung weiterer Umlageelemente wie Pflegepflichtversicherung.

Allgemeines über die Vermögenswirksame Leistungen

Versicherungsvergleich - Lebensversicherung

Versicherungsvergleich Lebensversicherung Die Lebensversicherung als private Vorsorgemaßnahme befindet sich in einem Umwandlungsprozess aufgrund staatlicher Eingriffe, sodass sich derzeit nur unsichere Aussagen über die zukünftige Entwicklung dieser Versicherungssparte treffen lassen. Bislang jedenfalls war die Lebensversicherung im Zusammenhang mit dem sog. Drei-Säulen-Konzept neben der gesetzlichen Rentenversicherung und betrieblichen Altersversorgung eine gewollte Ergänzung. Nach wie vor deckt die Lebensversicherung das wirtschaftliche Risiko ab, das sich aus der Nichtvorhersehbarkeit des menschlichen Lebens ergibt. Die Lebensversicherung hat auch unter volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Betrachtung als Kapitalsammelbecken neben dem Bankenbereich ihre Existenzberechtigung. Für den Abschluss einer Lebensversicherung gibt es unterschiedliche Motive. Um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz bieten zu können, haben die Versicherer vielfältige Vertragsformeln entwickelt. Im Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung der Altersversorgung, der Hinterbliebenenabsicherung sowie flankierend der Berufsunfähigkeitsabsicherung und des Pflegefallschutzes in Abhängigkeit von den individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen stehen. Die Beteiligten an einem Lebensversicherungsvertrag sind der Versicherer, also das Unternehmen, das den Versicherungsschutz bereitstellt, und die versicherte Person oder Personen.

Vermögenswirksame Leistungen

Versicherungsvergleich - Fondsgebundene Rentenversicherung

Versicherungsvergleich Fondsgebundene Rentenversicherung Die aufgeschobene, die sofort beginnende Rentenversicherung und auch die fondsgebundene Rentenversicherung haben in den letzten Jahren deutlich an Marktanteilen zu Lasten der traditionellen gemischten Kapitallebensversicherung gewonnen. Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Rentenversicherung ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Rentenversicherungen dienen primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern. Sie eignen sich insbesondere für Personen, die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den Todesfall über eine traditionelle Kapitallebensversicherung versichert werden können. Die Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger unter Umständen sehr viel interessanter als die FLV. Das Kapitalanlagerisiko wird vom VN getragen, Wertverluste und Wertsteigerungen werden direkt an den VN weitergegeben. Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird, unterliegt im Gegensatz zur normalen Lebensversicherung nicht den strengen Anlagevorschriften.

Infos zum Thema Vermögenswirksame Leistungen

Versicherungsvergleich - Firmenhaftpflichtversicherung

Versicherungsvergleich Firmenhaftpflichtversicherung Die Firmenhaftpflichtversicherung gehört ebenso wie z.B. die Feuerversicherung zur Grundausstattung des Versicherungsschutzes eines jeden Unternehmens. Mit der Firmenhaftpflichtversicherung kann sich das Unternehmen vor möglicherweise existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen Dritter schützen. Im Rahmen des ersten Teils werden die Grundlagen der Haftpflichtversicherung nach den AHB sowie die Schadenarten dargestellt und erläutert. Teil II beschäftigt sich mit Ausschlusstatbeständen und Deckungserweiterungen, Teil III mit Vertragskonditionen und Verhaltenspflichten. Spezielle Deckungskonzepte für die betrieblichen Haftpflichtrisiken einzelner Branchen (z.B. EDV-Unternehmen) sind ebenso wie die als Teil der Firmenhaftpflichtversicherung integrierbare erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Gegenstand separater Beiträge. Entsprechendes gilt für die Versicherung der Umwelthaftpflichtrisiken der Unternehmen über die Umwelthaftpflicht- und die Umweltschadensversicherung. Sinn und Zweck einer Firmenhaftpflichtversicherung ist es somit, den VN und die mitversicherten Personen vor finanziellen Nachteilen zu schützen, wenn Dritte Schadenersatzansprüche gegen sie erheben. Einige Versicherer integrieren die sog. Umwelthaftpflichtbasisdeckung - in Abgrenzung zur separaten Umweltanlagendeckung - in die Firmenhaftpflichtversicherung, weil es sich hierbei um eine besondere Ausprägung des Betriebsstättenrisikos handelt.

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Versicherungsvergleich - Immobilienfinanzierung

Versicherungsvergleich Immobilienfinanzierung Durch das rückwirkend zum 1.1.2008 eingeführte Modell Wohn-Riester (Eigenheimrente) ist nun auch die Inanspruchnahme der staatlichen Subventionen im Rahmen der Immobilienfinanzierung möglich. Um die Gesamtwirkung von Wohn-Riester für eine Immobilienfinanzierung für Personen mit unterschiedlichen Interessenlagen zu zeigen, dienen die folgenden Beispiele. Darin werden alle gängigen Faktoren berücksichtigt und auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns basierend verglichen. Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, weitere wirksame Anreize für eine zusätzliche private Altersversorgung zu schaffen. Das mietfreie Wohnen in einer möglichst energiesparenden Immobilie spielt dabei eine ganz wesentliche Rolle. Durch das neue Eigenheimrentengesetz ist es dem Gesetzgeber gelungen, seinem Ziel, dem Aufbau zusätzlicher privater Altersvorsorge und selbst genutzter Immobilien, einen großen Schritt näher zu kommen. Die staatliche Förderung kann, im Rahmen der Immobilienfinanzierung einen beträchtlichen Vorteil ausmachen. Der Bereich der privaten Immobilienfinanzierung ist durch die Möglichkeit des Darlehensgebers verbessert worden, sich durch eine Hypothekenversicherung vor Ausfällen seiner Kunden zu schützen. Somit ist die Immobilienfinanzierung leichter durchzuführen, denn der Eigenkapitalanteil kann gesenkt verzichtet werden. Auf diese Weise kann auch die Schaffung von Wohnungseigentum durchaus gefördert werden, was auch im Hinblick auf den Wegfall der Eigenheimzulage von Bedeutung sein kann.

Allgemeine Informationen über die Vermögenswirksame Leistungen

Versicherungsvergleich - Rentenversicherung

Versicherungsvergleich Rentenversicherung Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Rentenversicherung ist die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern. Sie eignen sich insbesondere für Personen, die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den Todesfall über eine traditionelle Kapitallebensversicherung versichert werden können. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass von den Lebensversicherern zum Teil zu optimistische Sterbetafeln verwendet wurden. Diese Verwendung falscher Sterbetafeln hat in der Vergangenheit bei den Kunden zu erheblicher Verärgerung geführt. Deshalb ist darauf zu achten, dass Tarife vereinbart werden, die auf den jeweils aktuellsten Sterbetafeln basieren. Hinzu kommt, dass die Prognoseberechnungen über die zu erwartenden Renditen in vielen Fällen keine Marktergebnisse darstellen, sondern auch gezielte Subventionen sein können. Die Beispielrechnungen stehen zum Teil auf unsolidem Fundament, sodass nicht zu viel Gewicht auf diese Prognosedarstellung gelegt werden sollte.


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