Vermögenswirksame Leistungen für Familien
Was genau sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen werden nur dann nach den Vorschriften dieses Gesetzes gefördert, wenn der Arbeitnehmer die Art der vermögenswirksamen Anlage und das Unternehmen oder Institut, bei dem sie erfolgen soll, frei wählen kann.
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Arbeiter und Angestellte anlegt, wie zum Beispiel,
als Sparbeiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen,
als Aufwendungen des Arbeitnehmers auf Grund eines Wertpapier Kaufvertrags,
als Aufwendungen des Arbeitnehmers auf Grund eines Beteiligungs Vertrags oder eines Beteiligungs-Kaufvertrags,
als Aufwendungen des Arbeitnehmers nach den Vorschriften des Wohnungsbau Prämiengesetzes,
als Sparbeiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Sparvertrags,
als Beiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Kapitalversicherungsvertrags,
als Aufwendungen des Arbeitnehmers, die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung gekündigt hat.
Vermögenswirksame Leistungen für Familien
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Familien sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Vermögenswirksame Leistungen abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Vermögenswirksame Leistungen für Familien mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Vermögenswirksame Leistungen
Versicherungsvergleich - Hausratversicherung
Der Hausrat wird von einer Vielzahl Gefahren bedroht, zum Beispiel durch Feuer, Bruch von Wasserleitungen, Einbrüche und Vandalismus oder auch durch Sturm
und andere Naturgewalten. Bei vielen Haushalten stellt der Hausrat das einzige oder überwiegende Vermögen dar, das durch diese Gefahren bedroht ist. Damit
handelt es sich um mindestens Existenz gefährdende Risiken. Die Hausratversicherung leistet Neuwertersatz und passt sich inflationären Wertentwicklungen
regelmäßig an. Der standardmäßige Deckungsumfang deckt bereits die meisten Hauptgefahren außer Elementarschäden und eine Reihe Kosten, die in Zusammenhang
mit Schadenfällen auftreten können. Neben der Elementarschadendeckung können weitere Einschlüsse vereinbart werden, die aber oft nicht mehr für den Existenz
sichernden Charakter der Hausratversicherung unbedingt notwendig sind. Die Versicherer wenden zur Hausratversicherung zum Teil unterschiedliche Allgemeine
Versicherungsbedingungen an. Allerdings orientieren sich diese weitgehend an den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
herausgegebenen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2000), unter Berücksichtigung der zu VHB 2000 ebenfalls herausgegebenen Zusatzklauseln.
In der Hausratversicherung sind beide Regelungen sehr eng miteinander verwoben und teilweise voneinander abhängig. Aus diesem Grunde sind diese Regelungen
zu den versicherten Sachen und zum Versicherungsort in den VHB 2008 zusammengefasst worden.
Allgemeines über die Vermögenswirksame Leistungen
Versicherungsvergleich - Lebensversicherung
Die Lebensversicherung als private Vorsorgemaßnahme befindet sich in einem Umwandlungsprozess aufgrund staatlicher Eingriffe, sodass sich derzeit nur
unsichere Aussagen über die zukünftige Entwicklung dieser Versicherungssparte treffen lassen. Bislang jedenfalls war die Lebensversicherung im Zusammenhang
mit dem sog. Drei-Säulen-Konzept neben der gesetzlichen Rentenversicherung und betrieblichen Altersversorgung eine gewollte Ergänzung. Nach wie vor deckt die
Lebensversicherung das wirtschaftliche Risiko ab, das sich aus der Nichtvorhersehbarkeit des menschlichen Lebens ergibt. Die Lebensversicherung hat auch
unter volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Betrachtung als Kapitalsammelbecken neben dem Bankenbereich ihre
Existenzberechtigung. Für den Abschluss einer Lebensversicherung gibt es unterschiedliche Motive. Um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz bieten zu
können, haben die Versicherer vielfältige Vertragsformeln entwickelt. Im Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung der Altersversorgung, der
Hinterbliebenenabsicherung sowie flankierend der Berufsunfähigkeitsabsicherung und des Pflegefallschutzes in Abhängigkeit von den individuellen Präferenzen
der zu versichernden Personen stehen. Die Beteiligten an einem Lebensversicherungsvertrag sind der Versicherer, also das Unternehmen, das den
Versicherungsschutz bereitstellt, und die versicherte Person oder Personen.
Vermögenswirksame Leistungen
Versicherungsvergleich - Fondsgebundene Rentenversicherung
Die aufgeschobene, die sofort beginnende Rentenversicherung und auch die fondsgebundene Rentenversicherung haben in den letzten Jahren deutlich an
Marktanteilen zu Lasten der traditionellen gemischten Kapitallebensversicherung gewonnen. Vor dem Abschluss einer konkreten Form der Rentenversicherung ist
die bedarfsgerechte Ausgestaltung zu ermitteln; dabei sind die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen zu berücksichtigen. Die
Rentenversicherung wird als die vom Gesetzgeber gewollte versicherungstechnische Altervorsorgeform noch zunehmend an Bedeutung gewinnen. Rentenversicherungen
dienen primär der Altersversorgung, sie können aber zusätzlich auch rudimentär das Hinterbliebenenrisiko absichern. Sie eignen sich insbesondere für Personen,
die wegen ihres angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr für den Todesfall über eine traditionelle Kapitallebensversicherung versichert werden können.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen
Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger unter Umständen sehr viel interessanter als die FLV. Das Kapitalanlagerisiko wird vom VN
getragen, Wertverluste und Wertsteigerungen werden direkt an den VN weitergegeben. Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird, unterliegt im Gegensatz
zur normalen Lebensversicherung nicht den strengen Anlagevorschriften.
Infos zum Thema Vermögenswirksame Leistungen
Versicherungsvergleich - Private Altersvorsorge
Selbstständige müssen keine Beiträge in die gesetzliche Rente zahlen. Das kann ein Vorteil sein, wenn man aus eigenem Antrieb für die private Altersvorsorge gesorgt
hat. Wenn nicht - und dies ist leider bei vielen Selbstständigen der Fall -, dann gehört man zu denen, die bis ins hohe Alter ihren Beruf ausüben müssen,
weil es nicht einmal die gesetzliche Rente gibt. Sieht man sich die Versorgung von Selbstständigen an, so muss man leider oftmals feststellen, dass häufig
nur ein oder zwei Kapitallebensversicherungen existieren. Selbst bei einer Auszahlungssumme in Höhe 100.000 EUR reicht das bei einer Verrentung von 1.000 EUR
monatlich nur ca. 11 Jahre - die verbleibende Lebenserwartung für einen 65-Jährigen liegt beim Doppelten. Auch bei den Freiberuflern lassen sich trotz
Leistungen aus dem berufsständischen Versorgungswerk noch erhebliche Lücken in der Altersversorgung feststellen. Das Thema Private Altersvorsorge sollte also bei
jedem Selbstständigen und Freiberufler an oberster Stelle seiner persönlichen Agenda stehen. Wie die Situation im Einzelnen für Selbstständige und
Freiberufler nun konkret aussieht, wird im folgenden Beitrag ausführlich gezeigt. Dabei wird anhand von umfassenden Berechnungen vom Institut für Vorsorge
und Finanzplanung zunächst die vorhandene Versorgungssituation im Alter bei den Selbstständigen und Freiberuflern dargestellt, um dann Lösungen für die
Schließung der Deckungslücke im Alter aufzuzeigen.
Vermögenswirksame Leistungen für Familien
Versicherungsvergleich - Immobilienfonds
Immobilienfonds stehen bei Anlegern hoch im Kurs. Denn sie kommen gerade in Krisenzeiten an den Finanzmärkten dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der
Anleger entgegen. Im Gegensatz zu einem Aktienfonds kennt die Wertentwicklung eines Immobilienfonds in der Regel nur eine Richtung - aufwärts. Auch wenn das
Tempo gemächlich ist - 2008 schafften die Immobilienfonds im Schnitt eine Rendite von 4,7 Prozent. Gerade die gute Berechenbarkeit ihrer
Wertentwicklung dürfte der Grund dafür sein, warum dieses Anlageprodukt Jahr für Jahr mehr Anhänger gewinnt. Die Berechenbarkeit geht aber prinzipiell nicht
zulasten der Flexibilität. Denn die Anteile können jederzeit verkauft werden, auch wenn dieser Vorteil durch die Schließung einiger Fonds in jüngster Zeit
etwas an Zugkraft verloren haben dürfte. Dafür haben die Immobilienfonds nach Einführung der Abgeltungsteuer an Attraktivität gewonnen, weil ein
Großteil ihrer Erträge steuerfrei in die Taschen der Anleger fließt. Immobilienfonds investieren in der Regel in gewerblich genutzte Immobilien oder
Grundstücke. Dabei zeichnet sich bei den Investmentgesellschaften immer deutlicher die Tendenz ab, das Fondsvermögen regional stärker zu streuen. Bislang war
es in Deutschland bei Immobilienfonds - im Gegensatz zu den Geschlossenen - selten, dass ein Offener Immobilienfonds, inklusive
Ertragsausschüttung, ein Jahr mit einem Minus abgeschlossen hat.
Allgemeine Informationen über die Vermögenswirksame Leistungen
Versicherungsvergleich - Riester Rente
Die Riester Rente wird seit 2002 als staatlich geförderte Altersversorgungsmaßnahme angeboten. Sie wurde geschaffen, um die Kürzungen bei der gesetzlichen
Rente ausgleichen zu können. Deshalb richtet sich die Förderung primär an diejenigen, für die die Rentenreduzierung spürbare Einschnitte in der Rentenhöhe
zu Rentenbeginn bedeutet. Zunächst wurde die Riester Rente allgemein abgelehnt und als zu kompliziert verschrien, erst nachdem der Modus der Förderung und
Beantragung vereinfacht und durch das AltEinkG das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung beseitigt wurde, ist auch die Riester-Rente ein Erfolgsmodell
geworden. Die neuesten Ausweitungen der Förderung betreffen das Wohn-Riestern nach dem sog. Eigenheim«rente»ngesetz (EigRentG) mit Wirkung vom 1.1.2008,
die ebenfalls darin geregelte Einmalförderung für junge Riesterberechtigte bis zum 25. Lebensjahr und die Erweiterung der Förderberechtigten um die Bezieher
von vollen Erwerbsminderungsrenten sowie Dienstunfähigkeitsrenten. Schließlich wurde für Neugeborene ab 1.1.2008 auch die Zulagenförderhöhe auf 300 EUR
angehoben. Die Riester Rente wird durch die Wohn-Riester-Förderung noch einmal einen zusätzlichen Impuls erfahren. Wer also heute über einen Zeitraum von
z.B. 30 Jahren den derzeit maximal geförderten Vorsorgebeitrag von 2.100 EUR jährlich einzahlt, erhält zum Vertragsende garantiert mindestens 63.000 EUR
ausgezahlt.